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Bundeskabinett beschließt Regelbedarfe für 2024

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:



1. Bundeskabinett beschließt Regelbedarfe für 2024
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Das Bundeskabinett hat in der Sitzung vom 13.9.2023 die Anpassung der Regelbedarfe zum 1.1.2024 beschlossen. Danach steigen die Regelbedarfe um etwa 12 Prozent, bei einer*m Alleinstehenden und somit die Regelleistungen von 502 Euro auf 563 Euro. Die Anpassung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Anpassungsformel wurde zuletzt durch das Bürgergeld verändert, um einen Kaufkraftverlust der Leistungsberechtigten durch die aktuell sehr hohe Inflation zu verhindern.
Mehr Infos beim Pari: https://t1p.de/e1t2j
Die vom Kabinett beschlossene Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2024 - RBSFV 2024 zum Download: https://t1p.de/7apxn

Einen beachtenswerten Part des Pari zum Thema Lohnabstandsgebot:

„In der politischen Debatte wird verschiedentlich wieder einmal auf ein Lohnabstandsgebot verwiesen: Erwerbsarbeit lohne sich nicht oder nur zu wenig, weil die Grundsicherungsleistungen zu stark stiegen. Dazu prinzipiell: die rechtliche Norm eines Lohnabstandes wurde vom Bundesverfassungsgericht 2010 kritisiert und findet sich seitdem nicht mehr im Gesetz. Für die Ermittlung des Existenzminimums sind die Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt rechtlich nicht relevant. Gleichwohl ist es eine gesellschaftlich geteilte Norm, dass Erwerbstätige mehr Geld zur Verfügung haben sollen als Nicht-Erwerbstätige. Dies ist mit den geltenden Regeln auch gewährleistet, da ggf. auch für Erwerbstätige Ansprüche auf ergänzende Leistungen bestehen und Erwerbseinkommen teilweise nicht angerechnet werden. Zur Stärkung von Erwerbsanreizen gibt es zudem eine einfache Lösung: Anpassung auch des Mindestlohns und der Tariflöhne, damit auch für Erwerbstätige mit geringen Einkommen ein hinreichender Inflationsausgleich realisiert wird. Eine faktische Absenkung des menschenwürdigen Existenzminimums durch eine unzureichende Fortschreibung der Regelleistungen ist dagegen unsozial und widerspricht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.“

2. Wohl keine Gleichbehandlung zwischen dem SGB II und SGB XII – oder die gewollte Benachteiligung der „Alten, Kranken und Behinderten“ durch den Gesetzgeber
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Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze“ (20/8344) vorgelegt … dies erfolgte unter anderem „aus Gründen des Gleichlaufs“ = Gleichbehandlung zwischen dem SGB II und SGB XII, so zumindest die Formulierung der Bundesregierung.
Die Realität sind anders aus. Restriktive Regelungen des SGB II zur Anrechnung von einmaligen Einnahmen aus Zeiten vor dem Zufluss werden übernommen. In den Punkten, wo eine Gleichbehandlung dringend erfolgen müsste, passiert nichts. Tacheles hatte im Gesetzgebungsverfahren eine umfassende Stellungnahme geschrieben und insbesondere diese Ungleichbehandlung herausgearbeitet. Wer sich diese, neben dem Referentenentwurf, anschauen will findet sie hier: https://t1p.de/v3ivy

Den aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 13.09.2023 gibt es hier: https://t1p.de/to624
Das Tacheles und ich appellieren nochmal eindringlich an den Gesetzgeber: Die Anpassungen vom SGB XII an das SGB II sind dringend vorzunehmen. Dies nicht zu tun bedeutet, diese Menschen abzuschreiben. Kümmert Euch um diese Menschen. Sie sind alt, krank oder behindert und benötigen gesellschaftliche Solidarität UND treibt sie nicht in die Arme der Rassisten und Nazis. Denn das ist eine Konsequenz des Abschreibens von Menschen!

3. Das SG Karlsruhe macht einen Vorlagebeschluss zum Bundesverfassungsgericht um prüfen zu lassen, ob die Regelungen des Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen verfassungskonform waren
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Das mutige Sozialgericht Karlsruhe hat in drei Fällen einen Vorlagebeschluss an das BVerfG gemacht um prüfen zu lassen ob die Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und zur Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sozialschutz-Paket III) und zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung verfassungskonform ausgestaltet waren.
Die Aktenzeichen lauten: SG Karlsruhe, Urt. v. 06.06.2023 - S 12 AS 2208/22; S 12 AS 1358/23; S 12 AS 1359/23.

Hier nun zum Vorlagebeschluss: https://t1p.de/tx5t6

4. Neue Weisung der BA zur Erreichbarkeit
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Seit dem 08.08.2023 ist die SGB II eigene Erreichbarkeits-Verordnung in Kraft https://t1p.de/lsatv dazu hat jetzt die BA eine umfassende Dienstanweisung erlassen, diese ist hier zu finden: https://t1p.de/buca und dann unter § 7b SGB II.

