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Stephan Schmelzer
Anwaltskanzlei Dr. Schmelzer
Ostberg 3
59229 Ahlen


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Aktuell: Streik ist als Freibrief für Verspätungen am Arbeitsplatz

Streiks gehören zu den grundlegenden Freiheiten, die den Arbeitnehmern in Deutschland gewährt werden. Das Recht auf Streik ist in Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes garantiert und soll den Arbeitnehmern die Möglichkeit geben, ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Jedoch können Streiks auch zu Verspätungen am Arbeitsplatz führen, was in einigen Fällen zu Problemen führen kann.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Streiks keine Freibriefe für Verspätungen am Arbeitsplatz sind. Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund eines Streiks nicht rechtzeitig am Arbeitsplatz erscheinen kann, hat der Arbeitgeber das Recht, Konsequenzen zu ziehen. Allerdings müssen die Konsequenzen, die der Arbeitgeber zieht, im Einklang mit dem Arbeitsrecht und den geltenden Arbeitsverträgen stehen.

Im Allgemeinen haben Arbeitnehmer eine Pflicht zur pünktlichen und ordnungsgemäßen Erbringung ihrer Arbeitsleistung. Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund eines Streiks nicht pünktlich erscheinen kann, ist er verpflichtet, seinen Arbeitgeber so früh wie möglich darüber zu informieren. Wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber nicht benachrichtigt oder unzureichend benachrichtigt, kann dies ein Verstoß gegen die Arbeitsverträge und die Arbeitspflichten des Arbeitnehmers darstellen.

In einigen Fällen kann der Arbeitgeber in solchen Situationen disziplinarische Maßnahmen ergreifen, wie z.B. eine Abmahnung oder Kündigung des Arbeitsvertrages. Allerdings müssen solche Maßnahmen in jedem Einzelfall im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Arbeitsverträgen stehen.

Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Vorfeld von Streiks geeignete Vorkehrungen treffen, um die Auswirkungen von Verspätungen am Arbeitsplatz zu minimieren. Arbeitgeber können beispielsweise alternative Arbeitspläne erstellen oder zeitlich begrenzte Arbeitsverträge abschließen, um die Auswirkungen von Streiks auf ihre Geschäftsabläufe zu minimieren. Arbeitnehmer sollten wiederum ihr Bestes geben, um den Arbeitgeber so früh wie möglich über mögliche Verspätungen zu informieren.

Abschließend ist zu sagen, dass Streiks ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts sind und Arbeitnehmern die Möglichkeit geben, ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Allerdings müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Einklang mit den geltenden Arbeitsverträgen und Gesetzen handeln, um die Auswirkungen von Streiks auf den Arbeitsplatz zu minimieren und eine effektive Zusammenarbeit sicherzustellen.

Disclaimer: Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Jegliche Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen wird ausgeschlossen. Im Zweifel sollten Sie sich an einen qualifizierten Anwalt wenden.

Nach deutschem Recht ist ein Streik ein legitimes Mittel für Arbeitnehmer, um ihre Interessen zu verteidigen und Forderungen durchzusetzen. Allerdings darf ein Streik nicht dazu führen, dass die Arbeitsleistung des Arbeitgebers oder Dritter beeinträchtigt wird. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer während eines Streiks zwar ihre Arbeit niederlegen dürfen, aber nicht das Recht haben, den Betrieb zu blockieren oder andere Arbeitnehmer an der Arbeit zu hindern.

Dennoch führt ein Streik oft zu Verspätungen am Arbeitsplatz, da Arbeitsabläufe gestört werden und die Arbeit von anderen Mitarbeitern übernommen werden muss. Doch was passiert in diesem Fall? Sind Arbeitnehmer berechtigt, wegen des Streiks zu spät zur Arbeit zu kommen?

Die Antwort lautet nein. Arbeitnehmer haben auch während eines Streiks die Pflicht, ihrer Arbeit pünktlich nachzukommen. Das bedeutet, dass sie früh genug aufstehen und gegebenenfalls alternative Wege zur Arbeit finden müssen, um Verspätungen zu vermeiden. Eine Verspätung aufgrund eines Streiks kann somit nicht als Entschuldigung akzeptiert werden.

Im Falle von Verspätungen durch einen Streik können Arbeitgeber jedoch von ihrerseits bestehenden Rechten Gebrauch machen. So können sie beispielsweise eine Abmahnung aussprechen oder sogar eine Kündigung erwirken, wenn die Verspätungen wiederholt auftreten und die Arbeitsleistung dadurch beeinträchtigt wird.

Es ist daher empfehlenswert, dass Arbeitnehmer bei einem Streik frühzeitig alternative Wege zur Arbeit suchen und sich mit ihrem Arbeitgeber über mögliche Lösungen absprechen. Arbeitgeber sollten im Vorfeld klare Regeln und Verhaltensweisen für den Umgang mit Streiks festlegen, um Missverständnisse und Probleme zu vermeiden.

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass ein Streik zwar ein legitimes Mittel der Arbeitnehmer ist, jedoch nicht dazu führen darf, dass die Arbeitsleistung des Arbeitgebers oder Dritter beeinträchtigt wird. Arbeitnehmer haben auch während eines Streiks die Pflicht, ihrer Arbeit pünktlich nachzukommen, um Verspätungen zu vermeiden. Arbeitgeber können im Falle von Verspätungen durchaus reagieren und angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Arbeitsleistung zu gewährleisten.

Rechtsanwalt Dr. Stephan Schmelzer, Fachanwalt IT-Recht, Fachanwalt Arbeitsrecht, http://www.dr-schmelzer.com, Ostberg 3, 59229 Ahlen, Tel.: 02382.6646.

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