Zum Thema Weihnachtsgeschenke im SGB II/SGB XII
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Zum Thema Weihnachtsgeschenke im SGB II/SGB XII
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Grundsätzlich sind Geschenke in Geldeswert (also in Form von Gegenständen oder Gutscheinen) im SGB II und im SGB XII nicht als Einkommen anzurechnen (§ 11 Abs. 1 S. 1 SGB II; § 82 Abs. 1 Nr. 11 SGB XII). Nach dem Zuflussmonat wird das Geschenk in Geldeswert zu Vermögen und ist, solange der jeweilige Vermögenshöchstbetrag nicht überschritten ist, unbedenklich. Im SGB II beträgt dieser 15.000 € im SGB XII 10.000 €.
Das Sozialgericht Kiel hat jüngst entschieden, dass ein 400 € Geldgeschenk für zwei Personen ebenfalls nicht als Einkommen anzurechnen ist, da dieses Geschenk ohne rechtliche und sittliche Pflicht erbracht wird und somit nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist, soweit ihre Berücksichtigung für die Leistungsberechtigten grob unbillig wäre (Nr. 1) oder sie die Lage der Leistungsberechtigten nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären (Nr. 2), so § 11a Abs. 5 SGB II (SG Kiel 23.9.2024 - S 34 AS 10/23),
Weitere Infos zum SG Kiel: https://t1p.de/nyzba
Aus dem Urteil des SG Kiel: „Für die Frage des Vorliegens grober Unbilligkeit ist vorrangig auf den Zweck und die Umstände der Zuwendung abzustellen. Grobe Unbilligkeit liegt vor, wenn die Zuwendung mit einem objektivierbaren Zweck verknüpft ist, dessen Verwirklichung durch eine Berücksichtigung als Einkommen vereitelt würde (BSG, Urteil vom 13. Juli 2022 – B 7/14 AS 75/20 R zit. n. juris). Geldgeschenke zu Weihnachten sollen grundsätzlich nicht zur Deckung des physischen Existenzminimums verwendet werden, sondern die Erfüllung eines Wunsches abseits vom Existenzminimum ermöglichen. Dies würde durch eine Berücksichtigung als Einkommen im Rahmen der Leistungen nach dem SGB II vereitelt. Angesichts der weiterhin besonders großen Bedeutung des Weihnachtsfestes und den im Übrigen Leistungsempfängern zur Verfügung stehenden geringen Mitteln hält die Kammer die Berücksichtigung eines Betrages in Höhe von 400 € für zwei Personen, mithin 200 € pro Personen, für grob unbillig. Im Übrigen beeinflusst dieser Betrag die Lage des Klägers und seiner Partnerin auch nicht so günstig, als daneben Leistungen nach dem SGB II nicht gerechtfertigt wären.“
Weitere Infos zum SG Kiel: https://t1p.de/nyzba
Die BA vertritt in ihren Weisungen zu § 11 die Position das „Geld- oder Sachgeschenke zu Weihnachten oder Geburtstag“ aber nur für Kinder anrechnungsfrei seien (FW § 11, Rn. 110, S. 50, Download: https://t1p.de/hul20
Beratungsfazit:
Das SG Kiel ist nicht so restriktiv wie die BA, diese sieht nur die Anrechnungsfreiheit für Kinder vor, dh. bis 14 Jahren. Das SG Kiel baut auf einem Urteil des BSG zur Anrechnung von Trinkgeld auf und legt dies sachgerecht und richtig aus.
Aus Beratungssicht sollten aber weiterhin Geldgeschenke vermieden werden. Wenn sie doch erfolgen und dem Jobcenter/Sozialamt offenbar werden, sollte, wenn möglich, gegen die Anrechnung mit Rechtsmitteln vorgegangen und auch ins Klageverfahren gegangen werden. Das SG Kiel hat dazu eine 1a-Vorlage gemacht.
Im SGB XII existiert eine vergleichbare Rechtsvorschrift unter § 84 Abs. 2 SGB XII, wo geregt wird: „Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben, sollen als Einkommen außer Betracht bleiben, soweit ihre Berücksichtigung für die Leistungsberechtigten eine besondere Härte bedeuten würde“.
