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Wohnkostenlücke im SGB II /Süddeutsche Zeitung greift das Problem auf

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:



1. Wohnkostenlücke im SGB II /Süddeutsche Zeitung greift das Problem auf
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In meinen letzten Newslettern hatte ich über die Wohnkostenlücke im SGB II berichtet (s. https://t1p.de/q2o8). Im Ergebnis kam aufgrund einer Anfrage der Linken raus, dass trotz Sozialschutzpaketregelungen in 450.000 Haushalten die KdU nicht in vollständiger Höhe anerkannt wurden und der durchschnittliche Betrag der nicht anerkannten KdU pro Haushalt rund 87 EUR beträgt. Am heftigsten trifft es Hartz IV-Beziehende im Landkreis Ebersberg, dort werden durchschnittlich 234,84 EUR, in München 213,13 EUR und in Dachau 198,47 EUR pro gekürztem Haushalt an KdU nicht anerkannt. Dazu hat letzte Woche die Süddeutsche berichtet: https://t1p.de/e5ow

Nachbemerkung zur Stellungnahme des Jobcenterleiters, Herrn Hoigt: er sagt es seien „nur 10,7 Prozent aller Bedarfsgemeinschaften betroffen“ und die Betroffenen seien quasi selber schuld, weil sie keine Nachweise über Wohnungssuche vorgelegt hätten.
Dem ist entgegenzuhalten: jede Kürzung der existenzsichernden Leistungen ist rechtlich fraglich und stellt einen Verstoß gegen die Menschenwürde dar, selbst wenn es „nur“ ein einziger Fall ist. Das Problem entsteht, weil die vom Jobcenter und der Sozialverwaltung festgesetzten Mietwerte viel zu niedrig sind.
Zudem ist das Jobcenter beratungspflichtig und zwar orientiert am Einzelfall und Empfängerhorizont, der Nachweis ob Wohnungen gesucht werden ist eine Selbsthilfe- und Mitwirkungsobliegenheit, hier bestehen nach § 14 Abs. 2 SGB II besondere Beratungs- und Supportpflichten, diese nimmt das Jobcenter des LK Ebersberg aber offensichtlich nicht wahr.

Daher macht es sich der Geschäftsführer Herr Hoigt ein bisschen zu einfach. Diese Kürzungen sind drastisch und weit oberhalb dessen, was das Bundesverfassungsgericht im Bereich für Sanktionen zulässt, hiernach sind Kürzungen von 30 % des Regelbedarfes = 133,80 EUR und das max. für drei Monate zulässig. Die Kürzungen der Miete in Ebersberg werden über einen viel längeren Zeitraum, im Zweifel über Jahre durchgeführt. Daher müssen im Landkreis Ebersberg und anderswo deutlich die Alarmglocken schrillen und etwas getan werden.

2. Existenzsicherungsleistungen für afghanische Ortskräfte
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Hier einige Infos von Pro Asyl zu den Existenzsicherungsleistungen für sog. afghanische „Ortskräfte“, wenn sie mal in Deutschland sind oder sein sollten. Derzeit sind es wohl, dank des „engagierten Einsatzes“ der Bundesregierung 138 afghanische Ortskräfte mit 496 Angehörigen. Dazu nur eine Bemerkung, was in Afghanistan passiert ist, ist ein schändliches Versagen der Bundesregierung!

Insgesamt geht die Bundesregierung von 40.000 Menschen aus, „die einen Bezug zu Ortskräften haben“ und noch aufgenommen werden müssten.
Diese Menschen haben ab Einreise einen Anspruch auf SGB II – Leistungen und auf einen Zugang zu Integrations- und Berufssprachkursen. Mehr dazu hier: https://t1p.de/x398

Hier noch umfassende Infos zur Ausreisemöglichkeiten aus Afghanistan nach Ende der militärischen Luftbrücke und Hinweise für die Beratung von Afghan*innen: https://t1p.de/3xs8

Ich möchte zum völligen Versagen der Bundesregierung noch auf einen sehr wichtigen Artikel im Verfassungsblog hinweisen, der sagt: Das Ortskräfte-Debakel hat im Innenministerium seinen Ursprung - Über die migrationspolitische Blockadehaltung des Bundesministeriums des Inneren und seine Gründe, den Artikel gibt es hier: https://t1p.de/t5h1

