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Energiehilfekampagne / Weiterhin: Aufforderung zum Mitmachen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,



zunächst möchte ich alle Leserinnen und Leser des Newsletters im neuen Jahr begrüßen und hoffe Ihr/Sie hattet schöne Weihnachten und einen guten Rutsch!
Auch in diesem Jahr, wie in jedem anderen, geht es um den stetigen Kampf für Menschenrechte und -würde und das Einstehen für eine gerechte und bessere Welt.

Mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

1. Aufruf zur Unterstützung von Tacheles zur Sicherstellung der Grundfinanzierung
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Im letzten Newsletter habe ich zu einer Spendenkampagne für Tacheles aufgerufen und es ist tatsächlich auch einiges an Spenden hereingekommen. Dafür herzlichen Dank!
Ich muss aber noch einen weiteren Anlauf starten, denn es gilt, das nächste Jahr zu finanzieren. Ziel der Spendenkampagne ist die Grundfinanzierung von Tacheles, dh. die Kosten für Miete, Löhne, Internet, die Kosten für die Beratung, den Rechtsprechungsticker, aber auch die Finanzierung von Kampagnen, wie der Energie-Hilfe-Kampagne und weiterer Kampagnen.

Daher möchte ich nochmal auf die Spendenaktion hinweisen und den Spendenaufruf vom letzten Newsletter einfügen, falls der ein oder die andere das beim letzten Newsletter überlesen hat. Hier der Text:

Spendenaufruf: Das Jahresende nähert sich, Zeit einmal Bilanz zu ziehen. Ich bekomme immer wieder Rückmeldungen von Leuten, die sich für meinen umfangreichen Newsletter bedanken. In diesem Jahr habe ich 50 Newsletter herausgegeben. Besonders geschätzt werden die praxisnahen Infos, die ich gerne für Euch zusammentrage und weiterverbreite. Die Arbeit macht mir Spaß und es ist gut zu sehen, für wie viele Menschen mein Newsletter die (meist) montägliche Quelle zu wichtigen Informationen rund um das Existenzsicherungsrecht ist. Und wie durch die große Reichweite das ein oder andere unmittelbar beeinflusst werden kann.
Jetzt nun zu meiner Bitte an EUCH:

Auch in diesem Jahr würde ich mir eine Anerkennung dieser Arbeit wünschen. Nicht für mich selbst, sondern für den Verein Tacheles, der mir sehr am Herzen liegt.
Tacheles existiert seit bald 29 Jahren und führt seitdem Sozial- und Existenzsicherungsberatung auf lokaler Ebene durch. Der Verein konfrontiert die lokalen Behörden mit ihren Defiziten und Missständen. Tacheles beteiligt sich aber genauso gut auf der großen politischen Bühne, macht Vorschläge zur Veränderung der Lage einkommensschwacher Menschen, beteiligt sich an Gesetzgebungsverfahren, so wie in diesem Jahr mit Fachstellungnahmen im Rahmen der Verbändeanhörung zu diversen Änderungen im Grundsicherungsrecht und besonders rund um das Bürgergeld-Gesetz. Tacheles war vom Bundesverfassungsgericht als Sachverständiger im SGB II-Sanktionsverfahren benannt worden und am Ausgang des Verfahrens nicht unmaßgeblich beteiligt. Letztes Jahr haben wir noch die Energie-Hilfe-Kampagne zusammen mit dem Paritätischen durchgeführt. Alleine für die Energie-Hilfe-Kampagne haben wir rd. 12.000 EUR bezahlt (Porto ist richtig teuer).

Der Verein ist ein bundesweit bekannter Leuchtturm, der für den Einsatz für soziale Gerechtigkeit und Empowerment steht. Tacheles erhält für seine Tätigkeit keine öffentliche Förderung, wir sind dabei auf Unterstützung durch eure Spenden stark angewiesen. Auch die umfangreiche Beratungsarbeit wird weitgehend ehrenamtlich sichergestellt.

Jetzt brauchen wir Solidarität und Unterstützung und zwar EURE!
Daher möchte ich jede Leserin und jeden Leser des Newsletters dazu auffordern: spendet Tacheles etwas. Soviel wie Ihr könnt. Wir brauchen die Spenden, denn das ist die Grundlage unsere Arbeit ohne große Geldsorgen im nächsten Jahr.

Der Verein ist auf Eure Unterstützung angewiesen, ohne würde es eng werden.
Daher: wer sich an der Finanzierung beteiligen will und kann, findet hier die Möglichkeiten: https://tacheles-sozialhilfe.de/verein/spenden.html oder https://t1p.de/dxo9g
Die PayPal Zahlung klappt manchmal nicht, dann bitte nicht verzagen, sondern das gute alte Bankkonto nutzen!