2. Alle Jahre wieder: Überprüfungsanträge für 2023 und 2024 jetzt stellen
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Das Jahr geht zu Ende, nicht selten sind sozialrechtliche Bescheide fehlerhaft. Wurden beispielsweise die Unterkunftskosten nicht in voller Höhe übernommen, der Betriebsstrom einer Gas-Therme oder ein Mehrbedarf vergessen, bei Gemeinschaftsunterkünften oder im Betreuten Wohnen der Stromanteil von der tatsächlich geforderten Miete nicht oder unzulässig regelsatzkürzend berücksichtigt und diese Vorgänge gehen bis ins Jahr 2023 zurück, so muss noch diesen Monat ein Überprüfungsantrag nach § 44 Abs. 1 SGB X gestellt werden, um noch bisher nicht erhaltene Gelder für das Jahr 2023 zu erhalten. Denn die Rückwirkung des Überprüfungsantrages bei zu Unrecht nicht erhaltener Sozialleistungen gilt im SGB II (§ 40 Abs. 1 Nr. 1 SGB II) und im SGB XII (§ 116a SGB XII) und AsylbLG (BSG – Rechtsprechung) nur bis zum Januar des jeweiligen Vorjahres. Also dieses Jahr noch rückwirkend bis Januar 2023.
Daher bitte drauf achten, ggf. noch Überprüfungsanträge zu stellen, diese müssen aber hinreichend bestimmt sein, und mind. den Grund und Zeitraum, was wie zu überprüfen ist beinhalten!
Hinweis: der Überprüfungsantrag muss nicht von den Betroffenen gestellt werden, es können sehr wohl mitdenkende Dritte sein, die die Behörde auf rechtswidriges Verhalten fristwahrend vor dem 1. Jan. 2025 hinweisen, denn § 44 bestimmt: „Soweit es sich im Einzelfall ergibt“ (§ 44 Abs. 1 S. 1 SGB X).
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Hier geht es zu den Mediadaten und Kosten
3. BA verzichtet auf „Schriftformerfordernis“ bei Widersprüchen im SGB III
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Die BA schreibt in ihrer aktuellster Ausgabe FW für Angelegenheiten nach dem Sozialgerichtsgesetz (SGG) von 8/2023 auf Seite 29 unter Abs. 5: „Ein fristgerecht per E-Mail eingehender Widerspruch gilt als formgerecht eingelegt, wenn der Widerspruchsführer/die Widerspruchsführerin seine/ihre Urheberschaft auf Anforderung schriftlich bestätigt oder der E-Mail ein unterschriebenes Schriftstück (z. B. Scan oder Foto) anhängt.“.
Darauf angesprochen, ob das für die BA im Gegensatz zur gesetzlichen Regelung in § 84 Abs. 1 SGG verbindlich ist und auch im SGB II gelte, teilt sie mit: „Bei der Formulierung handelt es sich um Regelung der verwaltungsinternen Vorgehensweise bei eingehenden Widersprüchen im Rechtskreis SGB III“, also dass dies nur im SGB III verbindlich anzuwendendes Recht sei, denn „die Bundesagentur für Arbeit darf nur im Rechtskreis SGB III und nur für Weisungen in eigener Zuständigkeit Entscheidungen zur verwaltungsinternen Verfahrensweise treffen“.
Hier geht es zu den FW für Angelegenheiten nach dem Sozialgerichtsgesetz (SGG) von 8/2023: https://t1p.de/r2i45
Hier zur Stellungnahme der BA: https://t1p.de/kx8v1
Wir hatten die BA gefragt, ob diese Position auch im SGB II Anwendung fände, dazu kam folgende Antwort: „Verwaltungsinterne Abläufe der gemeinsamen Einrichtungen (gE) obliegen dagegen der Entscheidungshoheit der örtlichen Trägerversammlung der jeweiligen gE.“.
Im Ergebnis bedeutet dies: das Absehen von der Schriftformerfordernis ist nicht ausgeschlossen. Daher wäre in den jeweiligen Jobcentern die Trägerversammlung anzusprechen, denn diese „entscheidet über organisatorische …Angelegenheiten“, so § 44c Abs. 2 SGB II / § 44c Abs. 2 Nr. 4 SGB II für die Jobcenter als gemeinsame Einrichtung und die kommunalen Jobcenter.
Wenn diese dazu kommen, von der Schriftformerfordernis abzusehen, bedarf es einer Erklärung auf der Webseite des jeweiligen JC und einer Änderung der Rechtsmittelbelehrung in den Bescheiden.
Kommentar: Die BA ist erstmal für ihren Standpunkt zu loben, das ist tatsächlich ein Schritt Richtung bürger*innenfreundlicher Verwaltung. Nur sollten sie dafür auch für jede Dienststelle der BA eine Mailadresse veröffentlichen und einen Zugang außerhalb des „Digitalen Services“ schaffen und veröffentlichen. Auch sollte dann die BA die Rechtsmittelbelehrungen in ihren Bescheiden korrigieren.
