Landgericht Duisburg: Ein Buchstabe führt zum Freispruch
(Worms) Das Landgericht Duisburg hat am 26. April 2022 einen 47-jährigen Duisburger nach 2-tägiger Verhandlung vom Vorwurf der versuchten Anstiftung zum Tötungsdelikt freigesprochen.
Darauf verweist der Moerser Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht Bertil Jakobson, Vizepräsident des Deutschen Strafverteidiger Verbandes (DSV) e. V. mit Sitz in Worms, der den aus Duisburg stammenden Beschuldigten verteidigte. (Az. 35 Ks 15/21).
Dem zum Tatzeitpunkt stark alkoholisierten Beschuldigten war seitens der Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, am 26. März 2020 versucht zu haben, seinen zur Körperverletzung der Schwiegertochter bereits entschlossenen Sohn zur Tötung der Schwiegertochter anzustiften. Die Beweisaufnahme wurde mithilfe eines Sprachsachverständigen für die albanische Sprache durchgeführt. Während der Vernehmung des Sachverständigen bestätigte sich die von der Verteidigung bereits zu Prozessbeginn erläuterte Problematik, dass der Beschuldigte eine mehrdeutige Äußerung in der albanischen Sprache getätigt hatte, die je nach tatsächlicher Aussprache völlig unterschiedlichen Bedeutungsgehalt haben konnte.
Die recht ungewöhnliche Beweisaufnahme ging sodann um die alles entscheidende Frage, ob ein einzelner Buchstabe, ein „e“, tatsächlich im Rahmen der in albanischer Sprache erfolgten Äußerung vom Beschuldigten ausgesprochen worden war - oder nicht.
Zur Überzeugung des Gerichts und auch der Staatsanwaltschaft konnte letztlich der sichere Nachweis erbracht werden, dass der Beschuldigte nicht versucht hatte, seinen Sohn verbal zu einem Tötungsdelikt anzustiften. Vielmehr stellte sich u.a. heraus, dass er ihn wütend beschimpfte, was er denn mit der Schwiegertochter anstellen würde. Bei diesem Beweisergebnis war die Annahme eines Anstiftungswillens zum Tötungsdelikt vollkommen absurd und folgerichtig, dass Staatsanwaltschaft und Verteidigung übereinstimmend Freispruch beantragten. Dieser erfolgte nach für ein Schwurgericht kurzer Urteilsberatung von 20 Minuten. Der Sohn des Beschuldigten erhielt für die Körperverletzung eine Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung.
Die Schwiegertochter war ausführlich vernommen worden und räumte dabei reumütig ein, es bei der Polizei mit der Wahrheit vielleicht nicht ganz so genau genommen zu haben. Sie hatte einen Kern von wahren Angaben zahlreiche Übertreibungen hinzugefügt, die sie Schritt für Schritt in ihrer Vernehmung zurücknahm. Die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft stellte der Schwiegertochter deswegen die Einleitung eines eigenen Strafverfahrens bereits in Aussicht.
Jakobson riet grundsätzlich – unabhängig von diesem Fall – in allen strafrechtlich relevanten Fällen sowie als Opfer von Gewalttaten so früh wie möglich rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die Anwälte und Anwältinnen in dem Deutscher Strafverteidiger Verband (DSV) e. V. –www.deutscher-strafverteidigerverband.de – verwies.
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Bertil Jakobson
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Vizepräsident des Deutschen Strafverteidiger Verbandes (DSV) e. V
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