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BVerfG stellt klar: für eine Untätigkeitsklage bedarf es keiner vorheriger Mahnung an die entsprechende Behörde

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:




1. Geht doch: Jobcenter und Sozialamt Wuppertal setzen nach Einlegung der Fachaufsichtsbeschwerden die Unterkunftskosten neu fest
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In meinem letzten Newsletter hatte ich davon berichtet, dass das Wuppertaler Jobcenter und Sozialamt die aktuellen Unterkunftskosten nicht wie gesetzlich vorgeschrieben alle zwei Jahre angerpasst hatten und stattdessen weiterhin völlig veraltete Unterkunftskostenbeträge verwendeten. Auch wurden SGB XII-Leistungsbeziehende wegen Bagatellüberschreitungen der (alten) Werte für die Unterkunft, ausgehend von den alten Unterkunftskostenwerte, angeschrieben und über die Unangemessenheit „aufgeklärt“ und mitgeteilt, dass diese Beträge nach Ablauf der Karenzzeit nicht mehr übernommen werden. Damit wurden SGB XII-beziehende Menschen, also vorwiegend Alte und Kranke, massiv verunsichert und in Angst und Schrecken versetzt.

Tacheles hatte schon seit Monaten die Neufestsetzung der Unterkunftskosten bei der Wuppertaler Sozialverwaltung angemahnt. Die Briefe des Wuppertaler Sozialamtes, ausgehend von den alten Unterkunftskosten die Leistungsbeziehenden über eine Kürzung in Zukunft zu informieren, haben das Fass für uns zum Überlaufen gebracht. Deshalb hatte Tacheles Fachaufsichtsbeschwerden an die zuständigen Ministerien geschrieben. Und plötzlich, oh Wunder, werden die KdU mit "eigenen Berechnungen" angepasst und neu festgesetzt. Was über Monate vorher nicht ging. Nach Druck aus den Ministerien dann plötzlich doch.

Hier ein solches Informationsschreiben des Sozialamtes wegen einer Bagatellüberschreitung von 16,35 EUR: https://t1p.de/vep50

Hier die Beschwerden von Tacheles: https://t1p.de/hvvrq
Allerdings wurde die vom Jobcenter veröffentlichte KdU – Richtlinie auf der Website bisher noch nicht korrigiert (Stand 17.3.2022), das JC veröffentlicht nur die zwei Jahre alten Werte. Das Sozialamt hat zumindest uns gegenüber die KdU – Richtlinie transparent gemacht, diese gibt es hier: https://t1p.de/f9j7p

Was einfach immer wieder nicht nachvollziehbar ist, warum korrekte Rechtsanwendung, wie sie gesetzlich vorgeschrieben ist, nicht läuft und es immer wieder Druck braucht.

2. BVerfG stellt klar: für eine Untätigkeitsklage bedarf es keiner vorheriger Mahnung an die entsprechende Behörde
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Das SG Würzburg war der Auffassung, dass eine SGB II-Bezieherin vor Ablauf einer Frist das Jobcenter/die Behörde auf die noch ausstehende Entscheidung hätte im Rahmen ihrer Schadensminderungspflicht hinweisen müsse und weswegen sie die dahingehenden Rechtsvertretungskosten nicht erstattet bekommen sollte. Dazu hat das BVerfG klargestellt: diese Pflicht besteht nicht. Laut Verfassungsgericht gibt es aber keine "allgemeine Pflicht, die Behörde nach Ablauf der gesetzlichen Wartefrist zunächst auf die ausstehende Entscheidung über den Antrag oder Widerspruch aufmerksam zu machen, die Klageerhebung anzukündigen und nachzufragen, ob sie bald entscheide". Stattdessen habe der Gesetzgeber selbst geregelt, wie lange Betroffene abwarten müssten. "Wer nach Ablauf dieser Fristen klagt, handelt grundsätzlich nicht treuwidrig." Die Entscheidung des SG Würzburg verstößt vielmehr gegen das in Art. 3 Abs. 1 GG kodifizierten Willkürverbot.

