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Zur rechtswidrigen Anrechnung von AsylbLG

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:


1. Zur rechtswidrigen Anrechnung von AsylbLG - Nachzahlungen nach BVerfG Urteil / Regelbedarfsstufe 1 ist auch bei den AsylbLG Grundleistungen zu gewähren
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Das Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluss vom 19.10.2022 entschieden, dass eine niedrigere „Sonderbedarfsstufe“ für alleinstehende erwachsene Asylbewerber*innen in Sammelunterkünften verfassungswidrig ist (BVerfG 19.10.2022 - 1 BvL 3/21) und somit ab der BVerfG Entscheidung höhere ungekürzte Regelleistungen zu erbringen sind. Für alle diejenigen, die vorher ins Widerspruchs- oder Überprüfungsverfahren gegangen sind, auch für die Vergangenheit. Mehr dazu vom BVerfG: https://t1p.de/2xnpv

Dahin gehende Nachzahlungen sind bei den analogberechtigten Geflüchteten anrechnungsfrei (§ 2 Abs. 1 AsylbLG iVm § 82 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII). Wenn die Geflüchteten anerkannt und im SGB II – Leistungsbezug sind, hat das BSG klargestellt „dass Nachzahlungen von Leistungen aus dem SGB II, SGB XII und AsylbLG im jeweils anderen System nicht als Einkommen anzurechnen sind (BSG 25.6.2015 – B 14 AS 17/14 R, siehe https://t1p.de/ceyyt).

Ich bekomme jetzt immer wieder von verschiedenen Migrationsberatungsstellen mit, dass Jobcenter diese Nachzahlungen als einmalige Einnahme anrechnen. Das ist rechtswidrig und geht gar nicht. Hier sollte klar und deutlich dagegen vorgegangen werden!

Dazu passend, hat das SG Stuttgart jüngst entschieden (Beschluss vom 24.03.2023 – S 11 AY 720/23 ER), dass die volle RB-Stufe 1 auch bei alleinstehenden Grundleistungen beziehenden Geflüchteten zu gewähren ist, mehr dazu: https://t1p.de/51q01

2. BSG gewährt PKH in einem Verfahren zur 150 EUR Pauschale für ALG II Empfänger*innen in der Pandemiezeit für Masken- und Hygienemehrbedarf
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Interessanterweise gewährt der 4. Senat des BSG unter dem Aktenzeichen B 4 AS 36/ 23 einem Beschwerdeführer einer Nichtzulassungsbeschwerde Prozesskostenhilfe. Prozesskostenhilfe wird nur dann von der Staatskasse gewährt, wenn der Fall Aussicht auf Erfolg hat. Von daher könnte der Fall beim BSG spannend werden, da erstmals eine wichtige Frage im Zusammenhang mit der COVID Pandemie höchstrichterlich geklärt werden kann: Reichte die Pauschale für ALG II Empfänger*innen in der Pandemiezeit für Masken und Hygienemehrbedarf in Höhe von 150€ aus, oder wurde trotz dieser Zahlung das Existenzminimum der Betroffenen unterschritten. So der vertretende Rechtsanwalt Thomas Eschle auf Anwalt.de (https://t1p.de/e98ra).

Erstaunlich ist dies, da der 4. Senat des BSG eher dafür bekannt ist, in SGB II Fragen das Recht restriktiv auszulegen. In allen etwaig noch anhängigen Verfahren zu coronabedingten Härtefallmehrbedarfen nach § 21 Abs. 6 SGB II sollte mit Hinweis auf das Verfahren beim BSG eine Aussetzung beantragt werden.

