Sanktionsmoratorium vom Bundesrat beschlossen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. „Sanktionsmoratorium“ vom Bundesrat beschlossen
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Das sog. Sanktionsmoratorium wurde nun vom Bundesrat am 10. Juni 2022 beschlossen. Es wird im Monat nach Verkündung wirksam, somit vermutlich zum 01. Juli 2022 und soll dann bis Ende Juni 2023 gelten.
Die Stellungnahmen gegen das Sanktionsmoratorium überschlagen sich, ArbeitsvermittlerInnen erklären sinngemäß: jetzt tanzen uns die Hartz IV – Beziehenden auf der Nase rum, der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, hält die jetzige Sanktionspraxis weiterhin für nötig.
„Ich möchte kein Jobcenter-Berater sein, der das erklären muss.“ 97 Prozent der Leistungsbezieher kämen mit Sanktionen überhaupt nicht Berührung, weil alle Auflagen befolgt würden.
Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) hält das Sanktionsmoratorium für einen „Schlag ins Gesicht aller Mitarbeiter in Jobcentern“. Baden-Württemberg: Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) betonte: „Für einige wenige, die beharrlich eine Zusammenarbeit verweigern, braucht es weiterhin Sanktionen.“ Die Liste der Sanktionsbefürworter lässt sich fortsetzen.
Einschätzung zum Sanktionsmoratorium:
Erstmal zu den Fakten: laut Aussage der BA werden nur 3 % der ALG II-Beziehenden jährlich sanktioniert. Wenn für ein Jahr die Sanktionen (teilweise) ausgesetzt werden, wird die Welt nicht untergehen. Die Sanktionen waren DAS MITTEL um den Niedriglohn in Deutschland durchzusetzen, soziale Standards und bestehende Sicherungssysteme mit Einführung der AGENDA 2010 abzuschaffen.
Bis zum Urteil des BVerfG wurden Sanktionen bis hin zur Obdachlosigkeit, absoluten Verschuldung und Existenzvernichtung, gerade junger Menschen, durchexerziert. Tacheles ist es Ende 2019 als Glanzstück durch öffentlichen Druck gelungen, die Weisung der BA zu den Sanktionen dahingehend zu beeinflussen, dass diese auf generell 30 % begrenzt werden.
Die Wirkung von möglichen Sanktionen strahlte auf alle Leistungsbeziehenden und sogar prekär Beschäftigte. Alle Hartz-IV-Beziehenden wussten bis zur Entscheidung des BVerfG, das Jobcenter kann sie bis zur Obdachlosigkeit sanktionieren. Kooperation und damit Niedriglohn wurde mit diesem Instrument erzwungen.
Nein, das „Abendland geht nicht unter“ vom Sanktionsmoratorium, mit diesen 3 % „unkooperativen Leistungsbeziehenden“ wird die Gesellschaft einfach leben können und müssen. Es ist vielmehr eine große Chance von der vorherrschenden Hetze gegen Erwerbslose wegzukommen und das System der sozialen Sicherung neu auszugestalten.
Notwendig sind vielmehr existenzsichernde Regelleistungen, für alle, sei es für Erwerbstätige, RentnerInnen, Geflüchtete. Die Regelleistungen müssen sofort massiv hoch, und zwar viel mehr als die von Arbeitsminister Heil angekündigten 10 % = 45 – 50 EUR, sondern in einer Höhe die das menschenwürdige Dasein, die gesellschaftliche Teilhabe und die Inflationsrate in geeigneten Maße wiedergibt. Das bedeutet 150 – 200 EUR, nicht einmalig im Jahr, sondern jeden Monat!
Notwendig ist Fördern, dass alles getan wird, damit Leistungsbeziehende qualifiziert und weitergebildet werden und nicht das Finanzieren von unsinnigen Maßnahmen, die nicht selten völlig am Arbeitsmarkt vorbeigehen und wo es vielmals um Finanzierung der Hartz IV – Beschäftigungsträger und das Schönrechnen von Arbeitsmarktstatistiken geht.
Diese Chance zur Neugestaltung der Arbeitsmarktpolitik sollte von der Ampel jetzt ergriffen werden!
Zu den konkreten Punkten des Sanktionsmoratorium:
- Aussetzen der Sanktionen nach § 31a SGB II gilt vermutlich ab Juli 2022 bis Juni 2023 (§ 84 Abs. 1 SGB II-N).
Das dürfte auch zuvor begonnene, aber im Juli 2022 noch nicht vollständig durchgeführte Sanktionen betreffen.
