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BVerfG zur Höhe der BAföG-Leistungen von Studierenden

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:




1. BVerfG zur Höhe der BAföG-Leistungen von Studierenden
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Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass Studierende keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf höheres BAföG haben. Aus dem vom Grundgesetz abgeleiteten Recht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nach Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) könne kein Recht für mittellose Hochschulzugangsberechtigte auf staatliche Leistungen hergeleitet werden, die ein Studium ermöglichen (Beschl. v. 23.09.2024, Az. 1 BvL 9/21).

Damit sagt das BVerfG, dass die Höhe des BAföG keine verfassungsrechtliche, sondern eine politische Entscheidung ist.

Beschluss des BVerfG: https://t1p.de/skf1p, PM des BVerfG https://t1p.de/2mqra
Zusammenfassung im Spiegel: https://t1p.de/mpzwb
Beck-Aktuell: https://t1p.de/88ofs

Bemerkung dazu: Die Entscheidung des BVerfG ist eine verpasste Chance und fatal. Geld muss man haben oder Studierende schauen wo sie bleiben und sind vom guten Willen der Politik abhängig. Nach der BVerfG – Entscheidung ist es erforderlich, dass die Höhe des BAföG, das mit bis zu 475 € für Studierende deutlich unter den 563 € Regelbedarf beim Bürgergeld liegt, in einer politischen Entscheidung angepasst wird. Daneben muss auch der Bedarfssatz für die Unterkunftskosten mit 380 €, und die Krankenkassen- und Zusatzbeiträge angepasst werden. Hier muss jetzt deutlich was passieren!
Auch sollte der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 5 5 SGB II / § 22 Abs. 1 SGB XII nun zur Disposition gestellt werden, denn dadurch könnten zumindest auf Niveau des SGB II/SGB XII existenzsichernde Leistungen gewährt werden.

2. Leistungsstreichungen für Dublin-Geflüchtete in Kraft, Leistungskürzungen für alle ab 2025
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In diesen Tagen sind mehrere Regelungen zur Verschärfung des AsylbLG veröffentlicht worden. Damit fährt die Ampelkoalition einen Angriff auf die Sozialen Rechte Geflüchteter, der in seinem Ausmaß alle bisherigen Verschärfungen in den Schatten stellt. Selbst die Große Koalition mit Horst Seehofer hat kein so umfassendes Entrechtungsprogramm gewagt. Es ist dies Ausdruck einer dramatischen Verrohung und Radikalisierung der bürgerlichen Mitte, die Schritt für Schritt nun das umsetzt, was die Rechtsextremist*innen schon immer forderten.
Mehr dazu: https://t1p.de/84s3j
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3. Änderungen des UVG durch das vierte Bürokratieentlastungsgesetz
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Im Rahmen des sog. Bürokratieentlastungsgesetzes wird es eine Reihe von Änderungen im Unterhaltsvorschuss geben.
Durch Art. 11 werden Ergänzungen in § 3 UVG (Bewilligung per Dauerverwaltungsakt), § 4 UVG (rückwirkende Bewilligung) und § 9 UVG (vorläufige Einstellung der UV-Leistung) vorgenommen. Zudem werden § 7a UVG (Verbot der Geltendmachung des Rückgriffs bei SGB II-Leistungsbezug) und § 11a UVG (Anwendungsvorschrift für das Jahr 2015) aufgehoben. Die Änderungen treten zum 1.1.2025 in Kraft.
Die Änderungen im Gesetzestext: https://t1p.de/s0dw4

Insbesondere mit der Streichung des § 7a UVG, also die Rechtsverfolgungssperre für unterhaltspflichtige Personen im SGB II-Bezug wird erhebliche Auswirkungen für Unterhaltsschuldner haben. I

4. Sozialrecht Justament 10/2024: »Wege aus der Komplexitätsfalle - Vereinfachung und Automatisierung von Sozialleistungen«
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Im neuen SOZIALRECHT-JUSTAMENT befasst sich Bernd Eckardt mit dem Gutachten des Nationalen Normenkontrollrates»Wege aus der Komplexitätsfalle - Vereinfachung und Automatisierung von Sozialleistungen«. Das Gutachten hat breite Beachtung gefunden. Nach einer kurzen Einleitung stelle ich in zwei Skizzen Aspekte des Gutachtens kritisch dar. Die eine Skizze ist eine subjektive Zusammenfassung meiner Teilnahme an einem »Hot Topic« zum Gutachten veranstaltet vom DIFIS – Deutsches Institut für Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung. Die andere Skizze legt das Augenmerk auf den Ausgangspunkt der Analyse, stellt also die Frage, ob die Komplexitätsfalle überhaupt in der dargestellten Form vorhanden ist. Das Thema ist auch für soziale Beratungsstellen hochinteressant. Zu Recht hat der Nationale Normenkontrollrat darauf hingewiesen, dass die hoheitliche Aufgabe der umfassenden Beratung im Bereich der sozialen Hilfen von den Behörden schon lange nicht mehr ausgeübt wird, sondern informell an soziale Beratungsstellen der Wohlfahrt delegiert wurde.
Hier nachzulesen: https://t1p.de/2mosg

5. KdU – Richtlinien bitte auf Aktualität prüfen
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Wie wahrscheinlich bekannt ist, veröffentliche ich die mir bekannten bundesweiten KdU Richtlinien, diese gibt es hier: https://t1p.de/ixqj
Diese müssen regelmäßig auf Aktualität geprüft werden. Ich mochte euch daher bitten, schaut in der Liste nach und wenn ihr aktuelle Zahlen für KdU-Richtlinien/MOG-Werte habt, übersendet diese bitte.

