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nfos über Rechtsänderungen im SGB II

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:


1. Infos über Rechtsänderungen im SGB II
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a. Keine Anrechnung mehr von Überbrückungsgeld bei Haftentlassenen
Ab 1.7. 2021 ist im SGB II Überbrückungsgeld von Haftentlassenen nach § 51 StVollzG oder vergleichbare Leistungen nach landesrechtlichen Regelungen nicht mehr als Einkommen zu berücksichtigen (§11a Abs. 6 SGB II). Diese Regelung gilt nur im SGB II, im SGB XII ist eine vergleichbare Regelung nicht getroffen worden.

b. Keine Anrechnung mehr der Pauschale für ehrenamtliche Betreuer*innen als Einkommen
Ebenfalls zum 1.7.2021 wurde die Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Betreuer*innen bis 3.000 € im Kalenderjahr anrechnungsfrei gestellt (§ 11a Abs. 1 Nr. 4 SGB II). Diese Regelung gilt auch im SGB XII (§ 82 Abs. 1 Satz 2 Nr.4 SGB XII).
Hier ist wichtig, dass sich die Anrechnungsfreiheit der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Betreuer*innen nicht negativ auf die Einkommensbereinigung anderer Einkünfte auswirkt. Also wären beispielsweise Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Betreuung in Höhe von 3.000 € und Übungsleiterpauschale in Höhe von ebenfalls 3.000 € / jährlich nebeneinander anrechnungsfrei.

2. Kinderfreizeitbonus: Kinder in Hartz IV Haushalten, die selbst keine SGB II – Leistungen erhalten - Jetzt noch Antrag auf Kinderwohngeld im August stellen
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Der »Kinderfreizeitbonus« (§ 71 SGB II, § 16 AsylbLG, bzw. § 6d BKGG) wird im Monat August für minderjährige Kinder in Höhe von 100 Euro erbracht, wenn diese im Stichmonat August 2021 Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II des SGB II oder Kinderzuschlag erhalten. Auch wenn das Kind bei einem Bezug von Wohngeld als Haushaltsmitglied berücksichtigt wird, besteht ein Anspruch auf den Kinderbonus.

Das ist der Fall beim sogenannten »Kinderwohngeld«. Anspruchsinhaber*in ist zwar der Elternteil, der die Miete schuldet und daher antragsberechtigt ist, bei der Berechnung als Haushaltsmitglied berücksichtigt ist aber das Kind. Wenn der gesamte Haushalt Wohngeld bezieht, gilt dies natürlich auch.

Im Falle des SGB II-Leistungsbezugs oder AsylbLG-Bezugs des minderjährigen Kindes spielt es keine Rolle, ob für das Kind Kindergeld bezogen wird. Bei laufenden Leistungen nach dem SGB II oder AsylbLG wird der »Bonus« ohne Antrag erbracht. Das gilt auch, wenn Kinderzuschlag bezogen wird. Werden Kinderzuschlag und Leistungen des Lebensunterhalts nach dem SGB II gleichzeitig bezogen, was seit dem 1. Juli 2019 der Fall sein kann, ist die Familienkasse für die Erbringung des Kinderfreizeitbonus zuständig. Ansonsten ist ein Antrag bei der Familienkasse zu stellen.
Mehr in Sozialrecht Justament August Ausgabe 2021, S. 13, Download hier: https://t1p.de/c54w

