Meinungen zum Koalitionsvertrag von Union und SPD
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Meinungen zum Koalitionsvertrag von Union und SPD
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Mit dem Satz „Mehr Rückschritt wagen“ hat es die taz treffend auf den Punkt gebracht.
Dazu die taz: https://t1p.de/m5088
Der Paritätische: https://t1p.de/viw39
PRO ASYL: „Rückschrittskoalition gegen Menschenrechte und Humanität“ – https://t1p.de/6kyql
nd: „Es wird dunkel in Deutschland“ – https://t1p.de/cvvmb
Zum vollständigen Koalitionsvertrag: https://t1p.de/wml8e
Kurzzusammenfassung:
Welche Gesetzesänderungen sind aus arbeits- und sozialrechtlicher Sicht vom Koalitionsvertrag zu erwarten?
https://t1p.de/4zff1
2. Nochmal Datenschutzverletzungen von Sozialhilfeträgern: Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm und Sozialamt Goch
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Offensichtlich gibt es in diesem Bereich erhebliche Mängel. Daher möchte ich auf zwei weitere Datenschutzverletzungen eingehen – zunächst auf den Leistungsantrag nach dem AsylbLG beim Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm:
???? https://t1p.de/i2mzz
Dort wird auf Seite 4 des Antrags eine anlassunabhängige Schweigepflichtentbindung zu medizinischen Daten verlangt – und zwar von allen Ärzt:innen, Krankenhäusern bzw. Kliniken oder anderen Stellen – für alle vorhandenen und zukünftig entstehenden Befunde, Untersuchungsergebnisse, Krankengeschichten, Röntgenbilder und ähnlichen Unterlagen. Diese Entbindungserklärung soll „freiwillig“ sein.
Zur Einordnung: Diese „freiwillige“ Schweigepflichtentbindung ist fester Bestandteil des Antrags und damit de facto verpflichtend. Sie ist massiv rechtswidrig, da sie pauschal und ohne konkreten Anlass erfolgt (§ 67a Abs. 1 SGB X). Zudem betrifft sie besonders schützenswerte personenbezogene Daten gemäß Art. 9 Abs. 1 DSGVO. Neben all dem ist zusätzlich gravierend, dass sich eine Schweigepflichtsentbindung für das Landratsamt bezieht – und nicht etwa nur auf den ärztlichen Dienst, den das Amt ggf. beauftragt.
Formular zum SGB XII-Antrag des Sozialamts Goch:
???? https://t1p.de/kuh6f
Das Amt verlangt darin eine zeitlich unbegrenzte Abfrageerlaubnis bei „angegebenen Geldinstituten bzw. der Anstalt“ hinsichtlich Kontostand und Kontobewegungen. Im Gegensatz zum Landratsamt Pfaffenhofen ist dies nicht einmal scheinbar freiwillig, sondern steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt einer Leistungsstreichung bei fehlender Mitwirkung.
Diese Praxis des Sozialamts Goch ist mehrfach rechtswidrig und stellt einen eklatanten Verstoß gegen geltendes Datenschutz- und Sozialrecht dar.
a) Rechtswidrige Ausforschung unter dem Deckmantel der Mitwirkung
Es gilt der Grundsatz: Nur rechtlich zulässige Mitwirkungspflichten dürfen eingefordert werden.
Die Vorlage von Kontoauszügen ist in der Regel nur für die letzten drei Monate zulässig (BSG, 19.09.2008 – B 14 AS 45/07 R).
Vorliegend verlangt das Sozialamt Goch jedoch eine zeitlich unbegrenzte, umfassende datenschutzrechtliche Entbindungserklärung, die einer pauschalen Vollmacht zur Kontenausforschung gleichkommt.
Das ist nichts anderes als ein rechtswidriger Freifahrtschein zur anlasslosen Schnüffelei in den Privatkonten hilfebedürftiger Menschen.
b) Verstoß gegen das Gebot der Datensparsamkeit und den Direkterhebungsgrundsatz
Solche Daten dürfen nur erhoben werden, wenn sie erforderlich sind (§ 67a Abs. 1 Satz 1 SGB X). Das ist nicht der Fall, wenn Kontoauszüge ohnehin vorgelegt werden.