Kurzer Hinweis in Bezug auf Spendenquittungen: Für Spenden bis 300 € bedarf es keiner Spendenquittung. Hier gilt im Rahmen des „vereinfachten Verfahrens“ ein Kontoauszug, eine Buchungsbestätigung der Überweisung oder ein Einzahlungsbeleg zum Nachweis über die Spende. Weitere Infos dazu: https://t1p.de/bdchc

2. Energiehilfekampagne / Weiterhin: Aufforderung zum Mitmachen
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Vorab die Info: die Infoseite wurde auf die Rechtsänderungen zum 1.1.2023, rund um das Bürgergeldgesetz, angepasst. Die bundesweite Aufklärungs- und Unterstützungskampagne für Betroffene hoher Energiekosten www.energie-hilfe.org wurde vor zwei Monaten gestartet. In diesen zwei Monaten wurden bundesweit rd. 130.000 Flugblätter und tausende von Plakaten verschickt und verteilt. Die letzten 20.000 Flyer und 3.500 Plakate können und sollen bei uns abgerufen werden.

Dann gibt es auch eine richtig positive und eine negative Meldung: ins Bürgergeldgesetz ist eingeflossen „wird ein SGB-II-Antrag für einen einzelnen Monat für die Übernahme von Nachzahlung von Heizkosten (nicht Betriebskosten) oder Aufwendungen der „angemessenen“ Beschaffung von Heizmitteln gestellt, „wirkt dieser Antrag, wenn er bis zum Ablauf des dritten Monats nach dem Fälligkeitsmonat gestellt wird, auf den Ersten des Fälligkeitsmonats zurück“. Das gilt nur für Anträge, die ab 2023 gestellt werden (§ 37 Abs. 2 S. 3 SGB II). Hier hat die energie-hilfe-Kampagne konkrete Wirkung gezeigt.

Diese Nachwirkungsregelung gilt aber nicht für das SGB XII, hier werden die alten, kranken und behinderten Menschen wieder einmal komplett alleingelassen und diskriminiert.

Warum die Kampagne?

Neben dem sozialrechtlichen Aspekt und der unmittelbaren Aufklärung für die Betroffenen möchte ich auch mal den politischen Aspekt herausarbeiten: die armen Teile der Bevölkerung und die, die grade nur so über die Runden kommen und die massiven Belastungen für Heizung und Energie nicht tragen können, benötigen zielgerichtete Hilfen, die dort ankommen, wo sie am dringendsten benötigt werden und keine Verteilung im Gießkannenprinzip. Hier versagt die Politik deutlich.

Die in Not geratenen Menschen müssen unterstützt werden, um diese Krise zu bewältigen. Hier setzt die Kampagne an. Sie klärt auf und Informiert, wie die Menschen in Teilen ihre horrenden Abrechnungen bezahlt bekommen können. Sie zielt auf eine solidarische, zusammenstehende Gesellschaft und grenzt sich von rechten Sprüchen und rassistische Parolen ab. Denn die Bewältigung dieser Krise, der Zusammenhalt der Gesellschaft, kann nur gemeinsam und in Solidarität geschehen. Konkrete Hilfen statt populistischer Scheinlösungen sind gefragt. Die Kampagne ist eine konkrete Hilfe.

Mitmachen!

Ihr/Sie könnt und sollt bei dieser mitmachen. Bitte werbt in Euren/Ihren Strukturen und Organisationen dafür! Wenn viele darüber informieren, gewinnt sie weitere Tiefe.

Die Kampagne baut darauf auf, dass Infomaterial in Beratungsstellen, Stadtteilzentren, Gewerkschaftsbüros, Jugendzentren, Kindergärten, Kneipen, Kinos, Unis, Stadtbibliotheken ausgelegt und aufgehängt werden soll. Diese Verteilung müsst Ihr/Sie in euren Kommunen, Strukturen oder Einrichtungen organisieren. Diese Materialien versenden wir kostenfrei.

