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Stephan Schmelzer
Anwaltskanzlei Dr. Schmelzer
Ostberg 3
59229 Ahlen


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Das Ende einer Home-Office-Vereinbarung

Während der Zeit der COVID-19-Pandemie haben zahlreiche Angestellte und Arbeitgeber verstärkt auf das Konzept des Heimarbeitens oder des mobilen Arbeitens zurückgegriffen. Der wesentliche Unterschied zwischen diesen beiden Arbeitsmodellen liegt in der Festlegung des Arbeitsorts.

Beim Heimarbeit (Home-Office) handelt es sich um einen festen Arbeitsplatz außerhalb der betrieblichen Räumlichkeiten, wohingegen bei der mobilen Arbeit keine strikte Bindung an einen bestimmten Arbeitsort besteht.

In einem Fall, der vor dem Landesarbeitsgericht Hamm verhandelt wurde, wurde eine Vereinbarung getroffen, wonach der Arbeitnehmer ab dem 1. Juli 2017 oder früher hauptsächlich von seiner Wohnung aus (der häuslichen Arbeitsstätte) arbeiten sollte, aber je nach Arbeitsanforderung auch in den Unternehmensräumlichkeiten tätig sein konnte. Diese Vereinbarung konnte von beiden Vertragsparteien gekündigt werden. Am 28. Januar 2022 kündigte der Arbeitgeber diese Vereinbarung zum 1. April 2022. Der Arbeitnehmer stimmte dieser Kündigung jedoch nicht zu.

Das Gericht entschied letztendlich zu Gunsten des Arbeitgebers. Die Vereinbarung über das Arbeiten im Home-Office hatte den Arbeitsort definiert. Dabei wurde nicht der Kernbereich des Arbeitsverhältnisses berührt, sondern lediglich ein Aspekt, der unter das Direktionsrecht des Arbeitgebers fällt.

Rechtsanwalt Dr. Stephan Schmelzer, Fachanwalt IT-Recht, Fachanwalt Arbeitsrecht, http://www.dr-schmelzer.eu, Ostberg 3, 59229 Ahlen, Tel.: 02382.6646.

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