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Referentenentwurf zu den geplanten SGB II-Kürzung und Wiedereinführung der 100 %-Sanktionen – Bundesregierung kalkuliert 150.000 Sanktionen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger und letzter Newsletter in diesem Jahr zu folgenden Themen:




1. Referentenentwurf zu den geplanten SGB II-Kürzung und Wiedereinführung der 100 %-Sanktionen – Bundesregierung kalkuliert 150.000 Sanktionen
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Die reaktionäre Koalition von CDU/ CSU / FDP bis hin zu NoAfD haben mit ihren Fakenews-Kampagnen, dass sich Arbeiten nicht mehr lohne, da ja Bürgergeld so hoch sei und kein ausreichender Druck auf Arbeitslose bestehe, durchgesetzt. Die Bundesregierung legt nun einen Gesetzesentwurf vor, mit dem wieder 100 % - Sanktionen bei „Totalverweigerern“ eingeführt werden sollen. Die Regierung kalkuliert mit Einsparungen von 170 Mio. EUR durch Sanktionen, in Zahlen übersetzt bedeutet das 150.000 Vollsanktionen pro Jahr.

Diese geplante Regelung dürfte in Teilen verfassungswidrig sein, da mit Vollsanktionen die physische Existenz und die Unterkunft der Sanktionierten gefährdet wird. Genau das hat das BVerfG in seinem Urteil von 2019 untersagt. Mit den geplanten Sanktionen wird auch wieder Sippenhaft für die übrigen BG-Mitglieder produziert.
Bis heute wurde die Sinnhaftigkeit von Sanktionen nicht durch Studien bewiesen, vielmehr ist klar geworden, dass Sanktionen die Sanktionierten weiter vom Arbeitsmarkt entfernen.
Die jetzt vorgestellte Regelung fällt sogar hinter die Hartz IV – Sanktionsregeln zurück, da bei Vollsanktionierten keine Lebensmittelgutscheine vorgesehen sind.

Tacheles wird sich gefragt oder ungefragt mit einer Stellungnahme im Gesetzgebungsverfahren beteiligen und dabei klarmachen, dass diese Sanktions- und Drangsalierungspolitik abzulehnen ist. Klar ist damit jetzt schon, aus Bürgergeld ist spätestens jetzt wieder Hartz IV geworden.

Hier ist nun der Referentenentwurf, mit weiterem Hintergrundmaterial zu finden: https://t1p.de/mj1wh

Ich möchte dabei auch nochmal auf unsere im Feb. 2017 erstellte und immer noch aktuelle Stellungnahme für das BVerfG im Sanktionsverfahren verweisen. Alles was wir da gesagt haben, ist aus unserer Sicht richtig und aktuell, hier nachzulesen: https://t1p.de/pg0vq

2. Zur Spendenkampagne für Tacheles
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Ich möchte mich für eure bisher bei uns eingegangen Spenden ganz herzlich bedanken, damit habt ihr dafür Sorge getragen, dass wir im nächsten Jahr über die Runde kommen werden. Vermutlich gibt es Anfang des Jahres noch eine Spendenverdoppelungsaktion der Bethe Stiftung für Tacheles. Das heißt, diese verdoppelt uns bis 15.000 EUR jede eingegangene Spende. Das wollen wir natürlich nutzen und werden hierzu nochmals zu Spenden für den Verein aufrufen. Damit können wir dann auch die Kosten für einen notwendigen Umbau und die Erweiterung von Tacheles um drei weitere Büros und Beratungsräumlichkeiten finanzieren.

Dann wollen wir uns auch bei der Organisation „Armut und Gesundheit in Deutschland e.V.“ und Gerhard Trabert bedanken. Die Kolleg*innen haben uns für die nächsten drei Jahre jeweils 5.000 EUR Spende zugesagt und auch schon gespendet.

Also liebe Leute, herzlichen Dank! Mit eurer Unterstützung können wir unsere Arbeit als NGO ohne öffentliche staatliche Unterstützung weiter durchführen.
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3. Gesetzesänderungen im SGB XII und SGB I
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Durch das Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze (SGBXIIuXIVÄndG) ist es im Existenzsicherungsrecht zu ein paar Änderungen gekommen.

