Justizia
 
 

Langzeitfolgen von COVID-19: Sozialrechtliche Perspektiven und Handlungsmöglichkeiten

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:



1. Nach Generalangriff auf das Asylrecht: BAMF-Präsident Sommer ist untragbar und muss sofort entlassen werden
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„Wer an der Spitze einer der größten Asylbehörden der Welt steht und öffentlich das Fundament von Menschenrechten, Verfassungsrecht und internationalem Flüchtlingsschutz in Frage stellt, hat in diesem Amt nichts mehr verloren“.

Dr. Hans-Eckhard Sommer, Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, hat in einem Vortrag – scheinheilig als Privatperson deklariert – unverblümt das Asylrecht zur Disposition gestellt. Seine Aussagen sind nicht weniger als ein Frontalangriff auf das Völkerrecht, das Europarecht und das Grundrecht auf Asyl. Wer so spricht, entlarvt sich als Gegner rechtsstaatlicher Verfahren und disqualifiziert sich für jedes öffentliche Amt.

Dass Sommer gleichzeitig Tausende BAMF-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter damit verhöhnt, deren tägliche Arbeit auf der Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien beruht, ist ein Schlag ins Gesicht all jener, die sich für faire Verfahren und den Schutz Geflüchteter einsetzen.

Sommer hat offensichtlich kein Interesse daran, das Gemeinsame Europäische Asylsystem weiterzuentwickeln oder umzusetzen. Stattdessen betreibt er ideologischen Rückfall – seine Vision erinnert eher an die dunklen Kapitel europäischer Geschichte als an eine menschenrechtsbasierte Flüchtlingspolitik. Das ist gefährlich und darf nicht ohne Konsequenzen bleiben.

PRO ASYL fordert Sommers sofortige Entlassung. Dem schließen sich zahlreiche Organisationen an – darunter der RAV https://t1p.de/epbjx, die Grünen, die Linke, der Paritätische Gesamtverband – und viele weitere Stimmen der Zivilgesellschaft.

Zum Hintergrund der empörenden Aussagen:
https://t1p.de/mb5l6

PRO ASYL-Forderung im Wortlaut:
https://t1p.de/bq3hy

2. KdU Karenz aus Jobcentersicht – eine fragwürdige Untersuchung des IAB
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Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit hat am 3. April 2025 einen Bericht veröffentlicht, in dem es die einjährige Karenzzeit bei den Kosten der Unterkunft (KdU) untersucht – mit einem bemerkenswert vagen Fazit: „Die Bewertung dieser Regelung durch Jobcenter-Beschäftigte fällt allerdings eher verhalten aus.“

Was das IAB hier vorlegt, ist weit mehr als eine vermeintlich neutrale Bestandsaufnahme: Es liefert die argumentative Vorlage für die politische Abschaffung der Karenzzeit – eine Maßnahme, die von Merz, Linnemann & Co. im Rahmen ihres „Konzepts zur Neuen Grundsicherung“ längst angekündigt wurde. Dass das IAB jetzt scheinbar willfährig mitzieht, markiert eine alarmierende Entgrenzung zwischen angeblich unabhängiger Forschung und parteipolitischer Agenda.

Während auf der politischen Bühne von massiven Einsparungen beim Bürgergeld fabuliert wird – Milliarden sollen auf dem Rücken armutsbetroffener Menschen eingespart werden –, bereitet das IAB mit dieser Veröffentlichung den Boden dafür: wissenschaftlich verbrämt, aber inhaltlich einseitig. Die eigentliche Botschaft lautet: Die Karenzzeit soll weg, die soziale Sicherung weiter geschliffen werden – und das unter dem Deckmantel wissenschaftlicher Seriosität.

Neu und besonders bedenklich ist: Eine Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit lässt sich offenbar als Stichwortgeber für den Abbau sozialer Rechte instrumentalisieren – und spielt damit denen in die Hände, die ohnehin den Sozialstaat scheibchenweise demontieren wollen.

