Abmahnwarner
Die deutsche Regelung des Abmahnwesens bewährt sich NICHT.
Sie hat gravierende Schwächen und weist (noch immer!)
unerträgliche Missbrauchsmöglichkeiten auf.
An alle Abgemahnte!
Da die Justizministerin der Meinung ist es gäbe kein Problem mit
Abmahnungen, muss man Sie offensichtlich mit Tatsachen konfrontieren.
Senden Sie deshalb eine Kopie der Abmahnung mit einem persönlichen
Protestbrief an:
Frau Ministerin Brigitte Zypries - persönlich - Bundesministerium
der Justiz, Mohrenstraße 37, 10117 Berlin.
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Statistik 2008
UWG-Reform 2008 und Entwicklung am "Abmahnmarkt" bis 2008
Mit der Reform des UWG 2004 wollte der Gesetzgeber wieder mal das UWG
fit für das 21. Jahrhundert machen und auch mal wieder das
Abmahnunwesen eindämmen. Die Intensität der Verfolgung ist - bedingt
durch das Medium Internet extrem hoch. Es finden sich immer noch
genug selbst ernannte "Wettbewerbshüter". Allerdings sind es die
"Mitbewerber" und meistens in Verbindung mit Anwälten und teilweise
erst zur Abmahnung erfolgten Gewerbeanmeldungen und weniger die
Vereine wie früher. Es finden sich dabei Kleinstgewerbetreibende mit
Jahresumsätzen im Bereich von unter 10.000,- aber hunderten von
Abmahnungen. Besonders beliebt bei den "Wettbewerbshütern" ist immer
noch die Verkaufsplattform Ebay, allerdings mit leicht nachlassender
Tendenz. Hier finden sich - bedingt durch die Komplexität der
einschlägigen Gesetze und Rechtsprechung aber immer noch genügend
Gelegenheiten um das UWG auszunutzen und den einen oder anderen Euro,
statt mit Geschäften mit Abmahnungen zu machen. Auch die hohen
Anwaltszahlen dürften eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen.
Schaut man sich die bisher für 2009 ausgewerteten Abmahnungen an, muss
man feststellen, dass es mit der Eindämmung des Abmahnunwesens - wie
in der Vergangenheit vermutlich wieder nicht gereicht hat. Das noch
Ende 2008 in Kraft getretene neue UWG hat zwar zu einem kleinen
Rückgang bei den Abmahnzahlen geführt, doch war dies kurzfristig in
der Vergangenheit auch nach jeder UWG Novelle der Fall. Schon nach ein
bis 2 Jahren lagen die Abmahnzahlen höher als vorher und es sieht auch
jetzt wieder danach aus.
Die statistische Auswertung für Filesharingabmahnungen erfolgt bei
unserem Partnerverein "Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den
Abmahnwahn e.V." verein-gegen-den-abmahnwahn.de
Unsere Charts können Sie unter
http://www.abmahnwarner.de/archiv/Statistik2008.pdf
abrufen.
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Der Newsletter ist nur als Hinweis zu verstehen, wir
übernehmen deshalb keine Haftung.
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Abmahnwarner - Newsletter-Angebot - ISSN 1612-2712
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