- Minderungen wegen Meldeversäumnissen erst nach wiederholtem Meldeversäumnis, Bemessungszeitraum für wiederholte Meldeversäumnisse ein Jahr. Minderung auf 10 % des RS begrenzt, dh. mehrere 10 % Minderungen übereinander sind nicht zulässig (§ 84 Abs. 3 SGB II - N).
Zwei große Gefahren besten:
- Ausgehend von der jetzigen Rechtslage können Sanktionen nach § 31a SGB II bis sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Pflichtverletzung durchgeführt werden (§ 31b Abs. 1 S. 5 SGB II), daher könnten ab Juli 2023 noch Sanktionen nachträglich für die Zeit ab Januar 2023, trotz des Moratoriums erfolgen.
- Neben Sanktionen kann auch bei einer Reihe von Sanktionstatbeständen ein Kostenersatz wegen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführter Hilfebedürftigkeit nach § 34 SGB II geltend gemacht werden. Dieser Kostenersatzanspruch verjährt nach drei Jahren nach Ablauf des Jahres, für das die Leistung erbracht worden sind § 34 Abs. 3 S. 1 SGB II). Das bedeutet, statt zu sanktionieren ist in vielen Fällen auch einen Kostenersatzanspruch von Jobcentern möglich.
Hier die Infos des Bundesrates zur Verabschiedung er vom Sanktionsmoratoriums: https://t1p.de/w6wph und hier der Gesetzestext: https://t1p.de/b1har
2. Energiearmut verhindern - aber wie? - Zehn Vorschläge von der Caritas
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Stark gestiegene Energiepreise treffen insbesondere arme Haushalt, die anteilsmäßig viel für Heizung, Strom und Mobilität ausgeben. Der Caritasverband hat zehn Vorschläge herausgearbeitet, um Energiearmut vorzubeugen.
Hier zunächst ein Artikel auf der CV Seite dazu: https://t1p.de/rweks
Die Vorschläge sind hier zu finden: https://t1p.de/jfcpk
Stefan Sell kommentiert die Vorschläge ebenfalls: https://t1p.de/k8s80
Anmerkung: Tacheles hat dazu letztes Jahr auch schon zwei Vorschläge erarbeitet. Einmal eine Stellungnahme von Nov.2021: https://t1p.de/bz7t und einen offenen Brief an Herrn Heil von April 2022 in dem konkrete kurzfristig umsetzbare Vorschläge gemacht wurden: https://t1p.de/zxvc2
Hier geht es zu den Mediadaten und Kosten
3. Neue Weisungen zum WoGG
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Auf der Tacheleswebseite wurden neue Landesweisungen zum WoGG veröffentlicht. Diese gibt es hier: https://t1p.de/p5iq4 und dann: Wohngeld
4. Tacheles: Aufruf zur Mithilfe
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Tacheles betreibt schon seit einigen Jahren unter der Adresse https://my-sozialberatung.de eine Adressdatenbank für Sozialberatungsstellen und Rechtsanwält*innen mit dem Schwerpunkt Sozialrecht.
Diese soll nun neu konzipiert, modernisiert und inhaltlich erweitert werden. Dies umfasst die Aufnahme von Beratungsstellen und Anwält*innen auch über die Thematik Allgemeine Sozialberatung bzw. Sozialrecht hinaus.
Außerdem soll auch eine Stichwortsuche ermöglicht werden. Das bedeutet, dass die Eingabe eines Stichworts in das Suchfeld zu den passenden Beratungsstellen und Rechtsanwält*innen führt.
Dazu müssen wir zunächst geeignete Stichworte oder „Tags“ zu den einzelnen (Beratungs-) Kategorien sammeln.
Dabei brauchen wir Ihre/Eure Hilfe!
Nehmt euch 5-10 Minuten Zeit, um in der angehängten Word-Datei die Stichworte/Tags zu ergänzen und schickt die Datei danach an info@tacheles-sozialhilfe.org
Viele Dank für Ihre/Deine Mithilfe!
Die Datei über die bisherigen Stichworte oder „Tags“ gibt es hier zum Download: https://t1p.de/6jlo5
5. Stefan Sell: zur Entscheidung des BVerfG wegen Verwertung von Wohneigentum
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Stefan Sell erklärt und kommentier die Entscheidung des BVerfG zur Verwertungspflicht von Wohneigentum. Mehr: https://t1p.de/a7fi6
6. Umfrage zum Thema "Sozialbetrug"
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Die KollegInnen Mitali Nagrecha (Justice Collective) und Anthony Obst (FU Berlin) bitten recht herzlich um Unterstützung bei einem Recherche-Projekt, das die strafrechtliche Verfolgung von sogenanntem Sozialbetrug untersucht. Medienberichte zeichnen oft ein sensationalisiertes Bild von weit verbreitetem, organisiertem Betrug, der vor allem nicht-weißen und nicht-deutschen Bevölkerungsgruppen zugeschrieben wird. Abseits dieser Darstellungen ist wenig darüber bekannt, wie Sozialbetrug in der Realität aussieht.
