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Grundzüge des „Bürgergeldes“ vorgestellt

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:



1. Grundzüge des „Bürgergeldes“ vorgestellt
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Diese Woche hat Arbeitsminister Heil die ersten Grundzüge der Änderungen beim Bürgergeld vorgestellt. Den Gesetzesentwurf allerdings noch nicht.
Die Stichworte, aus denen durchaus einiges herauszulesen ist, habe ich für die Tachelesseite zusammengefasst, diese können hier nachgelesen werden: https://t1p.de/hgctm Zudem gibt es ein internes BMAS Papier, aus dem die Eckpunkte herausgearbeitet sind, das gibt es hier: https://t1p.de/07akd

Kein großer Wurf, aber, laut Diakonie und Pari, die richtige Richtung: https://t1p.de/cytiu und Pari: https://t1p.de/9vq30

2. Anmerkungen zu den Bürgergeldreformen an Politik und Betroffene
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Ich kann und möchte mir ein paar Anmerkungen zur Bürgergeldreform nicht verkneifen. Natürlich sind viele Regelungen in die richtige Richtung gehend. Tatsächlich befindet sich das Arbeitslosensicherungssystem mit der Abschaffung des Vermittlungsvorranges zur Förderung der Aus- und Weiterbildung im Umbruch, vom Überfordern zum Fördern. Bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts waren noch 100 % Sanktionen bis zur absoluten Existenzvernichtung möglich, derzeit haben wir das Sanktionsmoratorium, später dann Sanktionen, die, im Verhältnis zu vorher, moderater sind.
Aber es soll noch Sanktionen geben und die Regelleistungen absolut unzureichend bleiben. Millionen von Menschen, wie die Hartz IV-Beziehenden, die Altersrentner*innen und die Geflüchteten können ihre Existenz durch Inflation und Preissteigerungen nicht mehr sicherstellen. Wir haben eine Situation, die offen verfassungswidrig ist, ich verweise wieder einmal auf das BVerfG selbst:

„Der Gesetzgeber hat … Vorkehrungen zu treffen, auf Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel Preissteigerungen oder Erhöhungen von Verbrauchsteuern, zeitnah zu reagieren, um zu jeder Zeit die Erfüllung des aktuellen Bedarfs sicherzustellen, insbesondere wenn er wie in § 20 Abs. 2 SGB II einen Festbetrag vorsieht“ (BVerfG 09.02.2010 – 1 BvL 1/09 ua, Rn. 140) und „ist eine existenzgefährdende Unterdeckung durch unvermittelt auftretende, extreme Preissteigerungen nicht auszuschließen, darf der Gesetzgeber dabei nicht auf die reguläre Fortschreibung der Regelbedarfsstufen warten“ (BVerfG 23.07.2014 – 1 BvL 10/12 ua, Rn. 144).

Diese Situation ist nicht ausreichend mit der Einmalzahlung abgedeckt, hier muss jetzt deutlich mehr passieren. Politik und Verwaltung wissen, dass die Musterverfahren vom VDK und SOVD zum BVerfG Jahre dauern bis sie zur Entscheidung gebracht werden. Es nützt jetzt und in den nächsten Monaten den Menschen nichts, wenn das BVerfG in im besten Fall zwei Jahren feststellt, dass die Hilfepakete zu gering und verfassungswidrig waren.
Sollte die FDP weiter blocken, könnten trotzdem jetzt sofort verschiedene Punkte getan werden. Diese voran stellen möchte ich aber die konkrete Forderung um Anhebung der Regelleistungen zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens um 200 EUR monatlich!
Des Weiteren könnte sofort geändert werden:

1. Herausnahme der Haushaltsenergie aus den Regelleistungen, Aufnahme der Haushaltsenergie zusätzlich zu den KdU und Heizung (siehe https://t1p.de/bz7t)

2. Wiedereinführung einmaliger Beihilfen, so wie es das BVerfG selbst fordert (BVerfG 23.7.2014 – 1 BvL 10/12, Rn 116) und durch Weisung zu § 21 Abs. 6 SGB II aus dem Hause des BMAS und der BA blockiert werden.

3. Einführung eines Aufrechnungsmoratoriums: im SGB II gibt es eine Vielzahl von Kürzungen /Aufrechnung der sowieso unzureichenden Regelbedarfe, diese Kürzungen müssen für einen Zeitraum von mind. zwei Jahre ausgesetzt werden. Die bis 2011 geltende Rechtslage: die Regelleistung stellt das Existenzminimum da und darf nicht gekürzt werden (§ 51 SGB I) ist wieder anzuwenden, bzw. die Kürzungsregeln in der Existenzsicherung sind rauszunehmen (mehr unter https://t1p.de/f6ur9, Thomé NL 19/2021, Nr. 2).

