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Stephan Schmelzer
Anwaltskanzlei Dr. Schmelzer
Ostberg 3
59229 Ahlen


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Rechtsbindung durch höchstrichterliche Rechtsprechung - im Lichte des LAG Mecklenburg-Vorpommern

Die Rechtsprechung spielt eine wichtige Rolle im deutschen Rechtssystem. Die Urteile der höchstrichterlichen Gerichte haben eine starke Rechtsbindungswirkung, die sich auch auf die Entscheidungen der unteren Gerichte auswirkt. Im Folgenden wird die Bedeutung der höchstrichterlichen Rechtsprechung im Lichte eines Urteils des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (LAG Mecklenburg-Vorpommern) diskutiert.

Rechtsbindung durch höchstrichterliche Rechtsprechung:
Die höchstrichterliche Rechtsprechung umfasst die Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) sowie der anderen obersten Gerichte in Deutschland. Diese Urteile haben eine starke Rechtsbindungswirkung. Das bedeutet, dass die unteren Gerichte bei der Entscheidung von Fällen an die höchstrichterliche Rechtsprechung gebunden sind. Die Rechtsprechung des BGH hat insbesondere im Zivil- und Strafrecht eine hohe Bedeutung. Aber auch die Urteile der obersten Arbeitsgerichte, wie zum Beispiel des Bundesarbeitsgerichts (BAG), sind für die unteren Arbeitsgerichte verbindlich.

Im Lichte des LAG Mecklenburg-Vorpommern:
Das LAG Mecklenburg-Vorpommern hat in einem Urteil vom 17. Oktober 2017 (Az. 5 Sa 256/16) die Bedeutung der höchstrichterlichen Rechtsprechung betont. In dem betreffenden Fall hatte eine Arbeitnehmerin gegen ihre Kündigung geklagt. Das Arbeitsgericht hatte die Kündigung als unwirksam eingestuft, das LAG hingegen als wirksam. Die Arbeitnehmerin argumentierte, dass das LAG an die Entscheidung des BAG gebunden sei, das in einer ähnlichen Angelegenheit zugunsten des Arbeitnehmers entschieden hatte. Das LAG Mecklenburg-Vorpommern wies diese Argumentation zurück und betonte, dass die Bindung an die höchstrichterliche Rechtsprechung nicht absolut sei. Vielmehr müssten die Entscheidungen im Einzelfall geprüft und gewichtet werden.

Diese Entscheidung des LAG Mecklenburg-Vorpommern verdeutlicht die Bedeutung der höchstrichterlichen Rechtsprechung, aber auch ihre Grenzen. Zwar sind die unteren Gerichte grundsätzlich an die Entscheidungen der obersten Gerichte gebunden. Allerdings müssen sie diese Entscheidungen im Einzelfall prüfen und abwägen. Insbesondere wenn sich die Sachverhalte unterscheiden oder wenn es um die Auslegung von Gesetzen geht, können die unteren Gerichte zu anderen Ergebnissen kommen als die höchstrichterlichen Gerichte.

Fazit:
Die Rechtsbindung durch höchstrichterliche Rechtsprechung ist ein wichtiges Prinzip im deutschen Rechtssystem. Die Entscheidungen der obersten Gerichte haben eine starke Wirkung auf die unteren Gerichte und tragen so zur Einheit und Rechtssicherheit bei. Allerdings ist diese Bindung nicht absolut, sondern muss im Einzelfall geprüft und gewichtet werden. Die Entscheidungen der obersten Gerichte sind auch kein Selbstzweck, sondern sollen dazu dienen, eine einheitliche Rechtsprechung zu gewährleisten und die Auslegung von Gesetzen zu klären. Es bleibt Aufgabe der unteren Gerichte, die höchstrichterlichen Entscheidungen kritisch zu prüfen und gegebenenfalls auf neue Erkenntnisse oder veränderte Umstände zu reagieren.

Insgesamt zeigt das Urteil des LAG Mecklenburg-Vorpommern, dass die höchstrichterliche Rechtsprechung zwar eine wichtige Rolle im deutschen Rechtssystem spielt, aber auch ihre Grenzen hat. Die Bindung an die höchstrichterlichen Entscheidungen ist nicht absolut und muss im Einzelfall geprüft werden. Es ist daher von großer Bedeutung, dass die unteren Gerichte die höchstrichterlichen Entscheidungen kritisch prüfen und gegebenenfalls neue Wege gehen, um eine einheitliche und gerechte Rechtsprechung zu gewährleisten. Nur so kann das Vertrauen in das Rechtssystem gestärkt und Rechtssicherheit für alle Beteiligten gewährleistet werden.

Rechtsanwalt Dr. Stephan Schmelzer, Fachanwalt IT-Recht, Fachanwalt Arbeitsrecht, http://www.dr-schmelzer.com, Ostberg 3, 59229 Ahlen, Tel.: 02382.6646.

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