5. Neue Weisungen zum Wohngeldgesetz
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Auf der Tacheles-Seite sind neue ministeriale Weisungen des Landes NRW zum WoGG (hat auch in der Rest der Republik Gültigkeit) und Ministerielle Bearbeitungshinweise des Landes NRW zur Einkommensanrechnung nach dem WoGG veröffentlicht.
Außerdem Durchführungshinweise des BMWSB zur Verjährung von Erstattungsansprüchen nach § 50 Absatz 4 und § 52 Absatz 2 SGB X.
Letzte sind von großer Bedeutung, weil es hier um die Formalien geht, dass Erstattungsansprüche nach vier Jahren verjähren und was die Behörde zu tun hat, um dies zu hemmen.

Die ministeriellen Bearbeitungshinweise um WoGG, gibt es hier: https://t1p.de/oa6zp, die Bearbeitungshinweise zur Einkommensanrechnung: https://t1p.de/6trqm und Durchführungshinweise des BMWSB zur Verjährung von Erstattungsansprüchen gibt es hier: https://t1p.de/eau16

6. EU-Parlament verabschiedet EU-Verbraucherkreditrichtlinie mit Recht auf unabhängige und kostenfreie Schuldnerberatung
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Aus der PM der BAG-SB vom 12.09.2023: Mit der gestern vom EU-Parlament verabschiedeten EU-Verbraucherkreditrichtlinie [vgl. www.europarl.europa.eu] wird erstmals in der Geschichte die Voraussetzung für ein Recht auf unabhängige und kostenfreie Schuldnerberatung geschaffen. „Das ist ein Meilenstein, der hilft, dass überschuldete Menschen schnell Rat bekommen und nicht länger von unseriösen Anbietern abgezockt werden”, sagte Ines Moers, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. (BAG-SB). „Wir begrüßen die Entscheidung des EU-Parlaments ausdrücklich, denn mit dieser Richtlinie kann in Deutschland endlich ein Recht auf Schuldnerberatung umgesetzt werden. Die unsägliche Situation, mit der je nach Wohnort der Zugang unterschiedlich geregelt ist, hat somit bald hoffentlich endlich ein Ende”.

Zur PM der BAG-SB: https://t1p.de/5a1i3

Kontakt: info@thome-sozialrecht.de
7. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Die Rolle der Sozialberatung, Aufbau und Struktur der Sozialgesetzbücher, Rechte und Befugnisse und Grenzen in der Sozialberatung. Alles rund um Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung der Leistungsgewährung. Formalien zu Bescheiden: Formen und Fristen, Wiedereinsetzungsregelungen, behördliche Beratungspflicht und Folgenbeseitigungsansprüche bei Verletzung dieser Pflichten. Das Widerspruchs- und Überprüfungsverfahren und vieles mehr.
Alles in allem: das Basiswissen der Sozialberatung.

Diese findet statt
- 18./19. Sept. 2023 als Online-Seminar (1 Platz frei, kurzfristige Anmeldung möglich)
- 15./16. Nov. 2023 als Online-Seminar
- 22./23. Jan. 2024 als Online-Seminar
- 05./06. Feb. 2024 als Online-Seminar
- 26./27. Feb. 2024 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq

8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Bürgergeld
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Änderungen durch das sog. Bürgergeldgesetz und Rechtsprechung sind selbstverständlich Teil der Fortbildung.

- 15./16. Jan. 2024 als Online-Seminar
- 30./31. Jan. 2024 als Online-Seminar
- 19./20. Feb. 2024 als Online-Seminar
- 28./29. Feb. 2024 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq

9. SGB II - Berechnungsseminar: SGB II- / Bürgergeld - Bescheide prüfen und verstehen lernen
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In diesem zweitägigen Online - Seminar wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung und Einkommensanrechnung und -bereinigung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ SGB II-/Bürgergeld-Bescheide zu verstehen und zu prüfen vermittelt. Danach wird zur Prüfung und Vertiefung in Kleingruppen gerechnet.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 21./22. Feb. 2024 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/pv2v2

10. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2024 / Intensiv-Update zum Bürgergeld
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In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Bürgergeld, es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II und den Rechtsänderungen rund um das Bürgergeldgesetz auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.

Das nächste SGB II – Intensivseminar über 5 Tage findet statt:

- 18. März – 22. März 2024 als Online-Seminar

Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage sind zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/j6vu

11. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II/Bürgergeld gegeben.

Diese findet statt

- 19. Jan. 2024 als Online-Seminar
- 23. Feb. 2024 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n

12. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und den Jobcentern behandelt.

Diese Fortbildung biete ich an:

- 12. Jan. 2024 als Online-Seminar
- 01. Feb. 2024 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu

13. Seminar: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden und Wahrung von Menschenrecht- und -würde.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

- 25. Jan. 2024 als Online-Seminar
- 16. Feb. 2024 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily

14. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht und die vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.

Diese Fortbildung biete ich an:

- 24. Jan. 2024 als Online-Seminar

Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/qme5

15. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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In diesem eintägigen Online-Seminar werden die wesentlichen sozialrechtlichen Problemfelder, mit Blick auf das SGB II, aus Sicht von Kliniken, deren Sozialdienste und die leistungsrechtliche Situation nach der Entlassung bearbeitet. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 20. Okt. 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/yq6p

16. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit der sogenannten Bürgergeldreform, stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.

Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

- 27./28. Nov. 2023 als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9

17. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit der sogenannten Bürgergeldreform, erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

- 06. Nov. 2023 als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/uuge

So, das war es dann für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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