Zudem ist die Anforderung von Kontoauszügen nur für drei Monate, nicht für sechs oder gar unbegrenzt zulässig (BSG, 19.09.2008 – B 14 AS 45/07 R).
Darüber hinaus verstößt die direkte Einholung der Daten bei Dritten gegen den Direkterhebungsgrundsatz (§ 67a Abs. 2 Satz 1 SGB X):
Zuerst muss die betroffene Person selbst zur Auskunft aufgefordert werden. Nur wenn sie sich weigert, darf im Rahmen der Mitwirkungspflicht eine Auskunft bei Dritten eingeholt werden.
c) Umgehung des Schutzes besonderer personenbezogener Daten und des Rechts auf Schwärzung
Durch den direkten Zugriff auf Kontoinformationen bei der Bank umgeht das Amt gezielt die gesetzlich geschützte Möglichkeit zur Schwärzung besonderer personenbezogener Daten – etwa zu Gesundheit, Religion oder Sexualität.
Diese gehören zu den besonders sensiblen Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO und unterliegen besonderen Schutzvorschriften (vgl. BSG, 19.02.2009 – B 4 AS 10/08 R).
Zusammenfassung
Ich habe hier – wie auch bereits in meinem letzten Newsletter – massive Datenschutzverstöße durch Sozialhilfeträger aufgezeigt. Es ist absehbar, dass mir weitere solche Fälle zugetragen werden.
Mein Ziel ist es, Kolleg:innen aus der Beratungspraxis sowie Betroffene zu sensibilisieren und zur Gegenwehr zu ermutigen:
Ihr könnt euch an die jeweiligen Ministerien mit einer Fachaufsichtsbeschwerde wenden oder euch direkt an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden.
Solche Beschwerden können übrigens auch von Dritten eingereicht werden, die selbst nicht betroffen sind.
In Sachen Datenschutz scheint einiges im Argen zu liegen. Es wäre dringend wünschenswert, dass die Datenschutzbehörden endlich aktiv werden – denn die behördeninternen Datenschutzbeauftragten versagen offenbar auf ganzer Linie.
3. Bundesdatenschutzbeauftragte zu Vermieterbescheinigungen bei Jobcentern
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Der Bundesdatenschutzbeauftragte erklärt in seinem Rundschreiben Nr. 12 zum Datenschutz in den gemeinsamen Einrichtungen, unter 2. „Das Jobcenter darf Kunden und Kundinnen nicht zur Vorlage einer vom Vermieter ausgefüllten und unterschriebenen Mietbescheinigung verpflichten.“
Viele Jobcenter verlangen aber bei der Zustimmung zur Anmietung einer Wohnung oder beim Erstantrag, in manchen Fällen sogar beim Weiterbewilligungsantrag eine Vermieterbescheinigungen. Dazu der Datenschutzbeaufragte: das ist rechtswidrig, die gewünschten Informationen können auch anders, zum Bespiel durch Vorlage des Mietvertrages durch die Behörde ermittelt werden. Diese Maßgaben gelten wegen gleichem Recht, selbstverständlich auch für kommunale Jobcenter.
Hier zum Download: https://t1p.de/71i0c
4. Zur Einstellung der Scheckauszahlungen an wohnungslose Menschen ohne Bankkonto
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Die Deutsche Bank hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) darüber informiert, dass die Postbank ab dem 01.01.2026 keine Zahlungsanweisungen zur Verrechnung (Scheck/ZZV) mehr als Auszahlungsmöglichkeit anbieten wird.
Grund dafür ist die Umstellung der Postbankfilialen auf das einheitliche IT-System der Deutschen Bank, welches keine Scheckauszahlungen mehr vorsieht. In einzelnen Filialen kann diese Systemumstellung bereits im Laufe des 3. oder 4. Quartals 2025 erfolgen.
Keine andere Bank bietet derzeit eine vergleichbare Leistung an.
Die BA und die Deutsche Bank sind dazu im Austausch und prüfen Wege, um Leistungsempfänger*innen so gut wie möglich auf diese Situation vorzubereiten.