Die beiden möchten durch ihr Projekt diese Realität näher beleuchten und publik machen und haben dafür eine Umfrage gestellt, die sich insbesondere an Sozialarbeiter*innen richtet, die ihren Mandant*innen bei Problemen mit dem Jobcenter helfen. Aber auch diejenigen unter euch, die vor allem mit migrantisierten oder rassifizierten Gruppen arbeiten, haben womöglich etwas beizutragen. Die Umfrage dauert voraussichtlich ca. 15 Minuten und Mitali und Anthony sind für jede Hilfe sehr dankbar!
Hier geht es zu der Umfrage: https://t1p.de/wxxew
7. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Teilnehmenden werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt. Diese biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an.
Jetzt wichtig für die Menschen, die die Ukraine Geflüchteten supporten.
- 14./15. Juni 2022 als Online-Seminar (noch 1 Plätze frei)
- 08./09. Aug. 2022 als Online-Seminar
- 26./27. Sept. 2022 als Online-Seminar
- 17./18. Okt. 2022 als Online-Seminar
- 07./08. Nov. 2022 als Online-Seminar
- 05./06. Dez. 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq
8. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2022
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In dem 5-Tages-Intensivseminar geht es geballt und intensiv in das SGB II rein, dort werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und einfach klein-fein zerlegt.
Das nächste SGB II – Intensivseminar über 5 Tage findet statt:
- 22. – 26. Aug. 2022 als Online-Seminar
Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage sind zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/j6vu
9. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II - Bescheide prüfen und verstehen
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt und gerechnet, gerechnet und noch mal gerechnet.
Struktur der Fortbildung: 1 ½ Tag Systematik und danach rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und noch mal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 20./21. Juni 2022 als Online-Seminar (noch 3 Plätze frei)
- 29./30. Aug. 2022 als Online-Seminar
- 21./22. Nov. 2022 als Online-Seminar
- 14./15. Dez. 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/pv2v2
10. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Antragsverfahren, Mitwirkungspflichten, Bestandskraft- und Wirksamkeit von Verwaltungsakten, Aufhebung von Bescheiden, das Überprüfungsverfahren, die vorläufige Leistungsgewährung, alles in allem: die Basics der Sozialberatung.
In den genannten Bereichen bestehen große Unsicherheiten und häufig auch keine ausreichende Kenntnis und das soll damit geändert werden.
Diese findet statt
- 16.Juni 2022 als Online-Seminar (1-tägig und 1 Platz)
- 28./29. Sept. 2022 als Online-Seminar
- 14./15. Nov. 2022 als Online-Seminar
- 12./13. Dez. 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq
11. Fortbildung: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden.
Die nächsten Fortbildungen finden statt am:
- 16. Aug. 2022 als Online-Seminar
- 25. Okt. 2022 als Online-Seminar
- 19. Dez. 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily
12. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
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Diese Fortbildung richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und dem Jobcenter behandelt.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 21. Okt. 2022 als Online-Seminar
- 04. Nov. 2022 als Online-Seminar
- 02. Dez. 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu
13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
- 28. Juli 2022 als Online-Seminar
- 28. Okt. 2022 als Online-Seminar
- 21. Dez. 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n
14. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II
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Diese Fortbildung wird zu folgenden Terminen angeboten:
- 24. Okt. 2022 als Online-Seminar
- 20. Dez. 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/e8ef
15. Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung von Behördenansprüchen im SGB II
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In der Fortbildung werden die Rahmenbedingung der Darlehensgewährung im SGB II und die Aufrechnung von Darlehen und sonstige Geltendmachung im und nach dem SGB II-Bezug und die Möglichkeiten der Interventionspunkte und Gegenwehr rausgearbeitet.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 15. Aug. 2022 als Online-Seminar
- 22. Nov. 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/913t
16. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht sowie zu vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 16. Nov. 2022 als Online-Seminar
Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/qme5
17. SGB II - Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten. Es wird darin zunächst ein systematischer Überblick über das SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin werden die vielen Detailfragen, mit denen sich Sozialdienste im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer bearbeitet. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.
Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für KH-Mitarbeiter, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 17. Nov. 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/yq6p
18. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.
Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Das Grundlagenseminar SGB XII findet zurzeit nur als Webseminar statt. Weitere Termine werden alsbald bekannt gegeben.
- 22/23. August 2022 als Online-Seminar
Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9
19. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
- 19. Sept. 2022 als Online-Seminar
Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/uuge
So das war es dann.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
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