Mehr dazu unter https://t1p.de/74rja und https://t1p.de/xapsq

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Hier geht es zu den Mediadaten und Kosten
3. Das SG Düsseldorf kann keine verfassungswidrigen Regelleistungen erkennen …. und sieht bei höheren Regelleistungen die Gefahr „dass breite Schichten der Bevölkerung ihre Arbeit aufgeben“
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Das SG Düsseldorf, in Form der 40. Kammer hat eine vom VDK und SoVD geführte Musterklage gegen die SGB II – Regelleistungen mit einer denkwürdigen Begründung abgewiesen:
Die Inflationsrate habe zwar erheblich angezogen, so dass sich die Kaufkraft der gewährten Leistungen erheblich reduziert habe, aber „das Niveau der SGB II Leistungen, insbesondere für Familien in Großstätte [ …ist …] inzwischen so hoch, dass Geringverdiener bis Normalverdiener, die keinen entsprechenden Inflationsausgleich erhalten, nicht über wesentlich höheres Einkommen verfügen als Sozialleistungsbezieher. Damit ist die Gefahr gegeben, das breite Schichten der Bevölkerung ihre Arbeit aufgeben und von Sozialleistungen leben wollen. Dies wiederum würde den Sozialstaat gefährden …“ (SG Düsseldorf 21.2.2ß023 - S 40 AS 1622/22).

Der Gerichtsbescheid ist hier nachzulesen: https://t1p.de/yzrry

Kurzer Kommentar: Es macht den Eindruck, als sollte hier von der 40. Kammer des SG Düsseldorf eine politische Entscheidung getroffen werden. Der Gerichtsbescheid hat nicht im Entferntesten mit dem dezidiert vorgetragenen Klageinhalt zu tun. Außerdem ist ein Verstoß gegen die Menschenwürde in jedem Einzelfall zu prüfen und zu entscheiden, allgemeinpolitische Erwägungen und zudem falschen Erwägungen haben dabei außer Betracht zu bleiben.
Die Argumentation des Gerichts verkennt weiterhin die Rolle des Erwerbstätigenfreibetrages, durch den ArbeitnehmerInnen immer ein deutlich höheres Einkommen haben als Nichterwerbstätige. Auch ist es bei Nichtleistungsbeziehenden üblich, dass, anders als im SGB II/SGB XII, das Kindergeld nicht wieder vom Lohn abgezogen wird und schließlich macht es gewiss Menschen im Regelfall keinen Spaß von den SGB II - / SGB XII – Hungerregeleistungen leben zu müssen.
All das wurden in dem Düsseldorfer Gerichtsentscheid nicht berücksichtigt, stattdessen wird Klassenkampf von oben betrieben.
Zum Glück geben die Kläger nicht auf und es gibt weitere Instanzen. Den Klägern ist ein langer Atem und viel Kraft zu wünschen.

Hier weitere Infos zum Verfahren: https://t1p.de/6jzdh

4. Armut deutlich größer als angenommen: Paritätischer legt überarbeitete Neuauflage seines Armutsberichts 2022 vor
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Nicht 16,6 Prozent, sondern 16,9 Prozent betrug die Armutsquote in Deutschland im Jahr 2021. Der Paritätische korrigiert damit seinen im letzten Juni veröffentlichten Armutsbericht. Von Armut betroffen waren damit nicht 13,8 Millionen Menschen, sondern 14,1 Millionen Menschen.

Unter Rückgriff auf Daten des Statistischen Bundesamtes legte der Paritätische Wohlfahrtsverband heute eine aktualisierte Neuauflage seines Armutsberichts 2022 (Berichtsjahr 2021) vor. Notwendig geworden war die Überarbeitung, da das Bundesamt nach bereits im letzten Jahr veröffentlichten Erstergebnissen zu den Armutsquoten jetzt Endergebnisse für das Berichtsjahr 2021 mit zum Teil gravierenden Abweichungen vorlegte. So betrug die Kinderarmut nicht, wie zuerst berechnet, 20,8 Prozent, sondern sogar 21,3 Prozent. Die Armutsquote von Alleinerziehenden stieg auf 42,3 statt auf 41,6 Prozent.

