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Zum Gesetzesentwurf der Kindergrundsicherung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:



1. Zum Gesetzesentwurf der Kindergrundsicherung
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Dieser liegt nun vor und Tacheles hat ihn auf 26 Seiten Stellungnahme und 20 Seiten (nachgereichten) Erklärungen zu den Berechnungen zerlegt.

Unser Resümee zur Kindergrundsicherung:

Wesentliche Verbesserungen bringt diese nicht, in einigen Stellen sogar Verschlechterungen. Es wird ein bisher in der Schärfe nicht bekanntes sozialrechtliches Sanktionsrecht bei fehlender Mitwirkung geschaffen und mit der Kindergrundsicherung wird ein rassistisch geprägtes Vierklassensystem von berechtigten und ausgeschlossenen Kindern ohne deutsche Staatsangehörigkeit etabliert.
Kinderarmut wird mit dem Gesetz nicht überwunden, sondern zementiert.

Die Tachelesstellungnahme, der Referentenentwurf und Musterrechnungen gibt es hier: https://t1p.de/a82vc

Dazu noch die Stellungnahme des Paritätischen: https://t1p.de/oekmw

Hinweis: Die Bundesagentur für Arbeit hält die Umsetzung der Kindergrundsicherung für das Jahr 2025 für nicht realistisch, mehr dazu: https://t1p.de/v1lxr

Petition zur Einplanung von 12 Milliarden Euro für die Finanzierung der geplanten Kindergrundsicherung
Ich wurde gebeten auf diese Petition hinzuweisen. In dieser wird gefordert, die ursprünglich geplanten 12 Milliarden EUR für die Kindergrundsicherung zu verwenden. Ich halte nicht wirklich viel von Petitionen, aber sie sind ein demokratisches Beteiligungsinstrument, rufe aber trotzdem zur Teilnahme auf.
Denkt bitte daran, die Mitzeichnungsfrist ist Montag, den 11.09.2023, also wer das will muss jetzt die Petition unterzeichnen: https://t1p.de/13gtc

2. Praxishilfe: Aufteilung der Regelsätze 2016 – 2024
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Der Kollege Rüdiger Böker hat dankenswerterweise eine Übersicht der Aufteilung der Regelleistungen von 2018 bis 2024 erstellt. Diese gibt es hier zum Download: https://t1p.de/asc9t
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Hier geht es zu den Mediadaten und Kosten
3. BMAS-Gutachten: Regelsatz-Berechnung ist ein "Statistik-Warenkorb", kein Statistikmodell
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Die Bundesregierung stellt immer wieder dar, dass sie die Regelsätze nach einem klaren Statistik-Modell berechnet habe, indem es keine politische Spielräume gäbe.
Mit dieser Behauptung redet sie sich standardmäßig heraus, wenn kritisiert wird, dass die Anteile bei der Berechnung zu niedrig sind - für gesunde Ernährung, für Windeln, für einen Zoobesuch usw.
Ein Forschungsbericht, der für das Bundessozialministeriums erstellt wurde, klärt nun auf: Die Bezeichnung als Statistik-Modell ist unzutreffend. Tatsächlich handelt es sich um einen "Statistik-Warenkorb". Der Bericht ist hier zu finden: https://t1p.de/cvu63 (S. 8, 9, 29, 55). Um einen Statistik-Warenkorb - und nicht um ein Statistik-Modell - handelt es sich, weil zwar Statistiken über Ausgaben die Grundlage bilden, davon aber nicht alle Posten übernommen werden, sondern munter rausgestrichen wird.
Wenn der politische Wille bestände könnten die Regelsätze höher sein, der besteht nur nicht, daher sind sie nicht höher. Das würde sich nur durch Druck auf der Straße (aber nicht durch eine Querfrontbildung à la Wagenknecht) oder durch Regelsatzklagen vor dem BVerfG ändern.

