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Martin Josef Haas
MJH Rechtsanwälte, Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Fuggerstr. 14
86830 Schwabmünchen


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Hoffnungslosigkeit der Rechtsverfolgung im Offshore-Bereich?

Tradi-xa, BeCFD, MRG-SS, OptionsStarsGlobal; United Asset Finance, Option888, Orion Service EOOD, Marketstradning, BeCFD, u.a.

Tradi-xa, BeCFD, MRG-SS, OptionsStarsGlobal; United Asset Finance, Option888, Orion Service EOOD u.a.
So heißen nur ein paar der zahlreichen Online-Anbieter für den Handel mit Finanzinstrumenten wie beispielsweise CFD und Forex.
Dass der Handel mit Finanzprodukten wie CFD jedoch alles andere als einfach ist, merken viele Anleger erst, wenn Sie viel Geld investiert und nach einer scheinbar glücklichen Anfangsphase letztendlich alles verloren wird.

Die oben stehenden Anbieter sind nur ein Bruchteil derer, die inzwischen auf der Liste unserer Kanzlei stehen – eine Liste mit Anbietern von Handelsplattformen, die im Internet hoch-professionell auftreten, um auf diese Weise auch konservative Verbraucher damit zu locken, das Große Geld zu machen. Von Anfangsgewinnen fasziniert investieren Anleger schließlich Ersparnisse, Geldmittel aus Erbschaft oder versuchen etwa den Handel mit CFD nicht nur zum Zweck der Spekulation sondern vielmehr zum Zweck der Vermögensbildung zu nutzen.

So ist das gesamte Geschäftsmodell vieler dieser Internethandelsplattformen, die meist nicht über die erforderlichen Genehmigungen der nationalen Finanzaufsichtsbehörden verfügen, darauf ausgelegt, den Anleger zu täuschen und das Geld zu vereinnahmen.

In Bezug auf die Rechtsverfolgung der Ansprüche der Anleger ist festzustellen, dass es durchaus Handelsplattformen gibt, die nach anwaltlicher Korrespondenz Vergleichsvorschläge getätigt haben, wodurch es möglich war, den Schaden des Anlegers zu minimieren.
Im Übrigen wurden gegen Internethandelsplattformen auch bereits Urteile zu Gunsten des Anlegers vor Gericht erstritten – was durchaus erfreulich ist. Dies betrifft jedoch fast ausschließlich Handelsplattformen, mit Sitz im europäischen Inland oder bspw. den Zypern.

Online-Anbieter mit Sitz auf tropischen Inseln wie den St. Vincent and the Grenadines, den Marshall Islands oder etwa den Ajeltake Islands sind hingegen typische Standorte, die von Betreibergesellschaften von Handelsplattformen gewählt werden, die insgesamt nicht so einfach zu erreichen sind. Wir befinden uns dabei im sogenannten Offshore-Bereich.
Häufig werden sogenannte Offshore- bzw. Briefkastengesellschaften gegründet, um diese den Trader als den maßgeblichen Vertragspartner zu präsentieren. Da in Staaten wie bspw. Panama eine besonders günstige Besteuerung möglich ist, ist nicht jeder dieser Gesellschaften mit kriminellen Machenschaften in Verbindung zu bringen. Allerdings müssen wir als Kanzlei, die sich auf den Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisiert hat und sich seit vielen Jahren mit Fällen dieser Art beschäftigt, gerade auch gegenüber unerfahrenen Anlegern vor solchen Handelsplattformen warnen.
So besteht unsererseits der Verdacht, dass Initiatoren der Betreiber von Handelsplattformen den Sitz ihres Unternehmens bewusst in solchen Ländern wählen, um dort zwar formal einen offiziellen Firmensitz zu besitzen, dort aber weder einer geschäftlichen Aktivität nachgehen noch das Firmenvermögen verwalten.
Die Standorte werden dabei auch u.a. bewusst gewählt, um die Rechtsverfolgung enttäuschter Anleger zu erschweren - dies mit Erfolg.
Um den Anlegern wirklich helfen zu können und gegen die Betreibergesellschaften vorgehen zu können, ist es notwendig, den wahren Sitz der Betreibergesellschaft ausfindig zu machen. Dies benötigt in erster Linie viel Zeit.
So sind wir, als Anwälte, im Offshore-Bereich auf die Informationen mit nationalen und internationalen Behörden, wie der BaFin und zahlreichen Ermittlungsbehörden angewiesen. Dies, um dort zu Erkenntnissen zu gelangen, die zu Verantwortlichen führen. Dies kann durchaus gelingen und ist auch grundsätzlich empfehlenswert.

Doch letztendlich kann eine erfolgreiche Rechtsverfolgung in diesem Bereich eben nicht im gleichen Maße garantiert werden, wie dies im Fall von Banken oder Wertpapierhändlern mit Firmensitz in der BRD der Fall ist. Warum? Ganz einfach: Urteile die man in Deutschland
erstreiten kann, können im Zweifel nicht im (außereuropäischen) Ausland vollstreckt werden. Firmen die als P.O. Boxes gegründet werden verfügen ggf. nicht über ausreichend Firmenvermögen, sondern sind leere Hüllen, die lediglich gegründet wurden um Formalien im Internet (eben das Nennen einer Betreiberfirma einer Handelsplattform) genannt werden.

Der Anleger der sich als Vertragspartner eine off-shore Gesellschaft gesucht hat, muss sich bewusst sein, dass die Rechtsverfolgung im Regelfall mit aufwendigen Recherchen verbunden sind, bevor es ermöglicht ist ggf. tatsächlich Verantwortliche zu entlarven, die dann " Zur Zahlung gebeten werden können". Vorsicht aber auch vor unseriösen Cash-Back- Anbietern im Internet. GGf. sind viele davon bewusst von Intiatoren betrügerischer Handelsplattformen "nachgebaut" um betrogenen Anlegern auch noch das "letzte Geld abzunehmen".

Rechtsverfolgung kann sehr teuer sein. Fragen Sie uns. Wir bieten von vorne herein die für Sie so notwendige Kostentransparenz.
 
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