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Die Regelleistungen für das Jahr 2024

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:



Die Regelleistungen für das Jahr 2024
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Die Höhe der Regelleistungen für das Jahr 2024 sind durchgesickert, diese werden mit höchster Wahrscheinlichkeit betragen:

RB - Stufe 1 (Alleinstehende)
563 € / vorher 502 € (+ 61 €)

RB - Stufe 2 (volljährige Partner innerhalb Bedarfsgemeinschaft)
506 € / vorher 451 € (+ 55 €)

RB - Stufe 3 (Erwachsene unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern)
451 € / vorher 402 € (+ 49 €)

RB - Stufe 4 (Jugendliche zwischen 14 bis 17 Jahren)
471 € / vorher 420 € (+ 51 €)

RB - Stufe 5 (Kinder zwischen 6 - 13 Jahren)
390 € / vorher 348 € (+ 42 €)

RB - Stufe 6 (Kinder von 0 bis 5 Jahren)
357 € / vorher 318 € (+ 39 €)

Eine Liste zum Download gibt es hier: https://t1p.de/04ezk

Kurzbewertung: Die Regelleistungen sind ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, sie sind aber bei weitem nicht bedarfsdeckend und ermöglichen nicht im ausreichendem Maße die sozio-kulturelle Teilhabe und ein Leben „in Würde“ der Leistung beziehenden Menschen. Regelleistungen sollen nicht nur das physische Existenzminimum sicherstellen, sondern zusätzlich auch die sozialkulturelle Teilhabe. Die Regelleistungen stellen aber nicht das physische Existenzminimum sicher, geschweige denn die sozialkulturelle Teilhabe. Spielraum für den Kauf von Bekleidung, einer Waschmaschine oder eines digitalen Gerätes gibt es mit diesen Leistungen nicht. Genau diese Spielräume müssten aber vorhanden sein, um ein „Leben das der Würde des Menschen entspricht“ so § 1 Abs. 1 SGB II sicherzustellen.
Der Paritätische kritisiert die Regelleistungen richtig als „viel zu niedrig“ und erarbeitet, dass der Regelsatz für Erwachsene mindestens 813 Euro betragen müsste, um wirksam vor Armut zu schützen. Weitere Infos des Pari: https://t1p.de/07zz3

Auf dem Weg zu einer Lösung könnten aber folgende Schritte unternommen werden:
es könnten die Energiekosten aus den Regelleistungen rausgenommen und den Unterkunftskosten zugeordnet werden
es könnte eine gesetzliche Anspruchsgrundlage für Elektroweißgeräte geschaffen werden (was seit 2014 auch das BVerfG fordert)
die Weisung der BA und des BMAS zur Auslegung der unabweisbaren einmaligen Bedarfe nach § 21 Abs. 6 SGB II bzw. zu § 30 Abs. 10 SGB XII könnte dahingehend geändert werden, dass einmalige unabweisbare Bedarfe, die einen Anschaffungswert ab 250 EUR haben, auf Zuschussbasis zu gewähren sind und es ab dieser Betragshöhe nicht mehr zumutbar ist, auf ein Darlehen für vom Regelsatz umfassten Bedarf verwiesen zu werden. Hier bestehen die gesetzlichen Grundlagen, nur werden diese durch ministerielle Weisung blockiert. (Link zu den entsprechenden Weisungen: SGB II- Weisung: https://t1p.de/cvznw Randziffer 21.40 , SGB XII-Weisung: https://t1p.de/go3w8 Gliederungsnummer 3.4, S. 9 f)
An dieser Stelle könnte die Lebenssituation von vielen in verfestigter Armut lebenden Menschen sofort geändert werden. Hier müsste nur der Wille im Hause des Herrn Heil vorhanden sein.

2. Gesetzesentwurf zur Kindergrundsicherung vorgelegt
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Das Familienministerium hat nun den Gesetzesentwurf zur Kindergrundsicherung vorgelegt. In der sog. Verbändeanhörung wurde diesen eine Frist von einer Woche zur Stellungnahme zugestanden. Eine Frist von einer Woche für eine Stellungnahme zu der „wichtigsten Sozialreform dieser Legislaturperiode“ ist wahrlich nicht geeignet, die Expertise der Verbände zu erlangen. Bei dem Gesetzesvorhaben handelt es sich um eine hochkomplexe Fragestellung, wie die Kinderarmut in Deutschland bekämpft werden soll. Es werden in 11 Artikeln eine Reihe Gesetze mit nicht geringer Komplexität geändert, die selbst für Fachleute in der Kürze der Zeit kaum überschaubar sind.
Der Verein Tacheles wird dazu, auch wenn er nicht gefragt wurde, eine umfassende Stellungnahme abgeben. Im Großen und Ganzen ist die sog. „Kindergrundsicherung“ eine Enttäuschung. Sie ist faktisch eine Verwaltungsreform für den bisherigen Kinderzuschlag. Von der Kindergrundsicherung profitieren verdienende Familien, Familien ohne eigenes Einkommen haben davon kaum Verbesserungen. Kinderarmut wird mit der Reform auf jeden Fall nicht oder nur unwesentlich verringert.

