Pari: Hartz IV Regelsatz um mehr als 50 Prozent zu niedrig – ein armutsfester Regelsatz müsste 678 Euro betragen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Pari: Hartz IV Regelsatz um mehr als 50 Prozent zu niedrig – ein armutsfester Regelsatz müsste 678 Euro betragen
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Ein armutsfester Regelsatz müsste nach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle aktuell 678 Euro für einen alleinstehenden Erwachsenen betragen und damit um mehr als 50 Prozent höher liegen als die derzeit gewährten Leistungen in der Grundsicherung. Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert, dass der Regelsatz durch statistische Tricks willkürlich kleingerechnet wurde. Die jüngste Anpassung zum 1.1.2022 um lediglich drei Euro auf aktuell 449 Euro gleiche zudem nicht einmal die Preisentwicklung aus, führe damit sogar zu realen Kaufkraftverlusten und sei im Ergebnis verfassungswidrig. Der Paritätische appelliert an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, für eine bedarfsgerechte Anpassung der Regelsätze zu sorgen. Kurzfristig fordert der Verband eine Soforthilfe für Menschen in der Grundsicherung von monatlich 100 Euro pro Person, um wenigstens die pandemiebedingten Mehrkosten und die Inflation auszugleichen.
So die Pressemitteilung des Pari vom 20. Jan. 2022 und die Kurzexpertise mit konkreten Zahlen
2. Energieschulden: Neue Regelungen zu Stromsperren in Kraft getreten
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Zum 01.12.2021 sind die neuen Schutzvorschriften zur Sperrung von Energielieferungen in der „Verordnung zur Anpassung der Stromgrundversorgungsverordnung und der Gasgrundversorgungsverordnung“ (BGBl. vom 30.11.2021) in Kraft getreten.
Infos im neuen Infodienst Schuldnerberatung
3. Stromsperren im Corona-Jahr 2020
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Der Infodienst Schuldnerberatung NRW schreibt zum Monitoring Bericht der Bundesnetzagentur: Im Jahr 2020 wurden laut diesem Bericht insgesamt 230.015 (2019: 289.012) Stromsperrungen gemeldet, was einem Rückgang um rund 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspräche. Die Anzahl der Gassperrungen sei mit rund 22 Prozent noch stärker gesunken (rund 24.000 Sperrungen im Jahr 2020 gegenüber 31.000 in 2019). Diese Zahlen könnten aber aufgrund des „Ausnahmecharakters“ des Pandemiejahrs nicht auf zukünftige Entwicklungen schließen lassen. Es sei davon auszugehen, dass das von April bis Juni 2020 geltende Leistungsverweigerungsrecht einen Anteil an diesem Rückgang gehabt habe. Zudem hätten rund 72 Prozent der befragten Stromlieferanten angegeben, freiwillig auf Sperrungen ihrer Kund*innen verzichtet zu haben.
Aus Nordrhein-Westfalen wurden 75.200 Strom- und 10.184 Gassperren gemeldet.
Weitere Infos: Monitoringbericht 2021 https://t1p.de/j0rr
4. SG Freiburg erkennt Kosten für den Betrieb eines Camping-Gasheizstrahlers eines Obdachlosen in einem Zelt an
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Das SG Freiburg hat einem dauerhaft in einem Zelt lebenden obdachlosen Menschen die Kosten für den Betrieb eines Camping-Gasheizstrahlers als sozialrechtlichen Bedarf im Sinne des § 22 SGB II zuerkannt. Die Entscheidung ist bedeutsam, da bisher Kosten für Zelte und somit deren Heizkosten nicht als Unterkunfts- und Heizkosten Bedarf anerkannt wurden.
Bericht von Radio Dreyeckland mit veröffentlichtem Beschluss des SG Freiburg
5. Das eBO – Postfach (Elektronisches Bürger- und Organisationen-Postfach) für den elektronischen Rechtsverkehr mit Behörden / Folgen für Rechtsbehelfsbelehrung
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Dann möchte ich auf das neue eBO – Postfach (Elektronisches Bürger- und Organisationen-Postfach) für den elektronischen Rechtsverkehr mit Behörden hinweisen. Diese Möglichkeit des elektronischen Postverkehrs mit Behörden und der Justiz gilt ab 1. Januar 2022.
Erstmal ein paar Grundinfos zum eBO – Konto, dezidierter hier auf egvp.de https://t1p.de/bb2a und hier als PDF - Dokument. Das ist erstmal als allgemeine Info wichtig.
