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Zur Diskussion über eine Rückforderung von BuT-Leistungen aufgrund des 9 EUR Tickets – Rechtliche Hinweise und Wertung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:



1. Zur Diskussion über eine Rückforderung von BuT-Leistungen aufgrund des 9 EUR Tickets – Rechtliche Hinweise und Wertung
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Einzelne Bundesländer wollen bereits bezahlte BuT-Leistungen für Nahverkehrstickets aufgrund des 9-Euro-Tickets zurückfordern. Insgesamt ist dies durch meine Veröffentlichung der Pläne des Baden-Württembergischen Landkreistages im Thomé – Newsletter 20.2022 bekannt geworden (https://t1p.de/uagtx , Nr. 5). Arbeitsminister Heil, will diese Rückforderung verhindern, kann es aber rechtlich nicht, da es sich um kommunale Leistungen handelt. Ob diese zurückgefordert werden, entscheidet das jeweilige Landesarbeits- und Sozialministerium, da kann Herr Heil ohne Bindungswirkung nur Empfehlungen herausgeben.
Allerdings wird daran der Umgang mit einkommensschwachen Menschen ziemlich deutlich: § 40 Abs. 6 Satz 3 SGB II bestimmt, dass eine Rückforderung ausschließlich von BuT - Leistungen nicht möglich ist. Dies wäre nur möglich, wenn alle gezahlten SGB II - Leistungen zurückzuerstatten wären. Dann könnten auch die BuT - Leistungen zu erstatten sein. Dass hier trotz klarer gegenteiliger Rechtslage, einzelne Bundesländer überhaupt auf eine Rückforderungsidee kommen, drückt nur den völlig verschärften Umgang mit armen Menschen aus. Es muss, sozusagen als naturgegebenen Mechanismus, jeder zu viel gezahlten Cent zurückgefordert werden, unabhängig von der Rechtslage und der Vorschrift, soziale Rechte möglichst weit und im Sinne der Leistungsberechtigten auszulegen (§ 2 Abs. 2 SGB I). Es ist allen SGB II-Leistungsberechtigten zu empfehlen, gegen eine etwaige Rückforderung Widerspruch einzulegen und zu Anwältin oder Anwalt zu gehen. Dann wird das jeweilige Jobcenter noch mit den Anwaltskosten von rd. 450 EUR pro Widerspruch belastet, sozusagen als „Lehrgeld“ dafür, dass die (Landes)Behörde überhaupt auf so einen Mist kommt. Der Pari hat das treffend auf den Punkt gebracht: "Kaltherzig, bürokratisch und empathielos", dem ist nichts hinzuzufügen, bis auf meinen Tipp zum Umgang damit.
Mehr dazu unter https://t1p.de/ikqyh und https://t1p.de/x900v

2. SGB II – “Sanktionsmoratorium” am 1.7.2022 für ein Jahr
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Im Bundesgesetzblatt wurde nun das 11. SGB II-ÄndG = Sanktionsmoratorium veröffentlicht, damit wird das Gesetz zum 01.Juli 2022 wirksam.
Veröffentlichung im Gesetzesblatt mit Bewertungen dazu bei der LAG Schuldnerberatung HH: https://t1p.de/0u8my
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»Es handelt sich um DEN Rechtsratgeber im SGB II, das Beste zur Bearbeitung von Fragen aus dem SGB II.« (SOZIALRECHT aktuell, 1/2017)

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»Meine immer wieder wiederholte Empfehlung: dieser Rechtsratgeber muss bei Rechtsanwält*innen und anderen Rechtsberater*innen griffbereit stehen, weil er verständlich, übersichtlich und insbesondere umfassend über das Recht der Arbeitsförderung informiert und die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt.« (SOZIALRECHT aktuell, 1/2021)

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Hier geht es zu den Mediadaten und Kosten
3. BAföG-Reform zum 1. Aug. 2022 in Kraft
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Das 27. BAföG-Änderungsgesetz wurde am 23.6.22 im Bundestag beschlossen. Ab Wintersemester 22/23 werden die Freibeträge auf das Elterneinkommen um 20,75% steigen, die Bedarfssätze leider nur um 5,75% (Mietzuschlag >10%). Dazu kommt die Erhöhung der Altersgrenze auf 45 und des Vermögensfreibetrags auf 15.000 € (für alle unter 30) bzw. 45.000 € ab 30 Jahre.
Die BAföG Bedarfssätze wurden zwar um 5,75 erhöht hinken aber deutlich der aktuellen Inflation her (die Inflationsrate +7,9 %).
Weitere Infos: Bafög-Rechner: https://t1p.de/fxmlj, Wolters Kluver: https://t1p.de/l31yg und Veröffentlichung Bundestag: https://t1p.de/bu94p

4. Neue Weisungen der BA zum Sofortzuschlag
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Die BA hat eine umfassende Weisung zum Sofortzuschlag von 200 EUR der im Juli 2022 zur Auszahlung gebracht wird’s gemacht, diese umfassende Weisung zu § 72 und in der Folge zu § 67 SGB II sind hier zu finden: https://t1p.de/buca

5. SG Köln: Passbeschaffungskosten für einen zugewanderten Menschen sind nach § 21 Abs. 6 SGB II zu übernehmen, wenn das Jobcenter die Vorlage des Passes zur Leistungsvoraussetzung macht
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Das SG Köln macht richtigerweise einen neuen Anlauf zum Thema Passbeschaffungskosten gemacht und bestimmt, dass die Kosten für einen nicht-deutschen Pass nach § 21 Abs. 6 SGB II auf Zuschussbasis zu übernehmen sind. Zumindest dann, wenn das JC die Vorlage des Passes zur Leistungsvoraussetzung macht, was ungefähr in jedem Fall so sein dürfte (SG Köln vom 17. Mai 2022 - S 15 AS 4356/19).

