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Stephan Schmelzer
Anwaltskanzlei Dr. Schmelzer
Ostberg 3
59229 Ahlen


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Arbeitsgerichtlich schwieriger Prozess - die Entgeltforderung aus Überstunden

Eine Entgeltforderung aus Überstunden kann schnell zu einem arbeitsgerichtlich schwierigen Prozess führen. Dabei geht es um die Frage, ob der Arbeitgeber tatsächlich verpflichtet ist, Überstunden zu bezahlen und wie diese Berechnung im Einzelfall vorzunehmen ist. In diesem Artikel werden die wichtigsten taktischen Vorgehensweisen im arbeitsgerichtlichen Prozess bei einer Entgeltforderung aus Überstunden erläutert.

Anspruch auf Überstundenvergütung
Grundsätzlich gilt: Überstunden müssen bezahlt werden. Das ergibt sich aus § 612 BGB, wonach eine Vergütung für eine Leistung zu zahlen ist, wenn sie den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber Überstunden nur dann verlangen kann, wenn diese vorher vereinbart wurden. Ist keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen worden, so ist die Annahme von Überstunden allein aus der Weisung des Arbeitgebers zur Mehrarbeit nicht ausreichend.

Beweislast
Im arbeitsgerichtlichen Prozess trägt der Arbeitnehmer die Beweislast dafür, dass Überstunden geleistet wurden. Hier kann er sich auf seine eigenen Aufzeichnungen und die der Arbeitskollegen berufen. Eine genaue Dokumentation der geleisteten Überstunden ist daher ratsam. Der Arbeitgeber wiederum muss darlegen, dass die Überstunden nicht angeordnet wurden oder bereits durch andere Freizeitausgleichsmaßnahmen abgegolten sind.

Verjährung
Eine Entgeltforderung aus Überstunden kann verjähren. Hier gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Verjährung beginnt am Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Arbeitnehmer von diesem Anspruch Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen. Eine genaue Überprüfung der Verjährungsfrist ist daher wichtig, um eine mögliche Verjährung zu vermeiden.

Berechnung der Überstundenvergütung
Die Berechnung der Überstundenvergütung richtet sich nach dem Arbeitsvertrag oder einer etwaigen Betriebsvereinbarung. Wenn keine entsprechenden Regelungen vorhanden sind, gilt der gesetzliche Mindestlohn als Berechnungsgrundlage. Hier ist es wichtig, auch den Wert der geleisteten Überstunden genau zu ermitteln. Insbesondere bei der Frage, ob die Überstunden in vollem Umfang oder nur teilweise vergütet werden müssen, können im Einzelfall unterschiedliche Berechnungsmethoden zur Anwendung kommen.

Taktische Vorgehensweise im Prozess
Im arbeitsgerichtlichen Prozess sollte der Arbeitnehmer seine Ansprüche genau darlegen und belegen können. Hierzu gehört auch eine genaue Dokumentation der geleisteten Überstunden sowie eine Überprüfung der Verjährungsfrist. Der Arbeitgeber wiederum wird versuchen, den Anspruch des Arbeitnehmers zu bestreiten und entgegenzuhalten, dass keine Überstunden geleistet wurden oder diese bereits abgegolten sind.

In einem solchen Fall kann es sinnvoll sein, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen. Dieser kann dem Arbeitnehmer dabei helfen, seine Ansprüche durchzusetzen und taktische Fehler im Prozess zu vermeiden. Eine genaue Prüfung der Sachlage sowie eine Erstellung eines aussagekräftigen Schriftsatzes kann dabei helfen, den Prozess zu gewinnen.

Zudem sollte der Arbeitnehmer bedenken, dass ein arbeitsgerichtliches Verfahren in der Regel mit Kosten verbunden ist. Hierzu zählen nicht nur die Anwaltskosten, sondern auch Gerichtskosten und möglicherweise Gutachterkosten. Daher sollte im Vorfeld abgewogen werden, ob ein solcher Prozess tatsächlich sinnvoll ist.

Eine alternative Möglichkeit zur Durchsetzung von Entgeltforderungen aus Überstunden ist das außergerichtliche Verfahren. Hierbei kann der Arbeitnehmer versuchen, mit dem Arbeitgeber eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Ein Anwalt kann auch in diesem Fall unterstützend tätig werden und die Interessen des Arbeitnehmers vertreten.

Fazit

Eine Entgeltforderung aus Überstunden kann schnell zu einem arbeitsgerichtlich schwierigen Prozess führen. Eine genaue Dokumentation der geleisteten Überstunden sowie eine Überprüfung der Verjährungsfrist sind dabei von großer Bedeutung. Zudem sollte im Vorfeld abgewogen werden, ob ein arbeitsgerichtliches Verfahren tatsächlich sinnvoll ist oder ob eine außergerichtliche Einigung erfolgversprechender ist. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann dem Arbeitnehmer dabei helfen, seine Ansprüche durchzusetzen und taktische Fehler im Prozess zu vermeiden.

Rechtsanwalt Dr. Stephan Schmelzer, Fachanwalt IT-Recht, Fachanwalt Arbeitsrecht, http://www.dr-schmelzer.com, Ostberg 3, 59229 Ahlen, Tel.: 02382.6646.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
 
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