Im SGB XII wurde zum 1.1.2024 folgendes geändert:
- Anrechnungsfrei sind „Einnahmen in Geldeswert, die nicht im Rahmen einer Erwerbstätigkeit, des Bundesfreiwilligendienstes oder eines Jugendfreiwilligendienstes zufließen“ (§ 82 Abs. 1 Nr. 11 SGB XII-N)
- Überbrückungsgeld nach § 51 des Strafvollzugsgesetzes oder vergleichbare Leistungen nach landesrechtlichen Regelungen (§ 82 Abs. 1 Nr. 10 SGB XII-N)
- Nachzahlungen, die nicht für den Monat des Zuflusses erbracht werden, sind, wenn sie höher sind als der monatliche Anspruch auf sechs Monate zu verteilen (§ 82 Abs. 7 SGB XII-N). Vorher durften diese aufgrund BSG-Rechtsprechung nur im Zuflussmonat angerechnet werden und Rest wurde dann zu Vermögen. Durch die Neuregelung findet gesetzgeberisch organisierter Vermögensraub statt.
- Festsetzung der Minderung der Regelleistungen bei Verpflegung in Gemeinschaftsunterkünften und Stromkosten in § 142 SGB XII - N
Ansonsten wurden diverse Folgeänderung wegen der Einführung des Vierzehnten Buches zur zum sozialen Entschädigungsrecht / SGB XIV – Gesetzes durchgeführt. Das ist alles hier nachzulesen: https://t1p.de/xjfcy

Im SGB I erfolgten diverse Änderungen zur Elektronischen Kommunikation nach § 36a Abs. 2a SGB I.
Hier ist besonders zu erwähnen,
- dass die Schriftform in der Praxis bei Widersprüchen mit „elektronischer Identitätsnachweis nach § 18 des Personalausweisgesetzes, nach § 12 des eID-Karte-Gesetzes oder nach § 78 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes“ erfolgen kann (§ 36a Abs. 2a Nr. 1 lit. a SGB I – N).
- bei der Kommunikation zwischen dem Versicherten und seiner Krankenkasse die Identität mit der elektronischen Gesundheitskarte nach § 291a des Fünften Buches oder mit der digitalen Identität nach § 291 Absatz 8 des Fünften Buches elektronisch nachgewiesen wird (§ 36a Abs. 2a Nr. 1 lit. b SGB I – N).
- das elektronischen Anwaltspostfach oder ein elektronischen Postfach einer natürlichen oder juristischen Person oder einer sonstigen Vereinigung gewährt werden kann (§ 36a Abs. 2a Nr. 2 SGB I – N). Die Änderungen in § 36a SGB I sind hier nachzulesen: https://t1p.de/lwift

Diese Änderungen haben in der sozialrechtlichen Praxis erhebliche Bedeutung. Denn haben die jeweiligen Leistungsträger nicht oder nicht vollständig auf die Möglichkeit der elektronischen Einlegemöglichkeiten hingewiesen, beträgt nach § 66 Abs. 2 SGG die Widerspruchsfrist regelmäßig ein Jahr. Es ist davon auszugehen, dass die Sozialleistungsträger längere Zeit zur Anpassung der Rechtsbehelfsbelehrung auf ihren Bescheiden brauchen werden.
Beim Jobcenter Wuppertal kann das schon mal auch vier Jahre brauchen, siehe: https://t1p.de/a78td

Alle Änderungen im Rahmen des SGBXIIuXIVÄndG sind hier zu finden: https://t1p.de/45ir9

4. Das neue Soziale Entschädigungsrecht (SGB XIV) tritt zum 1. Januar 2024 vollständig in Kraft
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Das SGB XIV soll es den Geschädigten und den weiteren Anspruchsberechtigten nach einer Gewalttat ermöglichen, eine schnellere, transparentere und zielgerichtetere Inanspruchnahme von Leistungen und Hilfen zu erhalten, um sich möglichst schnell wieder im Alltag zurechtzufinden und die Folgen einer Gewalttat zu bewältigen. Gewaltopfer können dazu insbesondere psychotherapeutische Unterstützung der Traumaambulanz in Anspruch nehmen.

