Androhen einer Kündigung - arbeitsrechtliche Konsequenzen für Arbeitnehmer
Wenn ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber mitteilt, dass er selbst kündigen wird, handelt es sich um eine Androhung der Eigenkündigung. Auch in diesem Fall gibt es arbeitsrechtliche Konsequenzen, die der Arbeitnehmer beachten sollte.
Was bedeutet die Androhung der Eigenkündigung?
Die Androhung der Eigenkündigung bedeutet, dass der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber mitteilt, dass er selbst kündigen wird, wenn bestimmte Bedingungen nicht erfüllt werden. Auch hier kann die Androhung mündlich oder schriftlich erfolgen und ist rechtlich bindend. Der Arbeitgeber muss damit rechnen, dass der Arbeitnehmer tatsächlich kündigen wird, wenn seine Forderungen nicht erfüllt werden.
Wann ist eine Androhung der Eigenkündigung zulässig?
Eine Androhung der Eigenkündigung ist grundsätzlich zulässig. Der Arbeitnehmer hat das Recht, seine Arbeitsbedingungen und seine Rechte zu verteidigen und gegebenenfalls Kündigung zu androhen. Allerdings gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen.
Der Arbeitnehmer darf die Androhung der Eigenkündigung nicht missbrauchen, um unzulässige Forderungen zu stellen oder den Arbeitgeber zu erpressen. Auch darf er keine Bedingungen stellen, die gegen gesetzliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßen.
Zudem sollte der Arbeitnehmer bedenken, dass eine Androhung der Eigenkündigung ein drastischer Schritt ist, der nicht ohne Folgen bleibt. Wenn der Arbeitgeber die Forderungen des Arbeitnehmers nicht erfüllen kann oder will, kann dies zu einem Arbeitskonflikt führen, der sich auf das Arbeitsverhältnis und die Karrierechancen des Arbeitnehmers auswirken kann.
Welche taktischen Vorgehensweisen sind sinnvoll?
Wenn ein Arbeitnehmer eine Androhung der Eigenkündigung in Erwägung zieht, sollte er sich zunächst über die rechtlichen und arbeitsrechtlichen Konsequenzen informieren. Auch eine Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht kann sinnvoll sein, um die rechtlichen Möglichkeiten und Risiken abzuschätzen.
Es empfiehlt sich auch, das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen und eine einvernehmliche Lösung anzustreben. Dabei sollte der Arbeitnehmer seine Forderungen klar und verständlich formulieren und gleichzeitig bereit sein, Zugeständnisse zu machen. Eine offene und konstruktive Kommunikation kann dazu beitragen, den Konflikt zu entschärfen und eine gemeinsame Lösung zu finden.
Sollte es dennoch zu einer Kündigung kommen, sollte der Arbeitnehmer seine Rechte kennen und gegebenenfalls rechtzeitig gegen die Kündigung vorgehen. Auch hier kann eine Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht sinnvoll sein, um die Chancen auf eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage abzuschätzen.
Fazit:
Eine Androhung der Eigenkündigung ist grundsätzlich zulässig, aber mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen verbunden. Der Arbeitnehmer sollte sich über die rechtlichen und arbeitsrechtlichen
Rechtsanwalt Dr. Stephan Schmelzer, Fachanwalt IT-Recht, Fachanwalt Arbeitsrecht, http://www.dr-schmelzer.com, Ostberg 3, 59229 Ahlen, Tel.: 02382.6646.
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