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Anmerkungen an die vermutlich zukünftigen Koalitionäre

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:



1. Anmerkungen an die vermutlich zukünftigen Koalitionäre
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A. Unmittelbare Änderungen im SGB-II-Recht
Zwischen Union und SPD steht die Bildung einer Regierungskoalition an. Ich möchte in diesem Zusammenhang die wichtigsten sozialrechtlich notwendigen Änderungen aufzeigen. Wenn die SPD noch einen Hauch von Sozialdemokratie in sich trägt, sollte sie sich diese Punkte genau anschauen.
Anpassung der Regelleistungen im SGB II / SGB XII / AsylbLG
Die Regelleistungen müssen angepasst werden. Hier empfiehlt sich die fundiert erarbeitete Höhe von 813 €, die vom Paritätischen Wohlfahrtsverband vorgeschlagen wurde.

Änderungen bei den Wohnkosten
Es kann und darf nicht sein, dass Menschen, die Grundsicherungsleistungen erhalten, noch aus ihren Regelleistungen Mietkosten draufzahlen müssen. Dadurch wird das eigentlich unverfügbare Existenzminimum unterschritten. Konkrete Vorschläge hierzu finden sich unter: https://t1p.de/ygzhc (unter Punkt 2).
Zudem sollte die Haushaltsenergie aus den Regelleistungen herausgenommen und den Kosten der Unterkunft (KdU) zugeordnet werden.

Schaffung einer Anspruchsgrundlage für kostenintensive einmalige Bedarfe
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat 2014 die Schaffung zusätzlicher einmaliger Beihilfen gefordert. 2021 wurden diese zwar gesetzlich normiert, jedoch wird in den Weisungen der Fachaufsichtsbehörden ihre Anwendung untersagt. Es muss eine klare gesetzliche Regelung geben, die diese einmaligen kostenintensiven Beihilfen nicht nur ausnahmsweise, sondern regelmäßig zulässt.

Begrenzung von Sanktionen auf maximal 30 Prozent
Wenn Sanktionen als geeignetes Mittel angesehen werden – was sie meiner Meinung nach nicht sind –, dann müssen sie gemäß dem Urteil des BVerfG auf maximal 30 Prozent begrenzt werden. Zudem dürfen sie nicht die Kosten der Unterkunft (KdU) oder die Krankenversicherung einbeziehen.

Änderungen bei der vorläufigen Zahlungseinstellung und Entziehung von Leistungen wegen fehlender Mitwirkung
Jobcenter wenden regelmäßig und in vielen Fällen rechtswidrig die vorläufige Zahlungseinstellung an. Dies stellt faktisch eine 100-Prozent-Sanktion bei Unklarheiten dar. Gleichzeitig werden Leistungen von Jobcentern und Sozialämtern wegen geringfügiger Verstöße gegen Mitwirkungspflichten versagt oder entzogen. Diese Verwaltungspraxis muss korrigiert werden.

Bürokratieentlastung im Sozialrecht
Der Verein Tacheles hat dazu umfangreiche Vorschläge im Rahmen der Stellungnahme zum vierten Bürokratieentlastungsgesetz vorgelegt. Ich möchte mich hier auf die dortigen Vorschläge unter Punkt B beziehen: https://t1p.de/6aizv.

Schaffung einer bürgerfreundlichen Verwaltung durch analoge Zugänge
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) baut ihre Angebote im SGB II weitgehend auf digitale Dienste um – mit einer Beschränkung der persönlichen Erreichbarkeit, fehlender E-Mail-Kommunikation und kaum möglichen Telefonaten.
Dadurch werden benachteiligte Bürger*innen ausgeschlossen und die Zusammenarbeit mit Dritten gemäß § 17 Abs. 3 SGB I erheblich erschwert oder gar unmöglich gemacht. Daher braucht es klar definierte Regelungen für die analoge Kommunikation.

