Persönlichkeitsverletzungen durch das Theaterstück „Ehrensache“
Durch die gebotene kunstspezifische Betrachtung eines Theaterstücks mit Realitätsbezug als literarisches Werk kann selbst eine Inszenierung negativer Charaktereigenschaften, die erkennbar einer realen Person zuzuordnen sind, keine Persönlichkeitsverletzungen auslösen.
In dem Theaterstück „Ehrensache“ von Lutz Hübner wird die Tötung eines 14-jährigen Mädchens inszeniert. Dabei handelt es sich um eine wahre Begebenheit, so dass sich die Handlungsstränge gewollt an realen Geschehnissen orientieren. Die Mutter der Getöteten rügt eine Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts. Ihre Tochter sei in der Figur der „Ellena“ eindeutig wieder zu erkennen. Insbesondere deren Charakter habe eine frühreife und stark sexuelle Ausrichtung und betont maßgeblich die charakterliche und moralische Haltlosigkeit der Verstorbenen. Der BGH sieht trotz der negativen Darstellung der „Ellena“ keine Persönlichkeitsverletzung durch das Aufführen des Theaterstücks und lässt die Inszenierung zu. Das Theaterstück hat zwar einen Realitätsbezug, so das Gericht, ist aber dennoch ein literarisches Werk. Berücksichtigt man die gebotene kunstspezifische Betrachtung und Abwägung, kann keine Beeinträchtigung des postmortalen Persönlichkeitsrechts festgestellt werden. (BGH, Urteil vom 19.09.2008 – Az. VI ZR 244/07)
Mitgeteilt von RA Alexander Meyer
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