McAdvo Anwaltssuche – Finden Sie einen Rechtsanwalt - Österreich
 
 
Stephan Schmelzer
Anwaltskanzlei Dr. Schmelzer
Ostberg 3
59229 Ahlen


» zum Anwaltsprofil

AGG - Diskriminierung der Formulierung "junges Team"

Diskriminierung ist ein ernstes Thema, das in Deutschland durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) reguliert wird. Eine Diskriminierung kann sowohl direkt als auch indirekt erfolgen. Eine indirekte Diskriminierung kann durch die Verwendung von bestimmten Begriffen oder Formulierungen auftreten, die diskriminierende Konnotationen aufweisen. Ein solches Beispiel ist die Verwendung des Begriffs "junges Team" in Stellenanzeigen. In diesem Artikel werden wir genauer auf die Diskriminierung durch die Verwendung des Begriffs "junges Team" eingehen und die rechtlichen Implikationen dieser Diskriminierung im Rahmen des AGG betrachten.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Arbeitsrechts und hat zum Ziel, Diskriminierungen aufgrund von bestimmten persönlichen Merkmalen zu verhindern. Dazu gehört auch das Alter, welches oft im Zusammenhang mit der Einstellung von Arbeitnehmern eine Rolle spielt. Eine Formulierung wie "junges Team" kann allerdings unter Umständen als diskriminierend angesehen werden und somit gegen das AGG verstoßen.

Zunächst muss jedoch klargestellt werden, dass es grundsätzlich erlaubt ist, nach bestimmten Qualifikationen und Erfahrungen bei der Einstellung von Mitarbeitern zu suchen. Dies kann auch das Alter betreffen, sofern es für die Tätigkeit relevant ist. So können beispielsweise bestimmte physische Anforderungen oder besondere Kenntnisse und Fähigkeiten nur von Personen in einem bestimmten Alter erfüllt werden.

Problematisch wird es jedoch, wenn eine Altersgruppe pauschal ausgeschlossen oder bevorzugt wird, ohne dass hierfür ein sachlicher Grund vorliegt. Dies kann etwa der Fall sein, wenn in Stellenanzeigen oder bei Bewerbungsgesprächen explizit von einem "jungen Team" die Rede ist oder eine bestimmte Altersgruppe angesprochen wird. Hierdurch könnten ältere Bewerberinnen und Bewerber benachteiligt werden, die aufgrund ihres Alters als "nicht jung genug" wahrgenommen werden.

Solche Formulierungen können somit einen Verstoß gegen das AGG darstellen und zu Schadensersatzforderungen führen. Arbeitgeber sollten daher darauf achten, ihre Stellenanzeigen und Bewerbungsverfahren diskriminierungsfrei zu gestalten und sich an den Vorgaben des AGG orientieren.

Ein wichtiger Punkt dabei ist, dass die Anforderungen an die Stelle klar und präzise formuliert werden sollten, ohne dabei auf das Alter oder andere persönliche Merkmale abzuzielen. Eine Alternative zur Formulierung "junges Team" könnte beispielsweise die Beschreibung einer dynamischen, leistungsorientierten Arbeitsumgebung sein, die für Bewerber aller Altersgruppen attraktiv ist.

Auch bei der Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern sollten Arbeitgeber darauf achten, dass keine Diskriminierungen stattfinden.

Rechtsanwalt Dr. Stephan Schmelzer, Fachanwalt IT-Recht, Fachanwalt Arbeitsrecht, http://www.dr-schmelzer.com, Ostberg 3, 59229 Ahlen, Tel.: 02382.6646.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
 
«  zurück