Insgesamt ist für eine bürger*innenfreundliche Verwaltung also noch einiges zu tun.
4. Zu Bezahlkarten bei Geflüchteten
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a. Kartentausch ist keine Straftat
Auf Betreiben des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Aumer hat die Staatsanwaltschaft den Kartentausch von Bezahlkarten geprüft. Das Ergebnis liegt nun vor: „Staatsanwaltschaft Regensburg und BaFin kommen übereinstimmend zu der Einschätzung, dass das fragliche Verhalten im Rahmen der Aktion Kartentausch keinen Straftatbestand erfüllt“
Weitere Infos in einer Mail von Claudius Vogt: https://t1p.de/xtgeb
b. Wie Visa und Mastercard mit der Bezahlkarte Geld machen
Die Bezahlkarte für Asylbewerber*innen ist Schikane und schränkt den ohnehin schon engen Handlungsspielraum von Geflüchteten noch weiter ein. Für den Staat droht die Bezahlkarte zu einer teuren Bürokratiefalle zu werden. Die einzigen Gewinner sind Firmen wie Visa und Mastercard.
Mehr dazu: https://t1p.de/7auij
c. Geflüchtete senden seltener Geld ins Ausland als andere Migrant*innen
Neue Forschungen belegen, dass die politische Begründung für die Einführung einer „Bezahlkarte“ für Asylsuchende in Deutschland, man wolle „Auslandsüberweisungen“ und damit eine „Zweckentfremdung“ der gezahlten Sozialleistung für die Unterstützung von Angehörigen verhindern, keine empirische Basis hat.
Dazu der DIW Wochenbericht 49 / 2024, https://t1p.de/3fdae
Kommentar dazu: Die Bezahlkarte wurde mit dem Argument eingeführt, man wolle verhindern, dass Geflüchtete Geld ins Ausland überweisen.
Gerade mit der Untersuchung des DIW wird deutlich, dass es mit der Bezahlkarte nur um Diskriminierung und Ausgrenzung von Geflüchteten geht.
Es wird Zeit, die Bezahlkarten wieder abzuschaffen!
5. Zum Sozialportal: bitte eintragen / bitte um Aktualität prüfen!
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Das Sozialportal von Tacheles e.V. wächst, mittlerweile hat es über 15.000 Einträge von Beratungsstellen und AnwältInnen. Ich möchte alle Eingetragenen bitten, die Einträge auf Aktualität zu prüfen und bei Fehlern oder fehlender Aktualität die Änderung selbst vorzunehmen oder diese uns mitzuteilen.
Das Sozialportal ist neu und lebt vom Mitmachen.
Wir laden alle Beratungsstrukturen, Rechtsanwält*innen, Selbsthilfeinitiativen und andere Institutionen, die sich für die Rechtsmobilisierung ratsuchender Menschen einsetzen, ein sich in das Sozialportal einzutragen und es dadurch zu DER bundesweiten und trägerübergreifenden Adressdatenbank für Beratung und Hilfe werden zu lassen.
Hier der Link zum Sozialportal: https://sozialportal.net/ oder https://t1p.de/rthv4
Dann möchte ich natürlich alle Adressatinnen und Adressaten dieses Newsletters auffordern, sich mit ihrer Kanzlei, Organisation oder Beratungsstelle in das Sozialportal einzutragen!!
Infos dazu: https://t1p.de/65tlf
Das Sozialportal kann auch durch Banner auf anderen Webseiten beworben werden, Banner zum Download auf Webseiten sind hier zu finden: https://t1p.de/qyqda
6. KdU-Richtlinien und MOG-Werte aktualisiert
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Das Verzeichnis wurde um mehr als zweihundert Einträge ergänzt, die Unterlagen wurden recherchiert, formatiert und ins Netz gestellt.
Unter https://t1p.de/ixqj gibt es die bundesweit einzige Zusammenstellung von KdU Richtlinien und MOG-Werten (Mietobergrenzen) für die angemessenen Unterkunftskosten in SGB II/SGB XII.
