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Der neue Leitfaden SGB II/ SGB XII zum Bürgergeld / Sozialhilfe von A-Z ist nun auch als eBook erhältlich

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:


1. Der neue Leitfaden SGB II/ SGB XII zum Bürgergeld / Sozialhilfe von A-Z ist nun auch als eBook erhältlich
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Dass der neue Leitfaden in der aktuellen, 32. Auflage erschienen ist, haben die meisten mitbekommen. Er ist richtig dick, 1027 Seiten, topaktuell ist direkt beim NOMOS- Verlag oder ohne Probleme im Buchhandel erhältlich.
Oft wurde es gewünscht, nun wird es umgesetzt, Den Leitfaden gibt es nun als eBook.
Wir hoffen, wichtige Infos für die Beratung, zum Überleben mit den SGB II/SGB XII-Leistungen an die Hand gegeben zu haben und Inputs zur Rechtsgestaltung und -auslegung geben zu können.
Als Autor*innen und Herausgeber liefern wir unseren Teil für ein solidarisches Miteinander und gegen die Spaltung in dieser Gesellschaft. Wir wollen mit diesem Werk die Lebenssituation von Millionen von Menschen, die auf diese Existenzsicherungssysteme angewiesen sind, verbessern und ihnen Mut machen, sich zu widersetzen und Wege aufzeigen, wie sie sich wehren können.
Der Leitfaden umfasst 1.027 S., beinhaltet die Rechtslage bis Juni 2023 und kostet 25,90 €.
Hier der förmliche Infoflyer zum Leitfaden: https://t1p.de/can1g
Und last but not least der Bestelllink für die Papierversion und das eBook direkt beim Verlag: https://t1p.de/vn9cl

2. Neue SGB II-Erreichbarkeitsverordnung veröffentlicht und wirksam
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Die SGB II eigene SGB II – Erreichbarkeitsverordnung (ErrV) ist nun wirksam. Die seit dem 8.8.2023 geltende Erreichbarkeitsverordnung gibt es hier im Bundesgesetzesblatt: https://t1p.de/hqo2y und als Onlineversion bei Buzer: https://t1p.de/lsatv

Zur neuen ErrV zwei Anmerkungen:
1. Für den Zweitraum 1.1.2023 – 7.8.2023 gab es wegen des Fehlens einer Erreichbarkeitsverordnung keine Pflicht zur postalischen Erreichbarkeit im SGB II. Wenn es diese Pflicht für diesen Zeitraum nicht gab, dürfen logischerweise auch nicht Leistungen wegen fehlender postalischer Erreichbarkeit nicht erbracht und auch nicht zurückgefordert werden. In einer Reihe von Fällen sind aber solche Leistungsstreichungen und – rückforderungen wegen Verstoß gegen die postalische Erreichbarkeit bekannt. Hier ist es Aufgabe der Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe aktiv zu werden.
2. Die neue ErrV bestimmt den Wegfall der persönlichen postalischen Erreichbarkeit.
Bisher war werktägliche und persönliche postalische Erreichbarkeit gefordert, nunmehr reicht die „werktägliche Möglichkeit der Kenntnisnahme“ von Jobcentermitteilungen. Das bedeutet: die postalische Erreichbarkeit ist erfüllt, wenn Jobcenterpost von Dritten an die Leistungsbeziehenden z.B. per Messanger weitergeleitet wird. Das wird vielen wohnungslosen Menschen das Leben deutlich erleichtern (§ 2 Abs. 1 ErrV). Auch hier sind die Stellen, die für Wohnungslose die postalische Erreichbarkeit sicherstellen, gefragt, kreative, auf die Klient*innen zugeschnittene Lösungen zu finden. Eine könnte sein, mit den Menschen einen Postöffnungsservice zu vereinbaren und Dokumente gescannt per Messanger an die Klient*innen zu übersenden. Damit wäre die werktägliche Kenntnisnahme von Behördenpost im Sinne des § 2 Abs. 1 ErrV in ausreichendem Maße sichergestellt.
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Frau Marielle Eifler
Beim Strohhause 20
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E-Mail: m.eifler@mieterverein-hamburg.de
https://www.mieterverein-hamburg.de/de/aktuelles/jobs/
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Hier geht es zu den Mediadaten und Kosten
3. Zur Zuständigkeitsverlagerung für unter 25- Jährige vom SGB II ins SGB III und Kürzung des Eingliederungstitels im SGB II
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Stellungnahme des Paritätischen zur Zuständigkeitsverlagerung für unter 25- Jährige:
„Im Zuge der Finanzplanung des Bundes bis 2027 ist zur Entlastung des Bundeshaushaltes geplant, die Berufsberatung und die aktive Förderung von jungen Menschen unter 25 Jahren im Grundsicherungsbezug ab dem 1. Januar 2025 statt wie bisher aus dem SGB II aus dem SGB III zu erbringen. Zudem soll ab 2024 u.a. der Eingliederungstitel im SGB II für die aktive Arbeitsmarktförderung gekürzt werden“. https://t1p.de/6xr74