Der Verband fordert die Ampel-Koalition zu rigiden und wirkungsvollen Maßnahmen gegen die rapide steigende Armut in Deutschland auf. Schneider: “Angesichts der Entwicklungen des vergangenen Jahres ist erst recht keine Zeit zu verlieren, um die wachsende Not zu lindern. Die Armut wird nicht nur immer größer, sondern mit den explodierenden Preisen auch immer tiefer. Von zentraler Bedeutung sind eine spürbare Anhebung der Regelsätze in Hartz IV und Altersgrundsicherung von jetzt 502 auf 725 Euro, eine existenzsichernde Anhebung des BAföG und die zügige Einführung der Kindergrundsicherung.”

Zum Armutsbericht: https://t1p.de/0zbd6

(Anmerkung: vielleicht sollte die 40. Kammer des SG Düsseldorf den mal intensiv lesen)

5. GGUA Arbeitshilfe: SGB-II-Anspruch für Drittstaatsangehörige aus der Ukraine auch mit Fiktionsbescheinigung
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Es häufen sich die Meldungen, nach denen Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine mit Fiktionsbescheinigung, die nicht die ukrainische Staatsangehörigkeit haben, vom Jobcenter die Leistungen verweigert werden. Die Begründung ist in vielen Fällen, dass sie keine oder keine ausreichende Arbeitserlaubnis in ihrer Fiktionsbescheinigung hätten und deshalb gem. § 8 Abs. 2 SGB II ausländerrechtlich nicht erwerbsfähig seien. Besonders betroffen sind von der Leistungsverweigerung Drittstaatsangehörige, die aufgrund der Erlasslage etwa in NRW und Niedersachsen eine Fiktionsbescheinigung auf Grundlage des § 16 a oder b AufenthG erhalten haben, um Zeit zu bekommen, die Voraussetzungen für einen Studierendenaufenthalt oder einen Aufenthalt zum Zwecke der Ausbildung zu schaffen.
Die Leistungsverweigerungen durch das Jobcenter sind rechtswidrig. Es besteht auch in diesen Fällen ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Im Folgenden sollen die unterschiedlichen Konstellationen dargestellt werden.

Dazu die GGUA Arbeitshilfe: https://t1p.de/zrmmh

6. LSG Sachsen zu Unionsbürger*innen: Fortwirkender Arbeitnehmer*innenstatus bei Mutterschutz länger als sechs Monate, kein Ausschluss vom SGB II wegen fiktivem Aufenthaltsrecht nach AufenthG
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Das LSG Sachsen (Urteil vom 6.12.2022; L 4 AS 939/20) hat eine wichtige
Entscheidung zum Anspruch auf SGB II-Leistungen für Unionsbürger*innen in familiären Konstellationen getroffen: Eine EU-Bürger*in hat mit einem geduldeten tunesischen Staatsbürger ein gemeinsames Kind, die Eltern sind nicht miteinander verheiratet, die Mutter ist während der Schwangerschaft „betriebsbedingt“ gekündigt worden. Das LSG Sachsen hat darin zum einen festgestellt, dass in diesem Fall der fortwirkende Arbeitnehmer*innenstatus nicht nach sechs Monaten endet, sondern sich um die Zeit des Mutterschutzes verlängert. Zum anderen führt der Schutz der Familie dazu, dass auch danach ein Anspruch auf SGB-II-Leistungen besteht, weil für die EU-Bürger*in ein fiktiver Anspruch auf ein humanitäres oder familiäres Aufenthaltsrecht nach dem AufenthG besteht.

Mehr dazu in einer Rundmail von Claudius Voigt/GGUA vom 7.3.23: XXX

7. Der EuGH-Generalanwalt hält die deutsche SCHUFA für rechtswidrig
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Nach Ansicht des Generalanwalt des EuGH verstößt die Erstellung sogenannter Score-Werte – also die Vergabe von Punkten – für die Kreditwürdigkeit durch die Schufa gegen Europarecht. Gutachten des Generalanwalts sind für die Richter formal nicht bindend, in den meisten Fällen folgen sie ihm aber.
Daher ist zu erwarten, dass der EuGH die Schufa in ein paar Monaten für rechtswidrig erklären wird.