Das soziale Entschädigungsrecht regelt die Fürsorge- und Einstandspflicht des Staates, wenn er den Bürger Gefahren aussetzt und dabei nicht ausreichend schützen kann. Das dazu bereits im Jahr 2019 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossene SGB XIV tritt nunmehr am 1. Januar 2024 vollständig in Kraft (BGBl. I 2019, Bl. 2652 ff.) .
Die Infos im Detail auf der Seite des Pari: https://t1p.de/wszbx

5. Pro Asyl: Fatale GEAS-Einigung: Rechtsruck in Europa manifestiert sich im Abbau der Menschenrechte beim Flüchtlingsschutz!
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PRO ASYL ist entsetzt über die politische Einigung zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Wie soeben verkündet wurde, sind die sogenannten politischen Triloge zwischen Mitgliedstaaten und Europaparlament abgeschlossen und die Reform steht kurz vor der Finalisierung. Im Frühjahr müssen die Ko-Gesetzgeber – der Rat der EU und das Europaparlament – die politische Einigung noch formal beschließen.

„Dieser von den europäischen Gesetzgebern beschlossene Abbau von Menschenrechten im Flüchtlingsschutz versperrt für viele den Zugang zu Schutz und errichtet ein System der Haftlager für Menschen, die fliehen und nichts verbrochen haben – selbst für Kinder und ihre Familien. Durch die Ausweitung des Konzepts der ‚sicheren Drittstaaten´ befürchten wir neue menschenrechtswidrige Deals mit autokratischen Regierungen, durch die EU-Länder sich vom Flüchtlingsschutz freikaufen wollen“, kritisiert Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL. Mehr: https://t1p.de/u7268

Dazu auch eine umfassende Darstellung auf LTO: https://t1p.de/2loe6

6. EUGH Urteil vom 21.12.20223: Wenn von einem/einer als Arbeitnehmer*in tätigen Unionsbürger*in Unterhalt geleistet wird (bzw.: wurde) besteht stets ein Anspruch auf Leistungen nach SGB II oder XII
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Bei diesem Fall handelt es sich zwar um Rumänen in Irland, dort gibt es aber auch einen dem Deutschen vergleichbaren Leistungsausschluss für Existenzsicherungsleistungen.
Daraus resultiert: „Für Deutschland hat dieses Urteil eine nicht unwesentliche, klarstellende Bedeutung: Dies bedeutet nämlich, dass die Familienangehörigen, denen von einer als Arbeitnehmer*in tätigen Unionsbürger*in Unterhalt geleistet wird (bzw.: wurde), stets einen Anspruch auf Leistungen nach SGB II oder XII haben. Eine Ablehnung mit Verweis auf die dann wegfallende Unterhaltsleistung und das fehlende Freizügigkeitsrecht ist unzulässig. Auch die Verweigerung von Eingliederungshilfeleistungen nach dem SGB IX oder Leistungen in besonderen sozialen Schwierigkeiten oder anderen Lebenslagen nach dem SGB XII ist unzulässig“, so Claudius Voigt, von der GGUA.
Weitere Einschätzung im Newsletter von Claudius hier: https://t1p.de/5qm29

7. Sozialprotest am 13. Januar 2024 in Wuppertal – Wer Sozialabbau betreibt, wird Protest ernten! Umverteilung und Reichensteuer statt Sozialleistungskürzungen!
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Die Wuppertaler FDP möchte am 13. Januar im Barmer Bahnhof zum neuen Jahr anstoßen und lädt Bürgerinnen und Bürger dazu ein. Dieser Einladung wollen wir nachkommen und dort gegen Leistungskürzungen und Sozialabbau protestieren.
Die FDP blockiert in der Ampel kategorisch eine höhere Besteuerung von Besserverdienenden bzw. hohen Vermögenswerten und die Aufhebung der Schuldenbremse. Stattdessen fordern die Liberalen Sozialkürzungen. Neben einer Kindergrundsicherung, die mit substanziellen Verbesserungen der Lage armer Kinder verbunden ist, wird nun auch die gesetzlich vorgeschriebene Fortschreibung des Bürgergeldes und der Sozialhilfe in Frage gestellt. Hinzu kommt ein Kahlschlag der sozialen Infrastruktur, der in der bundesrepublikanischen Geschichte ohne Beispiel ist.

Zugleich hält Finanzminister Lindner seine schützende Hand über eine seiner obersten Staatssekretär*innen im Finanzministerium, die Superreichen auf einer exklusiven Tagung brandaktuelle, gesetzliche Steuerschlupflöcher verrät und dabei den Eindruck vermittelt, dass Steuerzahlen ohnehin nur die „Dummen“ trifft, die mit ihren Einkommen zuvörderst ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen.