4. Aussetzen aller Kürzungen bei den Unterkunfts- und Heizkosten. Nach § 22 Abs. 1 S. 2 und 3 SGB II können Unterkunfts- und Heizkosten gekürzt werden. Im Jahr 2020 lag die sog. Wohnkostenlücke bei rd. 450.000 Haushalten durchschnittlich bei 87 EUR pro gekürztem Haushalt, in einzelnen Städten/Kreisen lagen die Kürzungen bei bis zu 234,84 EUR monatlich (siehe https://t1p.de/q2o8). Für das Jahr 2021 sind noch keine Zahlen bekannt. Diese Kürzungen des Existenzminimums müssen unverzüglich aufhören, daher ist hier auch ein KdU - Moratorium umzusetzen.

5. Maßnahmen zur Abwendung von Energiearmut. Dann müssen Regelungen zum Thema gestiegene Energiepreise gefunden werden, Tacheles hat dazu im April schon konkrete Vorschläge an Herrn Heil gemacht: https://t1p.de/zxvc2 Diese sind unfreundlicherweise von Herrn Heil bis heute unbeantwortet geblieben.

Als letztes möchte ich mahnend an die Millionen von Rentner*Innen erinnern, die meisten können noch nicht mal arbeiten gehen, um etwas dazu zu verdienen. Hier müssen schnell umfassende Verbesserungen gefunden werden.

Wenn ich bei den Worten des Kanzlers bleibe „Wir lassen die Bürgerinnen und Bürger nicht alleine“ ist jetzt dringender Handlungsbedarf, denn es werden Millionen Menschen in der schlimmsten Krise in der Nachkriegszeit weitgehend alleine gelassen.

Hier ist jetzt und heute ganz viel zu tun. Ideen liegen auf dem Tisch.

Und an diejenigen, die es betrifft: damit was getan wird, muss Druck gemacht werden. Auf der Straße, vor Parteibüros und vor Energieversorgern, nur dann bewegt sich etwas. UND diesen Druck zu machen, kann und darf nicht zusammen mit Rassist*innen, Reichsbürger*innen, Nazis und Antisemit*innen gemeinsam geschehen. Diese sehnen grade einen „heißen Herbst“ herbei.
Hier muss die Parole sein, auf keinen Fall gemeinsam mit diesen auf die Straße zu gehen!

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Hier geht es zu den Mediadaten und Kosten
3. Neue Weisung zum Thema Mitwirkungspflichten im SGB II von der BA
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Die BA hat zu dem Thema erstmalig eine MW-Weisung in Bezug auf das SGB II rausgegeben, die Ankündigung der Weisung gibt es hier: https://t1p.de/mmq6f Die Weisung, ist selbstverständlich von der BA nicht veröffentlich, diese gibt es bei mir zu finden: https://t1p.de/x13on

4. Neue Familienministerin Paus für Kindergelderhöhung
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Familienministerin Paus setzt zur weiteren Entlastung für einkommensschwache Familien für eine Kindergelderhöhung. Siehe: https://t1p.de/v5dcl Eine absolut zu begrüßende Initiative. Nach jetziger Rechtslage wird auch diese Kindergelderhöhung in den jeweiligen Existenzsicherungssystemen zur Anrechnung gebracht, daher: dann bitte mind. die Erhöhung im SGB II/SGB XII/AsylbLG anrechnungsfrei stellen, denn nur so kommt es dem eigentlichen Zweck: Förderung der Familien zu Gute!

5. SG Berlin urteilt neuen Weg aus der Prostitution für EU-BürgerInnen
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Auch wenn ein Unionsbürger seine Tätigkeit in der Prostitution willentlich aufgibt, liegt keine freiwillige Aufgabe einer Erwerbstätigkeit im Sinne von § 2 Abs. 3 FreizügG/EU vor, die zu einem Fortfall des Aufenthaltsrechts nach § 2 Abs. 1 FreizügG/EU und einem Leistungsausschuss nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II führt. Eine Arbeit in der Prostitution ist stets unzumutbar im Sinne von § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB II und kann wegen dieser Unzumutbarkeit jederzeit aufgegeben werden, ohne dass es sich um eine freiwillige Aufgabe im Sinne von § 2 Abs. 3 FreizügG/EU handelt. Quelle: https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/171606 auch dazu: https://t1p.de/9d9wp

6. Menschenrechtsinstitut fordert Mindeststandards für die Notunterbringung von Wohnungslosen
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Anlässlich der Veröffentlichung der ersten bundesweiten Wohnungslosenstatistik am 14. Juli fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte verpflichtende Mindeststandards für die kommunale Notunterbringung. Bund, Länder und Kommunen müssten verstärkt die Verantwortung für menschenwürdige Unterkünfte und kurze Aufenthaltszeiten übernehmen. Diese Aufgabe könne nicht allein den Kommunen überlassen werden. Insbesondere die Länder sollten hier aus Sicht des Instituts eine stärkere Rolle einnehmen.