Das Urteil hier zum Download: https://t1p.de/gihvj

6. SGB XII: BMAS zur Realisierbarkeit ausländischer Renten für in Deutschland lebende Menschen mit Rentenansprüchen aus Russland und der Ukraine
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Dann möchte ich noch auf ein Thema zu sprechen kommen: die Realisierbarkeit ausländischer Renten für in Deutschland lebende Menschen mit Rentenansprüchen aus Russland und der Ukraine. Hier hat das BMAS vom 4. März 2022 einen deutlichen Hinweis rausgegen, dass nicht realisierbare Renten nicht als Einkommen anzurechnen sind. Einige Sozialämter ignorieren hier deutlich die Rechts- und die Weisungslage. Rechtlich ist die Sache relativ einfach, wenn Renten aus Russland oder der Ukraine nicht fließen, sind sie kein Einkommen im Sinne des § 82 Abs. 1 SGB XII und dürfen in keinem einzigen Fall als Einkommen angerechnet werden. Dazu ergänzend die Hinweise des BMAS zum Download: https://t1p.de/gmyo3

7. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Teilnehmenden werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt. Diese biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an.
Jetzt wichtig für die Menschen, die die Ukraine Geflüchteten supporten.

- 08./09. Aug. 2022 als Online-Seminar
- 26./27. Sept. 2022 als Online-Seminar
- 17./18. Okt. 2022 als Online-Seminar
- 07./08. Nov. 2022 als Online-Seminar
- 05./06. Dez. 2022 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq

8. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2022
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In dem 5-Tages-Intensivseminar geht es geballt und intensiv in das SGB II rein, dort werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und einfach klein-fein zerlegt.
Das nächste SGB II – Intensivseminar über 5 Tage findet statt:

- 22. – 26. Aug. 2022 als Online-Seminar

Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage sind zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/j6vu

9. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II - Bescheide prüfen und verstehen
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt und gerechnet, gerechnet und noch mal gerechnet.
Struktur der Fortbildung: 1 ½ Tag Systematik und danach rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und noch mal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 29./30. Aug. 2022 als Online-Seminar
- 21./22. Nov. 2022 als Online-Seminar
- 14./15. Dez. 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/pv2v2

10. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Antragsverfahren, Mitwirkungspflichten, Bestandskraft- und Wirksamkeit von Verwaltungsakten, Aufhebung von Bescheiden, das Überprüfungsverfahren, die vorläufige Leistungsgewährung, alles in allem: die Basics der Sozialberatung.
In den genannten Bereichen bestehen große Unsicherheiten und häufig auch keine ausreichende Kenntnis und das soll damit geändert werden.
Diese findet statt

- 28./29. Sept. 2022 als Online-Seminar
- 14./15. Nov. 2022 als Online-Seminar
- 12./13. Dez. 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq

11. Fortbildung: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

- 16. Aug. 2022 als Online-Seminar
- 25. Okt. 2022 als Online-Seminar
- 19. Dez. 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily

12. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
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Diese Fortbildung richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und dem Jobcenter behandelt.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 21. Okt. 2022 als Online-Seminar
- 04. Nov. 2022 als Online-Seminar
- 02. Dez. 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu

13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt

- 28. Juli 2022 als Online-Seminar
- 28. Okt. 2022 als Online-Seminar
- 21. Dez. 2022 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n


14. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II
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Diese Fortbildung wird zu folgenden Terminen angeboten:

- 24. Okt. 2022 als Online-Seminar
- 20. Dez. 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/e8ef

15. Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung von Behördenansprüchen im SGB II
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In der Fortbildung werden die Rahmenbedingung der Darlehensgewährung im SGB II und die Aufrechnung von Darlehen und sonstige Geltendmachung im und nach dem SGB II-Bezug und die Möglichkeiten der Interventionspunkte und Gegenwehr rausgearbeitet.

Diese Fortbildung biete ich an:

- 15. Aug. 2022 als Online-Seminar
- 22. Nov. 2022 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/913t

16. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht sowie zu vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 16. Nov. 2022 als Online-Seminar
Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/qme5

17. SGB II - Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten. Es wird darin zunächst ein systematischer Überblick über das SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin werden die vielen Detailfragen, mit denen sich Sozialdienste im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer bearbeitet. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.
Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für KH-Mitarbeiter, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 17. Nov. 2022 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/yq6p

18. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.
Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Das Grundlagenseminar SGB XII findet zurzeit nur als Webseminar statt. Weitere Termine werden alsbald bekannt gegeben.

- 22./23. August 2022 als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9

19. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
- 19. Sept. 2022 als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/uuge

So das war es dann.
Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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