Haftung des Forenbetreibers für eingestellte fremde Inhalte
Werden auf einem Internetforum Beiträge mit urheberrechtlich geschützten Bildern oder Texten verfasst, kann der Betreiber des Forums grundsätzlich nicht haftbar gemacht werden, denn es besteht keine Verpflichtung alle Foreninhalte vorsorglich zu überprüfen.
Werden auf einem Internetforum Beiträge mit urheberrechtlich geschützten Bildern oder Texten verfasst, stellt sich die Frage nach der Haftung des Forenbetreibers für diese fremden Inhalte. Grundsätzlich muss dabei der Inhaber der Rechte eine Rechtsverletzung seitens des Forenbetreibers beweisen. Eine Umkehr der Darlegungs- und Beweislast kann nicht deshalb angenommen werden, weil der Betreiber die Teilnahme an den Foren anonym bzw. unter einem Pseudonym ermöglicht und so den Zugriff auf den eigentlichen Rechtsverletzer wesentlich erschwert. Es handelt sich nämlich um ein zulässiges Geschäftsmodell. Zwar leistet der Forenbetreiber durch die früher eröffnete Möglichkeit Inhalte einzustellen einen ursächlichen Tatbeitrag, zusätzlich müsste dieser aber Prüfungspflichten verletzt haben. Es besteht aber gerade keine Verpflichtung sämtliche Foreninhalte vorsorglich auf Rechtsverletzungen zu überprüfen. Der Forenbetreiber ist somit kein „Störer“ oder Teilnehmer der Rechtsverletzung noch handelt er fahrlässig, kann daher nicht für fremde Inhalte haftbar gemacht werden. (OLG Hamburg, Urteil vom 04.02.2009 - Az. 5 U 180/07)
Mitgeteilt von RA Alexander Meyer
anwaltsbüro47 – Rupp Zipp Meyer Wank – Rechtsanwälte
www.anwaltsbuero47.de - www.bildrechtskanzlei.de
« zurück