Zum IAB Artikel: https://t1p.de/f58m5

3. Stefan Sell: Wohnen macht (mehr) arm. Zur Berücksichtigung der Wohnkosten bei der Bestimmung der Armutsquote
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Stefan Sell plädiert für die Schaffung einer neuen Armutsgrenze unter Einbeziehung von Wohnarmut.
»Viele Menschen müssen … heute mehr als ein Drittel fürs Wohnen ausgeben – manche sogar mehr als die Hälfte ihres Einkommens. Viele können nicht billiger wohnen, weil sie nicht die einzigen sind, die nach einer billigeren Wohnung suchen oder weil es da, wo sie arbeiten, keine billigeren Wohnungen gibt. Infolgedessen müssen sie einfach mit weniger Geld im Monat auskommen. Basierend auf den Zahlen des Statistischen Bundesamtes wurden die Einkommen um die Wohnkosten bereinigt und so eine Wohnarmuts-Grenze ermittelt.«

Mehr: https://t1p.de/cpz9e

4. Langzeitfolgen von COVID-19: Sozialrechtliche Perspektiven und Handlungsmöglichkeiten
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Die andauernden Auswirkungen der COVID-19-Pandemie stellen viele Betroffene vor komplexe gesundheitliche und rechtliche Herausforderungen. Als Fachanwalt für Sozialrecht möchte ich Ihnen einen Einblick in die rechtlichen Aspekte der Langzeitfolgen von COVID-19 gewähren und Wege aufzeigen, wie Sie Ihre Rechte wahrnehmen können.

Mehr: https://t1p.de/c7xp4

5. BA verabschiedet sich von der Nutzung von De-Mail-Postfächern
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Nachdem T-Online seinen De-Mail-Dienst bereits im Jahr 2022 eingestellt hat, beendet nun auch United Internet GmbH – Anbieter der De-Mail-Dienste für gmx.de, 1und1.de und web.de – zum Mai 2025 den Betrieb seiner De-Mail-Angebote.
Infolgedessen hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) verfügt, dass alle De-Mail-Postfächer ab Mai 2025 geschlossen werden.

Die entsprechende Weisung der BA vom 28.03.2025 ist hier einsehbar:
???? https://t1p.de/n8mfk

6. Das Kreissozialamt Neunkirchen und der Datenschutz: schwere Datenschutzverstöße gegen Leistungsberechtigte
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Diesmal geht es um ein besonders gravierendes Beispiel rechtswidriger Verwaltungspraxis – konkret beim Kreissozialamt Neunkirchen. Dort wird Menschen, die auf Leistungen nach dem 4. Kapitel des SGB XII angewiesen sind, mit vollständiger oder teilweiser Leistungsversagung gedroht, wenn sie bei der Weiterbewilligung keinen Blanko-Zugriff auf ihre Bankdaten gestatten. Konkret verlangt die Behörde eine Ermächtigungserklärung, die es ihr erlaubt, bei allen angegebenen Banken und Geldinstituten eigenständig „Auskünfte, insbesondere über den Kontostand und Kontobewegungen der letzten sechs Monate“ einzuholen. Die Verweigerung dieser Entbindung soll zur Kürzung oder Einstellung der Leistung führen.

???? Schreiben des Kreissozialamtes, maßgeblich Seite 6: https://t1p.de/x7plb

Diese Praxis ist gleich mehrfach rechtswidrig und ein eklatanter Verstoß gegen geltendes Datenschutz- und Sozialrecht.

a. Rechtswidrige Ausforschung unter dem Deckmantel der Mitwirkung

Es gilt der Grundsatz: Nur rechtlich zulässige Mitwirkungspflichten dürfen eingefordert werden. Die Vorlage von Kontoauszügen ist in der Regel nur für die letzten drei Monate zulässig (BSG 19.09.2008 – B 14 AS 45/07 R). Vorliegend verlangt das Kreissozialamt Neunkirchen seit 2017 eine umfassende datenschutzrechtliche Entbindungserklärung für sechs Monate, die einer pauschalen Vollmacht zur Kontenausforschung gleichkommt.