Dazu auch eine gute Zusammenfassung: https://t1p.de/9iv3s

4. DGB und VDK Kritik: zur Kindergrundsicherung: „Finanzminister Lindner darf einer Einigung nicht länger im Weg stehen“
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DGB und VDK kritisieren massiv die Blockade von Finanzminister Lindner und fordern eine ausreichende Finanzierung:
https://t1p.de/v8cwj und https://t1p.de/zsgot

5. Regelleistungen im SGB II/SGB XII sind zu niedrig. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags belegt: Gesunde Ernährung ist in der Grundsicherung kaum möglich
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Von den Beträgen, die bei der Regelsatzberechnung für Lebensmittel angesetzt werden, kann man sich nicht gesund ernähren. Für Kinder drohen sogar Störungen beim Wachstum und bei der Entwicklung des Gehirns. Jessica Tatti, die sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion, hat beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags einen Überblick über die Fachliteratur in Auftrag gegeben. Das Ergebnis ist eindeutig:
Die Fachwelt ist sich fast komplett einig, dass der Regelsatz-Anteil nicht für gesunde Ernährung ausreicht. Von elf Studien und sonstigen Fachäußerungen, die der Wissenschaftliche Dienst dazu ausgewertet haben, kommt nur eine zu einem anderen Ergebnis, und diese Arbeit von 2008 ist extrem umstritten.
Zentrales Ergebnis dieser Dokumentation der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages ist:
Fünf Studien, die sich auf das geltende Berechnungsmodell des Regelbedarfs beziehen und jeweils auf eigenständigen empirischen Untersuchungen basieren, kommen zu dem Ergebnis, dass der Regelbedarfs-Anteil für Ernährung nicht für eine gesunde Ernährung ausreicht. Von allen Studien und sonstigen Fachäußerungen, die die Wissenschaftlichen Dienste ausgewertet haben, kommt nur eine Arbeit aus dem Jahr 2008 zu dem Ergebnis, dass der Regelsatz-Anteil für Ernährung ausreicht4, und genau diese Arbeit ist extrem umstritten.

Zum Nachlesen der Überblick vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags: https://t1p.de/37p72

5. Pressemitteilung des LSG Niedersachsen-Bremen: Minderjährige Asylbewerber - Ablehnung medizinischer Leistungen nur mit besonderer Begründung
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Zusammenfassung von Claudius Voigt: Im Ergebnis bedeutet das, minderjährige AsylbLG-Grundleistungsberechtigte haben grundsätzlich einen Anspruch auf Behandlung, wie sie auch die Gesetzliche Krankenversicherung vorsieht. Einschränkungen des Behandlungsumfangs sind fast immer unzulässig. Das LSG begründet dies unter anderem mit Verfassungsrecht (Art. 1 i. V. m. Art. 20 GG), mit Art. 3 UN-Kinderrechtskonvention (Vorrang des Kindeswohls) und Art. 21 EU-Aufnahmerichtlinie (besondere Bedürfnisse von Schutzbedürftigen). Für volljährige Leistungsberechtigte im Asylverfahren ist das LSG Hessen bereits im Jahr 2018 ebenfalls zu dem Ergebnis gelangt, dass die Krankenbehandlung grundsätzlich dem Umfang der Gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen muss (LSG Hessen, Beschluss vom 11.07.2018 - L 4 AY 9/18 B ER. Es hat dies ebenfalls damit begründet, dass eine schlechtere Gesundheitsversorgung verfassungswidrig (Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG) wäre. Eine verfassungskonforme Auslegung von § 4 und 6 AsylbLG führt dazu, dass der Anspruch auf Krankenbehandlung dem Niveau der GKV entsprechen muss. Das heißt für die Praxis: Falls die Behörden die Kostenübernahme für eine notwendige Behandlung ablehnen sollte, die die Gesetzliche Krankenversicherung übernehmen würde, sollten dagegen auf jeden Fall Rechtsmittel eingelegt werden (Widerspruch, Klage und parallel Eilantrag).

