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Ablehnung mit Verweis auf vorrangige Leistungen am Beispiel des Landkreises Kassel

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:


1. Ablehnung mit Verweis auf vorrangige Leistungen am Beispiel des Landkreises Kassel
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Hier einmal ein wenig praktische Rechtskunde: eine Familie mit Einkommen stellt einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II, Bürgergeld genannt. Das betreffende Jobcenter lehnt den Antrag mit Verweis auf vorrangige Leistungen ab. Das ist rechtswidrig.

1. Bei SGB II – Leistungen handelt es sich um Rechtsanspruchsleistungen, diese sind zu erbringen, wenn Hilfebedürftigkeit vorliegt. Einzige Ausnahme ist, die Antragstellenden haben darauf verzichtet. Das BSG sagt dazu: „Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG ist nur eine tatsächlich zugeflossene Einnahme als "bereites Mittel" geeignet, den konkreten Bedarf im jeweiligen Monat zu decken“ (BSG 12.11.2012 - B 14 AS 161/11 R). Die BA sagt in Ihrer Weisung zu § 67: „Sofern ein vorrangiger Anspruch auf KiZ festgestellt wird, ist im Sinne einer zeitnahen Sicherstellung des Lebensunterhalts aber regelmäßig in Vorleistung zu gehen, d. h. die Leistungen nach dem SGB II sind zu bewilligen und es ist ein Erstattungsanspruch anzumelden. Dies gilt auch im Hinblick auf andere vorrangige Leistungen“, (Weisung zu § 67, Stand: 24.06.2022, S. 37).
Zusammengefasst: wegen fehlendem Zufluss der anderen Sozialleistung dürfen keine SGB II-Leistungen versagt werden. Das bedeutet, das Kasseler Verwaltungshandeln ist alleine deswegen gravierend rechtswidrig.

2. Besteht für Bewilligungszeiträume die bis zum 30. Juni 2023 beginnen keine Pflicht Wohngeld zu beantragen (§ 85 SGB II). Das heißt der Kasseler Verweis auf die vorrangige Leistung ist auch aufgrund dieser Rechtslage rechtswidrig.

Zusammengefasst: das ist eine glatte Sechs. Weder werden unmittelbare anzuwendende Rechtslagen berücksichtigt, noch wird die Beratungspflicht nach § 14 SGB I und § 14 Abs. 2 SGB II umgesetzt.Es gibt lediglich den Versuch einer Bescheidbegründung mit den nicht zu verstehenden Berechnungen über vorrangige Leistungen.

Hier nun zu dem Kasseler Landrechtsbescheid: https://t1p.de/x5hh9

2. Drittstaatsangehörige aus der Ukraine: SGB-II-Anspruch auch mit Fiktionsbescheinigung
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Es häufen sich die Meldungen, nach denen Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine mit Fiktionsbescheinigung, die nicht die ukrainische Staatsangehörigkeit haben, vom Jobcenter die Leistungen verweigert werden. Die Begründung ist in vielen Fällen, dass sie keine oder keine ausreichende Arbeitserlaubnis in ihrer Fiktionsbescheinigung hätten und deshalb gem. § 8 Abs. 2 SGB II ausländerrechtlich nicht erwerbsfähig seien. Besonders betroffen sind von der Leistungsverweigerung Drittstaatsangehörige, die aufgrund der Erlasslage etwa in NRW und Niedersachsen eine Fiktionsbescheinigung auf Grundlage des § 16 a oder b AufenthG erhalten haben, um Zeit zu bekommen, die Voraussetzungen für einen Studierendenaufenthalt oder einen Aufenthalt zum Zwecke der Ausbildung zu schaffen.

Die Leistungsverweigerungen durch das Jobcenter sind rechtswidrig. Es besteht auch in diesen Fällen ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Im Folgenden sollen die unterschiedlichen Konstellationen dargestellt werden.

Dazu eine umfassende Info mit Erlassen auf der Seite der GGUA Münster: https://t1p.de/zrmmh

3. Neue Weisung zu § 42, 41a und 74 SGB II
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Die BA hat wieder einige neue Weisungen erlassen und davon ist bekannt, die Weisung zu:

- § 41a SGB II zur Vorläufigen Entscheidung
- § 42 SGB II zur Fälligkeit, Auszahlung und Unpfändbarkeit der Leistungen
- § 74 SGB II zu den Ansprüchen von Ausländerinnen und Ausländern mit einer Fiktionsbescheinigung

Diese Weisungen gibt es hier: https://t1p.de/d6vrb

4. MAGS NRW zur Übernahme von Beiträgen für Mietervereinen im SGB II
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Weil es immer wieder Beratungsinhalt ist und auch für die Sozialberatung bundesweit von Interesse, haben wir das MAGS NRW, als fachaufsichtsführende Stelle für die KdU in NRW zum Thema angefragt. Das Ergebnis wollen wir weitergeben.
MAGS zu Mietervereinsbeiträgen: https://t1p.de/0cao1

