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Koalitionsvertrag: Bürgergeld bleibt Hartz IV

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:



1. Koalitionsvertrag: Bürgergeld bleibt Hartz IV
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Der Koalitionsvertrag der Ampel liegt auf dem Tisch. Das, was in Bezug auf die Grundsicherung darinsteht, ist in Teilen katastrophal.

Das System „Hartz IV“ soll nun in Bürgergeld umbenannt werden. Die beiden für die AGENDA 2010 verantwortlichen Parteien möchten diesen Volksmundbegriff unbedingt in einen neuen neoliberal klingenden und wirkenden umfirmieren und sich so aus der Verantwortung stehlen.

Allerdings Bürgergeld bleibt Hartz IV: denn es soll keine höheren Regelleistungen geben, die Sanktionen bleiben bestehen und es gibt keine Lösung zur Wohnkostenlücke.

a. Die Nichtanhebung der Regelleistungen
Der Koalitionsvertrag sagt ganz klar, dass die Regelleistungen nicht angehoben werden sollen. Es ist bekannt, die Regelleistungen sind deutlich zu niedrig. Die Wohlfahrts-, Sozial- und Betroffenenverbände stellen seit Monaten klar, dass sie auf mind. 600 € angehoben werden müssen und dass das jetzige System Armut und Elend per Gesetz bedeutet. Selbst die massiven Preissteigerungen der Lebenshaltungs- und Energiekosten führen weder zu einer Regelleistungserhöhung und noch nicht mal zu einem Solidarzuschlag. Hier nichts zu regeln ist schäbig!

Hier nichts zu regeln ist vermutlich auch verfassungswidrig, denn das BVerfG hat in seinen beiden Regelsatzurteilen von 2010 und 2014 bei kurzfristig „auftretende[n], extreme[n] Preissteigerungen“ zwingend kurzfristige Anpassungen vorgeschrieben. Dies wurde in dem Kurzgutachten von Prof. Anne Lenze vor kurzem rausgearbeitet (siehe Nr. 3 dieses NL, Gutachten von Fr. Lenze: https://t1p.de/p9sgs). Eine solche Situation liegt jetzt vor, die Lebenshaltungs- und Energiekosten schnellen in die Höhe und die Ampel will keinerlei Änderungen bei den Regelleistungen. Die Ampel will noch nicht einmal einen Solidarzuschlag in der Coronazeit.

Solange die Regelleistungen im SGB II/ SGB XII/AsylbLG nicht angehoben werden, ist das Grundsicherungssystem Armut per Gesetz und bleibt Hartz IV, auch wenn es jetzt einen anderen Namen bekommen soll.

b. Sanktionen bzw. das Märchen des Sanktionsmoratoriums
In verschiedenen Veröffentlichungen wird nun von einem "Sanktionsmoratorium" gesprochen, so im Tagesspiegel (https://t1p.de/sz4kd), der Artikel basiert auf einem Papier von Sven Lehmann: https://t1p.de/wc3x
Sven Lehmann schreibt: „Bis zur gesetzlichen Neuregelung keine Sanktionen. Bis Ende 2022 wollen wir die Mitwirkungspflichten der Bürgergeldbeziehenden neu regeln. Bis dahin gilt ein Sanktionsmoratorium: Es werden keine Sanktionen unter das Existenzminimum mehr verhängt“ [….] „Kosten der Unterkunft und Heizung werden grundsätzlich von Sanktionen ausgenommen und Unter-25-Jährige nicht mehr verschärft sanktioniert“ (Das neue Bürgergeld, Sven Lehmann MdB, 24.11.2021).

Zunächst sind erstmal die Begriffe zu klären: ein "Sanktionsmoratorium" bedeutet ein komplettes Aussetzen der Sanktionen.

In dem Lehmann- Papier und medial wird aber nur dargestellt, es gäbe keine „Sanktionen unter das Existenzminimum“ und keine Sanktionen der „Kosten der Unterkunft und Heizung“ sowie „Unter-25-Jährige [werden] nicht mehr verschärft sanktioniert“.

Im Klartext bedeutet dies, dass weiter sanktioniert werden wird, nur nicht „unter das Existenzminimum". Im Ergebnis ist das aber der derzeitige Zustand. Sanktionen nur bis 30 % des Regelsatzes, keine Sanktionierung der KdU und keine verschärften Sanktionen für U-25’er. Das ist das, was das BVerfG in seinem Sanktionsurteil bereits vorgegeben hatte und wo Tacheles nach dem Urteil des BVerfG die Begrenzung der Sanktionen auf 30 % in den Weisungen festklopfen konnte (https://t1p.de/v1o2).