Anmerkung dazu:
Damit wird das Scheckauszahlungssystem für Menschen ohne Konto – in vielen Fällen Wohnungslose – de facto abgeschafft. Sozialleistungsträger sind nun gefordert, neue diskriminierungsfreie und niedrigschwellige Alternativen zu entwickeln.
Ich möchte daher anregen, dass alle Sozialleistungsträger – Jobcenter, Sozialämter und weitere zuständige Behörden – sich dem Barcode-Auszahlungssystem anschließen.
Dies stellt die einfachste, unbürokratischste und diskriminierungsfreie Möglichkeit dar, bar an Geld zu kommen, ohne auf ein Bankkonto angewiesen zu sein.
Was bedeutet Barcode-Auszahlung?
Betroffene erhalten einen Barcode, der z. B. auf dem Handy angezeigt, ausgedruckt oder per E-Mail versendet wird. Damit kann das Geld bei einer der nahegelegenen Akzeptanzstellen (in der Regel Supermärkte oder Discounter) bar ausgezahlt werden.
✔ Kein Zwang, im Geschäft einzukaufen
✔ Keine Offenlegung, woher das Geld stammt
✔ Keine Einschränkung, was mit dem Geld gemacht wird
Weitere Informationen unter:
???? https://www.barzahlen.de/de/
5. AGFW Hamburg: Systematische Schwachstellen bei Jobcenter und Amt für Migration aufgedeckt – 2. AGFW-Report „Monitor Verwaltungshandeln“ veröffentlicht
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Am 02.04.2025 hat die AGFW im Rahmen einer Fachtagung zur Behördenerreichbarkeit den 2. AGFW-Report „Monitor Verwaltungshandeln“ vorgestellt und mit Vertreter*innen der Amtsleitungen (Jobcenter Hamburg, Amt für Migration, Sozialbehörde), der Bürgerschaft (SPD/GRÜNE) und der Wissenschaft diskutiert.
Beigefügt findet ihr den 2. Report in Lang- und Kurzfassung. Insgesamt wurden 3.724 Problemanzeigen gemeldet. Der Report wertet alle Daten aus, die zwischen Oktober 2023 und Dezember 2024 von Beratungsstellen und Mitarbeitenden aus Behörden eingereicht wurden.
Zentrale Ergebnisse (in a nutshell):
Strukturelle Probleme beim Amt für Migration (Auszahlung Asylbewerberleistungen) und beim Jobcenter Hamburg insbesondere in den Bereichen:
Erreichbarkeit
Umgang mit Unterlagen
Geldleistungen und Bearbeitungszeiten
Der zweite AGFW-Report bestätigt somit die Erkenntnisse des ersten Reports zum Monitor Verwaltungshandeln.
Medienberichterstattung
Nach der Pressekonferenz der AGFW am 03.04. gab es Beiträge in mehreren Medien:
NDR Hamburg Journal: Monitoring: Systemische Probleme in der Hamburger Verwaltung
NDR 90,3: Beitrag anhören
Hamburger Abendblatt: Artikel (kostenpflichtig)
taz: Bericht über Mängel in der Verwaltung – Gekniffen sind die Leute in prekären Verhältnissen
Pressemitteilung AGFW Hamburg: Zur Website
Auch ZDF, SPIEGEL und epd waren vor Ort und prüfen derzeit eine Berichterstattung.
Erkenntnisse aus dem Fachtag „Behördenerreichbarkeit“ (Stichpunkte)
Sehr großes Interesse: rund 180 Teilnehmende aus Beratungsstellen und Behörden, viele zum ersten Mal dabei.
Haltungsänderung wahrnehmbar: Amtsleitungen zeigten Offenheit – keine Abwehr mehr. Beteiligte:
Amt für Migration (Frau Kindel)
Sozialbehörde (Frau Nicolaus)
Jobcenter Hamburg (Herr Heyden)
Strukturelle Probleme anerkannt: Das Argument des „Einzelfalls“ wurde nicht mehr bemüht – auch Bürgerschaftsabgeordnete (SPD/Grüne) bestätigten die strukturellen Defizite.