4. Wohnkostenlücken im SGB II
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Im Jahr 2021 betrug die durchschnittliche Wohnkostenlücke (also die nicht vom Jobcenter übernommenen Unterkunfts- und Heizkosten) bundesweit 437 Millionen Euro. Durchschnittlich wurden 91 Euro je Monat von den SGB II-Beziehenden nicht übernommen. Bei Familien mit Kindern sogar 106 Euro. Diese Kürzung erfolgt bei knapp 400.000 Haushalten (siehe Thomé NL 32/2022, Nr. 5, Download: https://t1p.de/dky5w)
Für das Jahr 2022 sind noch keine Zahlen bekannt.
Aber durch eine Recherche des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages ist bekannt geworden, dass allein im Jahr 2020 durch Sozialgerichte in 24 Fällen rechtswidrige, also zu niedrige, KdU Richtwerte festgestellt wurden.
Siehe dazu: https://t1p.de/e3w3v

Ein aktuelles Beispiel dafür ist die vermutlich rechtswidrige Festsetzung der Unterkunftskosten im Landkreis Göttingen, bei der zum 01.08.2023 für 1 Personen Haushalte die KdU von 540 Euro auf 511 Euro gesenkt wurden.

Es ist auf den ersten Blick klar, dass Mieten, d.h. ja auch inkl. Betriebskosten, nicht preiswerter, sondern nur teurer werden.
Es ist anzunehmen, dass der LK Göttingen irgendwann zu der Liste der Jobcenter gehören wird, deren Mietwert wieder einmal vom Gericht kassiert werden wird. Bis dahin wird der Landkreis aber viel Geld „gespart“ haben. Natürlich auf Kosten der Einkommensschwachen.

5. Broschüre: Rahmenbedingungen des freiwilligen Engagements für Schutzsuchende
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In dieser Basisinformation vom Informationsverbund Asyl und Migration wird auf Fragen eingegangen, die sich im freiwilligen Engagement häufig stellen.
Im Kern:
1. Pflichten und (Rechtsdienstleistungsgesetz, Datenschutz etc.)
2. Rechte, Versicherungsschutz und Entgelt
3. Umgang mit Anfeindungen
4. Weiterführende Publikationen
Broschüre zum Download: https://t1p.de/1d4hg

6. Sächsische OVG: Auch bei One-Night-Stand muss UVG gezahlt werden
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Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 24. Mai 2023 - 5 A 350/22 entschieden, dass Mütter auch bei einem One-Night-Stand Unterhaltsvorschuss für ihre Kinder erhalten können. Allerdings muss die Mutter alles in ihrer Macht Stehende tun, um den unbekannten Vater ausfindig zu machen. Das behördliche Verlangen die Vatersuche per öffentlichen Aushang im Café durchzuführen wurde vom OVG als unzumutbar angesehen. Weitere Infos: https://t1p.de/a2w98

7. SG HH gesteht einem Blinden SGB II-Bezieher den Anspruch auf unverschlüsselte Bescheidübersendung zu
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Die Jobcenter argumentieren damit, dass sie zum Schutz der Leistungsberechtigten nicht mehr unverschlüsselt per Mail mit Jobcenterkunden kommunizieren wollen. Dazu führt das SG HH sehr klar aus: gibt der Leistungsberechtigte die Zustimmung zur unverschlüsselten Kommunikation, dann hat die Behörde dem zu folgen (SG HH 30.06.2023 - S 39 AS 517/23). Download: https://t1p.de/jkeo3
Dazu auch: https://t1p.de/2bq0d

Kommentar: Bundesweit versuchen die Jobcenter auf Weisung der BA die eMailkommunikation zurückzuschrauben und auf die Plattform JobcenterDigital zu verlagern. Im Hamburger Fall hat das SG Hamburg klargestellt, dass der Anspruch auf nichtverschlüsselten Zugang besteht. Vorliegend bei einem blinden Menschen, aber grundsätzlich bei jedem, der oder die das wünscht. Ich verweise nochmal auf unseren Diskurs zur eben nicht „bürgerfreundliche Verwaltung“ am Beispiel des Jobcenter Hagen: https://t1p.de/t62w4
Hier ist die BA gefordert ihre Verwaltungspraxis zu ändern!