Diese auf 30 % begrenzten Sanktionen jetzt als Sanktionsmoratorium zu verkaufen entspricht einfach nicht der Realität.

Auch möchte ich anmerken: es bedarf zu einem Sanktionsmoratorium eine gesetzliche Regelung, das diese gewollt ist, ist auch nicht im Koalitionsvertrag enthalten. Dafür ist aus den Ampelpapieren zu entnehmen, dass in Zukunft Sanktionen unter „Achtung der Würde des Einzelnen“ erfolgen sollen.
Ob Sanktionen von einer schwarz/roten oder rot/grün/gelben Regierung ausgesprochen werden, macht keinen Unterschied, die einen sagen "Wer nicht arbeitet, soll nicht essen", die anderen sagen "Sanktionen mit Menschenwürde".
Man kann auf dieser Basis übrigens auch nicht von einer Beziehung „auf Augenhöhe“ sprechen. Wenn eine beteiligte Person eine andere sanktionieren kann, ist weder Augenhöhe, noch ein Vertrauensverhältnis gegeben.

Dazu klare Position: Jede Sanktion bedeutet in jedem Fall einen Verstoß gegen die Menschenwürde. Solange ein System mit Sanktionen und nicht mit positivem Anreiz agiert, ist es als „Sanktionsregime“ abzulehnen und bleibt durch die Kombination der gezielten Unterfinanzierung mit Sanktionen faktisch Hartz IV.
Daran ändert auch ein neuer Name nichts.

c. Armut der Alten und Kranken
Dem Koalitionsvertrag sind in Bezug auf das SGB XII keinerlei Änderungen zu entnehmen. Was angedeutet wird, ist lediglich ein höherer Zuverdienst bei vorzeitiger Altersrente.
Es soll aber laut Koalitionsvertrag keine Änderungen bei den Regelleistungen, dem Schonvermögen, bei KFZ, dem Zuverdienst, zu den langlebigen Gebrauchsgütern oder Unterkunftskosten geben.

Im Kern: Das ist ein beschämender Umgang mit den Alten und Kranken. Sie sind und bleiben damit verdammt auf lebenslange Unterfinanzierung und bittere Armut. Man könnte es auch durch die Ampel fortgesetzte planmäßige Organisation des „sozialverträglichen Ableben“ nennen.

Gesamtbewertung: Wir hätten „Anwält*innen der Armen“ und nicht der Autofahrenden in den Koalitionsverhandlungen gebraucht. Das Koalitionspapier ist ein Armutszeugnis für alle Beteiligten. Offensichtlich ist, dass Änderungen auf der Straße (Luisa Neubauer) oder vor Gericht erstritten werden müssen. Erschreckend ist, dass schon der Einleitungssatz des Koalitionsvertrag „Bündnis für Gerechtigkeit“ so falsch ist.

Natürlich sind Kindergrundsicherung, Übernahme der Sozialschutzeregelungen (bei Neuantragstellenden), besserer Zuverdienst bei Schüler*innen und Studierenden kleine und auch wichtige Veränderungen, aber in der Gesamtheit muss hier deutlich nachgebessert werden.
Der erste Schritt sind höhere Regelleistungen und zwar deutlich höhere! Hier wäre wünschenswert, dass die Parteimitglieder ein klares NEIN zu dem Koalitionsvertrag in dieser Form aussprechen!

2. Tacheles Kampagne: Angemessenheitsfiktion in den Unterkunftskosten - Für das Jahr 2020 und 2021 jetzt Überprüfungsanträge stellen!
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In einer Vielzahl von Fällen werden trotz eindeutiger Rechtslage Unterkunftskosten im SGB II/SGB XII und bei sog. Analogberechtigten nach dem AsylbLG nicht in tatsächlicher Höhe gezahlt.
Im Rahmen des Sozialschutz-Paketes „Vereinfachtes Verfahren für den Zugang zu sozialer Sicherung aufgrund der COVID-19-Pandemie“ wird in § 67 Abs. 3 SGB II/§ 141 Abs. 3 SGB XII bestimmt, dass alle Unterkunfts- und Heizkosten nach § 22 Abs. 1 SGB II / § 35 Abs. 1 SGB XII und § 42a Abs. 1 SGB XII unabhängig von ihrer Höhe als angemessen gelten und es sich dabei um eine unwiderlegbare Fiktion handelt. Diese gesetzliche Bestimmung nennt sich »Angemessenheitsfiktion«. Diese Regelung trifft für das ALG II, für die Sozialhilfe, und auf sog. Analogleistungsberechtigte nach dem AsylbLG, also Geflüchtete, die länger als 18 Monate in Deutschland sind, zu.
Gesetzeszweck dieser Schutzregelung ist, dass sich SGB II- und SGB XII - Leistungsbeziehende in der Zeit der Pandemie "nicht auch noch um ihren Wohnraum sorgen müssen" (vgl. Gesetzesbegründung, BT-Drs 19/18107, S 25).