Fortsetzung des Monitorings: Der Vorsitzende der AGFW betonte die Wichtigkeit der Fortführung des Monitor Verwaltungshandeln.
Jour Fixe in Planung: Erstmalige Gespräche auf AGFW-Ebene mit der Leitung des Amts für Migration sind im Gespräch.
Direkte Kontakte zur Lösung: Die Leitung des Amts für Migration stellte den Beratungsstellen direkte Durchwahlnummern der Sachbearbeiter*innen im Bereich Auszahlung Asylbewerberleistungen zur Verfügung.
Respekt-Themen mit Sofortreaktion: Bei gemeldeten Vorfällen zum Thema Respekt erfolgt künftig eine direkte Meldung an die Amtsleitung – umgehende Klärung zugesichert.
Sehr positives Feedback der Teilnehmenden zum Austausch und zur Offenheit der Behörden.
Auch andere Signale zeigen, dass der Monitor Verwaltungshandeln und die Problemanzeigen zur Behördenerreichbarkeit von Politik und Verwaltung ernst genommen werden:
Eine Amtsleitung verschob sogar einen Termin beim Senator, um von Beginn an teilnehmen zu können.
SPD und Grüne erschienen trotz laufender Koalitionsverhandlungen.
Weitere Bürgerschaftsabgeordnete nahmen teil.
Fazit
Insgesamt ergibt sich eine positive Gesamtbilanz. Die Ergebnisse bestärken, dass der Monitor Verwaltungshandeln fortgesetzt werden muss, um systematisch Verbesserungen bei der Umsetzung sozialer Rechte und existenzsichernder Leistungen zu erreichen.
Materialien:
???? 2. AGFW-Report Monitor Verwaltungshandeln (Langfassung)
???? Zentrale Ergebnisse (Kurzfassung)
Bemerkung von mir:
Ein sehr gutes und sinnvolles Ergebnis: Das Monitoring benennt konkrete Probleme und liefert damit den Amtsleitungen Handlungsleitfäden.
Wichtig ist: Was eingefordert wird, ist nichts anderes als die Umsetzung von § 17 Abs. 1 SGB I und der Rechtsanspruch auf Existenzsicherung.
Wünschenswert wäre, dass dieser Impuls genutzt wird, um in Hamburg eine Allgemeine Geschäftsordnung (AGO) für die Behörden zu verabschieden – ein klarer rechtlicher Rahmen für einen diskriminierungsfreien und rechtsverbindlichen Umgang mit Bürger*innen.
Dazu: Anregungen für eine bürgerfreundliche Verwaltung (Punkt C)
Und: Ein herzliches Dankeschön an die Hamburger Kolleg*innen – für diese Pionierarbeit!
6. SOZIALRECHT-JUSTAMENT April 2025 Infos zu verfahrensrechtlichen Fristen
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Der Kollege Bernd Eckardt hat sich in seiner Aprilausgabe von SOZIALRECHT-JUSTAMENT mit dem Thema »Fristen beim Bürgergeld« beschäftigt. Die Beachtung von Fristen ist ein wichtiger Bestandteil der sozialen Beratung. Wie Sie meinem Beitrag entnehmen können, ist das Thema der sozialrechtlichen Fristen keineswegs so einfach, wie es auf den ersten Blick zu sein scheint.
Manche Fristen sind »Handlungsfristen«, innerhalb derer die Behörde oder die Leistungsberechtigten eine Handlung vornehmen müssen. Daneben gibt es »Verjährungsfristen«. Im SGB II gibt es auch einige »materielle Fristen«: Beginn und Ablauf der Karenzzeit, die sechsmonatige Schonfrist bei unangemessenen Unterkunftsbedarfen, der Leistungsanspruch von EU-Bürger*innen, der sich allein aufgrund der gemeldeten Anwesenheit im Inland ergibt. Neben den gesetzlich feststehenden Verfahrensfristen gibt es noch »behördliche Fristen«, deren Setzung eine gesetzliche Grundlage haben muss (zum Beispiel bei der Aufforderung innerhalb einer gesetzten Frist mitzuwirken).