5. Energiehilfekampagne / Weiterhin: Aufforderung zum Mitmachen
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Vorab die Info: die Homepage wurde auf die Rechtsänderungen zum 1.1.2023, rund um das Bürgergeldgesetz, angepasst. Die bundesweite Aufklärungs- und Unterstützungskampagne für Betroffene hoher Energiekosten www.energie-hilfe.org wurde im Nov. 2022 gestartet. In der Zeit wurden bundesweit fast 145.000 Flugblätter und Tausende von Plakaten verschickt und verteilt. Die letzten 5.000 Flyer und 1.500 Plakate können noch bei uns abgerufen werden.
Zu diesem Thema gibt es auch eine richtig positive und eine negative Meldung: ins Bürgergeldgesetz ist eingeflossen „wird ein SGB-II-Antrag für einen einzelnen Monat für die Übernahme von Nachzahlung von Heizkosten (nicht Betriebskosten) oder Aufwendungen der „angemessenen“ Beschaffung von Heizmitteln gestellt, wirkt dieser Antrag, wenn er bis zum Ablauf des dritten Monats nach dem Fälligkeitsmonat gestellt wird, auf den Ersten des Fälligkeitsmonats zurück“. Das gilt nur für Anträge, die ab 2023 gestellt werden (§ 37 Abs. 2 S. 3 SGB II). Hier hat die energie-hilfe-Kampagne konkrete Wirkung gezeigt.
Diese Nachwirkungsregelung gilt aber nicht für das SGB XII. Hier werden die alten, kranken und behinderten Menschen wieder einmal komplett alleingelassen und diskriminiert.

Mitmachen!
Ihr/Sie könnt und sollt bei der Kampagne mitmachen. Bitte werbt in Euren/Ihren Strukturen und Organisationen dafür! Wenn viele darüber informieren, gewinnt sie weitere Tiefe.
Die Kampagne baut darauf auf, dass Infomaterial in Beratungsstellen, Stadtteilzentren, Gewerkschaftsbüros, Jugendzentren, Kindergärten, Kneipen, Kinos, Unis, Stadtbibliotheken ausgelegt und aufgehängt werden soll. Diese Verteilung müsst Ihr/Sie in euren Kommunen, Strukturen oder Einrichtungen organisieren. Diese Materialien versenden wir kostenfrei.
Daher liebe Leute: Material ist genug da, bestellt und verteilt. Hier geht es direkt zur Seite mit den Materialien und zur Bestellung: https://www.energie-hilfe.org/infomaterial.html

6. KdU – Richtlinien bitte auf Aktualität prüfen
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Wie wahrscheinlich bekannt ist, veröffentliche ich die mir bekannten bundesweiten KdU Richtlinien, diese gibt es hier: https://t1p.de/ixqj
Diese müssen regelmäßig auf Aktualität geprüft werden. Ich mochte euch daher bitten, schaut in der Liste nach und wenn ihr aktuelle Zahlen für KdU-Richtlinien/MOG-Werte habt, übersendet diese bitte.

Dann habe ich eine Bitte an einen Menschen, der oder die zeitliche Kapazitäten frei hat. Vielleicht kann sich jemand von euch vorstellen, sich diese Liste vorzunehmen und jede Richtlinie, die älter als 2023 durch eine Internetrecherche auf Aktualität zu prüfen. Dabei kann folgendermaßen vorgegangen werden: Einfach den Namen des jeweiligen Jobcenters zusammen mit den Begriffen „KdU – Richtlinie“, „MOG“ oder „KdU Verwaltungsanweisung“ o.ä. in eine Suchmaschine eingeben. Aus dem Ergebnis ein Pdf-Dokument erstellen. Bei der Bezeichnung der Datei dann nach dem Muster: „KdU xxx (Stadt/Kreis nennen) – und dann Datum zB. 1.1.2023 vorgehen und die Datei so abspeichern. Dann entspricht es meinem Schema und kann ohne viel Arbeit von mir weiterverwendet werden.
Diese KdU Werte sind für viele Betroffene und auch BeraterInnen von enormer Wichtigkeit und die Datenbank zu pflegen ist richtig viel Arbeit, dabei könnte ich sehr gut Hilfe gebrauchen. Also Freiwillige vor. Wer Richtlinien bzw. MOG-Werte hat, kann die auch über den anonymen Upload oder mit normaler Mail schicken.

7. Tacheles sucht Unterstützung in der Beratung
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Wir vom Tacheles suchen Menschen, die Lust haben, bei uns dauerhaft in die ehrenamtliche Beratungsarbeit einzusteigen und sich zu engagieren. Wir bieten Ehrenamtstätigkeit, ein tolles Team, eine fundierte Ausbildung und Schulung in der Sozialberatung, organisiertes Chaos und ganz viele Situationen, in denen engagiertes Einschreiten notwendig ist.

