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SGB II und SGB XII – Gesetzestext: Lesefassung zu den Änderungen durch sog. "Bürgergeldgesetz"

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:



1. Aufruf zur Unterstützung von Tacheles
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Liebe Newsletterempfänger*innen,

das Jahresende nähert sich, Zeit einmal Bilanz zu ziehen. Ich bekomme immer wieder Rückmeldungen von Leuten, die sich für meinen umfangreichen Newsletter bedanken. In diesem Jahr ist das bisher der 48. Besonders geschätzt werden die praxisnahen Infos, die ich gerne für Euch zusammentrage und weiterverbreite. Die Arbeit macht mir Spaß und es ist gut zu sehen, für wie viele Menschen mein Newsletter die (meist) montägliche Quelle zu wichtigen Informationen rund um das Existenzsicherungsrecht ist. Und wie durch die große Reichweite das ein oder andere unmittelbar beeinflusst werden kann.

Jetzt nun zu meiner Bitte an EUCH:

Auch in diesem Jahr würde ich mir eine Anerkennung dieser Arbeit wünschen. Nicht für mich selbst, sondern für den Verein Tacheles, der mir sehr am Herzen liegt.
Tacheles existiert seit bald 29 Jahren und führt seitdem Sozial- und Existenzsicherungsberatung auf lokaler Ebene durch. Der Verein konfrontiert die lokalen Behörden mit ihren Defiziten und Missständen. Tacheles beteiligt sich aber genauso gut auf der großen politischen Bühne, macht Vorschläge zur Veränderung der Lage einkommensschwacher Menschen, beteiligt sich an Gesetzgebungsverfahren, so wie in diesem Jahr mit Fachstellungnahmen im Rahmen der Verbändeanhörung zu diversen Änderungen im Grundsicherungsrecht und besonders rund um das Bürgergeld-Gesetz. Tacheles war vom Bundesverfassungsgericht als Sachverständiger im SGB II-Sanktionsverfahren benannt worden und am Ausgang des Verfahrens nicht unmaßgeblich beteiligt. Dieses Jahr haben wir noch die Energie-Hilfe-Kampagne zusammen mit dem Paritätischen durchgeführt.
Der Verein ist ein bundesweit bekannter Leuchtturm, der für den Einsatz für soziale Gerechtigkeit und Empowerment steht. Tacheles wurde einige Jahre zum Teil durch eine Landesförderung als Arbeitslosenzentrum unterstützt. Diese ist komplett weggefallen. Auch die umfangreiche Beratungsarbeit wird weitgehend ehrenamtlich sichergestellt.

Jetzt brauchen wir Solidarität und Unterstützung und zwar EURE!
Daher möchte ich jede Leserin und jeden Leser des Newsletters dazu auffordern: spendet Tacheles etwas. Wenn beispielsweise jede und jeder von Euch einmalig 10 EUR spenden würde, hätten wir eine gesicherte finanzielle Grundlage unsere Arbeit ohne große Geldsorgen im nächsten Jahr.

Der Verein ist auf Eure Unterstützung angewiesen, ohne würde es eng werden.
Daher: wer sich an der Finanzierung beteiligen will und kann, findet hier die Möglichkeiten: https://tacheles-sozialhilfe.de/verein/spenden.html oder https://t1p.de/dxo9g

Kurzer Hinweis in Bezug auf Spendenquittungen: Für Spenden bis 300 € bedarf es keiner Spendenquittung. Hier gilt im Rahmen des „vereinfachten Verfahrens“ ein Kontoauszug, eine Buchungsbestätigung der Überweisung oder ein Einzahlungsbeleg zum Nachweis über die Spende. Weitere Infos dazu: https://t1p.de/bdchc

2. SGB II und SGB XII – Gesetzestext: Lesefassung zu den Änderungen durch sog. "Bürgergeldgesetz"
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Mittlerweile haben wir verschiedene Korrekturen eingearbeitet, welche Regel nun ab wann gilt, so dass alles sehr gut lesbar ist.

Warum machen wir das, was eigentlich die Verwaltung machen müsste: die Änderungen müssen bekannt werden. Alle müssen die Möglichkeit haben, sich im Detail und nachvollziehbar mit den Änderungen auseinandersetzen zu können. Und nur wer seine Rechte kennt, kann dafür eintreten!

Hier geht es nun zur konsolidierten Fassung: https://t1p.de/awkyb

3. Energiehilfekampagne / Weiterhin: Aufforderung zum Mitmachen
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Die bundesweite Aufklärungs- und Unterstützungskampagne für Betroffene hoher Energiekosten www.energie-hilfe.org ist jetzt fünf Wochen alt. In diesen fünf Wochen wurden bundesweit rd. 120.000 Flugblätter und tausende von Plakaten verschickt und verteilt. Die letzten 30.000 Flyer können und sollen bei uns abgerufen werden.