Mehr dazu: https://t1p.de/al388

7. HH: 9-Euro-Ticket forever - Aufruf zur Demonstration am 29.07.22
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Aus dem Aufruf: Mit der Einführung des 9-Euro-Tickets hat die Bundesregierung einen richtigen Schritt gemacht: hin zu einer sozialen und ökologischen Verkehrswende, hin zu mehr bezahlbarer und umweltschonender Mobilität! Volle Busse und Bahnen in Hamburg und der ganzen Republik machen deutlich: Das Bedürfnis nach freier Mobilität ist da! Nur die Infrastruktur hinkt hinterher und muss ausgebaut werden: Wir brauchen höhere Takte, mehr Bahnen, bessere Anbindung.

Das 9-Euro-Ticket darf aber vor allem kein einmaliges Strohfeuer bleiben - wir brauchen eine dauerhafte Lösung. Unser Ziel ist daher: öffentlicher Personennahverkehr auf Dauer günstig, 9-Euro-Ticket forever! Zumindest so lange, bis die Grundlagen für einen kostenlosen ÖPNV geschaffen sind. Damit dauerhaft Menschen vom Auto in den ÖPNV umsteigen und ihre Gewohnheiten ändern, braucht es einen längeren Atem als drei Monate. Aber in der aktuellen Situation zeigt sich auch: Ein solches Ticket ist nicht nur unter Klima-Aspekten sinnvoll, es dient ganz unmittelbar der gesellschaftlichen Teilhabe und der finanziellen Entlastung vieler Menschen. Inflation, Teuerung, die drohende Explosion von Heiz- und Nebenkosten machen schon jetzt zahlreichen Hamburgerinnen und Hamburgern zu schaffen. Im kommenden Winter wird sich diese Situation zuspitzen - umso wichtiger, dass wir nicht auch noch Unsummen für steigende HVV-Tickets ausgeben müssen!

Die Finanzierung dürfte ein geringes Problem sein, da das Ticket allein über den Abbau von Subventionen für die Auto-Industrie und für fossile Brennstoffe ohne Schwierigkeiten gegenfinanziert werden könnte. Darüber hinaus ist ohnehin eine Umverteilung der Steuerlast in Richtung der großen Vermögen angebracht - zusätzlich zur Übergewinnsteuer.

Alles Weitere: http://9-euro-ticket-forever.de/

Kontakt: info@thome-sozialrecht.de
8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Teilnehmenden werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt. Diese biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an.
Jetzt wichtig für die Menschen, die die Ukraine Geflüchteten supporten.

- 17./18. Okt. 2022 als Online-Seminar
- 07./08. Nov. 2022 als Online-Seminar
- 05./06. Dez. 2022 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq

9. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II - Bescheide prüfen und verstehen
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt und gerechnet, gerechnet und noch mal gerechnet.
Struktur der Fortbildung: 1 ½ Tag Systematik und danach rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und noch mal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 29./30. Aug. 2022 als Online-Seminar
- 21./22. Nov. 2022 als Online-Seminar
- 14./15. Dez. 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/pv2v2

10. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Antragsverfahren, Mitwirkungspflichten, Bestandskraft- und Wirksamkeit von Verwaltungsakten, Aufhebung von Bescheiden, das Überprüfungsverfahren, die vorläufige Leistungsgewährung, alles in allem: die Basics der Sozialberatung.
In den genannten Bereichen bestehen große Unsicherheiten und häufig auch keine ausreichende Kenntnis und das soll damit geändert werden.
Diese findet statt

- 14./15. Nov. 2022 als Online-Seminar
- 12./13. Dez. 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq

11. Fortbildung: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

- 25. Okt. 2022 als Online-Seminar
- 19. Dez. 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily

12. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
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Diese Fortbildung richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und dem Jobcenter behandelt.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 04. Nov. 2022 als Online-Seminar
- 02. Dez. 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu

13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt

- 28. Okt. 2022 als Online-Seminar
- 21. Dez. 2022 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n


14. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II
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Diese Fortbildung wird zu folgenden Terminen angeboten:

- 24. Okt. 2022 als Online-Seminar
- 20. Dez. 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/e8ef

15. Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung von Behördenansprüchen im SGB II
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In der Fortbildung werden die Rahmenbedingung der Darlehensgewährung im SGB II und die Aufrechnung von Darlehen und sonstige Geltendmachung im und nach dem SGB II-Bezug und die Möglichkeiten der Interventionspunkte und Gegenwehr rausgearbeitet.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 15. Aug. 2022 als Online-Seminar
- 22. Nov. 2022 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/913t

16. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht sowie zu vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 16. Nov. 2022 als Online-Seminar ( 3 Plätze frei)
Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/qme5

17. SGB II - Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten. Es wird darin zunächst ein systematischer Überblick über das SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin werden die vielen Detailfragen, mit denen sich Sozialdienste im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer bearbeitet. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.
Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für KH-Mitarbeiter, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 17. Nov. 2022 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/yq6p

18. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.
Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Das Grundlagenseminar SGB XII findet zurzeit nur als Webseminar statt. Weitere Termine werden alsbald bekannt gegeben.

- 24./25. Oktober 2022 als Online-Seminar
- 06./07. Dezember 2022 als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9

19. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
- 19. September 2022 als Online Seminar
- 28. November 2022 als Online-Seminar
Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/uuge

So das war es dann.
Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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