3. Dolmetscher- oder Übersetzungskosten als laufender und einmaliger Härtefallmehrbedarf im SGB II (und SGB XII): „best practice“ Beispiel beim Jobcenter Dresden
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Ein schwieriges und stetiges Problem ist das Thema Übersetzer*innenkosten bei ärztlichen Behandlungen. Nach § 630e BGB sind Ärzt*innen verpflichtet Patient*innen über Art, Umfang und Risiken der Behandlung aufzuklären. Diese Kosten werden aber nicht von der Krankenkasse übernommen und daher haben Patient*innen diese Kosten selbst zu tragen.
Demzufolge sind es „unabweisbare“ Kosten die folgerichtig nach § 21 Abs. 6 SGB II als laufender oder auch einmaliger Bedarf zu übernehmen sind. Das hat das JC Dresden richtig gesehen und entschieden. Daher möchte ich ausnahmsweise den dahingehenden Bescheid als „best practice“ Beispiel veröffentlichen: https://t1p.de/3ebka

Anzumerken ist, dass aber die Entscheidung einen Fehler hat, der Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II, also die Kosten für Übersetzungen, ist nicht von der Begrenzungsregelung des § 21 Abs. 8 SGB II umfasst.

Ein Anspruch auf Übersetzungskosten kann auch für SGB XII’er und somit analogberechtigte Geflüchtete für laufende Kosten über § 27a Abs. 4 S. 1 SGB XII und für einmalige Kosten über den seit 1.1.2023 geltenden § 30 Abs. 10 SGB XII bestehen.

4. LSG Berlin-Brandenburg: Ein brisantes Urteil für Berlin: Sozialwohnungen können nicht unangemessen sein
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Das LSG Berlin-Brandenburg hat entschieden (LSG Berlin-Brandenburg 30.3.2023 - L 32 AS 1888/17) das die Mieten für Sozialwohnungen nicht unangemessen sein können und das auch nicht die Vorgaben des BSG insofern kein geeignetes Konzept zur Ermittlung der Angemessenheitswerte vorliegt an der Wohngeldtabelle plus zehn Prozent Sicherheitszuschlag zu orientieren ist, wenn das dazu führt, dass selbst Sozialwohnungen nicht mehr angemessen gelten.

Dieses Urteil hat für Berlin erhebliche Relevanz, dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass im Jahr die sog. Wohnkostenlücke (also die Differenz zwischen der tatsächlichen Miete und vom Jobcenter berücksichtigten Miete) mit Stand Juli 2022 durchschnittlich 144,31 EUR beträgt (Seite 13) und das diese Kürzungen bei 244 Haushalten (Seite 25) stattfindet.
(Quelle: Antwort der Bundesregierung vom 7.7.2022, DRS 20/2691, Download: https://t1p.de/2sfke)

Zur PM des Gerichts: https://t1p.de/hg9u9

In der Praxis bedeutet dies: der Berliner Senat hat unverzüglich die Angenmessenheitswerte bei den KdU anzupassen. Menschen in Berlin, die eine Wohnung suchen, sollten mit Verweis auf das LSG Urteil vom JC/Sozi neue Angemessenheitswerte einfordern und ggf. Wohnungen, die oberhalb der Mietobergrenze liegen, im Eilverfahren (solange der Mietvertrag noch nicht unterschrieben wurde) gerichtlich einklagen. Auf jeden Fall sendet diese Entscheidung die richtigen Signale, ggf. auch über Berlin hinaus.

5. Aktuelles SOZIALRECHT-JUSTAMENT von März 2023
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„Hauptthemen in der verspäteten März-Ausgabe von SOZIALRECHT-JUSTAMENT stellt der Teil II zu den »Leistungsminderungen« (vormals »Sanktionen«) aufgrund des »Bürgergeld-Gesetzes« da. Im Rahmen der Thematik der Leistungskürzungen gehe ich auch auf die nach wie vor bestehende Problematik der »vorläufigen Zahlungseinstellung« und der »Versagung /Entziehung« der SGB II-Leistung ein und zeige, welche (leider sehr begrenzten Rechtsmittel) es dagegen gibt.
Weiterhin erfolgt ein wichtiger Tipp, dass aktuell die zeitliche Begrenzung des Antrags auf Kinderzuschlag in vielen Fällen einen erheblichen Vorteil bieten kann. Und aus gegebenem Anlass, wird darauf hingewiesen, dass die sich derzeit verbreitende Information, die Ablehnung eines »Ein-Euro-Jobs« sei aufgrund des »Bürgergeld-Gesetzes« sanktionsfrei, nicht zutrifft.“
Alles weitere hier: https://t1p.de/dnxdc