3. BA hat gegenüber 517.669 Minderjährigen offene Forderungen mit einem Gesamtbetrag von 173 Millionen Euro
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Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 9. August 2021 auf Frage 60 der MdB Judith Skudelny (FDP) in BT-Drs. 19/31996:

“Wie die Bundesagentur für Arbeit mitteilt, hat sie gegenüber 517.669 Minderjährigen offene Forderungen mit einem Gesamtbetrag von 173.671.919 Euro (Stand: 3. August 2021). Dabei handelt es sich um Forderungen aus den Rechtskreisen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und des Bundeskindergeldgesetzes.”

Siehe auch Antwort 101 in BT-Drs. 19/28338: “Seit Januar 2021 werden volljährig Gewordene, denen gegenüber Rückforderungen bestehen, mit einem gesonderten Schreiben über die Möglichkeit der Beschränkung der Minderjährigenhaftung gemäß § 1629a BGB ausführlich und adressatengerecht informiert.
Mehr dazu hier: https://t1p.de/74kj

Bemerkung dazu: ab und zu gibt es seit Neuestem tatsächlich Hinweise auf die Minderjährigenhaftungsbeschränkung von der BA. Allerdings könnte die BA im Rahmen ihrer Beratungspflicht nach §§ 14 SGB I und § 14 SGB II von Anfang an in jedem einzelnen Fall darauf hinweisen und erst recht die Verhaltensregeln, dass zum Stichtag 18. Geburtstag Sparbuch und Girokonto möglichst leer sein sollten, präzise darstellen. Damit könnte einigen Jungerwachsenen ein schuldenfreier Neustart in die Volljährigkeit ermöglicht werden.

4. Regelleistungen SGB II/SGB XII sollen im nächsten Jahr um 3 EUR steigen
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Für das nächste Jahr hat die Bundesregierung eine Regelsatzerhöhung von zwei Euro für Kinder unter 14 und drei Euro für Jugendliche und Erwachsene angekündigt.

Geplant sind folgende Änderungen:

RB-Stufe 1 / Alleinstehende von 446 € auf 449 € / + 3 €
RB-Stufe 2 / Partner innerhalb BG von 401 € auf 404 € / + 3 €
RB-Stufe 3 / U 25 im Haushalt der Eltern von 357 € auf 360 € / + 3 €
RB-Stufe 4 / Jugendliche von 15 bis 17 J. von 373 € auf 376 € / + 3 €
RB-Stufe 5 / Kinder von 6-14 Jahren Alleinstehende von 309 € auf 311 € / + 3 €
RB-Stufe 6 / Kinder von 0 bis unter 6 Jahren von 283 € auf 285 € / + 2 €

Details zu den Änderungen hier: https://t1p.de/p5z8

Der Paritätische hat die für 2022 angekündigte Hartz IV-Regelsatz-Erhöhung um zwei Euro für Kinder unter 14 und drei Euro für Jugendliche und Erwachsene als “blanken Hohn”, viel zu niedrig und bitter für alle Betroffenen kritisiert. Faktisch gleiche die “lächerlich geringe” Anpassung von weniger als einem Prozent nicht einmal die Inflation aus und komme somit sogar einer Kürzung gleich, kritisiert der Verband. Der Verband fordert die Bundesregierung auf, umgehend dafür zu sorgen, dass die Fortschreibungsformel für die Regelsätze in der Grundsicherung so angepasst wird, dass Preissteigerungen immer mindestens ausgeglichen werden. Davon unabhängig kritisiert der Paritätische die Regelsätze als grundsätzlich nicht bedarfsdeckend und fordert eine zügige Erhöhung auf mindestens 600 Euro.