Wurden 2020 und 2021 die Unterkunfts- oder Heizkosten nicht in tatsächlicher Höhe anerkannt ist es jetzt höchste Zeit, noch im Jahr 2021 Überprüfungsanträge zu stellen um rückwirkend die Leistungsansprüche zu sichern. Das betrifft Menschen aus dem SGB II/SGB XII und die Analogleistungsberechtigten nach dem AsylbLG.

Hier muss jetzt gehandelt werden.

Umfangreicher Text und Musteranträge gibt es auf der Tacheleswebseite: https://t1p.de/xvjd

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Hartz IV überwinden. Bürgergeld als Neustart für die Existenzsicherung?
Zusammen mit der Diakonie Deutschland lädt der Evangelische Verband Kirche-Wirtschaft-Arbeitswelt (KWA) zur Teilnahme an einem Online-Fachgespräch

„Hartz IV überwinden. Bürgergeld als Neustart für die Existenzsicherung?“ am 17.12.2021 von 13-16 Uhr ein.

Wir wollen u.a. mit Fach-Politiker*innen aus dem Bundestag auf der Grundlage von Vorschlägen, die der KWA und die Diakonie Deutschland im Juni 2021 zur Neuordnung der Existenzsicherung vorgestellt haben, über die konkrete Ausgestaltung des neuen Bürgergelds sprechen.

Anmeldung hier: https://eveeno.com/156596544

Weitere Infos hier: https://t1p.de/54zq

3. Stefan Sell: Zum Existenzminimums bzw. zum zeitnahen Inflationsausgleich in der Grundsicherung / Gas- und Strompreise im Jahr 2022
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Stan Sell widmet sich in seiner aktuellen Veröffentlichung der Frage, wie das Existenzminimums durch einen zeitnahen Inflationsausgleich erhalten bleiben kann und macht klar, dass der fehlende Ausgleich auch verfassungsrechtlich sehr kritisch ist. Zum Artikel von Stefan Sell: https://t1p.de/jyym

Die Gas- und Strompreise im Jahr 2022 werden drastisch steigen, auch dieses ist selbstverständlich bei den unterdeckten Regelleistungen zu berücksichtigen, dazu mehr hier: https://t1p.de/mtmu

4. Neue AsylbLG-Leistungssätze / Arbeitshilfe der Diakonie zur Erlangung von RBS1 statt RBS2
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Das BMAS hat die neuen Leistungssätze nach dem AsylbLG, gültig ab Januar 2022, auf seiner Homepage veröffentlicht. Es gibt zwischen einem und drei Euro mehr im Monat, also deutlich unter dem Inflationsausgleich.
Neue RB’s im AsylbLG: https://t1p.de/w88t

Die Diakonie Hessen hat eine sehr gute Arbeitshilfe erstellt, wie man gegen die Einstufung in Regelbedarfsstufe 2 vorgehen sollte, in die alle in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebrachten alleinstehenden und alleinerziehenden Erwachsenen eingestuft werden. Auch Personen, die bereits Analogleistungen nach §2 AsylbLG erhalten, sind von diesen Kürzungen betroffen. Gegen diese Rückstufungen sind Betroffene vereinzelt gerichtlich vorgegangen. Dabei haben alle hessischen Sozialgerichte bislang im Sinne der Kläger entschieden und auf Wiedereinsetzung der Regelbedarfsstufe 1 entschieden. Auch hat inzwischen das Landessozialgericht Hessen in zwei Fällen die Kürzungen für verfassungs- und europarechtswidrig erklärt. Die Arbeitshilfe gibt es hier: https://t1p.de/2m2y

5. Kinderfreizeitbonus – rausgefallene Kinder erhalten Nachzahlung
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Die Bundesregierung hatte in ihrem "Aktionsprogramm Aufholen nach Corona" u.a. einen "Kinderfreizeitbonus" - eine Geldleistung von 100 Euro für Kinder und Jugendliche in bedürftigen Familien zur Auszahlung gebracht.
160.000 Kinder und Jugendliche hatten diese Leistung allerdings nicht erhalten, weil sie nicht Teil der elterlichen BG waren. Dieser systematische Fehler soll jetzt korrigiert werden. Im Dez. 2021 soll diesen Kindern und Jugendlichen der Freizeitbonus von 100 EUR automatisch nachgezahlt werden.