6. Beitragsschulden bei der Sozialversicherung steigen immer mehr – neuer Schuldenerlass erforderlich
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Das Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS) hat seine aktuelle Statistik zu Beitragsschulden in der Sozialversicherung herausgegeben, Stand: 24. März 2023. Demnach sind die Beitragsschulden in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung auf einen neuen Rekordwert von über 20 Milliarden EUR gestiegen. Ein ganzer Teil beläuft sich davon auf rückständige Beiträge für die Krankenkasse. Den größten Zuwachs gab es in der Krankenversicherung – und hier insbesondere bei der Personengruppe, zu der unter anderem Selbstständige und Studierende gehören: Hier stiegen die Schulden seit 2019 von 9 auf 11,4 Milliarden Euro.
Weitere Infos im RND: https://t1p.de/7p7cn und die Statistiken: https://t1p.de/qm2q5

2013 gab es für die Krankenkassenschuldner*innen schon einmal einen Schuldenerlass. Ein solcher ist erneut erforderlich und zwar dringender denn je! Damit den verschuldeten Menschen die Rückkehr in die Krankenkasse ermöglicht wird.

7. Fatale Entscheidung des Wuppertaler Stadtrats schlägt Wellen
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In Wuppertal soll eine Ditib-Zentral Moschee gebaut werden. Dafür soll das seit 50 Jahren bestehende Autonome Zentrum weichen. In Wuppertal und mittlerweile bundesweit läuft deswegen eine heftige Debatte. Die Kommunalpolitik erklärt ihr Vertrauen in die Ditib-Gemeinde entgegen der Mahnungen aller Ditib Kenner, von Volker Beck, Denis Yücel, Murat Kaymann, Ismail Küpeli, bis hin zum NRW -Verfassungsschutz, der klar und deutlich von einer türkischen Einflussorganisation ausgeht und davor warnt.

Jetzt findet ein Bürgerbegehren gegen DITIBisierung und Erdoğanisierung der Welt und den Erhalt des Autonomen Zentrums statt.
Auch Tacheles hat sich klar und deutlich gegen die Ausweitung der Ditib-Moschee und für den Erhalt des AZ ausgesprochen: https://t1p.de/jsxwr, Dazu in der Faz: https://t1p.de/yhq9m, im ZDF: https://t1p.de/9yeck, auf der Seite von Murat Kaymann: https://t1p.de/j7dzx , T-Online: https://t1p.de/ihwu8, und noch eine umfassende Zusammenfassung auf der Seite der Ruhrbarrone: https://t1p.de/c4xuj und schließlich auf der Seite des Autonomen Zentrums: https://t1p.de/c52ag

8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Bürgergeld
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Änderungen durch das sog. Bürgergeldgesetz und Rechtsprechung sind selbstverständlich Teil der Fortbildung.

- 14./15. Aug. 2023 als Online-Seminar (1 Platz)
- 11./12. Sept. 2023 als Online-Seminar
- 23./24. Okt. 2023 als Online-Seminar
- 06./07. Nov. 2023 als Online-Seminar
- 27./28. Nov. 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq

9. SGB II - Berechnungsseminar: SGB II- / Bürgergeld - Bescheide prüfen und verstehen lernen
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In diesem zweitägigen Online - Seminar wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung und Einkommensanrechnung und -bereinigung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ SGB II-/Bürgergeld-Bescheide zu verstehen und zu prüfen vermittelt. Danach wird zur Prüfung und Vertiefung in Kleingruppen gerechnet.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 21./22. Aug. 2023 als Online-Seminar
- 16./17. Okt. 2023 als Online-Seminar
- 13./14. Nov. 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/pv2v2

10. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Die Rolle der Sozialberatung, Aufbau und Struktur der Sozialgesetzbücher, Rechte und Befugnisse und Grenzen in der Sozialberatung. Alles rund um Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung der Leistungsgewährung. Formalien zu Bescheiden: Formen und Fristen, Wiedereinsetzungsregelungen, behördliche Beratungspflicht und Folgenbeseitigungsansprüche bei Verletzung dieser Pflichten. Das Widerspruchs- und Überprüfungsverfahren und vieles mehr.
Alles in allem: das Basiswissen der Sozialberatung.

