Regelsätze für 2024 beschlossen: Bundesrat stimmt zu
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Protest gegen 30 Jahre Asylbewerberleistungsgesetz: Die Menschenwürde gilt für alle!
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Vor 30 Jahren – am 1. November 1993 – trat das Asylbewerberleistungsgesetz in Kraft. Zum traurigen Jubiläum kritisiert ein Bündnis von 154 Organisationen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene die aktuell besonders heftige Debatte über immer weitere Einschränkungen bei Sozialleistungen für Geflüchtete. Die Forderungen des Appells lauten: Das Asylbewerberleistungsgesetz muss abgeschafft werden! Die Betroffenen müssen in das reguläre Sozialleistungssystem eingegliedert werden.
Das bedeutet 30 Jahre lang Diskriminierung, Entmündigung und Kürzungen am Existenzminimum Geflüchteter – das ist die Bilanz, die PRO ASYL und Wohlfahrtsverbände, medizinische Organisationen, Menschenrechtsorganisationen und Antidiskriminierungsvereine ziehen. Und ein Ende ist nicht in Sicht. Im Gegenteil: „Mit Bestürzung verfolgen wir die aktuelle politische Debatte über Asylsuchende, die zunehmend von sachfremden und menschenfeindlichen Forderungen dominiert wird. Die Diskussionen über Sozialleistungen sind dafür ein gutes Beispiel. Die im Raum stehenden Forderungen reichen von einer generellen Umstellung von Geld- auf Sachleistungen über diskriminierende Bezahlkarten und eine Kürzung des Existenzminimums bis hin zur Forderung, dass kranken Menschen eine medizinische Grundversorgung vorenthalten werden soll“, heißt es in dem heute veröffentlichten Appell.
Dieser ist hier zu finden: https://t1p.de/d3ts7
2. Regelsätze für 2024 beschlossen: Bundesrat stimmt zu
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Der Bundesrat hat am 13.10. den neuen Regelsätzen für das Jahr 2024 zugestimmt; genauer der – Achtung Wortungeheuer: – Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2024; siehe BR-Drs. 454/23. Siehe: https://t1p.de/5dwpi und auf der Seite des BMAS: https://t1p.de/93yi7
Alleinstehende Erwachsene erhalten ab Januar 2024 monatlich 563 Euro – 61 Euro mehr als bisher. Übersicht:
Regelbedarfsstufe 1 (alleinlebende Erwachsene) 563 Euro
Regelbedarfsstufe 2 (Erwachsene Partner*innen) 506 Euro
Regelbedarfsstufe 3 (Erwachsene; § 27b SGB XII) 451 Euro
Regelbedarfsstufe 4 (Jugendliche 14 bis 17 Jahre) 471 Euro
Regelbedarfsstufe 5 (Kind 6 bis 13 Jahre) 390 Euro
Regelbedarfsstufe 6 (Kind bis 6 Jahre) 357 Euro
Auch die Beträge für den persönlichen Schulbedarf erhöhen sich um etwa zwölf Prozent: im ersten Schulhalbjahr von 116 Euro auf 130 Euro und im zweiten Schulhalbjahr von 58 Euro auf 65 Euro. Zum Schulbedarf zählen zum Beispiel Schreibutensilien, Taschenrechner oder Bastelmaterial.
Siehe für weitere Informationen und eine Einordnung die Seite des Paritätischen. Daraus: “In der politischen Debatte wird verschiedentlich wieder einmal auf ein Lohnabstandsgebot verwiesen: Erwerbsarbeit lohne sich nicht oder nur zu wenig, weil die Grundsicherungsleistungen zu stark stiegen. Dazu prinzipiell: die rechtliche Norm eines Lohnabstandes wurde vom Bundesverfassungsgericht 2010 kritisiert und findet sich seitdem nicht mehr im Gesetz. Für die Ermittlung des Existenzminimum sind die Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt rechtlich nicht relevant. Gleichwohl ist es eine gesellschaftlich geteilte Norm, dass Erwerbstätige mehr Geld zur Verfügung haben sollen als Nicht-Erwerbstätige. Dies ist mit den geltenden Regeln auch gewährleistet, da [wird ausgeführt]”
Kurzbemerkung dazu:
Die Regelleistungen sind und bleiben zu niedrig, soziokulturelle TEILHABE, also menschenwürdiges Leben ist damit nicht möglich. Der Paritätische fordert richtig, diese müssten mindestens 813 EUR betragen. Erste Schritte in diese Richtung können und müssen sein:
Herausnahme der Haushaltsenergie aus den Regelsätzen, Einordnung der Haushaltsenergie in die KdU!