Für die Beratung ist wichtig, dass in der Rechtsbehelfsbelehrung von Bescheiden der Hinweis enthalten sein muss, dass ein Widerspruch auch per eBO erfolgen kann. Dies gilt aber erst für Bescheide, die ab dem 01.01.2022 erlassen wurden. Ist dieser Hinweis unterblieben, handelt es sich um eine unvollständige Rechtsbehelfsbelehrung, weshalb nach § 66 Abs. 2 SGG die Widerspruchsfrist ein Jahr beträgt. Das wird für die Beratung wichtig, da davon auszugehen ist, dass hier die Behörden einige Zeit brauchen werden, die Rechtsbehelfsbelehrungen anzupassen.
6. Wegfall der Widerspruchsausschüsse im SGB XII in NRW
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Die schwarz/gelbe NRW Landesregierung hat sich wieder einmal eine besondere Schweinerei überlegt: bis zum 31.12.2021 war es im SGB XII erforderlich, vor Erlass von Widerspruchsbescheiden nach § 116 SGB XII sozial erfahrene Personen anzuhören. Das Land NRW hat nun dazu ein Ausführungsgesetz erlassen, nach dem die örtlichen Träger der Sozialhilfe von der Einrichtung und Durchführung der Anhörung sozial erfahrener Personen Abstand nehmen können. Es handelt sich NICHT um einen Bürokratieabbau, sondern um einen Rechteabbau, weil in den ein oder anderen Fällen engagierte sozial erfahrene Personen in den Widerspruchsausschüssen Schweinereien der Sozialbehörden verhindern konnten.
Schreiben des Kreis Mettmann an eine bisherige sozial erfahrene Personen
7. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Teilnehmenden werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt. Diese biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an.
- 04./05. April 2022 als Online-Seminar
- 09./10. Mai 2022 als Online-Seminar
- 30./31. Mai 2022 als Online-Seminar
- 14./15. Juni 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq
8. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2022
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In dem 5-Tages-Intensivseminar geht es geballt und intensiv in das SGB II rein, dort werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und einfach klein-fein zerlegt.
Ich biete die nächsten SGB II – Intensivseminar über 5 Tage am an:
- 16. – 20. Mai 2022 als Präsenzseminar in Wuppertal
- 22. – 26. Aug. 2022 als Online-Seminar
Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage sind zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!
Das Seminar im Mai 2022 ist als Präsenzfortbildung geplant, wenn die Coronalage eine Präsenzveranstaltung nicht zulässt, wird es als Online-Seminar durchgeführt.
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/j6vu
9. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II - Bescheide prüfen und verstehen / 2 Tages-Seminar
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt und gerechnet, gerechnet und noch mal gerechnet.
Struktur der Fortbildung: 1 ½ Tag Systematik und danach rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und noch mal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 23./24. März 2022 als Online-Seminar
- 20./21. Juni 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/pv2v2
10. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Antragsverfahren, Mitwirkungspflichten, Bestandskraft- und Wirksamkeit von Verwaltungsakten, Aufhebung von Bescheiden, das Überprüfungsverfahren, die vorläufige Leistungsgewährung, alles in allem: die Basics der Sozialberatung.
In den genannten Bereichen bestehen große Unsicherheiten und häufig auch keine ausreichende Kenntnis und das soll damit geändert werden.
Diese findet statt
- 12. April 2022 als Online-Seminar
- 24. Mai 2022 als Online-Seminar
- 16. Juni 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq
11. Fortbildung: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden.
Die nächsten Fortbildungen finden statt am:
- 01. März 2022 als Online-Seminar
- 14. März 2022 als Online-Seminar (1 Platz)
- 20. April 2022 als Online-Seminar
- 23. Mai 2022 als Online-Seminar
- 07. Juni 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily
12. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
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Diese Fortbildung richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und dem Jobcenter behandelt.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 08. April 2022 als Online-Seminar
- 13. Mai 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu
13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
- 15. März 2022 als Online-Seminar
- 11. April 2022 als Online-Seminar
- 25. Mai 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n
14. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis
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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 25. Jan. 2022 als Online-Seminar
- 22. März 2022 als Online-Seminar
- 19. April 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/93hz
15. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II
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Diese Fortbildung wird zu folgenden Terminen angeboten:
- 04. März 2022 als Online-Seminar
- 10. Juni 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/e8ef
16. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht sowie zu vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 27. Juni 2022 als Online-Seminar
Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/qme5
17. SGB II - Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten. Es wird darin zunächst ein systematischer Überblick über das SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin werden die vielen Detailfragen, mit denen sich Sozialdienste im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer bearbeitet. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.
Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für KH-Mitarbeiter, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 25. Februar 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/yq6p
18. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.
Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Das Grundlagenseminar SGB XII findet zurzeit nur als Webseminar statt. Weitere Termine werden alsbald bekannt gegeben.
- 30./31. März 2022 als Online-Seminar
Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9
19. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
- 21. Februar 2022 als Online-Seminar
Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/uuge
So das war es dann.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
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