6. Praxistipp: zum 1.1.2025 ändert sich bezüglich der Rechtsbehelfsfristen die sog. „Zugangsfiktion“ von Bescheiden
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Diese „Zugangsfiktion“ regelt, wann ein Bescheid bei Bürger oder Bürgerin als „zugegangen“ gilt, und zwar in § 37 Abs. 2 S. 2 SGB X. Diese Regelung beträgt derweilen „drei Tage“ und wird ab Januar 2025 auf „vier Tage“ geändert. Die Änderung erfolgt im Rahmen des Postrechtsmodernisierungsgesetz, weil die Briefe eine längere Postlaufzeit haben. Hier eine kurze Zusammenfassung in Haufe.de https://t1p.de/z46wy

Hier eine Übersicht über die Änderungen in Buzer: https://t1p.de/6dg09

Ich habe dazu mal ein Infoblatt gemacht, aus dem sich die Fristen zum Einlegen von Widersprüchen ergeben, einmal mit Rechtslage bis 2024: https://t1p.de/6uqcj und ab 2025: https://t1p.de/kfwuo

Solch eine Fristenberechnung sollte ohnehin in jeder Beratungsstelle hängen.

7. Praxistipp: Aufteilung der Regelleistungen nach EVS-Abteilungen 2021-2025 im SGB II/SGB XII/AsylbLG
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Der Kollege Rüdiger Böker hat nun nach Veröffentlichung der Regelleistungen für Geflüchtete eine Aufteilung der Regelleistungen nach EVS-Abteilungen für die Regelleistungen von 2021-2025 im SGB II/SGB XII/AsylbLG erstellt.
Diese gibt es hier zum Download: https://t1p.de/6bz0f

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8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Bürgergeld
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Änderungen durch das sog. Bürgergeldgesetz und Rechtsprechung sind selbstverständlich Teil der Fortbildung.

- 27./28. Nov. 2024 als Online-Seminar
- 09./10. Dez. 2024 als Online-Seminar
- 22./23. Jan. 2025 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq

9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Die Rolle der Sozialberatung, Aufbau und Struktur der Sozialgesetzbücher, Rechte und Befugnisse und Grenzen in der Sozialberatung. Alles rund um Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung der Leistungsgewährung. Formalien zu Bescheiden, Formen und Fristen, Wiedereinsetzungsregelungen, behördliche Beratungspflicht und Folgenbeseitigungsansprüche bei Verletzung dieser Pflichten. Das Widerspruchs- und Überprüfungsverfahren und vieles mehr.
Alles in allem: das Basiswissen der Sozialberatung.
Diese findet statt

- 16./17. Dez. 2024 als Online-Seminar
- 13./14. Jan. 2025 als Online-Seminar
- 27./28. Jan. 2025 als Online-Seminar
- 03./04. Feb. 2025 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq

10. SGB II - Berechnungsseminar: SGB II- / Bürgergeld - Bescheide prüfen und verstehen lernen
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In diesem zweitägigen Online - Seminar wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung und Einkommensanrechnung und -bereinigung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ SGB II-/Bürgergeld-Bescheide zu verstehen und zu prüfen vermittelt. Danach wird zur Prüfung und Vertiefung in Kleingruppen gerechnet.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 20./21. Jan. 2025 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/pv2v2

11. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II/Bürgergeld gegeben.

Diese findet statt

- 19. Dez. 2024 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n

12. Seminar: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden und Wahrung von Menschenrecht- und -würde.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

- 30. Jan. 2025 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily

13. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und den Jobcentern behandelt.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 21. Nov. 2024 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu

14. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht und die vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.

Diese Fortbildung biete ich an:

- 29. Jan. 2025 als Online-Seminar
Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/qme5

15. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse über Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen des SGB XII durch das sogenannte Bürgergeldgesetz und 2024 in Kraft getretene Folgeänderungen werden hierbei genauso besprochen, wie die Schnittstellen zum SGB IX nach dem Bundesteilhabegesetz.
Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

- 17./18. Februar 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/9rotn

- 07./08. April 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/ct9yi

16. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit dem sogenannten Bürgergeldgesetz, erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

- 20. Januar 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/r520d

- 19. Mai 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/8acn8

17. Fachseminar: Bürgergeld oder Sozialhilfe? Schnittstellen, Unterschiede und Verschiebebahnhof zwischen den Existenzsicherungsleistungen (SGB II/SGB XII)
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Im Rahmen der Fortbildung gibt Frank Jäger einen Überblick über die Anspruchsvoraussetzungen für die verschieden Existenzsicherungsleistungen nach dem SGB II und SGB XII und ihre Beziehung zu den sogenannten vorrangigen Leistungen. Er erläutert u.a. die Schnittstelle zwischen und die Abgrenzung von Bürgergeld und der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem dritten Kapitel und Grundsicherung nach dem vierten Kapitel SGB XII.
Zudem stehen die Unterschiede zwischen dem SGB II und dem SGB XII in Bezug auf die Leistungen zum Lebensunterhalt, die Heranziehung von Einkommen und Vermögen sowie verfahrensrechtliche Regelungen im Fokus. Aus dem Blickwinkel der weniger bekannten SGB-XII-Normen werden einerseits praxisrelevante Unterschiede dargestellt und auf der anderen Seite wird auf die jüngst wahrnehmbare Harmonisierung beider Gesetze hingewiesen. Die Praxis der Leistungsgewährung wird einem kritischen Blick unterzogen, um die Teilnehmenden mit dem nötigen Wissen zur Realisierung der Rechtsansprüche ihrer Klient*innen auszustatten.

- 10. März 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/9zpql

So, das war es dann für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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