8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Bürgergeld
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Änderungen durch das sog. Bürgergeldgesetz und Rechtsprechung sind selbstverständlich Teil der Fortbildung.

- 06./07. Nov. 2023 als Online-Seminar
- 22./23. Nov. 2023 als Online-Seminar
- 27./28. Nov. 2023 als Online-Seminar
- 11./12. Dez. 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq

9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Die Rolle der Sozialberatung, Aufbau und Struktur der Sozialgesetzbücher, Rechte und Befugnisse und Grenzen in der Sozialberatung. Alles rund um Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung der Leistungsgewährung. Formalien zu Bescheiden: Formen und Fristen, Wiedereinsetzungsregelungen, behördliche Beratungspflicht und Folgenbeseitigungsansprüche bei Verletzung dieser Pflichten. Das Widerspruchs- und Überprüfungsverfahren und vieles mehr.
Alles in allem: das Basiswissen der Sozialberatung.

Diese findet statt
- 15./16. Nov. 2023 als Online-Seminar
- 20./21. Nov. 2023 als Online-Seminar
- 04./05. Dez. 2023 als Online-Seminar
- 18./19. Dez. 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq

10. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und den Jobcentern behandelt.

Diese Fortbildung biete ich an:

- 03. Nov. 2023 als Online-Seminar
- 20. Dez. 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu

11. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II/Bürgergeld gegeben.

Diese findet statt

- 21. Dez. 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n

12. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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In diesem eintägigen Online-Seminar werden die wesentlichen sozialrechtlichen Problemfelder, mit Blick auf das SGB II, aus Sicht von Kliniken, deren Sozialdienste und die leistungsrechtliche Situation nach der Entlassung bearbeitet. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 20. Okt. 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/yq6p

13. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit der sogenannten Bürgergeldreform, stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.

Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

- 16./17. Okt. 2023 als Online-Seminar
- 27./28. Nov. 2023 als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9

14. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit der sogenannten Bürgergeldreform, erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

- 13. Sept. 2023 als Online-Seminar
- 06. Nov. 2023 als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/uuge

15. Änderungen durch das Bürgergeldgesetz – sozialrechtliche Maßnahmen gegen Energiearmut
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Wegen großer Nachfrage führt mein Kollege Frank Jäger ein weiteres Fachseminar durch, das sich den beiden aktuellen Themen mit besonderer Relevanz für die Beratung und Unterstützung einkommensarmer Menschen widmet.

In der Fortbildung sollen die wesentlichen Änderungen durch das Bürgergeldgesetz vorgestellt und deren Auswirkung auf die Leistungsgewährung und die Situation der Leistungsberechtigten untersucht werden. Aktueller Schwerpunkt des Seminars werden die Neuerungen zur Berücksichtigung von Einkommen und bei den Eingliederungsleistungen bilden, die im SGB II zum 1. Juli 2023 in Kraft treten. Das Seminar bietet Gelegenheit, Erfahrungen mit der praktischen Umsetzung und Problembereiche des neuen Bürgergeldes auszutauschen.

Mit den steigenden Energiepreisen wachsen Existenzängste und die Sorge vieler Menschen, wie die Energieversorgung der Wohnung dauerhaft sichergestellt werden kann. Nach den „Entlastungspaketen“ des vergangenen Jahres mit wenig zielgerichteten Maßnahmen, stehen nun einige sozialrechtliche Instrumente zur Verfügung, um explodierende Kosten für Heizung und Strom im Rahmen des Leistungsbezugs sowie durch Gewährung von Beihilfen und Darlehen abzufedern. Diese rechtlichen Möglichkeiten werde ich im Rahmen des Seminars vorstellen und diskutieren.

- 14. Sept. 2023 als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/k7ztg

So, das war es dann für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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