Einführung eines Rechtsanspruchs auf behördenunabhängige Beratung
Sozialleistungsträger sind gemäß § 14 SGB I zu einer proaktiven und umfassenden Sozialberatung verpflichtet. Diese wird jedoch in der Praxis von den Behörden nur selten oder gar nicht erbracht.
Da zudem Einsparungen im Sozialbereich geplant sind und behördliche Beratung häufig zulasten der Leistungsbeziehenden geht, ist eine öffentlich finanzierte, behördenunabhängige Sozialberatung unabdingbar.

B. Veröffentlichung des Verfassungsschutzgutachtens zur AfD
Die SPD sollte durchsetzen, dass das Gutachten des Verfassungsschutzes zur AfD veröffentlicht wird. Die Bundestagswahl ist vorbei, sodass die Gründe für die bisherige Nichtveröffentlichung entfallen sind. Eine Offenlegung ist daher geboten.

C. AfD-Verbotsantrag
Die SPD sollte zudem darauf bestehen, dass die Union einem Verbotsantrag gegen die AfD zustimmt. Dieser Punkt muss Konsens einer Regierungskoalition sein.

2. Gemeinsame Erklärung: Für einen starken Sozialstaat - konsequent ökologisch / Berücksichtigung der sozialen Infrastruktur im Koalitionsvertrag
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Deutschland steht vor einer neuen Regierung. Die politischen Weichenstellungen werden in den laufenden Koalitionsverhandlungen besprochen. Damit der Sozialstaat gestärkt wird, ist der Paritätische dabei, wenn Wohlfahrts- und Sozialverbände sowie Gewerkschaften, der BUND und der Deutsche Mieterbund eine gemeinsame Erklärung an die künftige Bundesregierung richten: „Für einen starken Sozialstaat, konsequent ökologisch!“ Die Erklärung im Wortlaut.
Mehr: https://t1p.de/oxli7

Die BAGFW fordert Berücksichtigung der sozialen Infrastruktur im Koalitionsvertrag, die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege rufen Union und SPD dazu auf, im Koalitionsvertrag sowie bei der anstehenden Investitionsoffensive die soziale Infrastruktur der gemeinnützigen Organisationen fest einzuplanen. Das geplante Sondervermögen für Infrastruktur und Transformation wird voraussichtlich zeitnah von der neuen Bundesregierung sowie von den Bundesländern durch konkrete Planungen für eine Investitionsoffensive untersetzt. Bereits im Koalitionsvertrag werden dafür die ersten Festlegungen getroffen.

Mehr: https://t1p.de/3tu3s

3. Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert, dass die neue Bundesregierung Wohnungslosigkeit in den Mittelpunkt ihrer Politik stellt
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„Alle Menschen brauchen Wohnraum. Sie möchten allein oder gemeinsam wohnen und einen abgeschlossenen Raum haben, in dem sie ungestört leben, spielen und sein dürfen. Wohnen ist nicht nur ein Grundbedürfnis von uns allen, sondern auch ein Menschenrecht“, erklärt Claudia Engelmann vom Deutschen Institut für Menschenrechte. „Das Recht auf Wohnen sollte für die neue Bundesregierung eine zentrale Rolle spielen und im Koalitionsvertrag fest verankert werden.“

Alle politischen Ziele sollten in einer nationalen Gesamtstrategie festgelegt werden – also in dem 2024 beschlossenen Nationalen Aktionsplan fortgeführt werden. Dieser sollte konkrete Maßnahmen enthalten und finanziell gut ausgestattet sein. „Entsprechende Vorschläge des Instituts, der Wohnungslosenhilfe, von Betroffenen und Verbänden hierzu liegen vor“, sagt Engelmann.
Mehr dazu: https://t1p.de/td8vv