Daher liebe Leute: Material ist genug da, bestellt und verteilt, hier geht es direkt zur Seite mit den Materialien und zur Bestellung: https://www.energie-hilfe.org/infomaterial.html

3. Weisungen der BA zum sog. Bürgergeld / BMAS zur Sozialhilfe
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Weisungen SGB II: Die BA hat erste Weisungen zum Bürgerhartz-Gesetz herausgegeben, das betrifft nachfolgende Weisungen zu:

- Vermögen, § 12 SGB II
- vorrangigen Leistungen, § 12a SGB II
- Bürgergeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Regelbedarfen zur Sicherung des Lebensunterhalts, § 20 SGB II
- Mehrbedarfe, § 21 SGB II
- Besonderheiten beim Bürgergeld für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, § 23 SGB II
- Sanktionen, bzw. Minderungen, §§ 31, 31a, 31b SGB II
- Sanktionen, bzw. Minderungen wegen Meldeversäumnissen § 32 SGB II
- Anwendung der Bagatellgrenze nach § 40 Abs. 1 u. § 41a Abs. 6, sowie der Verfahrensvorschriften nach § 40 Absätze 9 (Minderjährigenhaftung) und Abs. 10 (Ratenzahlung)

Die BA Weisungen gibt es hier: https://t1p.de/d6vrb

Weisungen SGB XII: Auch das BMAS hat eine Reihe von Weisungen zu den jetzt anstehenden Änderungen im SGB XII im Kontext Bürgergeld und drumherum rausgegeben. Im Gegensatz zum SGB II beginnen alle „Bürgergeldgesetz“ Änderungen im SGB XII zum 01.01.2023 wirksam zu werden. Die neuen Weisungen des BMAS zum Bürgergeld, zum Umgang mit dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz, zum Umgang mit den gestiegenen Heiz und Stromkosten und den Regelleistungen 2023 gibt es hier zum Download: https://t1p.de/p79r8

4. Übersicht Entlastungspakete Bund
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Die Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein hat die Entlastungspakete des Bundes in einer aktualisierten Übersicht aufbereitet und stellt sie auf ihrer Webseite zur Verfügung.Neben der Darstellung der zahlreichen Steuerentlastungen und Energieentlastungen sind die Leistungen zielgruppenorientiert nach Familien, Auszubildenden/Studierenden, Selbständigen, Rentner*innen, ALG I-Beziehenden, Sozialleistungsbeziehenden, Wohngeldbeziehenden und Arbeitnehmer*innen zusammengestellt. Insgesamt haben die Entlastungspakete ein Volumen von 300 Milliarden €.
Hier geht es zu den Infos: https://t1p.de/e77vk

5. Im Jahr 2021 wurden 1.9 Milliarden € an ALG II-Leistungen zurückgefordert
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Diese Rückforderungen sind begründet über Rückforderung wegen Überzahlung und Rückforderung wegen Darlehen. Es fällt dabei auf, dass die Darlehen bei unabweisbarem Bedarf, nach denen für Kautionen, mit 36,97 % den größten Anteil darstellen (Tabelle, S. 7). Das belegt wiederum, dass die Regelleistungen im, SGB II (selbstverständlich auch im SGB XII und erst recht im AsylbLG) nicht bedarfsdeckend ausgestaltet sind. Wenn schon die bewilligten Darlehen fast 37 % sind, dann sind die beantragten und eben nicht bewilligten Darlehen um ein Vielfaches höher. Hier müssen dringend, trotz marginaler Anpassung der Regelleistungen zum Jahresbeginn massiv weitere Änderungen erfolgen! Genauso bezeichnend ist, dass im Jahr 2021 lediglich in 35 Fällen Gesamt- oder Teilerlassanträgen nach § 44 SGB II stattgegeben wurden. Nach diesem Paragraphen können nämlich Forderungen erlassen werden „wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre“. Die Jobcenter sind gehalten soziale Rechte möglichst weit auszulegen (§ 2 Abs. 2 SGB I), hier wird das Gegenteil sichtbar, maximalst restriktivste Auslegung.

Das Dokument der Zahlen über das Elend ist in der Drucksache 20/4987 ersichtlich, als Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von Abgeordneten der LINKE „Schulden beim Jobcenter“, hier zum Download: https://t1p.de/casu8

6. Studie belegt Kaufkraftverluste in der Grundsicherung
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Eine neue Studie beziffert erhebliche Kaufkraftverluste für Grundsicherungsbeziehende durch die Inflation. Dr. Irene Becker hat im Auftrag des DGB analysiert, ob und in welcher Höhe Leistungsberechtigte durch unzureichende Anpassungen der Regelbedarfe seit 2018 reale Einbußen hinnehmen mussten. Insbesondere in den Jahren 2021 und 2022 hinken die Anpassungen der für Grundsicherungsbeziehende relevanten Preisentwicklung hinterher. Die Kaufkraftverluste werden auch durch die Entlastungspakete nicht kompensiert.
Irene Becker untersucht in ihrer Expertise die Auswirkungen der Inflation auf Grundsicherungsbeziehende. Die Ergebnisse betreffen Leistungsberechtigte nach dem SGB II (Hartz IV), aber auch Menschen, die von der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Sozialhilfe oder auch dem Asylbewerberleistungsgesetz leben müssen. Für all diese Gruppen belegt Irene Becker, dass sie insbesondere in den beiden Jahren 2021 und 2022 einen erheblichen Kaufkraftverlust verkraften mussten.