Dann gibt es auch eine richtig positive und eine negative Meldung: ins Bürgergeldgesetz ist eingeflossen „wird ein SGB-II-Antrag für einen einzelnen Monat für die Übernahme von Nachzahlung von Heizkosten (nicht Betriebskosten) oder Aufwendungen der „angemessenen“ Beschaffung von Heizmitteln gestellt, „wirkt dieser Antrag, wenn er bis zum Ablauf des dritten Monats nach dem Fälligkeitsmonat gestellt wird, auf den Ersten des Fälligkeitsmonats zurück“. Das gilt nur für Anträge, die 2023 gestellt werden (§ 37 Abs. 2 S. 3 SGB II). Diese Regelung gilt ab 01.01.2023. Hier hat die energie-hilfe-Kampagne konkrete Wirkung gezeigt.

Diese Nachwirkungsregelung gilt aber nicht für das SGB XII, hier werden die alten, kranken und behinderten Menschen wieder einmal komplett alleingelassen und diskriminiert.

Warum die Kampagne?

Neben dem sozialrechtlichen Aspekt und der unmittelbaren Aufklärung für die Betroffenen möchte ich auch mal den politischen Aspekt herausarbeiten: die armen Teile der Bevölkerung und die, die grade nur so über die Runden kommen und die massiven Belastungen für Heizung und Energie nicht tragen können, benötigen zielgerichtete Hilfen, die dort ankommen, wo sie am dringendsten benötigt werden und keine Verteilung im Gießkannenprinzip. Hier versagt die Politik deutlich.

Die in Not geratenen Menschen müssen unterstützt werden, um diese Krise zu bewältigen. Hier setzt die Kampagne an. Sie klärt auf und Informiert, wie die Menschen in Teilen ihre horrenden Abrechnungen bezahlt bekommen können. Sie zielt auf eine solidarische, zusammenstehende Gesellschaft und grenzt sich von rechten Sprüchen und rassistische Parolen ab. Denn die Bewältigung dieser Krise, der Zusammenhalt der Gesellschaft, kann nur gemeinsam und in Solidarität geschehen. Konkrete Hilfen statt populistischer Scheinlösungen sind gefragt. Die Kampagne ist eine konkrete Hilfe.

Mitmachen!

Ihr/Sie könnt und sollt bei dieser mitmachen. Bitte werbt in Euren/Ihren Strukturen und Organisationen dafür! Wenn viele darüber informieren, gewinnt sie weitere Tiefe.

Die Kampagne baut darauf auf, dass Infomaterial in Beratungsstellen, Stadtteilzentren, Gewerkschaftsbüros, Jugendzentren, Kindergärten, Kneipen, Kinos, Unis, Stadtbibliotheken ausgelegt und aufgehängt werden soll. Diese Verteilung müsst Ihr/Sie in euren Kommunen, Strukturen oder Einrichtungen organisieren. Diese Materialien versenden wir kostenfrei.

Daher liebe Leute: Material ist genug da, bestellt und verteilt, hier geht es direkt zur Seite mit den Materialien und zur Bestellung: https://www.energie-hilfe.org/infomaterial.html

PS: Selbst ein erstes Jobcenter hat sogar schon Infomaterialen bei uns bestellt, es war aber nicht das Jobcenter Wuppertal. Das würden die nieee über das Herzen bringen unsere Infos auszulegen, oder?

4. SOZIALRECHT-JUSTAMENT Ausgabe Nov./Dez. 2022
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Der Kollege Bernd Eckardt hat wieder ein lesenswertes Sozialrecht Justament rausgegeben, dort gibt er eine Übersicht der Bürgergeld-Regelungen im Bereich des SGB II – die zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Die Infos gibt es hier: https://t1p.de/hn31n

5. GGUA Arbeitshilfe: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur AsylbLG-Regelbedarfsstufe in Gemeinschaftsunterkünften
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In dieser Arbeitshilfe erstellt die GGUA im Detail in welcher Konstellation jetzt noch Gelder erhalten werden können. Die Arbeitshilfe gibt es hier: https://t1p.de/ybnef

6. Die eben nicht „bürgerfreundliche Verwaltung“ am Beispiel des Jobcenter Hagen
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Arbeitsminister Heil möchte den Zugang zu sozialen Leistungen in Bezug auf Sozialversicherung vereinfachen. Es soll den Menschen mehr "Respekt, eine bürgerfreundliche Verwaltung und Vereinfachung durch das Angebot digitaler Dienste" und mit weniger Bürokratie begegnet werden.
Das sind die großen Ziele der Bundesregierung, aber auch die des Arbeitsministers.