Hier geht es zum Gesetzesentwurf: https://t1p.de/huinb

Die Stellungnahme von Tacheles wird dann im Laufe der Woche auf der Tacheleswebseite veröffentlicht.

Andreas Aust von der Forschungsstelle des Paritätischen hat in einem lesenswerten Artikel die Kindergrundsicherung bewertet: Neuer Name, alte Leistungen, hier zum Nachlesen: https://t1p.de/qblpi

3. Diakonie: Gutachten zur Kindergrundsicherung: Wer bei den Kindern spart, zahlt später drauf
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Aus einer PM der Diakonie: “Die Diakonie Deutschland hat zusammen mit dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) eine Kurzexpertise erstellt, die das Ausmaß der Kinderarmut in Deutschland umfassend untersucht. Sie zeigt, dass die gesellschaftlichen Folgekosten von Kinderarmut vor allem in den Bereichen Gesundheit, Bildung und sozialer Teilhabe viel stärker diskutiert werden müssen. (…) Mehr dazu: https://t1p.de/ng4xj

4. Zum geplanten Zuständigkeitswechsel der Arbeitsförderung von Menschen unter 25 Jahren von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit zum 1. Januar 2025
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Die Bundesregierung will die Zuständigkeit für die „Betreuung, Beratung und Förderung“ von jungen Menschen unter 25 Jahren, die heute Leistungen nach dem SGB II beziehen, ab 2025 von den Jobcentern auf die Arbeitslosenversicherung (SGB III) übertragen. Damit sollen zu Lasten der Arbeitslosenversicherung 900 Millionen Euro im Bundeshaushalt eingespart werden. Diese Planung geht einher mit im Haushaltsentwurf vorgesehenen Kürzungen bei den Eingliederungstiteln und den Verwaltungskosten für die Jobcenter.
Dazu zwei wichtige Stellungnahmen vom DGB, hier zu lesen: https://t1p.de/7k543 und vom Paritätischen: https://t1p.de/6xr74

Kern: Keine Haushaltssanierung zulasten junger Menschen in der Grundsicherung!

5. Christoph Butterwegge im NDR: Besonders die Reformen der vergangenen Jahrzehnte haben dafür gesorgt, dass es vielen Familien finanziell schlechter geht
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Eine harte Bilanz von Christoph Butterwegge. Siehe https://ard.social/@NDR/110940063950467342 bzw. https://www.ndr.de/Geld-oder-Bildung-Was-hilft-gegen-Kinderarmut,audio1449006.html.

6. Inkrafttreten der Gesetzesänderung durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz
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Der exakte Fahrplan der einzelnen Punkte durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz sind jetzt klar.

Die Änderungen zur Fachkräfteeinwanderung („Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung“) sind am 16. August 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit ist nun klar, wann die einzelnen Teile in Kraft treten werden:

November 2023:
Artikel 1. Das sind vor allem die Änderungen bei der Blauen Karte und der Rechtsanspruch auf §18a/b (mit den sich daraus ergebenden neuen Zweckwechselmöglichkeiten z.B. aus einem Schengenvisum).

März 2024:
Der mit Abstand größte Teil der vorgesehenen Änderungen (Art.2). Dazu gehören unter anderem die Regelungen zum Spurwechsel nach zurückgenommenem Asylverfahren, zur neuen Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis §16g statt Ausbildungsduldung, die Erweiterung der Nebenverdienstmöglichkeiten usw.

Juni 2024:
Art.3: Die Regelungen zum Punktesystem („Chancenkarte“).

7. „Asoziale FDP“: FDP schließt weitere große Sozialreformen aus
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Die FDP macht nach dem Ampelstreit um die Kindergrundsicherung deutlich: »Die Kindergrundsicherung ist die letzte große sozialpolitische Reform dieser Legislaturperiode.«

Im Kern bedeutet dies: Es gibt nur Verachtung von Armen durch die FDP und Klassenkampf von oben.

Ich denke mit eben dieser Position sollte die FDP in Zukunft immer und überall konfrontiert werden.