3. Infos zum Thema Schulbücher
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Seit Jahresbeginn wurde der neue § 21 Abs. 6a SGB II / 30 Abs. 9 SGB XII eingefügt, nach diesem haben SchülerInnen, die aufgrund der jeweiligen schulrechtlichen Bestimmungen oder schulischen Vorgaben Aufwendungen zur Anschaffung oder Ausleihe von Schulbüchern oder gleichstehenden Arbeitsheften haben, einen Anspruch auf Übernahme der dahingehenden Schulbuchkosten.
Darin umfasst sind alle Schulbuchkosten, die anfallen. Seien es komplette Kosten, Ausleihgebühren oder Eigenanteile die nach landerechtlichen Bestimmungen anfallen.
Dabei gibt es aber ein paar Dinge zu beachten:
1. Um diese Kosten erstattet zu bekommen, bedarf es eines Nachweises der Schule, welche Bücher anzuschaffen sind, sowie eine Quittung über die entstandenen Kosten.
Handelt es sich um erhebliche Kosten, z.B. wegen fehlender Lernmittelfreiheit in einem Bundesland, müssen die Kosten nach vorheriger Bezifferung monatlich im Voraus erbracht werden (§ 42 Abs. 1 SGB II). Das bedeutet, das JC hat vorzustrecken.
3. Im SGB XII (nach dem 3. Kapitel) und bei den Analogleistungen nach AsylbLG muss beachtet werden, dass die Anträge auf Übernahme zwingend im Monat des Kaufes gestellt werden müssen! Im SGB II können die Anträge auch deutlich später gestellt werden.

4. BSG zur Übernahme von Kosten für eine Schuldnerberatung als kommunale Eingliederungsleistung
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Aus dem Terminsbericht des Bundessozialgericht (B 14 AS 18/20 R, Verhandlung 21.7.2021): „Schuldnerberatung als kommunale Eingliederungsleistung kann zur Verwirklichung einer ganzheitlichen und umfassenden Betreuung und Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit erbracht werden, wenn sie dafür erforderlich ist.
Die Erforderlichkeit ist im Rahmen des § 16a Nr 2 SGB II nicht einengend so zu verstehen, dass eine Leistungserbringung nur bei einer prognostisch unmittelbar folgenden Arbeitsaufnahme in Betracht kommt oder nur dann, wenn sie die einzige Möglichkeit zur Eingliederung in Arbeit darstellt.
Sie kann auch dann erforderlich sein, wenn sie die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erst vorbereitet oder flankierend unterstützt, indem sie der Bewältigung von Motivationsproblemen und der Stabilisierung der Betroffenen dient.
Dennoch verliert sie dadurch nicht ihren finalen Bezug zum übergeordneten Ziel der Eingliederung der leistungsberechtigten Person in Arbeit.

Mehr bei den Kollegen der LAG Schuldnerberatung HH: https://t1p.de/qyma

5. BA ändert unverzüglich gravierenden Fehler im „KiZ-Lotsen“
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Der Kollege Bernd Eckardt hat in seinem aktuellen Sozialrecht-Justament auf einen gravierenden Fehler der BA in diesem Rechner hingewiesen und die BA darüber informiert. So hat er „Mittwoch nachmittags (11.8.2021) die Fachabteilung angeschrieben und schon am 13.8.2021 morgens um 7.49 Uhr die Meldung erhalten, dass sie den Fehler nachvollzogen und behoben haben“.
Gratulation an Bernd und auch an die BA.
Durch diesen gravierenden Rechenfehler im »KiZ-Lotse« dürften eine Reihe von Alleinerziehenden keinen Kiz erhalten haben. Diese können jetzt den Kinderzuschlag rückwirkend über den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch geltend machen. Was der Fehler war, worauf zu achten ist, wie die rückwirkende Korrektur geltend machbar ist, das hat der Kollege ausführlich im aktuellen Sozialrecht Justament von August 2021 ab S. 13 dargestellt, Download hier: https://t1p.de/c54w

6. Stromsperren: Änderungszustimmung des Bundesrates zu neuen Schutzregeln
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Der Bundesrat hat am 25. Juni 2021 beschlossen, der „Verordnung zur Anpassung der Stromgrundversorgungsverordnung und der Gasgrundversorgungsverordnung an unionsrechtliche Vorgaben“ aus dem Bundeswirtschaftsministerium (Verordnungsentwurf des BMWi) nach Maßgabe einiger Änderungen zuzustimmen. Die neuen Regelungen kann das BMWi nicht ohne Zustimmung des Bundesrates festlegen (§ 39 Absatz 2 EnGW). Daher werden sie mit den vom Bundesrat geforderten Änderungen demnächst in Kraft treten (Änderungen des Bundesrates gegenüber dem Entwurf kursiv):
Der Schwellenwert, ab dem eine Sperre bei Zahlungsverzug zulässig ist, soll auf das „Doppelte der rechnerisch auf den laufenden Kalendermonat entfallenden Abschlags- oder Vorauszahlung oder, wenn keine Abschlags- oder Vorauszahlungen zu entrichten sind, mit mindestens einem Sechstel des voraussichtlichen Betrages der Jahresrechnung angehoben werden und mindestens 100 Euro betragen“.

