Das 100 %-Sanktionsgesetz wurde verabschiedet
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Das 100 %-Sanktionsgesetz wurde verabschiedet
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Die Ampel hat die 100%-Sanktionen im Rahmen des Haushaltsfinanzierungsgesetzes tatsächlich verabschiedet, obwohl klar ist, dass diese Regelung, so wie sie verabschiedet wurde verfassungswidrig ist. Es soll in der Zeit der Sanktion auch keine Sachleistungen geben und kein Geld für Strom. Auf wurde geändert, dass es zur 100%- Regelsatz Sanktion kommt, wenn es innerhalb eines Jahres eine wiederholte Sanktion gibt. Diese Regelung soll auf zwei Jahre befristet sein und die Wirkung evaluiert werden. Hier nachzulesen: https://t1p.de/odsno, Artikel 5, Seite 10 f.
Dazu gibt es auch eine Stellungnahme der WSI-Direktorin Bettina Kohlrausch (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts): „Die Annahme, dass höhere Sanktionen Arbeitsanreize schaffen, sei populistisch und durch keine empirischen Belege gestützt. Die meisten Menschen wollen arbeiten, und die Grundvoraussetzungen dafür seien nicht nur materielle Teilhabe, sondern auch soziale Anerkennung sowie demokratische Teilhabe. Die Zahl von Fällen, in denen Menschen lieber Bürgergeld beziehen, sei verschwindend gering. Es sei unsinnig zu glauben, dass die Lösung gesellschaftlicher Probleme in erhöhten Sanktionen liege.“, hier nachzulesen und -hören: https://t1p.de/9yxga
2. Schärfste Kritik zum „Rückführungsverbesserungsgesetz“ vom Niedersächsischen Flüchtlingsrat
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Verfassungsfeinde finden sich nicht nur bei der AFD, sondern auch in der Regierung. Fürchten müssen sich Geflüchtete auch vor der neuen Merz-CDU und ihrem Grundsatzprogramm, das erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik eine völlige Abschaffung des Asylgrundrechts vorsieht.
Eine Position von Kai Weber vom Niedersächsischen Flüchtlingsrat zum in zweiter und dritter Lesung verabschiedeten, euphemistisch „Rückführungsverbesserungsgesetz“ titulierte, Gesetz zur Verschärfung der Abschiebungspraxis enthält eine Reihe von aus menschenrechtlicher Sicht inakzeptablen Zumutungen. Hier im Detail nachzulesen: https://t1p.de/o8tgr
Dazu auch eine deutliche Kritik vom Paritätischen: https://t1p.de/luoj2
3. Was das neue SGB XIV bringt
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Seit Anfang 2024 ist ein neues Sozialgesetzbuch in Kraft getreten: das SGB XIV – Soziale Entschädigung. Dabei geht es um Ansprüche von Bürger:innen gegen den Staat für den Fall, dass ihnen ein gesundheitlicher Schaden durch Gewalttaten, Kriegsauswirkungen beider Weltkriege, Ereignisse im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes sowie Schutzimpfungen entstanden ist.
Das soziale Entschädigungsrecht war bisher in unterschiedlichen Gesetzen geregelt. Das neue SGB XIV fasst Versorgungsansprüche und Verfahrensregeln zusammen.
Eine umfassende Zusammenfassung und kritischer Diskurs im Netzwerk Sozialrecht: https://t1p.de/nwris
4. Widersprüche und Klagen im SGB II im Jahr 2023
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Pünktlich zum 10.1. eines jeden Jahres legt die BA immer die Widerspruchs- und Klagequoten des Vorjahres vor. Bundesweit sind 2023 im Bereich SGB II fast 425.400 Widersprüche, rd. 48.000 Klagen und rd. 14.500 Eilklagen eingereicht worden. Diese Zahlen beziehen sich im Übrigen nur auf die Jobcenter in gemeinsamer Einrichtung. Das heißt, sie beziehen sich nur auf 302 Jobcenter und diese Zahlen müssten noch um die Zahlen der 102 kommunalen Jobcenter ergänzt werden. Die absoluten Zahlen dürften sich schätzungsweise um ca. ein Drittel gegenüber den in der BA-Pressemitteilung genannten Zahlen erhöhen.
Zur Datei der Anzahl der Rechtsbehelfe: https://t1p.de/ypoex
Dann ist es ebenfalls wichtig, was aus den Rechtsmitteln geworden ist, diese Zahlen sind hier zu entnehmen: https://t1p.de/qkmja
Widersprüchen wurde zu rd. 33 % Klagen zu 35 % stattgegeben. Natürlich müsste die Erfolgsquote der Klagen und Eilfahren noch drauf gerechnet werden, ebenso die „Erledigung in sonstigen Fällen“, denn das ist meistens eine behördliche Stattgabe, was auch wiederum die Erfolgsquote erhöhen muss. Also eine Erfolgsquote im Bereich von rd. 45 %.