Kritik des Pari: https://t1p.de/acnn

Selbst der Vize-Chef des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB), Ulrich Walwei kritisiert diese Regelleistungen und fordert „Gerade um ein menschenwürdiges Leben zu sichern, sind etwa die Preisentwicklung von Lebensmitteln, Bekleidung oder auch von Drogerieartikeln unbedingt einzubeziehen“. Verivox sagt schon für dieses Jahr: der “Neue Hartz-IV-Satz deckt Stromkosten nicht ausreichend ab”. Im Jahr 2019 wurde in 289.000 Haushalten der Strom abgestellt. Ein Großteil der Stromsperren betrifft SGB II/SGB XII Haushalte. Die Ansparkonzeption aus den Regelbedarfen ist faktisch gescheitert, 67,6 % der SGB II-beziehenden Familien können im Monat keinen festen Betrag aus den Regelbedarfen sparen (BVerfG 23.7.2014 – 1 BvL 10/12, Rn 115 – 121). Die Folge sind immer größere Verschuldung, Schulden beim Jobcenter und damit eine immer größere Verarmung aller SGB II/SGB XII und AsylbLG Leistungen Beziehenden.
Das sind klare Hinweise und Mahnungen. Die bestehenden Regelbedarfe sind an der Unterkante dessen was verfassungsrechtlich noch zulässig ist, sagt selbst das BVerfG. Die Preisentwicklung muss berücksichtigt werden, fordert das IAB, als das BA-eigene Wissenschaftsinstitut. Von Jahr zu Jahr wird der Fehlbetrag zwischen den Stromkosten und der Energie in den Regelleistungen höher. Die Sozial- und Betroffenenverbände fordern dringend eine deutliche Erhöhung.

Bemerkung: Es ist Zeit, hier kurzfristig die überfälligen Änderungen vorzunehmen. Für Alleinstehende haben die Regelleistungen mind. 600 € zu betragen, für die anderen Personengruppen modifiziert angepasst zu werden. Die Preise steigen systematisch, die Energiekosten explodieren, daher müssen die Regelbedarfe massiv erhöht werden. Zudem ist als Übergangsregelung ein bedarfsdeckender Coronazuschlag von 100 EUR monatlich einzuführen, bis neue bedarfsdeckende Regelbedarfe festgesetzt sind.

5. Neue Weisungen der BA zum Kurzarbeitergeld
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Die BA hat neue Weisungen zum Kurzarbeitergeld herausgegeben. Die BA dazu: Zusammenfassung: Die Fachlichen Weisungen (FW) und die Antragsunterlagen zu § 106a SGB III werden angepasst. Die Regelungen in den FW zum Kurzarbeitergeld (FW Kug) zur Qualifizierung während Kurzarbeit (§ 96 SGB III in Ziffer 2.11) und zur Fortsetzung der versicherungspflichtigen Beschäftigung bei Befristung (§ 98 in Ziffer 4.2 Absatz 2) der Fachlichen Weisungen werden neu gefasst.
Details hier: https://www.arbeitsagentur.de/datei/weisung-202108007_ba147134.pdf

6. Sozialgerichtsbarkeit wieder Online
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Auf der Webseite https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/ werden seit Jahren von den Gerichten selbst sozialrechtliche Entscheidungen veröffentlicht, die Webseite ist seit Monaten aus dem Netzt genommen worden hat damit für alle die mit aktuellen sozialrechtlichen Entscheidungen arbeiten eine große Lücke geschaffen. Jetzt ist sie wieder online. Herzlichen Dank an die MacherInnen!

7. KdU Richtlinien auf Aktualität überprüfen
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Von uns werden die bekannten kommunalen Richtlinien (KdU/Erstausstattung/BuT) veröffentlicht.
Hier möchte ich alle NewsletterleserInnen bitten, zu prüfen, ob ihr ggf. aktuelle vorliegen habt oder welche auf den Webseiten eurer Jobcenter veröffentlicht sind und wenn ja, mir diese bitte zu übersenden. Auch cool wäre, wenn diejenigen die ein bisschen Zeit haben, mal eine Internetrecherche für die eigene und Nachbarkommunen durchführen könnten. Die Datenbank ist
hier: https://harald-thome.de/informationen.html

8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Teilnehmenden werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt. Diese biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an. Wegen starker Belegung gibt diese Fortbildung erst wieder im nächsten Jahr, Anmeldung aber jetzt schon möglich,

- 10./11. Jan. 2022 als Online-Seminar
- 07./08. Feb. 2022 als Online-Seminar
- 23./24. Feb. 2022 als Online-Seminar
- 07./08. März 2022 als Online-Seminar
- 28./29.März 2022 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/chgq