4. Arbeitshilfe der BAGFW: Geflüchtete aus der Ukraine mit vorübergehendem Schutz - Möglichkeiten der Aufenthaltsverfestigung
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Arbeitshilfe für Berater*innen in den Flüchtlings- und Migrationsdiensten, sie informiert über Möglichkeiten der Aufenthaltsverfestigung insbesondere für Geflüchtete mit ukrainischer Staatsangehörigkeit, also jene, die vom vorübergehenden Schutz erfasst sind und eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG innehaben bzw. noch erteilt bekommen. Hierzu werden einzelne Aufenthaltserlaubnisse und deren Erteilungsvoraussetzungen vorgestellt.
Hier geht es zum Download: https://t1p.de/xb8lf

5. BAG: Einwurf-Einschreiben – und kein Anscheinsbeweis für den Zugang
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Bei einfachen Briefen besteht kein Anscheinsbeweis für den Zugang der Sendung. Auch die Vorlage des Einlieferungsbelegs eines Einwurf-Einschreibens begründet keinen Anscheinsbeweis für den Zugang der Sendung beim gewollten Empfänger des Einwurf-Einschreibens. Der Ausdruck des online abgerufenen Sendungsstatus, auf dem dieselbe Sendungsnummer wie auf dem Einlieferungsbeleg sowie das Zustelldatum vermerkt sind, bietet ebenfalls keine ausreichende Gewähr für einen Zugang (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30. Januar 2025 – 2 AZR 68/24).

Hinweis: diese dort noch mal bestätigten getroffenen Regeln treffen selbstverständlich auch auf andere Rechtsgebiete, somit das Sozialrecht, zu.

Mehr dazu: https://t1p.de/kmi7a

6. Geplanter Rechtsbruch im Sozialamt des Main-Kinzig-Kreises
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Ausnahmsweise möchte ich einen Einzelfall in die Öffentlichkeit bringen und kommentieren. Das Sozialamt des Main-Kinzig-Kreises (MKK) verschickt momentan Infoschreiben an SGB-XII-Leistungsbeziehende, in denen amtlicherseits massiv Unsinn verbreitet wird.

Darin wird behauptet, es habe ab dem 01.01.2025 eine Änderung gegeben, nach der Betriebs- und Heizkostenabrechnungen, Hauslastkosten bei Eigenheimen, Kosten für Versicherungen (von Kfz bis hin zu Gewerkschaftsbeiträgen) nur noch nach Zahlungsfälligkeit berücksichtigt werden könnten. Falls diese später eingereicht würden, entfiele der Anspruch.

Das MKK-Sozialamt bezieht sich dabei sowohl auf die Absetzbeträge nach § 82 Abs. 2 Nr. 3, 5 SGB XII (Kosten für Versicherungen, von Kfz bis hin zu Gewerkschaftsbeiträgen) als auch auf die Regelungen zu Unterkunfts- und Heizkosten. Es wird behauptet, Betriebs- und Heizkostenabrechnungen oder Hauslastkosten bei Eigenheimen nach § 35 Abs. 1 S. 1 SGB XII könnten nunmehr nicht mehr außerhalb des Fälligkeitsmonats vom Amt übernommen werden.

Infoschreiben des MKK-Sozialamtes zum Download: https://t1p.de/k6eu0

Bewertung:
Die vom MKK-Sozialamt eingenommene Position ist nicht nachvollziehbar und rechtswidrig. Zunächst ist festzustellen, dass zum 01.01.2025 keine entsprechende Rechtsänderung stattgefunden hat. Auch gibt es kein höchstrichterliches Urteil, aus dem sich eine solche vermeintliche Änderungen ableiten ließen.

Richtig ist, dass Bedarfe, die den Unterkunfts- und Heizungskosten zuzuordnen sind, im Monat der Fälligkeit berücksichtigt werden. Falsch ist jedoch, dass der Übernahmeanspruch im laufenden Leistungsbezug nach dem Monat der Fälligkeit entfällt. Eine in einem bestimmten Monat fällige Zahlung stellt sozialrechtlich eine „Änderung zugunsten des Leistungsberechtigten“ im Sinne von § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB X dar und kann bis zum Januar des jeweiligen Vorjahres rückwirkend im laufenden Leistungsbezug geltend gemacht werden (§ 48 Abs. 4 i. V. m. § 44 Abs. 4 SGB X i. V. m. § 116a S. 1 Nr. 2 SGB XII).