Da das Thema »Fristen« so umfangreich ist, hat er sich zunächst auf gesetzliche Verfahrensfristen beschränkt, in der nächsten Ausgabe im Mai geht es dann um weitere Fristen. SJ zum Download: https://t1p.de/591cd
7. Gesellschaft für Freiheitsrechte: Berliner Gericht erklärt erstmals Einsatz von Schmerzgriffen gegen friedliche Demonstranten für rechtswidrig
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat am 20. März 2025 der gemeinsamen Klage der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und eines friedlichen Aktivisten stattgegeben. Das Gericht erklärte den Einsatz von Schmerzgriffen zur Auflösung einer friedlichen Demonstration für rechtswidrig. Dieses Urteil ist ein grundlegender Erfolg für die Versammlungsfreiheit. Denn: Erstmals zieht ein deutsches Gericht eine klare Grenze beim Einsatz von Schmerzgriffen gegenüber friedlich demonstrierenden Personen – und stärkt damit den Schutz friedlicher Versammlungen und ihrer Teilnehmenden.
„Diese Entscheidung ist ein wichtiges Signal für die Versammlungsfreiheit und stärkt das Vertrauen in den Rechtsstaat. Jetzt steht fest: Schmerzgriffe sind tabu, wenn Personen auch einfach weggetragen werden können. Mit diesem Urteil holt das Gericht die Berliner Polizei auf den Boden des Rechtsstaats und der Grundrechte zurück“, sagt Joschka Selinger, Rechtsanwalt der GFF.
Mehr Infos: https://t1p.de/9case Weitere Informationen zum Verfahren gibt es hier: https://t1p.de/w5ai7
Damit ist nun endlich festgestellt: Die unerträglichen, folterähnlichen Schmerzgriffe gegen Klimaaktivistinnen waren rechtswidrig. Weitere Verfahren werden – und müssen – folgen. Im nächsten Schritt gilt es, die Kriminalisierung von Klimaaktivistinnen zu beenden!
Das Sozialportal ist eine einfache und bundesweite Suchmaschine für sozialrechtliche Stellen, ebenso wie Anwälte und Anwältinnen. Für kostenlose Beratungsangebote ist die Eintragung in das Sozialportal kostenfrei. Tragen Sie sich jetzt ein!
8. SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Bürgergeld
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Änderungen durch das sog. Bürgergeldgesetz und Rechtsprechung sind selbstverständlich Teil der Fortbildung.
- 02./06. Juni 2025 als Online-Seminar
- 21./22. Juli 2025 als Online-Seminar
- 04./05. Aug. 2025 als Online-Seminar
- 25./26. Sept. 2025 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq
9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Die Rolle der Sozialberatung, Aufbau und Struktur der Sozialgesetzbücher, Rechte und Befugnisse und Grenzen in der Sozialberatung. Alles rund um Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung der Leistungsgewährung. Formalien zu Bescheiden, Formen und Fristen, Wiedereinsetzungsregelungen, behördliche Beratungspflicht und Folgenbeseitigungsansprüche bei Verletzung dieser Pflichten. Das Widerspruchs- und Überprüfungsverfahren und vieles mehr.
Alles in allem: das Basiswissen der Sozialberatung.
Diese findet statt
- 14./15. Juli 2025 als Online-Seminar
- 30./31. Juli 2025 als Online-Seminar
- 11./12. Aug. 2025 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq
9. SGB II - Berechnungsseminar: SGB II- / Bürgergeld - Bescheide prüfen und verstehen lernen
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In diesem zweitägigen Seminar wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung und Einkommensanrechnung und -bereinigung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ SGB II-/Bürgergeld-Bescheide zu verstehen und zu prüfen vermittelt. Danach wird zur Prüfung und Vertiefung in Kleingruppen gerechnet.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 28./29. Juli 2025 als Online-Seminar
- 08./09. Sept. 2025 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/pv2v2
10. SGB II-Leistungen für Schüler, Auszubildende und Studierende
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In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick darüber gegeben, welche Sozialleistungen neben BAföG, BAB und Ausbildungsvergütung für Auszubildende und Studierende erbracht werden können.