Wegen der eklatanten Unterdeckung der Regelleistungen grundsätzliche Gewährung von Ersatzbeschaffungsgegenständen oberhalb von 100 EUR auf Zuschussbasis, d.h. konsequente Umsetzung des § 21 Abs. 6 SGB II/§ 30 Abs. 10 SGB XII.
Aufgabe der Deckelung der Unterkunftskosten wegen fehlender Umzugserfordernis nach § 22 Abs. 1 S. 6 SGB II.
Das sind natürlich nur teilweise Vorschläge, aber damit könnte die Not kurzfristig gemildert werden. Für den zweiten Punkt bedarf es nur einer Änderung einer Dienstanweisung durch das BMAS, hier ist also Herr Heil gefragt!
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NomosHandkommentar – Lehr- und Praxiskommentar SGB II
Erstklassig: Der „Münder“ zum SGB II in der Neuauflage. Erscheint November 2023.
Das Standardwerk zum Recht der Grundsicherung kommentiert alle Neuregelungen der Bürgergeld-Reform. Schwerpunkte sind:
Begriff der Hilfebedürftigkeit/Mehrbedarfe, Anrechenbarkeit von Einkommen/Vermögen etc., Leistungsminderung, Angemessenheit der Wohnung, Kooperationsplan ab 1.7.2023, Übernahme von Weiterbildungskosten.
Berücksichtigt umfassend neue Gerichtsentscheidungen und die Gesetzgebung der letzten Jahre. Ebenso bereits berücksichtigt: Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts, Gesetzentwurf zur Anpassung des SGB XII und SGB XIV sowie weitere Gesetze.
Den Kommentar, den neuen „Leitfaden SGB II/SGB XII“ sowie alle anderen aktuellen Werke zum „Bürgergeld“ finden Sie hier: zum Nomos-Shop.
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3. Kundgebung gegen Sozialkürzungen am 8. November 2023 in Berlin
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Pflichtveranstaltung für mind. alle Berliner*innen:
Die Bundesregierung plant drastische Kürzungen im sozialen Bereich. Dagegen stellen sich die sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege am 8. November ab 16 Uhr gemeinsam - im Rahmen einer von der AWO geplanten Kundgebung zum Bundeshaushalt 2024 in Berlin.
Die Bundesregierung hat mit ihrem Haushalt für das kommende Jahr drastische Kürzungen für soziale und zivilgesellschaftliche Organisationen beschlossen. Die Pläne zwingen zu massiven Einschnitten bei sozialen Angeboten: von Freiwilligendiensten über die psychosoziale Versorgung Geflüchteter bis hin zur Unterstützung Arbeitsuchender. Doch bevor die Pläne Wirklichkeit werden, muss der Bundestag noch zustimmen.
Deshalb protestieren wir am 8. November gemeinsam mit unseren Kolleg*innen von der AWO, der ZWST, Caritas, Diakonie und dem DRK und fordern: Stoppen Sie die Sozialkürzungen!
Wann? Am 8. November von 16 - 18 Uhr.
Wo? Berlin, Platz der Republik. Auf der Wiese vor dem Reichstagsgebäude.