Kontakt: info@thome-sozialrecht.de
8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Bürgergeld
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Änderungen durch das sog. Bürgergeldgesetz und Rechtsprechung sind selbstverständlich Teil der Fortbildung.

- 06./07. Nov. 2023 als Online-Seminar
- 22./23. Nov. 2023 als Online-Seminar
- 27./28. Nov. 2023 als Online-Seminar
- 11./12. Dez. 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq

9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Die Rolle der Sozialberatung, Aufbau und Struktur der Sozialgesetzbücher, Rechte und Befugnisse und Grenzen in der Sozialberatung. Alles rund um Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung der Leistungsgewährung. Formalien zu Bescheiden: Formen und Fristen, Wiedereinsetzungsregelungen, behördliche Beratungspflicht und Folgenbeseitigungsansprüche bei Verletzung dieser Pflichten. Das Widerspruchs- und Überprüfungsverfahren und vieles mehr.
Alles in allem: das Basiswissen der Sozialberatung.

Diese findet statt

- 15./16. Nov. 2023 als Online-Seminar
- 20./21. Nov. 2023 als Online-Seminar
- 04./05. Dez. 2023 als Online-Seminar
- 18./19. Dez. 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq

10. Seminar: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden und Wahrung von Menschenrecht- und -würde.
Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

- 14. Dez. 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily

11. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und den Jobcentern behandelt.

Diese Fortbildung biete ich an:

- 03. Nov. 2023 als Online-Seminar
- 13. Dez. 2023 als Online-Seminar
- 20. Dez. 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu

12. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II/Bürgergeld gegeben.

Diese findet statt

- 21. Dez. 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n

13. SGB II - Berechnungsseminar: SGB II- / Bürgergeld - Bescheide prüfen und verstehen lernen
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In diesem zweitägigen Online - Seminar wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung und Einkommensanrechnung und -bereinigung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ SGB II-/Bürgergeld-Bescheide zu verstehen und zu prüfen vermittelt. Danach wird zur Prüfung und Vertiefung in Kleingruppen gerechnet.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 13./14. Nov. 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/pv2v2

14. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht und die vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.

Diese Fortbildung biete ich an:

- 01. Dez. 2023 als Online-Seminar

Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/qme5

15. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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In diesem eintägigen Online-Seminar werden die wesentlichen sozialrechtlichen Problemfelder, mit Blick auf das SGB II, aus Sicht von Kliniken, deren Sozialdienste und die leistungsrechtliche Situation nach der Entlassung bearbeitet. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 20. Okt. 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/yq6p

16. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit der sogenannten Bürgergeldreform, stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.

Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

- 16./17. Okt. 2023 als Online-Seminar
- 27./28. Nov. 2023 als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9

17. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit der sogenannten Bürgergeldreform, erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

- 13. Sept. 2023 als Online-Seminar
- 06. Nov. 2023 als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/uuge

18. Änderungen durch das Bürgergeldgesetz – sozialrechtliche Maßnahmen gegen Energiearmut
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Wegen großer Nachfrage führt mein Kollege Frank Jäger ein weiteres Fachseminar durch, das sich den beiden aktuellen Themen mit besonderer Relevanz für die Beratung und Unterstützung einkommensarmer Menschen widmet.

In der Fortbildung sollen die wesentlichen Änderungen durch das Bürgergeldgesetz vorgestellt und deren Auswirkung auf die Leistungsgewährung und die Situation der Leistungsberechtigten untersucht werden. Aktueller Schwerpunkt des Seminars werden die Neuerungen zur Berücksichtigung von Einkommen und bei den Eingliederungsleistungen bilden, die im SGB II zum 1. Juli 2023 in Kraft treten. Das Seminar bietet Gelegenheit, Erfahrungen mit der praktischen Umsetzung und Problembereiche des neuen Bürgergeldes auszutauschen.

Mit den steigenden Energiepreisen wachsen Existenzängste und die Sorge vieler Menschen, wie die Energieversorgung der Wohnung dauerhaft sichergestellt werden kann. Nach den „Entlastungspaketen“ des vergangenen Jahres mit wenig zielgerichteten Maßnahmen, stehen nun einige sozialrechtliche Instrumente zur Verfügung, um explodierende Kosten für Heizung und Strom im Rahmen des Leistungsbezugs sowie durch Gewährung von Beihilfen und Darlehen abzufedern. Diese rechtlichen Möglichkeiten werde ich im Rahmen des Seminars vorstellen und diskutieren.

- 14. Sept. 2023 als Online-Seminar
Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/k7ztg

So, das war es dann für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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