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Stephan Schmelzer
Anwaltskanzlei Dr. Schmelzer
Ostberg 3
59229 Ahlen


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Fremde Bilder ohne Lizenz im Internet - Unterlassung, Schadensersatz

Im Zeitalter des Internets und der Digitalisierung ist es heutzutage einfach, Bilder aus dem Internet herunterzuladen und weiterzuverwenden. Doch nicht immer ist es erlaubt, fremde Bilder ohne Lizenz zu verwenden. Werden Bilder ohne Einwilligung des Urhebers genutzt, kann dies weitreichende Folgen haben. In diesem Artikel werden die rechtlichen Grundlagen und die taktische Vorgehensweise bei der Verwendung fremder Bilder ohne Lizenz im Internet erklärt.

Rechtliche Grundlagen

Grundsätzlich gilt in Deutschland das Urheberrechtsgesetz (UrhG), das das geistige Eigentum schützt. Das UrhG schützt unter anderem Bilder, Texte, Musikstücke, Filme und Software. Bei Bildern ist der Urheberrechtsinhaber derjenige, der das Bild geschaffen hat. Dieser hat das ausschließliche Recht, das Bild zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen. Diese Rechte können jedoch auch auf andere Personen übertragen werden, beispielsweise durch eine Lizenzierung.

Wird ein Bild ohne Einwilligung des Urhebers verwendet, kann dieser Unterlassungsansprüche und Schadensersatz geltend machen. Bei einem Unterlassungsanspruch wird dem Verletzer untersagt, das Bild weiter zu verwenden. Der Schadensersatzanspruch dagegen bezieht sich auf den finanziellen Schaden, der dem Urheber durch die unerlaubte Verwendung entstanden ist.

Taktische Vorgehensweise

Sollte man ein Bild ohne Lizenz verwendet haben und eine Abmahnung erhalten, sollte man nicht einfach ignorieren oder löschen. Es ist wichtig, sich der Sache anzunehmen und professionell zu reagieren.

Zunächst sollte man sich die Abmahnung genau durchlesen und prüfen, ob diese berechtigt ist. Es kann vorkommen, dass unberechtigte Abmahnungen verschickt werden. In diesem Fall sollte man schnell reagieren und den Sachverhalt aufklären.

Ist die Abmahnung jedoch berechtigt, sollte man schnell handeln. Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ist in der Regel notwendig, um weitere rechtliche Schritte abzuwenden. Hierbei sollte man jedoch vorsichtig sein, denn eine falsch formulierte Unterlassungserklärung kann weitreichende Folgen haben. Daher empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.

Auch der Schadensersatzanspruch sollte nicht unterschätzt werden. Dieser kann je nach Art und Umfang der Verwendung des Bildes unterschiedlich hoch ausfallen. Es empfiehlt sich daher, eine Einigung mit dem Urheber zu erzielen, um hohe Kosten zu vermeiden.

Fazit

Fremde Bilder ohne Lizenz im Internet zu verwenden, kann weitreichende Folgen haben. Die rechtlichen Grundlagen sind im Urheberrechtsgesetz festgelegt und schützen das geistige Eigentum. Sollte man ein Bild ohne Lizenz verwendet haben, ist es wichtig, professionell zu reagieren und schnell zu handeln. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und eine Einigung mit dem Urheber können dabei helfen, weitere rechtliche Schritte und hohe Kosten zu vermeiden.

Zusätzlich gibt es auch die Möglichkeit, Bilder über Lizenzplattformen zu erwerben. Hierbei handelt es sich um Plattformen, auf denen Urheber ihre Bilder zur Lizenzierung anbieten. Durch den Erwerb einer Lizenz erhält man das Recht, das Bild in einem bestimmten Umfang zu verwenden, ohne gegen das Urheberrecht zu verstoßen. Eine Lizenzierung kann daher eine gute Alternative sein, um sich vor rechtlichen Konsequenzen zu schützen.

Abschließend lässt sich sagen, dass es wichtig ist, das Urheberrecht zu respektieren und fremde Bilder nur mit Einwilligung des Urhebers zu verwenden. Sollte es dennoch zu einer unerlaubten Verwendung kommen, ist es wichtig, schnell und professionell zu reagieren, um weitere rechtliche Schritte und hohe Kosten zu vermeiden.

Rechtsanwalt Dr. Stephan Schmelzer, Fachanwalt IT-Recht, Fachanwalt Arbeitsrecht, http://www.dr-schmelzer.com, Ostberg 3, 59229 Ahlen, Tel.: 02382.6646.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
 
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