Mehr dazu beim Pari unter: https://t1p.de/wev0

6. Aktualisierte Folien zum SGB II im Netz
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Dann möchte darauf hinweisen, dass wieder mal aktualisierte Folien zum SGB II im Netz sind. Diese sind hier zu finden: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/folien-zum-sgb-ii/

7. Zum Jahreswechsel gibt es eine neue Tacheles Homepage
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Ab dem Jahreswechsel wird es eine neue Tacheles Homepage geben. Die Neue wird übersichtlicher, komfortabler, handykompatibel sein und den ein oder anderen neuen Service beinhalten. Das nur schon mal zur Ankündigung.

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Kontakt: info@harald-thome.de

8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Teilnehmenden werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt. Diese biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an. Wegen starker Belegung gibt diese Fortbildung erst wieder im nächsten Jahr, Anmeldung aber jetzt schon möglich,

- 07./08. März 2022 als Online-Seminar
- 28./29. März 2022 als Online-Seminar
- 04./05. April 2022 als Online-Seminar
- 09./10. Mai 2022 als Online-Seminar
- 30./31. Mai 2022 als Online-Seminar
- 14./15. Juni 2022 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/chgq

9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Antragsverfahren, Mitwirkungspflichten, Bestandskraft- und Wirksamkeit von Verwaltungsakten, Aufhebung von Bescheiden, das Überprüfungsverfahren, die vorläufige Leistungsgewährung, alles in allem: die Basics der Sozialberatung.
In den genannten Bereichen bestehen große Unsicherheiten und häufig auch keine ausreichende Kenntnis und das soll damit geändert werden.
Diese findet statt

- 31. Jan. 2022 als Online-Seminar
- 17. Feb. 2022 als Online-Seminar
- 16. März 2022 als Online-Seminar
- 12. April 2022 als Online-Seminar
- 25. Mai 2022 als Online-Seminar
- 16. Juni 2022 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/hdlq

10. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II - Bescheide prüfen und verstehen / 3 und 2 Tages-Online-Seminar
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In dieser dreitägigen und zweitätigen Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt und gerechnet, gerechnet und nochmal gerechnet.
Struktur der Fortbildung: zwei Tage Theorie und dann ein Tag rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und nochmal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen. Zweitagesfortbildung: 1 ½ Tag Systematik und danach rechnen.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 14./15./16. Feb. 2022 als Online-Seminar
- 23./24. März 2022 als Online-Seminar
- 20./21. Juni 2022 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/kdiq

11. Fortbildung: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

- 14. März 2022 als Online-Seminar
- 20. April 2022 als Online-Seminar
- 23. Mai 2022 als Online-Seminar
- 07. Juni 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/xily

12. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
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Diese Fortbildung richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und dem Jobcenter behandelt.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 22. Feb. 2022 als Online-Seminar
- 21. März 2022 als Online-Seminar
- 13. Mai 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/85hu

13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt

- 24. Jan. 2022 als Online-Seminar
- 15. März 2022 als Online-Seminar
- 11. April 2022 als Online-Seminar
- 10. Juni 2022 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/u67n


14. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis
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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.

Diese Fortbildung biete ich an:

- 25. Jan. 2022 als Online-Seminar
- 22. März 2022 als Online-Seminar
- 19. April 2022 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/93hz

15. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2022
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In dem 5-Tages-Intensivseminar geht es geballt und intensiv in das SGB II rein, dort werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und einfach klein-fein zerlegt. starker Belegung gibt es erst wieder im nächsten Jahr freie Plätze. Wegen starker Belegung gibt es diese Fortbildung auch erst wieder im nächsten Jahr.
Ich biete die nächsten SGB II – Intensivseminar über 5 Tage am an:

- 16. – 20. Mai 2022 als Präsenzseminar in Wuppertal
- 22. – 26. Aug. 2022 als Online-Seminar

Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage ist zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!
Das Seminar im Mai 2022 ist als Präsenzfortbildung geplant, wenn die Coronalage eine Präsenzveranstaltung nicht zulässt, wird es als Online-Seminar durchgeführt.
Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/j6vu

16. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht sowie zu vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben.

Diese Fortbildung biete ich an:

- 11. Feb. 2022 als Online-Seminar
- 27. Juni 2022 als Online-Seminar
Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://t1p.de/qme5

17. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II
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Diese Fortbildung biete ich am

- 01. Feb. 2022 als Online-Seminar

an.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/e8ef

18. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.
Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Das Grundlagenseminar SGB XII findet zurzeit nur als Webseminar statt. Weitere Termine werden alsbald bekanntgegeben.

- 24./25. Januar 2022 als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9

19. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
21.02.2022 als Online-Seminar
Infos und Anmeldung unter: www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

So das war es dann.
Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé

 
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