Mehr dazu hier: https://t1p.de/n20g

7. Arbeitshilfe Beratung von Unionsbürger*innen: Die Freizügigkeitsrechte in familiären Konstellationen
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Die vorliegende Arbeitshilfe soll dabei helfen, auf viele Fragen zu diesem Thema die richtige Antwort zu finden.
Zugleich soll sie die Berater*innen dabei unterstützen, die Rechte der Klient* gegenüber den Behörden durchsetzen zu können.
Das Freizügigkeitsgesetz sieht weitreichende Regelungen für den Aufenthalt der Familienangehörigen von Unionsbürger*innen vor. Die Lebenswirklichkeit ist jedoch häufig noch komplexer als das Gesetz. Menschen trennen sich, leben in Patchwork-Familien zusammen, Ehepartner*innen ziehen aus Deutschland weg oder versterben. Dennoch den Durchblick durch die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Aufenthalt zu finden und diese auf die realen Fallkonstellationen zu übertragen, ist eine große Herausforderung –sowohl für die Fachkräfte der Migrationsfachdienste und anderer Beratungsstellen der Freien Wohlfahrtspflege, als auch für die Sachbearbeiter*innen der Ausländerbehörden oder Jobcentern. Denn es reicht nicht allein die Kenntnis der gesetzlichen Grundlagen, vielmehr hat es durch die Rechtsprechung – gerade auch in der jüngsten Vergangenheit wichtige Klarstellungen bzw Ergänzungen gegeben.
Haben drittstaatsangehörige Ehepartner*innen ein Bleiberecht, wenn die Unionsbürger*in sich scheiden lässt?

Welches Aufenthaltsrecht hat der drittstaatsangehörige Elternteil, wenn ein unverheiratetes Paar ein gemeinsames Kind hat? Gibt es eine Möglichkeit, dass die Großmutter oder der*die nicht eingetragene Lebenspartner*in nach Deutschland kommen kann? Besteht ein Anspruch auf Sozialleistungen, wenn die Eltern ihre Arbeit verlieren, aber das Kind die Schule besucht? Das sind nur einige Frage, die sich in der Beratungspraxis mit Unionsbürger*innen immer wieder stellen.

Download der Arbeitshilfe: https://t1p.de/ha4k

8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Teilnehmenden werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt. Diese biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an. Wegen starker Belegung gibt diese Fortbildung erst wieder im nächsten Jahr, Anmeldung aber jetzt schon möglich,

- 10./11. Jan. 2022 als Online-Seminar
- 07./08. Feb. 2022 als Online-Seminar
- 23./24. Feb. 2022 als Online-Seminar
- 07./08. März 2022 als Online-Seminar
- 28./29.März 2022 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/chgq

9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Antragsverfahren, Mitwirkungspflichten, Bestandskraft- und Wirksamkeit von Verwaltungsakten, Aufhebung von Bescheiden, das Überprüfungsverfahren, die vorläufige Leistungsgewährung, alles in allem: die Basics der Sozialberatung.

In den genannten Bereichen bestehen große Unsicherheiten und häufig auch keine ausreichende Kenntnis und das soll damit geändert werden.

Diese findet statt

- 03. Dez. 2021 als Online-Seminar
- 17. Jan. 2022 als Online-Seminar
- 17. Feb. 2022 als Online-Seminar
- 16. März 2022 als Online-Seminar
- 12. April 2022 als Online-Seminar
- 25. Mai 2022 als Online-Seminar
- 16. Juni 2022 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/hdlq

10. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II - Bescheide prüfen und verstehen / 3 Tages-Online-Seminar
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In dieser dreitägigen Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt und gerechnet, gerechnet und nochmal gerechnet.
Struktur der Fortbildung: zwei Tage Theorie und dann ein Tag rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und nochmal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 15./16./17. Nov. 2021 als Online-Seminar (noch 4 Plätze)
- 15./15./16. Feb. 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/kdiq

11. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Antragsverfahren, Mitwirkungspflichten, Bestandskraft- und Wirksamkeit von Verwaltungsakten, Aufhebung von Bescheiden, das Überprüfungsverfahren, die vorläufige Leistungsgewährung, alles in allem: die Basics der Sozialberatung.

