Haftbefehl gegen inhaftierten 21-jährigen Sohn des im vergangenen Herbst getöteten Schneiders im „Moerser Stückelmordfall“ aufgehoben
(Worms) Der 21-jährige Sohn des im vergangenen Herbst in Moers getöteten Schneiders Kazim T. wurde am 24. Februar 2023 durch Beschluss des Amtsgerichts Moers, der die Aufhebung des Untersuchungshaftbefehls vom 22. November 2022 anordnete, aus der Untersuchungshaft entlassen.
Darauf verweist der Moerser Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht Bertil Jakobson, Vizepräsident des DSV – Deutscher Strafverteidiger Verband e.V. mit Sitz in Worms, der den des Mordes beschuldigten Sohn des getöteten Schneiders zusammen mit dem ebenfalls auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt Stephan Küppers aus Moers seit Monaten verteidigt.
Nach Auffassung der Verteidigung ist zum gegenwärtigen Ermittlungsstand die Annahme eines für die Inhaftierung in Untersuchungshaft erforderlichen sog. dringenden Tatverdachtes nicht mehr gegeben. Ein dringender Tatverdacht ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann gegeben, wenn die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass der Beschuldigte Täter oder zumindest Teilnehmer einer nach deutschem Strafrecht zu beurteilenden Straftat ist.
Aufgrund der weiteren monatelangen arbeitsaufwändigen und intensiven Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nach Auffassung der Verteidigung keine objektiv belastbaren respektive objektiv belastenden Beweismittel dafür gegeben, dass die Annahme einer solch großen Wahrscheinlichkeit noch berechtigt ist, dass der Sohn des getöteten Schneiders Kazim T. Täter oder Teilnehmer eines Mordes ist. Bei dieser allein zu bedenkenden Belastbarkeit der objektiven Beweislage ist die weitere Inhaftierung eines zur Vorfallzeit Heranwachsenden im Sinne des Jugendstrafrechts nicht mehr vertretbar. Aus diesem Grunde wurde vom Amtsgericht Moers rechtlich zutreffend der bereits im November erlassene Haftbefehl wegen des Vorwurfs des Mordes vollständig aufgehoben und nicht nur lediglich gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. (Beschl. vom 24.02.2023 - Az. 701 Gs 140/22).
Die weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei bleiben abzuwarten. Vor diesem rechtstatsächlichen Hintergrund eines laufenden Ermittlungsverfahrens, dass nicht gefährdet werden soll, stehen die Rechtsanwälte Jakobson und Küppers für konkrete fallspezifische Nachfragen derzeit nicht zur Verfügung.
Jakobson riet, dies zu beachten und in allen Zweifelsfällen unbedingt rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf den DSV - Deutscher Strafverteidiger Verband e. V. - www.deutscher-strafverteidigerverband.de - verwies.
Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:
Bertil Jakobson
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Vizepräsident des VDA Verband deutscher Anwälte e. V. sowie
Vizepräsident des Deutschen Strafverteidiger Verbandes (DSV) e. V
Zechenstraße 62
47443 Moers
Tel.: 02841/9980188
Fax: 02841/9980189
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