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Alexander Meyer
anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte
Zeuggasse 7 (Eingang B)
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www.hartplatzhelden.de

Die wirtschaftliche Vermarktung eines Fußballspiels aus der Amateurliga steht ausschließlich den Landesverbänden zu. Werden diese Spiele anderweitig auf einem frei zugänglichen Internetportal zur Verfügung gestellt, ist dies wettbewerbsrechtlich unlauter und es kann Unterlassung gefordert werden.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte im vorliegenden Fall zu entscheiden, ob die Veröffentlichung von Fußballspielen aus der Amateurliga auf einem frei zugänglichen Internetportal wettbewerbsrechtlich zulässig ist. Auf www.hartplatzhelden.de konnten Fußballspiele der Amateure in Bild und Ton angesehen und heruntergeladen werden. Der Landesfußballverband sah darin eine unlautere Nachahmung im Sinne des UWG, da ihm als Veranstalter der fraglichen Amateurligaspiele das alleinige Verwertungsrecht zustehe. Das Gericht stellte auch tatsächlich das Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses in Bezug auf die wirtschaftliche Vermarktung der Spielszenen zwischen dem Landesverband und dem privaten Anbieter des Internetportals www.hartplatzhelden.de fest. Dagegen kann insbesondere nicht vorgebracht werden, dass der Landesverband als gemeinnütziger Verein die Vermarktung der Spiele nicht aus eigener Gewinnerzielungsabsicht vornimmt, sondern um Mittel zu erwirtschaften, die zur Durchführung seiner satzungsgemäßen Aufgaben erforderlich sind. Die private Verwertung der Fußballspiele ist somit wettbewerbsrechtlich unlauter. Ein Unterlassungsanspruch kann daher erfolgreich durchgesetzt werden. (OLG Stuttgart, Urteil vom 19.03.2009 – Az. 2 U 47/08)

Mitgeteilt von RA Alexander Meyer
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