In den genannten Bereichen bestehen große Unsicherheiten und häufig auch keine ausreichende Kenntnis und das soll damit geändert werden.

Diese findet statt

- 03. Dez. 2021 als Online-Seminar
- 17. Jan. 2022 als Online-Seminar
- 17. Feb. 2022 als Online-Seminar
- 16. März 2022 als Online-Seminar
- 12. April 2022 als Online-Seminar
- 25. Mai 2022 als Online-Seminar
- 16. Juni 2022 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/hdlq

12. Fortbildung: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

- 20. Dez. 2021 als Online-Seminar
- 26. Jan. 2022 als Online-Seminar
- 14. März 2022 als Online-Seminar
- 20. April 2022 als Online-Seminar
- 23. Mai 2022 als Online-Seminar
- 07. Juni 2022 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/xily

13. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
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Diese Fortbildung richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und dem Jobcenter behandelt.

Diese Fortbildung biete ich an:

- 29. Nov. 2021 als Online-Seminar
- 15. Dez. 2021 als Online-Seminar
- 18. Jan. 2022 als Online-Seminar
- 22. Feb. 2022 als Online-Seminar
- 21. März 2022 als Online-Seminar
- 13. Mai 2022 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/85hu

14. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Diese findet statt

- 18. Nov. 2021 als Online-Seminar
- 24. Jan. 2022 als Online-Seminar
- 15. März 2022 als Online-Seminar
- 11. April 2022 als Online-Seminar
- 10. Juni 2022 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/u67n


15. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis
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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 16.Aug. 2021 als Online-Seminar (1 Platz frei)
- 13. Sept. 2021 als Online-Seminar
- 08. Nov. 2021 als Online-Seminar
- 25. Jan. 2022 als Online-Seminar
- 22. März 2022 als Online-Seminar
- 19. April 2022 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/93hz

16. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2022
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In dem 5-Tages-Intensivseminar geht es geballt und intensiv in das SGB II rein, dort werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und einfach klein-fein zerlegt. starker Belegung gibt es erst wieder im nächsten Jahr freie Plätze. Wegen starker Belegung gibt es diese Fortbildung auch erst wieder im nächsten Jahr.

Ich biete die nächsten SGB II – Intensivseminar über 5 Tage am an:

- 16. – 20. Mai 2022 als Präsenzseminar in Wuppertal

Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage ist zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!
Das Seminar im Mai 2022 ist als Präsenzfortbildung geplant, wenn die Coronalage eine Präsenzveranstaltung nicht zulässt, wird es als Online-Seminar durchgeführt.

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/j6vu

17. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung von Behördenansprüchen
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In der Fortbildung werden die Rahmenbedingung der Darlehensgewährung im SGB II und die Aufrechnung von Darlehen und sonstige Geltendmachung im und nach dem SGB II-Bezug und die Möglichkeiten der Interventionspunkte und Gegenwehr rausgearbeitet.

Diese Fortbildung biete ich an:

- 21. Dez. 2021 als Online-Seminar

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://t1p.de/913t

18. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II
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Diese Fortbildung biete ich am

- 22. Okt. 2021 als Online-Seminar
- 01. Feb. 2022 als Online-Seminar

an.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/e8ef

19. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht sowie zu vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben.

Diese Fortbildung biete ich an:

- 12. Nov. 2021 als Online-Seminar (noch 2 Plätze frei)
- 17. März 2022 als Online-Seminar

Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://t1p.de/qme5

20. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.
Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Das Grundlagenseminar SGB XII findet zurzeit nur als Webseminar statt. Weitere Termine werden alsbald bekanntgegeben.

- 04./05. Okt. 2021 als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9

21. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

- 08. Nov. 2021 als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/uuge

So das war es dann.
Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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