Dazu weitere Infos auf der Webseite der LAG Schuldnerberatung Hamburg: https://t1p.de/bq784

Kontakt: info@thome-sozialrecht.de
8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Bürgergeld
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Änderungen durch das sog. Bürgergeldgesetz und Rechtsprechung sind selbstverständlich Teil der Fortbildung.

- 02./03. Aug. 2023 als Online-Seminar
- 14./15. Aug. 2023 als Online-Seminar
- 11./12. Sept. 2023 als Online-Seminar
- 23./24. Okt. 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq

9. SGB II - Berechnungsseminar: SGB II- / Bürgergeld - Bescheide prüfen und verstehen lernen
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In diesem zweitägigen Online - Seminar wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung und Einkommensanrechnung und -bereinigung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ SGB II-/Bürgergeld-Bescheide zu verstehen und zu prüfen vermittelt. Danach wird zur Prüfung und Vertiefung in Kleingruppen gerechnet.

Diese Fortbildung biete ich an:

- 21./22. Aug. 2023 als Online-Seminar
- 16./17. Okt. 2023 als Online-Seminar
- 13./14. Nov. 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/pv2v2

10. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Die Rolle der Sozialberatung, Aufbau und Struktur der Sozialgesetzbücher, Rechte und Befugnisse und Grenzen in der Sozialberatung. Alles rund um Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung der Leistungsgewährung. Formalien zu Bescheiden: Formen und Fristen, Wiedereinsetzungsregelungen, behördliche Beratungspflicht und Folgenbeseitigungsansprüche bei Verletzung dieser Pflichten. Das Widerspruchs- und Überprüfungsverfahren und vieles mehr.
Alles in allem: das Basiswissen der Sozialberatung.

Diese findet statt

- 18./19. Sept. 2023 als Online-Seminar
- 15./16. Nov. 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq

11. Seminar: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden und Wahrung von Menschenrecht- und -würde.
Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

- 12. Juni 2023 als Online-Seminar
- 28. Juni 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily

12. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und den Jobcentern behandelt.

Diese Fortbildung biete ich an:

- 20. Sept. 2023 als Online-Seminar
- 03. Nov. 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu

13. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2023 / Intensiv-Update zum Bürgergeld
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In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Bürgergeld, es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II und den Rechtsänderungen rund um das Bürgergeldgesetz auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.

Das nächste SGB II – Intensivseminar über 5 Tage findet statt:

- 22. – 26. Mai 2023 als Online-Seminar
- 28. Aug. – 1. Sep. 2023 als Online-Seminar

Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage sind zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/j6vu

14. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II/Bürgergeld gegeben.

Diese findet statt

- 04. Aug. 2023 als Online-Seminar
- 15. Sept. 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n

15. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II
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In diesem eintägigen Online-Seminar geht es um die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Unter-25-Jährigen im SGB II. Welche Ansprüche bestehen, insbesondere auch die Rechtsänderungen rund um das Bürgergeldgesetz ab 1.7.2023 und wie Leistungsansprüche Durchgesetzt werden können.
Diese Fortbildung wird zu folgenden Terminen angeboten:

- 21. Juni 2023 als Online-Seminar
- 18. Aug. 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/e8ef

16. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht und die vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 08. Sept. 2023 als Online-Seminar
- 01. Dez. 2023 als Online-Seminar

Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/qme5

17. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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In diesem eintägigen Online-Seminar werden die wesentlichen sozialrechtlichen Problemfelder, mit Blick auf das SGB II, aus Sicht von Kliniken, deren Sozialdienste und die leistungsrechtliche Situation nach der Entlassung bearbeitet. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 20. Okt. 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/yq6p

18. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit der sogenannten Bürgergeldreform, stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.

Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Das Grundlagenseminar SGB XII findet zurzeit nur als Webseminar statt.

- 27./28. März 2023 als Online-Seminar
- 10./11. Juli 2023 als Präsenzseminar in München

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9

19. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit der sogenannten Bürgergeldreform, erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

- 04. Mai 2023 als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/uuge

So, das war es dann für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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