9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Antragsverfahren, Mitwirkungspflichten, Bestandskraft- und Wirksamkeit von Verwaltungsakten, Aufhebung von Bescheiden, das Überprüfungsverfahren, die vorläufige Leistungsgewährung, alles in allem: die Basics der Sozialberatung.
In den genannten Bereichen bestehen große Unsicherheiten und häufig auch keine ausreichende Kenntnis und das soll damit geändert werden.
Diese findet statt
- 17. Jan. 2022 als Online-Seminar
- 17. Feb. 2022 als Online-Seminar
- 16. März 2022 als Online-Seminar
- 12. April 2022 als Online-Seminar
- 25. Mai 2022 als Online-Seminar
- 16. Juni 2022 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: t1p.de/hdlq

10. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II - Bescheide prüfen und verstehen / 3 Tages-Online-Seminar
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In dieser dreitägigen Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt und gerechnet, gerechnet und nochmal gerechnet.
Struktur der Fortbildung: zwei Tage Theorie und dann ein Tag rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und nochmal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 15./15./16. Feb. 2022 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/kdiq

11. Fortbildung: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

- 10. Sept. 2021 als Online-Seminar (1 Platz frei)
- 20. Dez. 2021 als Online-Seminar
- 26. Jan. 2022 als Online-Seminar
- 14. März 2022 als Online-Seminar
- 20. April 2022 als Online-Seminar
- 23. Mai 2022 als Online-Seminar
- 07. Juni 2022 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/xily

12. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
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Diese Fortbildung richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und dem Jobcenter behandelt.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 15. Dez. 2021 als Online-Seminar
- 18. Jan. 2022 als Online-Seminar
- 22. Feb. 2022 als Online-Seminar
- 21. März 2022 als Online-Seminar
- 13. Mai 2022 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/85hu

13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt

- 03.Sept. 2021 als Online-Seminar (1 Platz frei – kurzfristige Anmeldung möglich)
- 18. Nov. 2021 als Online-Seminar
- 24. Jan. 2022 als Online-Seminar
- 15. März 2022 als Online-Seminar
- 11. April 2022 als Online-Seminar
- 10. Juni 2022 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/u67n


14. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis
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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.

Diese Fortbildung biete ich an:

- 13. Sept. 2021 als Online-Seminar
- 08. Nov. 2021 als Online-Seminar
- 25. Jan. 2022 als Online-Seminar
- 22. März 2022 als Online-Seminar
- 19. April 2022 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/93hz

15. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2022
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In dem 5-Tages-Intensivseminar geht es geballt und intensiv in das SGB II rein, dort werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und einfach klein-fein zerlegt. starker Belegung gibt es erst wieder im nächsten Jahr freie Plätze. Wegen starker Belegung gibt es diese Fortbildung auch erst wieder im nächsten Jahr.
Ich biete die nächsten SGB II – Intensivseminar über 5 Tage am an:

- 16. – 20. Mai 2022 als Präsenzseminar in Wuppertal

Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage ist zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!
Das Seminar im Mai 2022 ist als Präsenzfortbildung geplant, wenn die Coronalage eine Präsenzveranstaltung nicht zulässt, wird es als Online-Seminar durchgeführt.
Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/j6vu

16. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung von Behördenansprüchen
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In der Fortbildung werden die Rahmenbedingung der Darlehensgewährung im SGB II und die Aufrechnung von Darlehen und sonstige Geltendmachung im und nach dem SGB II-Bezug und die Möglichkeiten der Interventionspunkte und Gegenwehr rausgearbeitet.

Diese Fortbildung biete ich an:

- 21. Dez. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://t1p.de/913t

17. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II
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Diese Fortbildung biete ich am

- 22. Okt. 2021 als Online-Seminar
- 01. Feb. 2022 als Online-Seminar

an.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/e8ef

18. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht sowie zu vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben.

Diese Fortbildung biete ich an:

- 17. März 2022 als Online-Seminar
Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://t1p.de/qme5

19. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.
Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Das Grundlagenseminar SGB XII findet zurzeit nur als Webseminar statt. Weitere Termine werden alsbald bekanntgegeben.

- 24./25. Januar 2022 als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9

20. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
- 08. Nov. 2021 als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/uuge

So das war es dann.
Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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