Ich bitte natürlich und immer um Ergänzungen, Aktualisierungen, Diese können über den Downloader geschickt werden: https://t1p.de/ixqj
Kurze Bemerkung dazu: Grade in Bayern fällt auf, dass eine ganze Reihe von Jobcentern es nicht für nötig empfinden, ihre Richtlinien auf ihren Webseiten zu veröffentlichen. Es heißt dann lakonisch, die KdU-Werte könnten beim Sachbearbeiter erfragt werden. Das ist tiefste Mittelaltermentalität. Behörden, auch bayrische, sind gesetzlich verpflichtet Bürgerinnen und Bürger, die Bevölkerung über Rechte und Pflichten aufzuklären, so § 13 SGB I. Ebenso gibt es eine aktive Informationspflicht des § 11 Abs. 3 IFG. In Bayern wird das mancherorts anscheinend so verstanden, dass nur über Pflichten aufzuklären sei. Hier wäre von Seiten der Aufsichtsbehörden dringend einzuschreiten und dafür Sorge zu tragen, dass auch bayrische Jobcenter zu Orten einer bürgerInnenfreundlichen Verwaltung im Sinne der AGO werden.
7. Elektronische Patientenakte (ePA) & Digitalisierung im Gesundheitswesen
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Mit dem Digitalgesetz (DigiG) - "Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens" und dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) - "Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten" traten im März 2024 zwei Gesetze in Kraft, die vor allem die Änderung der Gesetzlichen Krankenversicherung (5. Sozialgesetzbuch - SGB V) zum Inhalt haben.
Zentrales Anliegen ist die Durchsetzung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle (gesetzlich) Krankenversicherten. Ab Anfang 2025 sollen die gesetzlichen Krankenkassen für alle gesetzlich Versicherten eine ePA einrichten.
Die neue ePA wird in der sogenannten "Opt-out" Version eingeführt: sie wird ohne Einwilligung der Versicherten von den Krankenkassen angelegt und ist nicht mehr individuell verschlüsselbar.
Sofern die Versicherten keine ePA wollen, müssen sie selbst aktiv werden und bei ihrer Krankenkasse der Anlegung einer elektronischen Patientenakte widersprechen.
Ausführlichere Infos zur elektronischen Patientenakte, den entstehenden Kosten (rund 1,1 Milliarden Euro) sowie der Zusammenarbeit mit Arbeitsagenturen und Jobcentern sind in diesem überarbeiteten Papier [pdf] nebst einem Entwurf für ein Widerspruchsschreiben zusammengestellt.
Zu einem Papier von Widerspruch e.V. mit Musterwiderspruch: https://t1p.de/98w9h
Infos von Netzpolitik.org: https://t1p.de/ujqtk
Das Sozialportal ist eine einfache und bundesweite Suchmaschine für sozialrechtliche Stellen, ebenso wie Anwälte und Anwältinnen. Für kostenlose Beratungsangebote ist die Eintragung in das Sozialportal kostenfrei. Tragen Sie sich jetzt ein!
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8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Bürgergeld
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Änderungen durch das sog. Bürgergeldgesetz und Rechtsprechung sind selbstverständlich Teil der Fortbildung.
- 22./23. Jan. 2025 als Online-Seminar
- 10./11. Feb.-2025 als Online-Seminar
- 10./11. März 2025 als Online-Seminar
- 07./08. April 2025 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq
9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Die Rolle der Sozialberatung, Aufbau und Struktur der Sozialgesetzbücher, Rechte und Befugnisse und Grenzen in der Sozialberatung. Alles rund um Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung der Leistungsgewährung. Formalien zu Bescheiden, Formen und Fristen, Wiedereinsetzungsregelungen, behördliche Beratungspflicht und Folgenbeseitigungsansprüche bei Verletzung dieser Pflichten. Das Widerspruchs- und Überprüfungsverfahren und vieles mehr.
Alles in allem: das Basiswissen der Sozialberatung.
Diese findet statt
- 13./14. Jan. 2025 als Online-Seminar
- 27./28. Jan. 2025 als Online-Seminar
- 03./04. Feb. 2025 als Online-Seminar
- 25./26. März 2025 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq
10. SGB II - Berechnungsseminar: SGB II- / Bürgergeld - Bescheide prüfen und verstehen lernen
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In diesem zweitägigen Online - Seminar wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung und Einkommensanrechnung und -bereinigung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ SGB II-/Bürgergeld-Bescheide zu verstehen und zu prüfen vermittelt. Danach wird zur Prüfung und Vertiefung in Kleingruppen gerechnet.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 20./21. Jan. 2025 als Online-Seminar
- 17./18. Feb. 2025 als Online-Seminar
- 05./06. Mai 2025 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/pv2v2
11. NEU: SGB II Leistungen für Auszubildende und Studierende
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In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick darüber gegeben, welche Sozialleistungen neben BAföG, BAB und Ausbildungsvergütung für Auszubildende und Studierende erbracht werden können.