Mehr dazu: https://t1p.de/637rm
4. Die BA und deren Hotline und ihre Probleme mit Bevollmächtigungen von Beratungsstellen
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Mitarbeitende am Servicetelefon der BA erklärte einer Mitarbeiterin einer Beratungsstelle, „dass auf Schweigepflichtsentbindungen Namen + Adresse + Geburtsdatum + Unterschrift jeder Beratungsstellenmitarbeiterin“ erforderlich seien.
Diese Vorgabe wurde berechtigt von der Beratungsstellenkollegin als ziemlich kritisch angesehen und eine Beschwerde an die BA Zentrale und an den Bundesdatenschutzbeauftragten (BFDI) zur Klärung des Sachverhalts geschrieben.
Die Antwort der BA ist klar und deutlich: „Die Bundesagentur für Arbeit macht grundsätzlich keine Vorgaben hinsichtlich der Ausgestaltung von Vollmachten und Schweigepflichtentbindungen, da die Vollmachterteilung grundsätzlich formfrei möglich ist. […] Um Missverständnisse auszuräumen und die Frage der Bevollmächtigung von Einrichtungen klarzustellen, hat der zuständige Fachbereich der Zentrale einen weiteren FAQ-Eintrag entworfen, der die Bevollmächtigung von Einrichtungen behandelt. Dieser sieht vor, dass eine Nennung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen nicht erforderlich ist.“
Damit stellt die BA deutlich klar, dass keinesfalls Namen + Adresse + Geburtsdatum + Unterschrift jeder Beratungsstellenmitarbeiterin in Vollmachten erforderlich sind.
Die Stellungnahmen der BA, die Weisung und die etwas zu kurz geratene Stellungnahme des BFDI zum Download: https://t1p.de/ett2m
Kurzbemerkung: Herzlichen Dank an die Kollegin, dass sie aufgehorcht und die Frage gestellt hat, ob das so richtig sein kann. Darum geht es nämlich. Die Verwaltung ist in einem Rechtsstaat an das Gesetz gebunden (Art. 20 Abs. 3 GG, § 31 SGB I), dessen Regeln werden aber immer wieder missachtet. Daher ist es Aufgabe von BürgerInnen, Beratungsstellen, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden das Behördenhandeln immer wieder mal Infrage zu stellen und im Zweifel die Fachaufsichtsbehörden oder die Gerichte einzuschalten, um die Einhaltung des Rechts, genauer gesagt der Grundrechte, einzufordern. Die BA hat im vorliegenden Fall hervorragend reagiert, eine Stellungnahme abgegeben und dafür Sorge getragen, dass die Weisung präzisiert wird. Der BFDI hat eher gepatzt, er hätte die Eingabe nutzen sollen und müssen, hier der BA nochmal deutlich den Datenschutzverstoß aufzuzeigen. Eigentlich genau der Job des Bundesdatenschutzbeauftragten.
Ich möchte andere ermutigen, aufmerksam zu sein und „komische“ Dinge auf Recht und Gesetz zu hinterfragen und wenn Ihr/Sie Missstände erkennt, diese anzugreifen. Einschalten von Aufsichtsbehörden kann ein Weg dazu sein.
5. Auch 2024 im SGB II Pflicht eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einzureichen
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Die BA teilt in einer aktuellen Weisung zur AUB mit, dass zum elektronischen Abruf von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AUB’s) keine Rechtsgrundlage besteht und deswegen die AUB’s
weiterhin in Papierform einzureichen sind. Allerdings entfällt diese Pflicht für SGB III’er und Menschen, die aufstockend Bürgergeld erhalten. Mehr dazu in der Weisung vom 23.10., hier zum Downloaden: https://t1p.de/er7s3
6. Deutsches Menschrechtsinstitut: Aufenthaltstitel für Betroffene häuslicher Gewalt - Umsetzungsempfehlungen zu Art. 59 Abs. 1-3 Istanbul-Konvention"
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Die Analyse arbeitet heraus, welche Anpassungen im nationalen Recht erforderlich sind, um die Europaratskonvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vollumfänglich umzusetzen. Aktuell bestehen Schutzlücken in Bezug auf Betroffene häuslicher Gewalt in prekärer aufenthaltsrechtlicher Situation. Es wird ein verlängerbarer, eigenständiger Aufenthaltstitel aufgrund der persönlichen Lage und zur Mitwirkung im Ermittlungs- oder Strafverfahren in § 25 AufenthG empfohlen.