Die „Erfolgsquote beim Wehren“ ist in der Realität noch viel höher, da in dieser Statistik nur die „Erfolge“ bei Widersprüchen und Klagen verzeichnet sind, über den Erfolg von Überprüfungsanträgen nach § 44 SGB X gibt es keine Statistik. Aus der Beratungspraxis im Tacheles ist festzuhalten, dass rund die Hälfte der von Tacheles eingelegten Rechtsmittel Überprüfungsanträge sind. Davon wird dem allergrößten Teil, ca. 90 Prozent, abgeholfen. Diese Zahlen müssten also auch berücksichtigt werden.
Ein besonderes Augenmerk sollte auf die Widerspruchsquote gelegt werden. Hier geht es in der Spalte E, um die Relation zur Spalte 1, also Verhältnis der Widersprüche zur Anzahl der BG’s im jeweiligen Jobcenter. Die bundesweite Widerspruchsquote liegt bei 3,4 %, das Jobcenter Odenwaldkreis hat aber 38,3 %, das JC Rotenburg 26,8 % und das JC Main-Taunus-Kreis liegt bei 24,1%. Es ist nicht davon auszugehen, dass hier die SGB II-Leistungsbeziehenden besonders widerspruchswütig sind, sondern dass bei den Jobcentern der größte Mist läuft. Diese Daten können hier gefunden werden: https://t1p.de/qkmja
Im Regelfall müssten solche Daten dazu führen, dass sich die Fachaufsicht einschaltet. Es sollte vor Ort gefragt werden, ob das passiert oder halt nicht, was die Ursachen sind, in welchen Rechtsgebieten die meisten Widersprüche erfolgen und was die Geschäftsführung unternimmt, das rechtswidrige Handeln abzustellen.
5. Neue Weisungen im SGB II
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Die BA hat neue SGBB II-Weisungen erlassen und zwar zu den Mehrbedarfen nach § 21 SGB II, zur abweichende Leistungserbringung in Gemeinschaftsunterkünften nach § 68 SGB II und zur Leistungsgewährung an ukrainische Geflüchtete über den 4. März 2024 hinaus unabhängig von der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung, letztere Info gibt es hier: https://t1p.de/0jg4m
Die anderen Weisungen hier: https://t1p.de/buca
6. Praktikumsplatz bei Tacheles e.V. in Wuppertal frei
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Tacheles sucht ab sofort (studentische) Praktikant*innen, die Lust haben sich für die Rechte von Armen stark zu machen und einen Einblick in die Sozialberatung mit Existenzsicherungsrecht SGB II/SGB XII zu erhalten.
Der Verein Tacheles redet Tacheles, wenn es um die Rechte sozial benachteiligter und
erwerbsloser Menschen geht. Seit fast 30 Jahren macht der Verein auf Prozesse sozialer Ausgrenzung sowie die Einschränkung der Rechte "Armer" aufmerksam und formuliert im Namen der Betroffenen Forderungen an verantwortliche Stellen. Gegründet wurde der Verein 1994 als Selbsthilfeinitiative von Betroffenen für Betroffene.
Durch seine erfolgreiche Arbeit und klare Positionierung auf der Seite von
Leistungsbeziehenden hat es Tacheles zu bundesweiter Bekanntheit und Anerkennung
gebracht.
Neben der politischen Arbeit ist es dem Verein auch wichtig, an der Basis zu arbeiten.
Deshalb führen wir Sozialberatung mit den genannten Schwerpunkten durch. Auch hier
streitet Tacheles für die Rechte von Betroffenen und hilft, die Leistungsansprüche
durchzusetzen.
Tacheles bietet
Mitarbeit in einem tollen Team
Kollegiale Beratung und Hilfe
intensive Einarbeitung und Fortbildungen im Bereich SGB II und XII
Flexible Arbeit vor Ort und von zu Hause (wenn gewünscht) sowie Raum für eigene Ideen und Projekte umzusetzen
Das solltest Du mitbringen
Zeit und Lust für die Rechte von Menschen zu streiten
Empathie und soziale Kompetenz
Teamfähigkeit und Fähigkeit zum eigenverantwortlichen und strukturierten Arbeiten
Motivation eigene Ideen einzubringen und umzusetzen
Kenntnisse im Umgang mit Computern und Office sind von Vorteil
Lust, mehr zu erfahren?
Dann melde dich per E-Mail an info@tacheles-sozialhilfe.de
7. Es frühlingt im Land …. wir müssen uns gegen die rechten Umsturz- und Machtübernahmepläne der Rechten und für Demokratie, Menschenrecht und -würde einstehen
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Weit über 1 Mio. Menschen sind dieses Wochenende quer durch die Republik auf die Straße gegangen und stellen sich gegen die Machtübernahme- und Deportationspläne der Rechten, von Neonazis bis AfD, Werte Union und Großkapital entgegen. In fast jeder Stadt fanden die größten Demos seit 50 Jahren und mehr statt. Überall gute Stimmung, freudige und hoffnungsvolle Gesichter, auf der Straße, in den Bussen, Bahnen.