Besonders perfide: Durch die Formulierung „insbesondere“ wird der Zugriff nicht einmal auf Kontostände und Bewegungen begrenzt – es wird ein Türöffner für beliebige Abfragen bei Banken und Sparkassen geschaffen. Das ist nichts anderes als ein rechtswidriger Freifahrtschein zur anlasslosen Schnüffelei in den Privatkonten hilfebedürftiger Menschen.

b. Verstoß gegen das Gebot der Datensparsamkeit und den Direkterhebungsgrundsatz

Solche Daten dürfen nur erhoben werden, wenn sie erforderlich sind (§ 67a Abs. 1 Satz 1 SGB X) – das sind sie aber nicht, wenn Kontoauszüge vorgelegt werden. Außerdem ist die Anforderung von Kontoauszügen nur für drei Monate zulässig, nicht für sechs (BSG 19.09.2008 – B 14 AS 45/07 R).

Darüber hinaus verletzt die direkte Einholung der Daten bei Dritten den Direkterhebungsgrundsatz (§ 67a Abs. 2 Satz 1 SGB X): Erst muss die betroffene Person selbst zur Auskunft aufgefordert werden, erst wenn diese sich weigert darf im Rahmen der Mitwirkungspflichten die Auskunft bei Dritten eingefordert werden.

Ein weiterer Skandal: Durch den Zugriff direkt bei der Bank umgeht das Amt gezielt die gesetzlich geschützte Möglichkeit zur Schwärzung besonderer personenbezogener Daten (z. B. zu Gesundheit, Religion, Sexualität), wie sie § 67 Abs. 12 SGB X ausdrücklich vorsieht (vgl. BSG 19.02.2009 – B 4 AS 10/08 R).

c. Drohung mit Leistungsentzug – rechtlich haltlos

Noch absurder wird es: Das BSG hat bereits 2009 klargestellt, dass es bei Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII eigentlich keine erneute Antragstellung für die Weiterbewilligung bedarf (BSG 29.09.2009 – B 8 SO 13/08 R). Die Androhung der Leistungsentziehung wegen unterbliebener oder unvollständiger „Folgeanträge“ ist daher schlicht rechtswidrig.

Fazit: Das Formular gehört abgeschafft – und die Praxis offengelegt

Dieses Formular des Kreissozialamtes Neunkirchen, das offenbar seit 2017 im Einsatz ist, sollte sofort aus dem Verkehr gezogen. Es ist nicht nur datenschutzwidrig, sondern zutiefst entwürdigend. Die Behörde hat offenzulegen, in wie vielen Fällen solche rechtswidrigen Bankabfragen bereits stattgefunden haben – und gegenüber den betroffenen Leistungsberechtigten zu erklären, dass von diesen unzulässigen Vollmachten kein Gebrauch gemacht wurde und künftig kein Gebrauch gemacht wird.

Kommentar:
Was hier praktiziert wird, ist ein staatlich angeordneter Kontrollwahn gegen die Ärmsten der Gesellschaft. Es ist in keiner Weise nachvollziehbar, wie eine Sozialbehörde überhaupt auf die Idee kommt, sich eine solche „Schnüffel-Vollmacht“ erteilen zu lassen – und das auch noch im Rahmen der Grundsicherung. Wer so mit den Rechten Schutzbedürftiger umgeht, offenbart ein tief gestörtes Verhältnis zu Datenschutz, Verfassungsprinzipien und dem Sozialstaatsgebot.

Erweiterter Kommentar:
In den letzten Newslettern habe ich bereits auf rechtswidrige Praktiken beim Sozialamt des Main-Kinzig-Kreises hingewiesen – der Fall Neunkirchen reiht sich nahtlos ein. Solche „Einzelfälle“ sind längst strukturell. Die Aufgabe von Sozialverbänden, Wohlfahrtsorganisationen, politischen Parteien und der sozialen Arbeit muss es sein, systematisch Missstände zu benennen, Verwaltung zu kontrollieren und rechtswidrige Eingriffe konsequent öffentlich zu machen.