Dem entgegen steht das Verhalten des Jobcenter Hagen. Dieses klärte mit einer ersten Mail auf, dass ab 01.10.2022 keine Kommunikation per Mail möglich sei und in einer späteren dann, dass eine per Mail eingegangene Nachricht „nicht mehr bearbeitet werde“. Stattdessen solle die Kommunikation ausschließlich über die Plattform „Jobcenter digital“ kommuniziert werden. Siehe Screenshots von Mail Eingangsbestätigungen des JC Hagen, hier zum Anschauen: https://t1p.de/s9pwd

Die Ablehnung der Bearbeitung einer eingegangenen Mail dürfte schlichtweg Rechtsbeugung darstellen. Also die vorsätzlich falsche Anwendung des Rechts durch Amtsträger zum Nachteil der SGB II – Antragstellenden. § 9 SGB X iVm § 37 SGB II ist im SGB II ein formloses Verfahren, formlos heißt schriftlich, mündlich, per Email oder per Fax. Das BSG hat mit Urteil vom 12.7.2019 - B 14 AS 51/18 R die Beantragung von Sozialleistungen per Mail als zulässiges Verfahren anerkannt. Das Gesetz bestimmt das Sozialleistungsträger verpflichtet sind, darauf hinzuwirken, dass „jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält“ (§ 17 Abs. 1 Nr. 1 SGB II) und sie verpflichtet sind „ihre Verwaltungs- und Dienstgebäude frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren […] auszuführen“ (§17 Abs. 1 Nr. 4 SGB II). Zudem verstößt das Hagener Verfahren gegen das „Recht auf eine gute Verwaltung“ im Sinne von Art 41 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.

So verständlich es ist, dass das Jobcenter Hagen möglichst alles über ihr Onlineportal „Jobcenter Digital“ abwickeln will, die Weigerung Mails entgegenzunehmen dürfte das Gegenteil davon sein, dass Sozialleistungsträger alles zu tun haben, dass Zugangshürden abgebaut werden und dafür Sorge zu tragen haben, dass Antragstellende die Leistungen möglichst „zügig“ (§ 9 S. 2 SGB X, § 17 Abs.1 Nr. 1 SGB I) erhalten.
Es erscheint, als müsse hier die BA und das BMAS mal eine Fachaufsicht durchführen. Bürokratieabbau und bürgerfreundliche Verwaltung geht anders.

7. Arbeitsbescheinigungen: Arbeitgeber müssen ab 1.1.2023 Bescheinigungen digital übermitteln
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Ab dem 1. Januar 2023 ist für alle Arbeitgeber das BEA-Verfahren („Bescheinigungen Elektronisch Annehmen“) der Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter verpflichtend, d. h. Arbeitsbescheinigungen, EU-Arbeitsbescheinigungen und Nebeneinkommensbescheinigungen dürfen in Zukunft nicht mehr in Papierform übermittelt werden.
Dazu eine Zusammenfassung auf der Seite der BA: https://t1p.de/22u4m und https://t1p.de/9as5, ein guter Überblick ebenfalls unter lohn-info.de: https://t1p.de/pteq6

Dazu die aktuelle Weisung bei der BA: https://t1p.de/e75e6

8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Bürgergeld
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Rechtsänderungen rund um das sog. „Bürgergeld“ fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein. Die Teilnehmer werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt.

Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung und zum Auffrischen Ihrer Kenntnisse. Die Fortbildung kann insofern als Updatefortbildung zum Bürgergeld verwendet werden.

- 29./30. März 2023 als Online-Seminar
- 03./04. April 2023 als Online-Seminar
- 08./09. Mai 2023 als Online-Seminar
- 05./06. Juni 2023 als Online-Seminar
- 26./27. Juni 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq

9. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II / Bürgergeld - Bescheide prüfen und verstehen
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt und gerechnet, gerechnet und noch mal gerechnet. Die Rechtsänderungen rund um das sog. „Bürgergeld“ fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein.
Struktur der Fortbildung: 1 ½ Tag Systematik und danach rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und noch mal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen. Die Fortbildung kann insofern als Updatefortbildung zum Bürgergeld verwendet werden.

Diese Fortbildung biete ich an:

- 23./24. Feb. 2023 als Online-Seminar
- 27./28. März 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/pv2v2

10. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem Seminar wird das Basiswissen der Sozialberatung durchgeackert. Wie, wo und in welcher Form ist ein Antrag zu stellen, wie sind bei Ablehnung rückwirkend Leistungen erhältlich, was sind die tatsächlichen Mitwirkungspflichten, was ist, wenn nicht mitgewirkt, was für Verwaltungsakte gibt es, welche Rechtsmittel sind wogegen mit welcher Frist einzulegen, welcher Widerspruch hat aufschiebende Wirkung, bis hin zur Verjährung von Forderungen und der Minderjährigenhaftungsbeschränkung.