Diese findet statt

- 15./16. Nov. 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq

11. Seminar: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden und Wahrung von Menschenrecht- und -würde.
Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

- 30. Mai 2023 als Online-Seminar
- 28. Juni 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily

12. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und den Jobcentern behandelt.

Diese Fortbildung biete ich an:

- 20. Sept. 2023 als Online-Seminar
- 03. Nov. 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu

13. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2023 / Intensiv-Update zum Bürgergeld
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In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Bürgergeld, es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II und den Rechtsänderungen rund um das Bürgergeldgesetz auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.

Das nächste SGB II – Intensivseminar über 5 Tage findet statt:

- 28. Aug. – 1. Sep. 2023 als Online-Seminar

Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage sind zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/j6vu

14. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II/Bürgergeld gegeben.

Diese findet statt

- 04. Aug. 2023 als Online-Seminar
- 15. Sept. 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n

15. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II
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In diesem eintägigen Online-Seminar geht es um die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Unter-25-Jährigen im SGB II. Welche Ansprüche bestehen, insbesondere auch die Rechtsänderungen rund um das Bürgergeldgesetz ab 1.7.2023 und wie Leistungsansprüche Durchgesetzt werden können.
Diese Fortbildung wird zu folgenden Terminen angeboten:

- 21. Juni 2023 als Online-Seminar
- 18. Aug. 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/e8ef

16. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht und die vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 08. Sept. 2023 als Online-Seminar
- 01. Dez. 2023 als Online-Seminar

Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/qme5

17. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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In diesem eintägigen Online-Seminar werden die wesentlichen sozialrechtlichen Problemfelder, mit Blick auf das SGB II, aus Sicht von Kliniken, deren Sozialdienste und die leistungsrechtliche Situation nach der Entlassung bearbeitet. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 20. Okt. 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/yq6p

17. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit der sogenannten Bürgergeldreform, stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.

Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

- 10./11. Juli 2023 als Präsenzseminar in München
- 28./28. August 2023 als Online-Seminar
- 16./17. Oktober 2023 als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9

18. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit der sogenannten Bürgergeldreform, erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

- 13. September 2023 als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/uuge

19, Änderungen durch das Bürgergeldgesetz – sozialrechtliche Maßnahmen gegen Energiearmut
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Wegen großer Nachfrage führt mein Kollege Frank Jäger ein weiteres Fachseminar durch, das sich den beiden aktuellen Themen mit besonderer Relevanz für die Beratung und Unterstützung einkommensarmer Menschen widmet.

In der Fortbildung sollen die wesentlichen Änderungen durch das Bürgergeldgesetz vorgestellt und deren Auswirkung auf die Leistungsgewährung und die Situation der Leistungsberechtigten untersucht werden. Aktueller Schwerpunkt des Seminars werden die Neuerungen zur Berücksichtigung von Einkommen und bei den Eingliederungsleistungen bilden, die im SGB II zum 1. Juli 2023 in Kraft treten. Das Seminar bietet Gelegenheit, Erfahrungen mit der praktischen Umsetzung und Problembereiche des neuen Bürgergeldes auszutauschen.

Mit den steigenden Energiepreisen wachsen Existenzängste und die Sorge vieler Menschen, wie die Energieversorgung der Wohnung dauerhaft sichergestellt werden kann. Nach den „Entlastungspaketen“ des vergangenen Jahres mit wenig zielgerichteten Maßnahmen, stehen nun einige sozialrechtliche Instrumente zur Verfügung, um explodierende Kosten für Heizung und Strom im Rahmen des Leistungsbezugs sowie durch Gewährung von Beihilfen und Darlehen abzufedern. Diese rechtlichen Möglichkeiten werde ich im Rahmen des Seminars vorstellen und diskutieren.

- 14. September 2023 als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/k7ztg

So, das war es dann für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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