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CDU will bei Regierungswechsel die Bürgergeldreform kippen / FDP die Regelleistung einfrieren

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:



1. CDU will bei Regierungswechsel die Bürgergeldreform kippen / FDP die Regelleistung einfrieren
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CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hat erneut bekräftigt: „wenn wir an der Regierung sind, werden wir als erstes großes Reformpaket das Bürgergeld in der jetzigen Form abschaffen“. Die Sanktionen müssen „deutlich verschärft“, die Karenzzeit abgeschafft, die Vermögensprüfung ab dem ersten Tag wieder eingeführt werden.
Und FDP Chef Lindner fordert wegen „überproportional gestiegenen Regelleistung“, dass es zum 1. Januar 2025 eine Nullrunde geben werde, „um die überproportionale Erhöhung wieder einzuarbeiten.“
Das Ganze in der Welt zum Nachlesen: https://t1p.de/gvzyb

Bemerkung: CDU und FDP führt einen schmutzigen Klassenkampf gegen Arme. Mit dieser Diffamierung und Stigmatisierung wird die Gesellschaft weiter auseinandergerissen und nach rechts getrieben. CDU und FDP sind Teil des Problems und damit sollten sie in der nächsten Zeit immer wieder konfrontiert werden. So z.B. bei unserer Protestaktion zum Neujahresempfang der FDP in Wuppertal: https://t1p.de/4focz, dann Nr. 7.

Diese Aussagen von Linnemann und Lindner sind Kampfansagen gegen jedwede Veränderung der letzten Jahre. Hier soll ein max. Rollback erfolgen. Regelleistungen an der Unterkante der Verfassungskonformität, so weit wie möglich Wiedereinführung des Sanktionsregimes und nicht mehr Fördern, sondern Verfolgungsbetreuung.

Es ist daher sinnvoll und notwendig, in den gesellschaftlichen Aufbruch für Demokratie, Menschenrecht und -würde, die soziale Frage einzubeziehen. Ein Auseinanderdriften der Gesellschaft wird verhindert, wenn diese nach innen zu sozialbenachteiligten Gruppen solidarisch ist. Damit sollten die Spalter der Gesellschaft regelmäßig konfrontiert werden.,

2. Zum sog. „Rückführungsverbesserungsgesetz“
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Mit dem sog. „Rückführungsverbesserungsgesetz“ wird die Wartefrist nach § 2 Abs. 1 S. 1 AsylbLG von 18 aus 36 Monate verlängert. Dazu eine umfassende Kritik von Rechtsanwalt Volker Gerloff:

„Alle demonstrieren gegen die Pläne von Rechtsextremisten, die Menschenwürde zu relativieren – die „Ampel“ möchte die Menschenwürde relativieren. Denn nichts anderes ist es, wenn Betroffene des AsylbLG für 36 Monate keinen Zugang zum menschenwürdigen Existenzminimum haben sollen, welches in Deutschland durch den Regelsatz definiert ist.
Grüne und SPD haben noch im November 2023 mit guten Argumenten im Bundestag erklärt, warum ein Gesetzentwurf der CDU/CSU zur Verlängerung der Wartezeit auf 36 Monate falsch sei.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat im Dezember 2023 dargelegt, wie der Stand der verfassungsrechtlichen Diskussion zu dem Thema ist: Mit zahlreichen Nachweisen wird belegt, dass schon die Wartezeit von 18 Monaten verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet.
Das UN-Komitee zur Konvention gegen Rassismus (ICERD) hat Deutschland aufgefordert, die Ungleichbehandlung im Zugang zu Gesundheitsleistungen zu beenden.
Durch eine Verlängerung der Wartezeit würde auch die diskriminierende Beschränkung auf akute Krankenbehandlung (§ 4 AsylbLG) verlängert – Menschen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen würden so noch mehr in ihrem Recht auf körperliche Unversehrtheit eingeschränkt werden.
Das BVerfG hat festgestellt, dass eine Begrenzung auf Grundleistungen (§§ 3, 3a AsylbLG) nur zulässig sein kann, wenn das für einen kurzen Zeitraum der Fall ist UND, wenn der Gesetzgeber nachvollziehbar darlegen kann, dass zu erwarten ist, dass während dieses Zeitraums auch tatsächlich niedrigere Bedarfe entstehen.
Sowohl 18 als erst recht auch 36 Monate sind keine „kurzen Zeiträume“! Besonders kleinen Kindern kann kaum erklärt werden, dass 18 oder 36 Monate „kurz“ sein sollen.
Aus dem Migrationsrecht ergibt sich eher, dass 3 Monate die Abgrenzung zwischen kurz und dauerhaft sind (§ 6 AufenthG: Kurzaufenthalt bis 90 Tage, ab 91 Tagen Daueraufenthalt; § 2a Abs. 1 S. 2 FreizügG/EU: bis zu 3 Monate Kurzaufenthalt).
Bis heute gibt es keine Bedarfsermittlung für AsylbLG-Betroffene in den ersten Monaten ihres Aufenthalts in Sammelunterkünften.
Hier in aller Kürze Argumente gegen diesen Irrsinn:
Aus dem 1/2024 NL von Volker Gerloff: https://t1p.de/necqg