Es wird der Frage nachgegangen, welche Ausbildungsarten SGB II – aufstockungsfähig sind und unter welchen Voraussetzungen in sonstigen Lebenslagen und Härtefällen ausgeschlossene Leistungen doch erbracht werden können. Außerdem wird vermittelt, wie BAföG, BAB, Ausbildungsvergütung und Arbeitseinkommen anzurechnen ist. Ebenso wird das Thema der internationalen Studierenden behandelt.
Diese findet statt
- 01. April 2025 als Online-Seminar
- 30. April 2025 als Online-Seminar
- 10. Juni 2025 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/x47z1
12. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2025 / Intensiv-Update zum Bürgergeld
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In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Bürgergeld und wenn für die Sept. Fortbildung schon die geplanten Änderungen vorliegen zur „Neue Grundsicherung“, es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.
Die nächsten SGB II – Intensivseminare über 5 Tage finden statt:
- 19. Mai - 23. Mai 2025 als Online-Seminar
- 15. Sept. - 19. Sept. 2025 als Online-Seminar
Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage sind zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/j6vu
13. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II/Bürgergeld gegeben.
Diese findet statt
- 14. Feb. 2025 als Online-Seminar
- 20. März 2025 als Online-Seminar
- 28. Mai 2025 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n
14. Seminar: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden und Wahrung von Menschenrecht- und -würde.
Die nächsten Fortbildungen finden statt am:
- 30. Jan. 2025 als Online-Seminar
- 04. März 2025 als Online-Seminar
- 26. Mai 2025 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily
15. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und den Jobcentern behandelt.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 17. Jan. 2025 als Online-Seminar
- 19. Feb. 2025 als Online-Seminar
- 19. März 2025 als Online-Seminar
- 29. April 2025 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu
16. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht und die vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 29. Jan. 2025 als Online-Seminar
- 27. Mai 2025 als Online-Seminar
Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/qme5
17. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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In diesem eintägigen Online-Seminar werden die wesentlichen sozialrechtlichen Problemfelder, mit Blick auf das SGB II, aus Sicht von Kliniken, deren Sozialdienste und die leistungsrechtliche Situation nach der Entlassung bearbeitet. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz bzw. „Neue Grundsicherungesetz“, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 04. April 2025 als Online-Seminar
- 10. Okt. 2025 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/yq6p
18. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse über Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen des SGB XII durch das sogenannte Bürgergeldgesetz und 2024 in Kraft getretene Folgeänderungen werden hierbei genauso besprochen, wie die Schnittstellen zum SGB IX nach dem Bundesteilhabegesetz.
Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
- 17./18. Februar 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/9rotn
- 07./08. April 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/ct9yi
- 23./24. Juni 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/cljnd
19. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit dem sogenannten Bürgergeldgesetz, erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
- 20. Januar 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/r520d
- 19. Mai 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/8acn8
20. Fachseminar: Bürgergeld oder Sozialhilfe? Schnittstellen, Unterschiede und Verschiebebahnhof zwischen den Existenzsicherungsleistungen (SGB II/SGB XII)
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Im Rahmen der Fortbildung gibt Frank Jäger einen Überblick über die Anspruchsvoraussetzungen für die verschieden Existenzsicherungsleistungen nach dem SGB II und SGB XII und ihre Beziehung zu den sogenannten vorrangigen Leistungen. Er erläutert u.a. die Schnittstelle zwischen und die Abgrenzung von Bürgergeld und der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem dritten Kapitel und Grundsicherung nach dem vierten Kapitel SGB XII.
Zudem stehen die Unterschiede zwischen dem SGB II und dem SGB XII in Bezug auf die Leistungen zum Lebensunterhalt, die Heranziehung von Einkommen und Vermögen sowie verfahrensrechtliche Regelungen im Fokus. Aus dem Blickwinkel der weniger bekannten SGB-XII-Normen werden einerseits praxisrelevante Unterschiede dargestellt und auf der anderen Seite wird auf die jüngst wahrnehmbare Harmonisierung beider Gesetze hingewiesen. Die Praxis der Leistungsgewährung wird einem kritischen Blick unterzogen, um die Teilnehmenden mit dem nötigen Wissen zur Realisierung der Rechtsansprüche ihrer Klient*innen auszustatten.
- 10. März 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/9zpql
So, das war es dann für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
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