Solinger Anschlag vom 25. März 2024: Unterdrückung vo7. n Informationen zur rechtsextremen Täterschaft durch Polizei und Justiz
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Im Prozess um den Brandanschlag am 25. März 2024 in Solingen mit vier Toten, bei dem die Familie Zhilovi ermordet wurde, wird im Gerichtsverfahren nun bekannt, dass die Wuppertaler Ermittlungsbehörden die rechtsextremen Motive des Täters vertuscht haben.

Die Nebenklageanwältin Frau Seda Başay-Yıldız hat inzwischen Strafantrag gegen Polizei, Staatsschutz und Staatsanwaltschaft gestellt. Ihr Fazit: Die Ermittlungen der Polizei seien mehr als „skandalös“. Vielmehr sei „die Öffentlichkeit bewusst getäuscht“ worden, als „der Polizeipräsident behauptete, dass es sich nicht um ein politisches Motiv handelte“ – dieser Eindruck habe „offensichtlich um jeden Preis“ vermieden werden sollen.

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WDR, 04.04.2025: https://t1p.de/z6j9h
TAZ, 04.04.2025: https://t1p.de/uco8m
WDR Lokalzeit, 04.04.2025: https://t1p.de/l1wa7

Verschiedene Wuppertaler Organisationen, darunter auch Tacheles, fordern jetzt in einem offenen Brief den Rücktritt des Wuppertaler Polizeipräsidenten Markus Röhrl und der verantwortlichen Polizist*innen des Staatsschutzes.

Offener Brief: https://t1p.de/2h7ik

Das Sozialportal ist eine einfache und bundesweite Suchmaschine für sozialrechtliche Stellen, ebenso wie Anwälte und Anwältinnen. Für kostenlose Beratungsangebote ist die Eintragung in das Sozialportal kostenfrei. Tragen Sie sich jetzt ein!


8. SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Bürgergeld
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Änderungen durch das sog. Bürgergeldgesetz und Rechtsprechung sind selbstverständlich Teil der Fortbildung.

- 02./06. Juni 2025 als Online-Seminar
- 21./22. Juli 2025 als Online-Seminar
- 04./05. Aug. 2025 als Online-Seminar
- 25./26. Sept. 2025 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq

9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Die Rolle der Sozialberatung, Aufbau und Struktur der Sozialgesetzbücher, Rechte und Befugnisse und Grenzen in der Sozialberatung. Alles rund um Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung der Leistungsgewährung. Formalien zu Bescheiden, Formen und Fristen, Wiedereinsetzungsregelungen, behördliche Beratungspflicht und Folgenbeseitigungsansprüche bei Verletzung dieser Pflichten. Das Widerspruchs- und Überprüfungsverfahren und vieles mehr.
Alles in allem: das Basiswissen der Sozialberatung.
Diese findet statt

- 14./15. Juli 2025 als Online-Seminar
- 30./31. Juli 2025 als Online-Seminar
- 11./12. Aug. 2025 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq

10. SGB II - Berechnungsseminar: SGB II- / Bürgergeld - Bescheide prüfen und verstehen lernen
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In diesem zweitägigen Seminar wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung und Einkommensanrechnung und -bereinigung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ SGB II-/Bürgergeld-Bescheide zu verstehen und zu prüfen vermittelt. Danach wird zur Prüfung und Vertiefung in Kleingruppen gerechnet.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 05./06. Mai 2025 als Online-Seminar
- 28./29. Juli 2025 als Online-Seminar
- 08./09. Sept. 2025 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/pv2v2

11.S GB II-Leistungen für Schüler, Auszubildende und Studierende
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In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick darüber gegeben, welche Sozialleistungen neben BAföG, BAB und Ausbildungsvergütung für Auszubildende und Studierende erbracht werden können.
Es wird der Frage nachgegangen, welche Ausbildungsarten SGB II – aufstockungsfähig sind und unter welchen Voraussetzungen in sonstigen Lebenslagen und Härtefällen ausgeschlossene Leistungen doch erbracht werden können. Außerdem wird vermittelt, wie BAföG, BAB, Ausbildungsvergütung und Arbeitseinkommen anzurechnen ist. Ebenso wird das Thema der internationalen Studierenden behandelt.