Wie das MKK-Sozialamt zu solch einem abenteuerlichen Unsinn kommt, ist nicht nachvollziehbar. Es handelt sich jedoch eindeutig um den Versuch eines geplanten behördlichen Rechtsbruchs. SGB-XII-Leistungsbeziehende sollen mit diesem Schreiben und dem daraus resultierenden behördlichen Handeln um ihre Leistungsansprüche gebracht werden.

Die im Main-Kinzig-Kreis tätigen Parteien, Wohlfahrts- und Sozialverbände, Gewerkschaften und Mietervereine sollten diesen Vorgang genau beobachten und entschlossen dagegen vorgehen. Solange diese rechtlich fragwürdige Praxis nicht zurückgenommen wird, sollten Betroffene bei Ablehnungen Widerspruch einlegen und die Fachaufsicht einschalten.

Das Infoschreiben des MKK-Sozialamtes stellt einen geplanten, von oben angeordneten Rechtsbruch dar.

Das Sozialportal ist eine einfache und bundesweite Suchmaschine für sozialrechtliche Stellen, ebenso wie Anwälte und Anwältinnen. Für kostenlose Beratungsangebote ist die Eintragung in das Sozialportal kostenfrei. Tragen Sie sich jetzt ein!


7. SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Bürgergeld
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Änderungen durch das sog. Bürgergeldgesetz und Rechtsprechung sind selbstverständlich Teil der Fortbildung.

- 02./06. Juni 2025 als Online-Seminar
- 21./22. Juli 2025 als Online-Seminar
- 04./05. Aug. 2025 als Online-Seminar
- 25./26. Sept. 2025 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq

8. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Die Rolle der Sozialberatung, Aufbau und Struktur der Sozialgesetzbücher, Rechte und Befugnisse und Grenzen in der Sozialberatung. Alles rund um Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung der Leistungsgewährung. Formalien zu Bescheiden, Formen und Fristen, Wiedereinsetzungsregelungen, behördliche Beratungspflicht und Folgenbeseitigungsansprüche bei Verletzung dieser Pflichten. Das Widerspruchs- und Überprüfungsverfahren und vieles mehr.
Alles in allem: das Basiswissen der Sozialberatung.
Diese findet statt

- 14./15. Juli 2025 als Online-Seminar
- 30./31. Juli 2025 als Online-Seminar
- 11./12. Aug. 2025 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq

9. SGB II - Berechnungsseminar: SGB II- / Bürgergeld - Bescheide prüfen und verstehen lernen
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In diesem zweitägigen Online - Seminar wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung und Einkommensanrechnung und -bereinigung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ SGB II-/Bürgergeld-Bescheide zu verstehen und zu prüfen vermittelt. Danach wird zur Prüfung und Vertiefung in Kleingruppen gerechnet.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 05./06. Mai 2025 als Online-Seminar
- 28./29. Juli 2025 als Online-Seminar
- 08./09. Sept. 2025 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/pv2v2

10. SGB II Leistungen für Schüler, Auszubildende und Studierende
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In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick darüber gegeben, welche Sozialleistungen neben BAföG, BAB und Ausbildungsvergütung für Auszubildende und Studierende erbracht werden können.
Es wird der Frage nachgegangen, welche Ausbildungsarten SGB II – aufstockungsfähig sind und unter welchen Voraussetzungen in sonstigen Lebenslagen und Härtefällen ausgeschlossene Leistungen doch erbracht werden können. Außerdem wird vermittelt, wie BAföG, BAB, Ausbildungsvergütung und Arbeitseinkommen anzurechnen ist. Ebenso wird das Thema der internationalen Studierenden behandelt.