Gerne können die Mitstreiter*innen vom Fach sein, ehemalige Verwaltungsmitarbeiter*innen, pensionierte Juristen*innen, Sozialarbeiter*innen und natürlich auch Nicht-Fach-Menschen, wie selbst Leistungsbezieher oder ehemalige die sich vorstellen können, solch eine Arbeit durchzuführen. Super wäre natürlich, wenn ihr aus Wuppertal kämt, aber auch aus unmittelbaren Nachbarstädten wäre das auch möglich.

Wer Interesse hat, möge sich bitte bei info@tacheles-sozialhilfe.org melden

8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Bürgergeld
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Änderungen durch das sog. Bürgergeldgesetz und Rechtsprechung sind selbstverständlich Teil der Fortbildung.

- 02./03. Aug. 2023 als Online-Seminar
- 14./15. Aug. 2023 als Online-Seminar
- 11./12. Sept. 2023 als Online-Seminar
- 23./24. Okt. 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq

9. SGB II - Berechnungsseminar: SGB II- / Bürgergeld - Bescheide prüfen und verstehen lernen
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In diesem zweitägigen Online - Seminar wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung und Einkommensanrechnung und -bereinigung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ SGB II-/Bürgergeld-Bescheide zu verstehen und zu prüfen vermittelt. Danach wird zur Prüfung und Vertiefung in Kleingruppen gerechnet.

Diese Fortbildung biete ich an:
- 21./22. Aug. 2023 als Online-Seminar
- 16./17. Okt. 2023 als Online-Seminar
- 13./14. Nov. 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/pv2v2

10. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Die Rolle der Sozialberatung, Aufbau und Struktur der Sozialgesetzbücher, Rechte und Befugnisse und Grenzen in der Sozialberatung. Alles rund um Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung der Leistungsgewährung. Formalien zu Bescheiden: Formen und Fristen, Wiedereinsetzungsregelungen, behördliche Beratungspflicht und Folgenbeseitigungsansprüche bei Verletzung dieser Pflichten. Das Widerspruchs- und Überprüfungsverfahren und vieles mehr.
Alles in allem: das Basiswissen der Sozialberatung.

Diese findet statt

- 07./08. Aug. 2023 als Online-Seminar
- 18./19. Sept. 2023 als Online-Seminar
- 15./16. Nov. 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq

11. Seminar: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden und Wahrung von Menschenrecht- und -würde.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

- 30. Mai 2023 als Online-Seminar
- 12. Juni 2023 als Online-Seminar
- 28. Juni 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily

12. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und den Jobcentern behandelt.

Diese Fortbildung biete ich an:

- 11. April 2023 als Online-Seminar
- 17. Mai 2023 als Online-Seminar
- 03. Juli 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu

13. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2023 / Intensiv-Update zum Bürgergeld
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In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Bürgergeld, es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II und den Rechtsänderungen rund um das Bürgergeldgesetz auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.

Das nächste SGB II – Intensivseminar über 5 Tage findet statt:

- 22. – 26. Mai 2023 als Online-Seminar
- 28. Aug. – 1. Sep. 2023 als Online-Seminar

Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage sind zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/j6vu

14. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II/Bürgergeld gegeben.

Diese findet statt

- 22. Juni 2023 als Online-Seminar
- 04. Aug. 2023 als Online-Seminar
- 15. Sept. 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n

15. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II
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In diesem eintägigen Online-Seminar geht es um die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Unter-25-Jährigen im SGB II. Welche Ansprüche bestehen, insbesondere auch die Rechtsänderungen rund um das Bürgergeldgesetz ab 1.7.2023 und wie Leistungsansprüche Durchgesetzt werden können.
Diese Fortbildung wird zu folgenden Terminen angeboten:

- 21. Juni 2023 als Online-Seminar
- 18. Aug. 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/e8ef

16. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht und die vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 08. Sept. 2023 als Online-Seminar
- 01. Dez. 2023 als Online-Seminar

Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/qme5

17. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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In diesem eintägigen Online-Seminar werden die wesentlichen sozialrechtlichen Problemfelder, mit Blick auf das SGB II, aus Sicht von Kliniken, deren Sozialdienste und die leistungsrechtliche Situation nach der Entlassung bearbeitet. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 20. Okt. 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/yq6p

18. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit der sogenannten Bürgergeldreform, stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.

Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Das Grundlagenseminar SGB XII findet zurzeit nur als Webseminar statt.

- 27./28. März 2023 als Online-Seminar
- 10./11. Juli 2023 als Präsenzseminar in München

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9

19. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit der sogenannten Bürgergeldreform, erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

- 04. Mai 2023 als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/uuge

So, das war es dann für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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