Weitere Infos auf der Seite des Paritätischen: https://t1p.de/b01rb

und mit Kommentar von Stefan Sell: https://t1p.de/5mp6e

7. Aufruf zur Solidarität mit den Kämpfen in Lützerath und Iran
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Ich möchte alle Leserinnen und Leser bitten, Solidarität zu zeigen und mitzumischen. Der Lützerath-Protest ist der Hotspot der Klimabewegung und Brennpunkt für die Einhaltung der 1,5 Grad-Grenze. Der Profitmaximierung der Großkonzerne muss eine Grenze gesetzt werden.
Kommt zu den Protesten, Blockaden und Demos!
Infos ua hier: https://www.alle-doerfer-bleiben.de/demo/

Seit über drei Monaten, seit der Ermordung von Mahsam Amini durch die Sittenpolizei, findet im Iran eine Revolution gegen die Unterdrückung durch das Mullah-Regime statt. "Jin, Jiyan, Azadî! - Frau, Leben, Freiheit!" Der kurdische Ausruf wurde in den letzten Wochen zur übergreifenden Parole der Proteste im Iran.
Nach jüngsten Schätzungen der in den USA ansässigen Organisation Human Rights Activists News Agency (HRANA) sind bei den Protesten bereits mehr als 500 Menschen ums Leben gekommen, unter ihnen 70 Minderjährige. Mehr als 19.000 Demonstranten seien verhaftet worden. Viele der festgenommenen Demonstranten erleiden Misshandlungen und Folter in Haft, mehrere wurden dadurch bereits getötet Über die Zahl der zum Tode verurteilten Verhafteten gibt es widersprüchliche Informationen, da bei einigen das Todesurteil in Berufungsgerichten aufgehoben wurde. Die Rede ist von 20 Demonstranten, die auf der Todesliste der Justiz stehen sollen. Vier Demonstranten wurden bisher zur Abschreckung hingerichtet.

Ich möchte auch hier zur Solidarität mit der feministischen Revolution im Iran aufrufen und Susan Zare, eine deutsch-iranische Radiojournalistin selber erklären lassen: https://t1p.de/86raq
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8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Bürgergeld
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Rechtsänderungen rund um das sog. „Bürgergeld“ fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein. Die Teilnehmer werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt.

Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung und zum Auffrischen Ihrer Kenntnisse. Die Fortbildung kann insofern als Updatefortbildung zum Bürgergeld verwendet werden.

- 08./09. Mai 2023 als Online-Seminar
- 05./06. Juni 2023 als Online-Seminar
- 26./27. Juni 2023 als Online-Seminar
- 04./05. Juli 2023 als Online-Seminar
- 02./03. Aug. 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq

9. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II / Bürgergeld - Bescheide prüfen und verstehen
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt und gerechnet, gerechnet und noch mal gerechnet. Die Rechtsänderungen rund um das sog. „Bürgergeld“ fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein.
Struktur der Fortbildung: 1 ½ Tag Systematik und danach rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und noch mal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen. Die Fortbildung kann insofern als Updatefortbildung zum Bürgergeld verwendet werden.

Diese Fortbildung biete ich an:

- 27./28. März 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/pv2v2

10. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem Seminar wird das Basiswissen der Sozialberatung durchgeackert. Wie, wo und in welcher Form ist ein Antrag zu stellen, wie sind bei Ablehnung rückwirkend Leistungen erhältlich, was sind die tatsächlichen Mitwirkungspflichten, was ist, wenn nicht mitgewirkt, was für Verwaltungsakte gibt es, welche Rechtsmittel sind wogegen mit welcher Frist einzulegen, welcher Widerspruch hat aufschiebende Wirkung, bis hin zur Verjährung von Forderungen und der Minderjährigenhaftungsbeschränkung.