Diese findet statt

- 30. April 2025 als Online-Seminar (ein Platz noch buchbar)
- 18. Juli 2025 als Online-Seminar
- 02. Sept. 2025 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/x47z1

12. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2025 / Intensiv-Update zum Bürgergeld
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In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Bürgergeld und wenn für die Sept. Fortbildung schon die geplanten Änderungen vorliegen zur „Neue Grundsicherung“, es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.

Die nächsten SGB II – Intensivseminare über 5 Tage finden statt:

- 19. Mai - 23. Mai 2025 als Online-Seminar
- 15. Sept. - 19. Sept. 2025 als Online-Seminar
Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage sind zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/j6vu

13. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II/Bürgergeld gegeben.
Diese findet statt

- 28. Mai 2025 als Online-Seminar
- 08. Aug. 2025 als Online-Seminar
- 06. Okt. 2025 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n

14. Seminar: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden und Wahrung von Menschenrecht- und -würde.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

- 24. Juli 2025 als Online-Seminar
- 22. Sept. 2025 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily

15. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und den Jobcentern behandelt.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 29. April 2025 als Online-Seminar
- 16. Juli 2025 als Online-Seminar
- 23. Sept. 2025 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu

16. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht und die vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 27. Mai 2025 als Online-Seminar
- 25. Juli 2025 als Online-Seminar
- 07. Okt. 2025 als Online-Seminar

Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/qme5

17. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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In diesem eintägigen Online-Seminar werden die wesentlichen sozialrechtlichen Problemfelder, mit Blick auf das SGB II, aus Sicht von Kliniken, deren Sozialdienste und die leistungsrechtliche Situation nach der Entlassung bearbeitet. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz bzw. „Neue Grundsicherungesetz“, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 10. Okt. 2025 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/yq6p

18. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse über Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen des SGB XII durch das sogenannte Bürgergeldgesetz und 2024 in Kraft getretene Folgeänderungen werden hierbei genauso besprochen, wie die Schnittstellen zum SGB IX nach dem Bundesteilhabegesetz.
Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

- 23./24. Juni 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/cljnd

- 20./21. August 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/6vi0s

- 17./18. November 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/83hs0

19. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit dem sogenannten Bürgergeldgesetz, erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

- 19. Mai 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/8acn8

- 14. Oktober 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/x7f23

20. Fachseminar: Bürgergeld oder Sozialhilfe? Schnittstellen, Unterschiede und Verschiebebahnhof zwischen den Existenzsicherungsleistungen (SGB II/SGB XII)
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Im Rahmen der Fortbildung gibt Frank Jäger einen Überblick über die Anspruchsvoraussetzungen für die verschieden Existenzsicherungsleistungen nach dem SGB II und SGB XII und ihre Beziehung zu den sogenannten vorrangigen Leistungen. Er erläutert u.a. die Schnittstelle zwischen und die Abgrenzung von Bürgergeld und der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem dritten Kapitel und Grundsicherung nach dem vierten Kapitel SGB XII.
Zudem stehen die Unterschiede zwischen dem SGB II und dem SGB XII in Bezug auf die Leistungen zum Lebensunterhalt, die Heranziehung von Einkommen und Vermögen sowie verfahrensrechtliche Regelungen im Fokus. Aus dem Blickwinkel der weniger bekannten SGB-XII-Normen werden einerseits praxisrelevante Unterschiede dargestellt und auf der anderen Seite wird auf die jüngst wahrnehmbare Harmonisierung beider Gesetze hingewiesen. Die Praxis der Leistungsgewährung wird einem kritischen Blick unterzogen, um die Teilnehmenden mit dem nötigen Wissen zur Realisierung der Rechtsansprüche ihrer Klient*innen auszustatten.

- 22. September 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/0pp2z

- 03. Dezember 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/elnvt

So, das war es dann für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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