Diese findet statt

- 24. März 2025 als Online-Seminar
- 01. April 2025 als Online-Seminar
- 10. Juni 2025 als Online-Seminar
- 18. Juli 2025 als Online-Seminar
- 02. Sept. 2025 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/x47z1

11. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2025 / Intensiv-Update zum Bürgergeld
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In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Bürgergeld und wenn für die Sept. Fortbildung schon die geplanten Änderungen vorliegen zur „Neue Grundsicherung“, es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.

Die nächsten SGB II – Intensivseminare über 5 Tage finden statt:

- 19. Mai - 23. Mai 2025 als Online-Seminar
- 15. Sept. - 19. Sept. 2025 als Online-Seminar
Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage sind zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/j6vu

12. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II/Bürgergeld gegeben.
Diese findet statt

- 28. Mai 2025 als Online-Seminar
- 08. Aug. 2025 als Online-Seminar
- 06. Okt. 2025 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n

13. Seminar: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden und Wahrung von Menschenrecht- und -würde.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

- 24. Juli 2025 als Online-Seminar
- 22. Sept. 2025 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily

14. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und den Jobcentern behandelt.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 29. April 2025 als Online-Seminar
- 16. Juli 2025 als Online-Seminar
- 23. Sept. 2025 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu

15. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht und die vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 27. Mai 2025 als Online-Seminar
- 25. Juli 2025 als Online-Seminar
- 07. Okt. 2025 als Online-Seminar

Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/qme5

16. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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In diesem eintägigen Online-Seminar werden die wesentlichen sozialrechtlichen Problemfelder, mit Blick auf das SGB II, aus Sicht von Kliniken, deren Sozialdienste und die leistungsrechtliche Situation nach der Entlassung bearbeitet. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz bzw. „Neue Grundsicherungesetz“, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.

Diese Fortbildung biete ich an:

- 04. April 2025 als Online-Seminar
- 10. Okt. 2025 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/yq6p

17. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse über Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen des SGB XII durch das sogenannte Bürgergeldgesetz und 2024 in Kraft getretene Folgeänderungen werden hierbei genauso besprochen, wie die Schnittstellen zum SGB IX nach dem Bundesteilhabegesetz.
Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

- 07./08. April 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/ct9yi

- 23./24. Juni 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/cljnd

- 20./21. August 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/6vi0s

- 17./18. November 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/83hs0

18. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit dem sogenannten Bürgergeldgesetz, erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

- 19. Mai 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/8acn8

- 14. Oktober 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/x7f23

19. Fachseminar: Bürgergeld oder Sozialhilfe? Schnittstellen, Unterschiede und Verschiebebahnhof zwischen den Existenzsicherungsleistungen (SGB II/SGB XII)
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Im Rahmen der Fortbildung gibt Frank Jäger einen Überblick über die Anspruchsvoraussetzungen für die verschieden Existenzsicherungsleistungen nach dem SGB II und SGB XII und ihre Beziehung zu den sogenannten vorrangigen Leistungen. Er erläutert u.a. die Schnittstelle zwischen und die Abgrenzung von Bürgergeld und der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem dritten Kapitel und Grundsicherung nach dem vierten Kapitel SGB XII.
Zudem stehen die Unterschiede zwischen dem SGB II und dem SGB XII in Bezug auf die Leistungen zum Lebensunterhalt, die Heranziehung von Einkommen und Vermögen sowie verfahrensrechtliche Regelungen im Fokus. Aus dem Blickwinkel der weniger bekannten SGB-XII-Normen werden einerseits praxisrelevante Unterschiede dargestellt und auf der anderen Seite wird auf die jüngst wahrnehmbare Harmonisierung beider Gesetze hingewiesen. Die Praxis der Leistungsgewährung wird einem kritischen Blick unterzogen, um die Teilnehmenden mit dem nötigen Wissen zur Realisierung der Rechtsansprüche ihrer Klient*innen auszustatten.

- 22. September 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/0pp2z

- 03. Dezember 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/elnvt

So, das war es dann für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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