Dieses Verfahrensrecht ist absolute Voraussetzung für fundierte Sozialberatung. Dies ist umso wichtiger, da den Leistungsbeziehenden von den Jobcentern zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten werden. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen. Dabei ist die Aufgabe, die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Dafür bedarf es fundierten Wissens, welches in der Fortbildung vermittelt wird. Die Fortbildung vermittelt die Werkzeuge - aus und für die Praxis. In den genannten Bereichen bestehen große Unsicherheiten und häufig auch keine ausreichende Kenntnis und das soll damit geändert werden. Die Rechtsänderungen rund um das sog. „Bürgergeld“ fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein.

Diese findet statt

- 20./21. März 2023 als Online-Seminar
- 15./16. Mai 2023 als Online-Seminar
- 13./14. Juni 2023 als Online-Seminar
- 07./08. Aug. 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq

11. Fortbildung: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden. Die Rechtsänderungen rund um das sog. „Bürgergeld“ fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

- 31. März 2023 als Online-Seminar
- 30. Mai 2023 als Online-Seminar
- 12. Juni 2023 als Online-Seminar
- 28. Juni 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily

12. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
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Diese Fortbildung richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und dem Jobcenter behandelt. Die Rechtsänderungen rund um das sog. „Bürgergeld“ fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein.

Diese Fortbildung biete ich an:

- 11. April 2023 als Online-Seminar
- 17. Mai 2023 als Online-Seminar
- 03. Juli 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu

13. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2023 / Intensiv-Update zum Bürgergeld
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In dem 5-Tages-Intensivseminar geht es geballt und intensiv in das SGB II rein, dort werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und einfach klein-fein zerlegt. Die Rechtsänderungen rund um das sog. „Bürgergeld“ fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein. Die Fortbildung kann insofern als Updatefortbildung zum Bürgergeld verwendet werden.

Das nächste SGB II – Intensivseminar über 5 Tage findet statt:

- 22. – 26. Mai 2023 als Online-Seminar
- 28. Aug. – 1. Sep. 2023 als Online-Seminar

Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage sind zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/j6vu

14. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Diese findet statt

- 14. März 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n


15. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht sowie zu vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben. Die Rechtsänderungen rund um das sog. „Bürgergeld“ fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein.

Diese Fortbildung biete ich an:

- 05. Mai 2023 als Online-Seminar
- 08. Sept. 2023 als Online-Seminar
- 01. Dez. 2023 als Online-Seminar

Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/qme5

16. SGB II - Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten. Es wird darin zunächst ein systematischer Überblick über das SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin werden die vielen Detailfragen, mit denen sich Sozialdienste im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer bearbeitet. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.

Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für KH-Mitarbeiter, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.

Diese Fortbildung biete ich an:

- 21. Juni 2023 als Online-Seminar
- 20. Okt. 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/yq6p

17. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit der sogenannten Bürgergeldreform, stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.

Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Das Grundlagenseminar SGB XII findet zurzeit nur als Webseminar statt.

- 06./07. Februar 2023 als Online-Seminar
- 27./28. März 2023 als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9

18. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit der sogenannten Bürgergeldreform, erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

- 04. Mai 2023 als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/uuge

19. Änderungen durch das Bürgergeldgesetz – sozialrechtliche Maßnahmen gegen Energiearmut
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Wegen großer Nachfrage führt mein Kollege Frank Jäger als Zusatzangebot zwei Tagesseminare durch, die sich den topaktuellen Themen mit besonderer Relevanz für die Beratung und Unterstützung einkommensarmer Menschen widmen.

Online-Tagesseminare am:

- 14. März 2023

Mit der SGB-II-Reform durch die Einführung des sogenannten „Bürgergeldes“ will die Bundesregierung „Hartz IV überwinden“. In der Fortbildung sollen die wesentlichen Änderungen vorgestellt und deren Auswirkung auf die Leistungsgewährung und die Situation der Leistungsberechtigten untersucht werden.

Mit den steigenden Energiepreisen wachsen Existenzängste und die Sorge vieler Menschen, wie die Energieversorgung der Wohnung dauerhaft sichergestellt werden kann. Neben den aktuellen „Entlastungspaketen“ mit wenig zielgerichteten Maßnahmen, stehen einige sozialrechtliche Instrumente zur Verfügung, um explodierende Kosten für Heizung und Strom im Rahmen des Leistungsbezugs sowie durch Gewährung von Beihilfen und Darlehen abzufedern. Diese rechtlichen Möglichkeiten werde ich im Rahmen des Seminars in den Fokus nehmen und diskutieren.

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/k7ztg

So, das war es dann für heute und dieses Jahr. Ich wünsche allen LeserInnen eine schöne, besinnliche und friedliche Weihnachtszeit und einen guten Rutsch!

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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