Daher kommt zum Sozialprotest am 13. Januar 2024 in Wuppertal,

ab 10:30 Uhr

vor dem Barmer Bahnhof.

Machen wir der FDP einen geeigneten Neujahrsempfang und stellen klar: Keine Sozialkürzungen – stattdessen Umverteilung und Besteuerung der Reichen!

Update: die letzte Generation Wuppertal wird sich an dem Protest beteiligen.

Dazu möchten wir überörtlich einladen und die Nachahmung solcher Aktionen aus gegebenem Anlass ist ausdrücklich erwünscht. Der Aufruf und weitere Details: https://t1p.de/yurpj

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8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Bürgergeld
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Änderungen durch das sog. Bürgergeldgesetz und Rechtsprechung sind selbstverständlich Teil der Fortbildung.

- 15./16. Jan. 2024 als Online-Seminar
- 30./31. Jan. 2024 als Online-Seminar
- 28./29. Feb. 2024 als Online-Seminar
- 04./05. März 2024 als Online-Seminar
- 25./26. März 2024 als Online-Seminar
- 29./30. April 2024 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq

9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Die Rolle der Sozialberatung, Aufbau und Struktur der Sozialgesetzbücher, Rechte und Befugnisse und Grenzen in der Sozialberatung. Alles rund um Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung der Leistungsgewährung. Formalien zu Bescheiden: Formen und Fristen, Wiedereinsetzungsregelungen, behördliche Beratungspflicht und Folgenbeseitigungsansprüche bei Verletzung dieser Pflichten. Das Widerspruchs- und Überprüfungsverfahren und vieles mehr.
Alles in allem: das Basiswissen der Sozialberatung.
Diese findet statt

- 10./11. Jan. 2024 als Online-Seminar
- 11./12. März 2024 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq

10. SGB II - Berechnungsseminar: SGB II- / Bürgergeld - Bescheide prüfen und verstehen lernen
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In diesem zweitägigen Online - Seminar wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung und Einkommensanrechnung und -bereinigung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ SGB II-/Bürgergeld-Bescheide zu verstehen und zu prüfen vermittelt. Danach wird zur Prüfung und Vertiefung in Kleingruppen gerechnet.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 18./19. April 2024 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/pv2v2

11. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2024 / Intensiv-Update zum Bürgergeld
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In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Bürgergeld, es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II und den Rechtsänderungen rund um das Bürgergeldgesetz auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.

Das nächste SGB II – Intensivseminar über 5 Tage findet statt:

- 18. März – 22. März 2024 als Online-Seminar
Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage sind zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/j6vu

12. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II/Bürgergeld gegeben.

Diese findet statt

- 19. Jan. 2024 als Online-Seminar
- 13. Feb. 2024 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n

13. Seminar: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden und Wahrung von Menschenrecht- und -würde.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

- 25. Jan. 2024 als Online-Seminar
- 16. Feb. 2024 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily

14. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und den Jobcentern behandelt.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 25. April. 2024 als Online-Seminar
- 24. Mai 2024 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu

15. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II
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In diesem eintägigen Online-Seminar geht es um die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Unter-25-Jährigen im SGB II. Welche Ansprüche bestehen, insbesondere auch die Rechtsänderungen rund um das Bürgergeldgesetz ab 1.7.2023 und wie Leistungsansprüche Durchgesetzt werden können.
Diese Fortbildung wird zu folgenden Terminen angeboten:
- 29. Jan. 2024 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/e8ef

16. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht und die vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.

Diese Fortbildung biete ich an:

- 24. Jan. 2024 als Online-Seminar
- 22. April. 2024 als Online-Seminar

Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/qme5

16. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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In diesem eintägigen Online-Seminar werden die wesentlichen sozialrechtlichen Problemfelder, mit Blick auf das SGB II, aus Sicht von Kliniken, deren Sozialdienste und die leistungsrechtliche Situation nach der Entlassung bearbeitet. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 09. Jan. 2024 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/yq6p

17. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit der sogenannten Bürgergeldreform, stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.

Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

- 29./30. Jan. 2024 als Online-Seminar
- 10./11. Apr. 2024 als Online-Seminar
Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9

18. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit der sogenannten Bürgergeldreform, erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

- 08. Feb. 2024 als Online-Seminar
- 16. Mai 2024 als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/uuge

So, das war es dann für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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