Steuerhinweise - März 2009
Aktuelle Steuerhinweise in Kurzform, März 2009
Rechtsanwalt Bastian Rohlffs, info@kanzlei-rohlffs.com
Steuerliche Hinweise in Kurzform
1. Steuerabzug von Handwerksleistungen
a) Der Steuerbonus für Handwerkleistungen (davon umfasst sind Renovierungs-, Erhaltungs – und Modernisierungsmaßnahmen) wurde von 600 € (alte Fassung) auf maximal 1.200 € für das Jahr der Maßnahme erhöht.
b) Damit können von insgesamt 6.000 € Arbeitskosten des Handwerkers 20 % von 1.200 €, also 240 €, direkt von der Steuer abgezogen werden.
2. Abschreibungsbedingungen durch das Konjunkturprogramm
a) Die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird iHv. 25 % (vor Abschaffung: 30 %) tritt wieder in Kraft.
b) Diese Maßnahme ist auf 2 Jahre befristet. Erfasst sind Anschaffungen ab dem 01.01.2009.
c) Sonderabschreibungen
Die Sonderabschreibung für kleine und mittlere Unternehmen beträgt – neben der degressiven Abschreibung – zusätzlich bis zu 20 %. Die Gewinngrenzen wurden angehoben, sodass noch mehr Unternehmen ab 2009 davon profitieren.
3. Weitere Neuerungen bei der Einkommenssteuer
a) Der Einkommenssteuersatz sinkt rückwirkend zum 01.01.2009 von 15 auf 14 %. Der Grundfreibetrag steigt von 7.834 € in 2009 auf 8.004 € im Jahr 2010 an.
b) Es gibt einen einmaligen Kinderbonus iHv. 100 € pro Kind.
c) Haushaltsnahe Dienstleistungen könne bis zu 20 % der tatsächlichen Aufwendungen abgesetzt werden. Die Grenze liegt bei insgesamt 4.000 € als Steuerabzug.
Rechtsanwalt Bastian Rohlffs, Copyright 2009
« zurück