Beschluss LSG Niedersachsen – Bremen vom 20. Juni 2023, L 8 AY 16/23 B ER, PM dazu: https://t1p.de/77jne

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7. Nächste SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Bürgergeld
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Änderungen durch das sog. Bürgergeldgesetz und Rechtsprechung sind selbstverständlich Teil der Fortbildung.

- 22./23. Nov. 2023 als Online-Seminar
- 27./28. Nov. 2023 als Online-Seminar
- 11./12. Dez. 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq

8. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2023 / Intensiv-Update zum Bürgergeld
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In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Bürgergeld, es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II und den Rechtsänderungen rund um das Bürgergeldgesetz auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.
Das nächste SGB II – Intensivseminar über 5 Tage findet statt:
- 28. Aug. – 1. Sep. 2023 als Online-Seminar (1 Platz noch frei)
Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage sind zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/j6vu

9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Die Rolle der Sozialberatung, Aufbau und Struktur der Sozialgesetzbücher, Rechte und Befugnisse und Grenzen in der Sozialberatung. Alles rund um Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung der Leistungsgewährung. Formalien zu Bescheiden: Formen und Fristen, Wiedereinsetzungsregelungen, behördliche Beratungspflicht und Folgenbeseitigungsansprüche bei Verletzung dieser Pflichten. Das Widerspruchs- und Überprüfungsverfahren und vieles mehr.
Alles in allem: das Basiswissen der Sozialberatung.
Diese findet statt
- 18./19. Dez. 2023 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq

10. Seminar: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden und Wahrung von Menschenrecht- und -würde.
Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

- 14. Dez. 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily

11. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und den Jobcentern behandelt.

Diese Fortbildung biete ich an:

- 20. Dez. 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu

12. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II
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In diesem eintägigen Online-Seminar geht es um die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Unter-25-Jährigen im SGB II. Welche Ansprüche bestehen, insbesondere auch die Rechtsänderungen rund um das Bürgergeldgesetz ab 1.7.2023 und wie Leistungsansprüche Durchgesetzt werden können.
Diese Fortbildung wird zu folgenden Terminen angeboten:

- 18. Aug. 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/e8ef

13. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II/Bürgergeld gegeben.

Diese findet statt

- 20. Dez. 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n

14. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit der sogenannten Bürgergeldreform, stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.

Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

- 28./28. August 2023 als Online-Seminar
- 16./17. Oktober 2023 als Online-Seminar
- 27./28. November 2023 als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9

15. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit der sogenannten Bürgergeldreform, erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

- 13. September 2023 als Online-Seminar
- 06. November 2023 als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/uuge

16. Änderungen durch das Bürgergeldgesetz – sozialrechtliche Maßnahmen gegen Energiearmut
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Wegen großer Nachfrage führt mein Kollege Frank Jäger ein weiteres Fachseminar durch, das sich den beiden aktuellen Themen mit besonderer Relevanz für die Beratung und Unterstützung einkommensarmer Menschen widmet.

In der Fortbildung sollen die wesentlichen Änderungen durch das Bürgergeldgesetz vorgestellt und deren Auswirkung auf die Leistungsgewährung und die Situation der Leistungsberechtigten untersucht werden. Aktueller Schwerpunkt des Seminars werden die Neuerungen zur Berücksichtigung von Einkommen und bei den Eingliederungsleistungen bilden, die im SGB II zum 1. Juli 2023 in Kraft treten. Das Seminar bietet Gelegenheit, Erfahrungen mit der praktischen Umsetzung und Problembereiche des neuen Bürgergeldes auszutauschen.

Mit den steigenden Energiepreisen wachsen Existenzängste und die Sorge vieler Menschen, wie die Energieversorgung der Wohnung dauerhaft sichergestellt werden kann. Nach den „Entlastungspaketen“ des vergangenen Jahres mit wenig zielgerichteten Maßnahmen, stehen nun einige sozialrechtliche Instrumente zur Verfügung, um explodierende Kosten für Heizung und Strom im Rahmen des Leistungsbezugs sowie durch Gewährung von Beihilfen und Darlehen abzufedern. Diese rechtlichen Möglichkeiten werde ich im Rahmen des Seminars vorstellen und diskutieren.

- 14. September 2023 als Online-Seminar
Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/k7ztg

So, das war es dann für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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