4. Wohngelddesaster / Kommunen schlagen wegen Überlastung Alarm
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Die Kommunen schlagen wegen Überlastung beim neuen Wohngeld Alarm. Es werde zu wenig digital beantragt und die Bearbeitungszeiten dauern bis ein Jahr, bis zur endgültigen Gewährung zum Teil zwei Jahre.

Infos dazu https://t1p.de/t7ngv

Für die Sozialberatung bedeutet dies, zunächst immer erstmal den Anspruch auf Existenzsicherung nach dem SGB II/SGB XII geltend zu machen und nicht auf die Wohngeldgewährung zu warten. In dringenden Fällen über die vorschussweise Gewährung nach § 42 Abs. 1 S. 2 SGB I/§ 26a WoGG geltend zu machen.

4. Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung: Aufenthaltserlaubnissegelten bis zum 04. März 2025 fort
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Durch die Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung gelten wie bekannt Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 AufenthG, die am 01.02.2024 gültig sind, ohne Verlängerung im Einzelfall bis zum 04. März 2025 fort. https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/334/VO

Diese Regelung kann unter anderem bei Reisen ins (EU-)Ausland zu Problemen führen, da an dem eAT selbst nicht erkennbar ist, dass die Aufenthaltserlaubnis über den 04.03.2024 hinaus gültig ist. Auf eine Anfrage an das BMI, wie damit umzugehen ist, wenn Personen mit einer automatisch verlängerten AE nach § 24 AufenthG ab März reisen wollen und wie für die anderen Länder erkennbar ist, dass die Einreise möglich ist, hat das BMI folgende Antwort geschickt, siehe Download: https://t1p.de/2uir4

5. Für die SchuldnerberaterInnern: Bescheinigungen des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ nach SGB II und SGB XII
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Im Rahmen des Schuldnerschutzes bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie bei privilegierten Aufrechnungen/Verrechnungen von Sozialleistungen ist der Nachweis des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ von Bedeutung.

Zuverlässig wie stets hat Dieter Zimmermann dazu das jährliche Update verfasst, welches unter https://t1p.de/oiehp aufrufbar ist.
Dort gibt es dann auch diverse Vorlagen / Dateien zum Download.

6. Neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 1. Januar 2024
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Die zum 1. Januar 2024 aktualisierte Düsseldorfer Tabelle ist ab sofort auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Düsseldorf abrufbar. Gegenüber der Tabelle 2023 sind im Wesentlichen die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder, die Einkommensgruppen und der dem Unterhaltspflichtigen zu belassende Eigenbedarf geändert worden. Die Tabelle gibt es hier: https://t1p.de/8zwr1

7. Service: Demoticker …hier kann die nächste Demo gegen rechts gefunden werden
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In den nächsten Wochen geht es bundesweit weiter mit Demonstrationen. Jetzt am Wochenende haben in über 300 Dörfern und Städten Demos stattgefunden. Viele hunderttausende Menschen sind auf die Straßen gegangen.
Damit das weitergeht, möchte ich auf verschiedene Demoticker aufmerksam machen. So bei zusammen-gegen rechts.org: https://t1p.de/ihmd7 sowie bei https://www.demokrateam.org/demos/ bzw. https://t1p.de/vmnye

So Leute steht auf und macht weiter, es entsteht jetzt grade eine wunderbare Bewegung, diese muss gehegt und gepflegt werden. Dafür müssen wir eintreten. Denn die Brandmauer gegen Nazis und Diktatur sind zunächst nur wir.

8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Bürgergeld
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Änderungen durch das sog. Bürgergeldgesetz und Rechtsprechung sind selbstverständlich Teil der Fortbildung.

- 04./05. März 2024 als Online-Seminar
- 25./26. März 2024 als Online-Seminar
- 29./30. April 2024 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq

9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Die Rolle der Sozialberatung, Aufbau und Struktur der Sozialgesetzbücher, Rechte und Befugnisse und Grenzen in der Sozialberatung. Alles rund um Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung der Leistungsgewährung. Formalien zu Bescheiden: Formen und Fristen, Wiedereinsetzungsregelungen, behördliche Beratungspflicht und Folgenbeseitigungsansprüche bei Verletzung dieser Pflichten. Das Widerspruchs- und Überprüfungsverfahren und vieles mehr.
Alles in allem: das Basiswissen der Sozialberatung.
Diese findet statt

- 11./12. März 2024 als Online-Seminar
- 27./28. März 2024 als Online-Seminar
- 23./24. April 2024 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq

10. SGB II - Berechnungsseminar: SGB II- / Bürgergeld - Bescheide prüfen und verstehen lernen
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In diesem zweitägigen Online - Seminar wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung und Einkommensanrechnung und -bereinigung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ SGB II-/Bürgergeld-Bescheide zu verstehen und zu prüfen vermittelt. Danach wird zur Prüfung und Vertiefung in Kleingruppen gerechnet.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 18./19. April 2024 als Online-Seminar
- 13./14. Mai 2024 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/pv2v2

11. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2024 / Intensiv-Update zum Bürgergeld
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In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Bürgergeld, es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II und den Rechtsänderungen rund um das Bürgergeldgesetz auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.

Die nächsten SGB II – Intensivseminare über 5 Tage finden statt:

- 18.– 22. März 2024 als Online-Seminar
- 16.– 20. Sept. 2024 als Online-Seminar

Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage sind zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/j6vu

12. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II/Bürgergeld gegeben.

Diese findet statt

- 21. Mai 2024 als Online-Seminar
- 16. Juli 2024 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n

13. Seminar: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden und Wahrung von Menschenrecht- und -würde.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

- 03. Mai 2024 als Online-Seminar
- 07. Juni 2024 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily

14. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und den Jobcentern behandelt.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 08. März 2024 als Online-Seminar
- 07. Mai . 2024 als Online-Seminar
- 15. Juli 2024 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu

15. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht und die vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 22. April 2024 als Online-Seminar
- 17. Juli 2024 als Online-Seminar

Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/qme5

16. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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In diesem eintägigen Online-Seminar werden die wesentlichen sozialrechtlichen Problemfelder, mit Blick auf das SGB II, aus Sicht von Kliniken, deren Sozialdienste und die leistungsrechtliche Situation nach der Entlassung bearbeitet. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 24. Okt. 2024 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/yq6p

17. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit der sogenannten Bürgergeldreform, stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.

Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

- 10./11. Apr. 2024 als Online-Seminar
Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9

18. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit der sogenannten Bürgergeldreform, erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

- 08. Feb. 2024 als Online-Seminar
- 16. Mai 2024 als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/uuge

So, das war es dann für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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