BGH - die Vorlagefragen zu Cheat-Software
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom 26. November 2019 (Az.: 1 StR 583/18) entschieden, dass Vorlagefragen zu sogenannter Cheat-Software in Strafverfahren gestellt werden können. Das Urteil hat erhebliche Auswirkungen auf die strafrechtliche Bewertung von Software, die bei Computerspielen eingesetzt wird, um einen unfairen Vorteil zu erlangen.
Im Rahmen des konkreten Falles hatte der Angeklagte eine Software entwickelt und verbreitet, die es ihm ermöglichte, bei einem Computerspiel unzulässige Vorteile zu erlangen. Der Angeklagte wurde deshalb wegen Computerbetrugs verurteilt. In der Revision rügte der Angeklagte die Verwendung der Cheat-Software als Beweismittel. Er argumentierte, dass die Verwendung der Software nicht strafbar sei und deshalb auch nicht als Beweismittel herangezogen werden könne.
Der BGH wies diese Argumentation zurück und stellte klar, dass die Verwendung von Cheat-Software strafbar sein kann. In dem konkreten Fall hatte der Angeklagte mit der Software einen unzulässigen Vorteil erlangt und dadurch den Computerspielbetreiber um dessen Einnahmen gebracht. Dies stelle einen Betrug dar, der strafbar sei.
Das Urteil des BGH hat jedoch nicht nur Auswirkungen auf die strafrechtliche Bewertung von Cheat-Software. Der BGH betonte vielmehr, dass es sich bei der Verwendung von Cheat-Software um eine komplexe technische Frage handele, die von den Gerichten nicht ohne weiteres beantwortet werden könne. Deshalb könnten Gerichte Vorlagefragen zu diesem Thema an Sachverständige stellen, um die technischen Zusammenhänge besser zu verstehen.
Die Vorlagefragen müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen sich auf tatsächliche und rechtliche Fragen beziehen, die für die Entscheidung des konkreten Falles von Bedeutung sind. Außerdem müssen die Vorlagefragen so konkret formuliert sein, dass sie von den Sachverständigen beantwortet werden können. Schließlich dürfen die Vorlagefragen nicht zu umfangreich sein, um den Ablauf des Strafverfahrens nicht unnötig zu verzögern.
Die Verwendung von Vorlagefragen ist insbesondere in Fällen sinnvoll, in denen es um komplexe technische Zusammenhänge geht, die für die Entscheidung des Falles von entscheidender Bedeutung sind. Im Bereich der Computerspiele ist dies häufig der Fall, da die Funktionsweise von Cheat-Software oft sehr komplex ist und nur von Fachleuten verstanden werden kann.
Allerdings kann die Verwendung von Vorlagefragen auch Nachteile haben. Zum einen kann es zu Verzögerungen im Verfahren kommen, da die Sachverständigen Zeit benötigen, um die Fragen zu beantworten. Zum anderen kann es sein, dass die Sachverständigen zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, was zu Unsicherheiten in der Entscheidungsfindung führen kann.
Insgesamt bietet die Verwendung von Vorlagefragen jedoch eine sinnvolle Möglichkeit, komplexe technische Fragen zu klären und so zu einer fundierten Entscheidung im Strafverfahren zu gelangen.
Im Hinblick auf die strafrechtliche Bewertung von Cheat-Software ist zu beachten, dass nicht jede Verwendung von solcher Software strafbar ist. Entscheidend ist, ob durch die Verwendung der Software ein unzulässiger Vorteil erlangt wird, der zu einem Vermögensschaden führt. In der Praxis bedeutet dies, dass die Verwendung von Cheat-Software bei Computerspielen in der Regel nur dann strafbar ist, wenn dadurch der Betreiber des Spiels geschädigt wird.
Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Spieler durch die Verwendung der Software höhere Spielstände erreicht und dadurch Preisgelder oder andere Vorteile erhält, die ihm ohne die Verwendung der Software nicht zustünden. Auch wenn durch die Verwendung der Cheat-Software das Spiel für andere Spieler unattraktiv wird und dadurch Einnahmeverluste für den Betreiber entstehen, kann dies strafbar sein.
In der Praxis wird die Verwendung von Cheat-Software bei Computerspielen oft als Kavaliersdelikt angesehen. Viele Spieler verwenden solche Software, um das Spiel interessanter zu gestalten oder um mit anderen Spielern mithalten zu können. Dies ist jedoch kein Freifahrtschein für die Verwendung von Cheat-Software. Wer durch die Verwendung von solcher Software einen Vermögensschaden verursacht, kann sich strafbar machen.
In diesem Zusammenhang ist auch zu beachten, dass die Verbreitung von Cheat-Software in der Regel ebenfalls strafbar ist. Wer solche Software entwickelt oder verbreitet, kann sich wegen Beihilfe zum Computerbetrug strafbar machen. Auch hier ist jedoch entscheidend, ob durch die Verwendung der Software ein Vermögensschaden entsteht.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Verwendung von Cheat-Software bei Computerspielen strafbar sein kann, wenn dadurch ein Vermögensschaden entsteht. Der BGH hat in einem Urteil vom 26. November 2019 klargestellt, dass Gerichte in solchen Fällen Vorlagefragen zu technischen Fragen stellen können, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.
Die Verwendung von Vorlagefragen ist insbesondere in Fällen sinnvoll, in denen es um komplexe technische Zusammenhänge geht, die von den Gerichten nicht ohne weiteres beurteilt werden können. Allerdings können die Verwendung von Vorlagefragen auch Nachteile haben und zu Verzögerungen im Verfahren führen.
Insgesamt zeigt das Urteil des BGH, dass die Verwendung von Cheat-Software bei Computerspielen nicht als Kavaliersdelikt angesehen werden sollte und dass Gerichte bei der Entscheidung über die Strafbarkeit solcher Software auf die Hilfe von Sachverständigen zurückgreifen können. Wer Cheat-Software entwickelt, verbreitet oder verwendet, sollte sich bewusst sein, dass er sich strafbar machen kann, wenn dadurch ein Vermögensschaden entsteht.
Rechtsanwalt Dr. Stephan Schmelzer, Fachanwalt IT-Recht, Fachanwalt Arbeitsrecht, http://www.dr-schmelzer.com, Ostberg 3, 59229 Ahlen, Tel.: 02382.6646.
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