Dieses Verfahrensrecht ist absolute Voraussetzung für fundierte Sozialberatung. Dies ist umso wichtiger, da den Leistungsbeziehenden von den Jobcentern zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten werden. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen. Dabei ist die Aufgabe, die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Dafür bedarf es fundierten Wissens, welches in der Fortbildung vermittelt wird. Die Fortbildung vermittelt die Werkzeuge - aus und für die Praxis. In den genannten Bereichen bestehen große Unsicherheiten und häufig auch keine ausreichende Kenntnis und das soll damit geändert werden. Die Rechtsänderungen rund um das sog. „Bürgergeld“ fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein.

Diese findet statt

- 20./21. März 2023 als Online-Seminar
- 15./16. Mai 2023 als Online-Seminar
- 13./14. Juni 2023 als Online-Seminar
- 07./08. Aug. 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq

11. Fortbildung: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden. Die Rechtsänderungen rund um das sog. „Bürgergeld“ fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

- 31. März 2023 als Online-Seminar
- 30. Mai 2023 als Online-Seminar
- 12. Juni 2023 als Online-Seminar
- 28. Juni 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily

12. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
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Diese Fortbildung richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und dem Jobcenter behandelt. Die Rechtsänderungen rund um das sog. „Bürgergeld“ fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein.

Diese Fortbildung biete ich an:

- 11. April 2023 als Online-Seminar
- 17. Mai 2023 als Online-Seminar
- 03. Juli 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu

13. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2023 / Intensiv-Update zum Bürgergeld
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In dem 5-Tages-Intensivseminar geht es geballt und intensiv in das SGB II rein, dort werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und einfach klein-fein zerlegt. Die Rechtsänderungen rund um das sog. „Bürgergeld“ fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein. Die Fortbildung kann insofern als Updatefortbildung zum Bürgergeld verwendet werden.

Das nächste SGB II – Intensivseminar über 5 Tage findet statt:

- 22. – 26. Mai 2023 als Online-Seminar
- 28. Aug. – 1. Sep. 2023 als Online-Seminar

Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage sind zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/j6vu

14. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Diese findet statt

- 14. März 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n

15. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II
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In dieser eintägigen Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Unter-25-Jährigen im SGB II gegeben. Die Rechtsänderungen rund um das sog. „Bürgergeld“ fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein.
Diese Fortbildung wird zu folgenden Terminen angeboten:

- 22. Feb. 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/e8ef

16. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht sowie zu vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben. Die Rechtsänderungen rund um das sog. „Bürgergeld“ fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein.

Diese Fortbildung biete ich an:

- 05. Mai 2023 als Online-Seminar
- 08. Sept. 2023 als Online-Seminar
- 01. Dez. 2023 als Online-Seminar

Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/qme5

17. SGB II - Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten. Es wird darin zunächst ein systematischer Überblick über das SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin werden die vielen Detailfragen, mit denen sich Sozialdienste im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer bearbeitet. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.

Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für KH-Mitarbeiter, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.

Diese Fortbildung biete ich an:

- 21. Juni 2023 als Online-Seminar
- 20. Okt. 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/yq6p

18. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit der sogenannten Bürgergeldreform, stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.

Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Das Grundlagenseminar SGB XII findet zurzeit nur als Webseminar statt.

- 06./07. Februar 2023 als Online-Seminar
- 27./28. März 2023 als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9

19. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit der sogenannten Bürgergeldreform, erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

- 23. Januar 2023 als Online-Seminar
- 04. Mai 2023 als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/uuge

20, Änderungen durch das Bürgergeldgesetz – sozialrechtliche Maßnahmen gegen Energiearmut
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Wegen großer Nachfrage führt mein Kollege Frank Jäger als Zusatzangebot zwei Tagesseminare durch, die sich den topaktuellen Themen mit besonderer Relevanz für die Beratung und Unterstützung einkommensarmer Menschen widmen.

Online-Tagesseminare am:

- 14. März 2023

Mit der SGB-II-Reform durch die Einführung des sogenannten „Bürgergeldes“ will die Bundesregierung „Hartz IV überwinden“. In der Fortbildung sollen die wesentlichen Änderungen vorgestellt und deren Auswirkung auf die Leistungsgewährung und die Situation der Leistungsberechtigten untersucht werden.

Mit den steigenden Energiepreisen wachsen Existenzängste und die Sorge vieler Menschen, wie die Energieversorgung der Wohnung dauerhaft sichergestellt werden kann. Neben den aktuellen „Entlastungspaketen“ mit wenig zielgerichteten Maßnahmen, stehen einige sozialrechtliche Instrumente zur Verfügung, um explodierende Kosten für Heizung und Strom im Rahmen des Leistungsbezugs sowie durch Gewährung von Beihilfen und Darlehen abzufedern. Diese rechtlichen Möglichkeiten werde ich im Rahmen des Seminars in den Fokus nehmen und diskutieren.

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/k7ztg

So, das war es dann.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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