Die Frage, was können wir tun, um eine rechte Machtübernahme zu verhindern, die beantwortet sich grade auf den Straßen. von Demos mit mehreren Hunderttausend Menschen bis ein paar hundert in Städten, in denen die Rechten tief verankert sind und die Menschen trotzdem auf die Straße gehen.
Dass sich jetzt der Weg auftut, ja wir können und müssen uns den Rechten entgegenstellen, wenn wir diese Demokratie erhalten und verteidigen wollen, ist so wichtig. Viele von uns haben diese Frage ihren Eltern gestellt, was habt ihr gegen die Nazis gemacht, diese Frage müssen wir uns JETZT stellen.
Es geht ein Ruck durch das Land, es schimmert eine Perspektive durch, ja wir müssen laut und mutig werden. Auf der Straße, im Stadtteil, der Hausgemeinschaft, bei der Arbeit, in der Familie, beim nächsten AfD – Stand … uns überall dem Rechtsextremismus entgegenstellen.
Ich habe jetzt, wenn ich dran denke und das hier schreibe, Tränchen in den Augen (und das kommt bei mir ollem Haudegen nicht oft vor).
Alleine heute waren hunderttausende auf den Straßen. So was in Deutschland zu hören, ist großartig. Es gibt tatsächlich einen Frühling in diesem Land. Wir befinden uns an einem autoritären Kipppunkt und die Zivilgesellschaft muss jetzt für Demokratie und Rechtsstaat, für Menschenrecht und -würde zusammenstehen. Gegen den tatsächlich drohenden Faschismus. Nie wieder, ist jetzt! Wenn nicht jetzt, dann ist es einfach zu spät für Demokratie, Menschenrecht und -würde und den Rechtsstaat.
Viele haben es begriffen, nie wieder ist jetzt! Sie / wir sind gefragt.
Dazu möchte ich an dieser Stelle aufrufen. Ihr/Sie seid gefragt.
8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Bürgergeld
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Änderungen durch das sog. Bürgergeldgesetz und Rechtsprechung sind selbstverständlich Teil der Fortbildung.
- 04./05. März 2024 als Online-Seminar
- 25./26. März 2024 als Online-Seminar
- 29./30. April 2024 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq
9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Die Rolle der Sozialberatung, Aufbau und Struktur der Sozialgesetzbücher, Rechte und Befugnisse und Grenzen in der Sozialberatung. Alles rund um Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung der Leistungsgewährung. Formalien zu Bescheiden: Formen und Fristen, Wiedereinsetzungsregelungen, behördliche Beratungspflicht und Folgenbeseitigungsansprüche bei Verletzung dieser Pflichten. Das Widerspruchs- und Überprüfungsverfahren und vieles mehr.
Alles in allem: das Basiswissen der Sozialberatung.
Diese findet statt
- 27./28. März 2024 als Online-Seminar
- 23./24. März April als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq
10. SGB II - Berechnungsseminar: SGB II- / Bürgergeld - Bescheide prüfen und verstehen lernen
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In diesem zweitägigen Online - Seminar wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung und Einkommensanrechnung und -bereinigung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ SGB II-/Bürgergeld-Bescheide zu verstehen und zu prüfen vermittelt. Danach wird zur Prüfung und Vertiefung in Kleingruppen gerechnet.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 21./22. Feb. 2024 als Online-Seminar
- 18./19. April 2024 als Online-Seminar
- 13./14. Mai 2024 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/pv2v2
11. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2024 / Intensiv-Update zum Bürgergeld
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In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Bürgergeld, es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II und den Rechtsänderungen rund um das Bürgergeldgesetz auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.
Die nächsten SGB II – Intensivseminare über 5 Tage finden statt:
- 18. März – 22. März 2024 als Online-Seminar
- 16. Sept. – 20. Sept. 2024 als Online-Seminar
Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage sind zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/j6vu
12. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II/Bürgergeld gegeben.
Diese findet statt
- 13. Feb. 2024 als Online-Seminar
- 21. Mai 2024 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n
13. Seminar: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden und Wahrung von Menschenrecht- und -würde.
Die nächsten Fortbildungen finden statt am:
- 03. Mai 2024 als Online-Seminar
- 07. Juni 2024 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily
14. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und den Jobcentern behandelt.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 24. Mai 2024 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu
15. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht und die vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 22. April. 2024 als Online-Seminar
Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/qme5
16. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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In diesem eintägigen Online-Seminar werden die wesentlichen sozialrechtlichen Problemfelder, mit Blick auf das SGB II, aus Sicht von Kliniken, deren Sozialdienste und die leistungsrechtliche Situation nach der Entlassung bearbeitet. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 24. Okt. 2024 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/yq6p
17. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit der sogenannten Bürgergeldreform, stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.
Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
- 29./30. Jan. 2024 als Online-Seminar
- 10./11. Apr. 2024 als Online-Seminar
Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9
18. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit der sogenannten Bürgergeldreform, erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
- 08. Feb. 2024 als Online-Seminar
- 16. Mai 2024 als Online-Seminar
Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/uuge
So, das war es dann für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
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