Es wird der Frage nachgegangen, welche Ausbildungsarten SGB II – aufstockungsfähig sind und unter welchen Voraussetzungen in sonstigen Lebenslagen und Härtefällen ausgeschlossene Leistungen doch erbracht werden können. Außerdem wird vermittelt, wie BAföG, BAB, Ausbildungsvergütung und Arbeitseinkommen anzurechnen ist. Ebenso wird das Thema der internationalen Studierenden behandelt.
Diese findet statt
- 18. Juli 2025 als Online-Seminar
- 02. Sept. 2025 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/x47z1
12. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2025 / Intensiv-Update zum Bürgergeld
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In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Bürgergeld und wenn für die Sept. Fortbildung schon die geplanten Änderungen vorliegen zur „Neue Grundsicherung“, es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.
Die nächsten SGB II – Intensivseminare über 5 Tage finden statt:
- 19. Mai - 23. Mai 2025 als Online-Seminar
- 15. Sept. - 19. Sept. 2025 als Online-Seminar
Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage sind zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/j6vu
13. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II/Bürgergeld gegeben.
Diese findet statt
- 28. Mai 2025 als Online-Seminar
- 08. Aug. 2025 als Online-Seminar
- 06. Okt. 2025 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n
14. Seminar: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden und Wahrung von Menschenrecht- und -würde.
Die nächsten Fortbildungen finden statt am:
- 24. Juli 2025 als Online-Seminar
- 22. Sept. 2025 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily
15. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und den Jobcentern behandelt.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 29. April 2025 als Online-Seminar
- 16. Juli 2025 als Online-Seminar
- 23. Sept. 2025 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu
16. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht und die vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 27. Mai 2025 als Online-Seminar
- 25. Juli 2025 als Online-Seminar
- 07. Okt. 2025 als Online-Seminar
Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/qme5
17. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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In diesem eintägigen Online-Seminar werden die wesentlichen sozialrechtlichen Problemfelder, mit Blick auf das SGB II, aus Sicht von Kliniken, deren Sozialdienste und die leistungsrechtliche Situation nach der Entlassung bearbeitet. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz bzw. „Neue Grundsicherungesetz“, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 10. Okt. 2025 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/yq6p
18. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse über Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen des SGB XII durch das sogenannte Bürgergeldgesetz und 2024 in Kraft getretene Folgeänderungen werden hierbei genauso besprochen, wie die Schnittstellen zum SGB IX nach dem Bundesteilhabegesetz.
Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
- 23./24. Juni 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/cljnd
- 20./21. August 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/6vi0s
- 17./18. November 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/83hs0
19. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit dem sogenannten Bürgergeldgesetz, erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
- 19. Mai 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/8acn8
- 14. Oktober 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/x7f23
20, Fachseminar: Bürgergeld oder Sozialhilfe? Schnittstellen, Unterschiede und Verschiebebahnhof zwischen den Existenzsicherungsleistungen (SGB II/SGB XII)
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Im Rahmen der Fortbildung gibt Frank Jäger einen Überblick über die Anspruchsvoraussetzungen für die verschieden Existenzsicherungsleistungen nach dem SGB II und SGB XII und ihre Beziehung zu den sogenannten vorrangigen Leistungen. Er erläutert u.a. die Schnittstelle zwischen und die Abgrenzung von Bürgergeld und der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem dritten Kapitel und Grundsicherung nach dem vierten Kapitel SGB XII.
Zudem stehen die Unterschiede zwischen dem SGB II und dem SGB XII in Bezug auf die Leistungen zum Lebensunterhalt, die Heranziehung von Einkommen und Vermögen sowie verfahrensrechtliche Regelungen im Fokus. Aus dem Blickwinkel der weniger bekannten SGB-XII-Normen werden einerseits praxisrelevante Unterschiede dargestellt und auf der anderen Seite wird auf die jüngst wahrnehmbare Harmonisierung beider Gesetze hingewiesen. Die Praxis der Leistungsgewährung wird einem kritischen Blick unterzogen, um die Teilnehmenden mit dem nötigen Wissen zur Realisierung der Rechtsansprüche ihrer Klient*innen auszustatten.
- 22. September 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/0pp2z
- 03. Dezember 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/elnvt
So, das war es dann für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
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