Mehr dazu: https://t1p.de/g8u13
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7. Nächste SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Bürgergeld
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Änderungen durch das sog. Bürgergeldgesetz und Rechtsprechung sind selbstverständlich Teil der Fortbildung.
- 19./20. Feb. 2024 als Online-Seminar
- 28./29. Feb. 2024 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq
8. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Die Rolle der Sozialberatung, Aufbau und Struktur der Sozialgesetzbücher, Rechte und Befugnisse und Grenzen in der Sozialberatung. Alles rund um Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung der Leistungsgewährung. Formalien zu Bescheiden: Formen und Fristen, Wiedereinsetzungsregelungen, behördliche Beratungspflicht und Folgenbeseitigungsansprüche bei Verletzung dieser Pflichten. Das Widerspruchs- und Überprüfungsverfahren und vieles mehr.
Alles in allem: das Basiswissen der Sozialberatung.
Diese findet statt
- 22./23. Jan. 2024 als Online-Seminar
- 05./06. Feb. 2024 als Online-Seminar
- 26./27. Feb. 2024 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq
9. SGB II - Berechnungsseminar: SGB II- / Bürgergeld - Bescheide prüfen und verstehen lernen
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In diesem zweitägigen Online - Seminar wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung und Einkommensanrechnung und -bereinigung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ SGB II-/Bürgergeld-Bescheide zu verstehen und zu prüfen vermittelt. Danach wird zur Prüfung und Vertiefung in Kleingruppen gerechnet.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 21./22. Feb. 2024 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/pv2v2
10. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2024 / Intensiv-Update zum Bürgergeld
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In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Bürgergeld, es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II und den Rechtsänderungen rund um das Bürgergeldgesetz auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.
Das nächste SGB II – Intensivseminar über 5 Tage findet statt:
- 18. März – 22. März 2024 als Online-Seminar
Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage sind zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/j6vu
11. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II/Bürgergeld gegeben.
Diese findet statt
- 19. Jan. 2024 als Online-Seminar
- 23. Feb. 2024 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n
12. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und den Jobcentern behandelt.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 12. Jan. 2024 als Online-Seminar
- 01. Feb. 2024 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu
13. Seminar: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden und Wahrung von Menschenrecht- und -würde.
Die nächsten Fortbildungen finden statt am:
- 25. Jan. 2024 als Online-Seminar
- 16. Feb. 2024 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily
14. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II
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In diesem eintägigen Online-Seminar geht es um die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Unter-25-Jährigen im SGB II. Welche Ansprüche bestehen, insbesondere auch die Rechtsänderungen rund um das Bürgergeldgesetz ab 1.7.2023 und wie Leistungsansprüche Durchgesetzt werden können.
Diese Fortbildung wird zu folgenden Terminen angeboten:
- 29. Jan. 2024 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/e8ef
15. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht und die vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 24. Jan. 2024 als Online-Seminar
Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/qme5
16. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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In diesem eintägigen Online-Seminar werden die wesentlichen sozialrechtlichen Problemfelder, mit Blick auf das SGB II, aus Sicht von Kliniken, deren Sozialdienste und die leistungsrechtliche Situation nach der Entlassung bearbeitet. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 09. Jan. 2024 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/yq6p
17. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit der sogenannten Bürgergeldreform, stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.
Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
- 27./28. Nov. 2023 als Online-Seminar
- 29./30. Jan. 2024 als Online-Seminar
- 10./11. Apr. 2024 als Online-Seminar
Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9
18. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit der sogenannten Bürgergeldreform, erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
- 06. Nov. 2023 als Online-Seminar
- 08. Feb. 2024 als Online-Seminar
- 16. Mai 2024 als Online-Seminar
Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/uuge
So, das war es dann für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
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