BA Institut IAB: Sanktionen verschlechtern Beschäftigungsqualität
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Zum neuen Newsletterverteiler
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Ich benutze einen neuen Newsletterverteiler. Es ist daher möglich, sich selber in den Newsletter einzutragen und auch auszutragen. Der Austrag ist immer im Fuß eines jeden Newsletters zu finden, zum Eintrag geht es hier: https://harald-thome.de/newsletter.html
Sollte jemand eine Reihe von KollegInnen eintragen wollen, ist es auch möglich mir die Mails in einer Liste zu übersenden, dann kann ich das für Sie vornehmen.
Zum Ein- und Austrag geht es aber auch hier: https://harald-thome.de/newsletter.html
2. BA Institut IAB: Sanktionen verschlechtern Beschäftigungsqualität
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Das Bundesverfassungsgericht hatte die BA im Sanktionsverfahren massiv dafür kritisiert, dass es von Seiten der BA keinerlei wissenschaftliche Auswertung über die Folgen der Sanktionen im SGB II gäbe. In der Folge hat die BA diese Untersuchung bei ihrem eigenen Forschungsinstitut in Auftrag gegeben und siehe da, das IAB kommt nun zu dem Ergebnis: Sanktionen können sich längerfristig auf die Beschäftigungsqualität auswirken oder andersrum: SGB II-Leistungen Beziehende sind nun nicht mehr vollumfänglich zur kapitalistischen Verwertung als Billigstarbeitskraft zu gebrauchen.
Aus der wohlfeilen Formulierung des IAB:
„Erwerbsfähige Leistungsberechtigte können sanktioniert werden, wenn sie gegen die ihnen obliegenden Pflichten verstoßen. Sanktionen können sich allerdings negativ auf die Qualität der aufgenommenen Beschäftigung auswirken und damit eine nachhaltige Erwerbsintegration erschweren. Eine neue IAB-Studie zeigt, dass solche Auswirkungen langfristig Bestand haben: Rund fünf Jahre nach der Sanktionierung ist die Beschäftigungsqualität bei Sanktionierten geringer als bei nicht Sanktionierten“.
Die IAB Untersuchung gibt es hier: https://tinyurl.com/un2xx9cf
Abschließende Bewertung: Zu dieser Erkenntnis hätte die BA auch vorher kommen können und müssen, sie ist es aber nicht, weil sie wollte die Sanktionen unbedingt und hat diese mit allen Tricks und falschen Angaben vor dem BVerfG gerechtfertigt.
Hier war die Tachelesuntersuchung (Onlinebefragung im Vorfeld des Sanktionsverfahrens, wenngleich lange nicht wissenschaftlich, aber leidenschaftlich und konkret, für das BVerfG überzeugend, weswegen dieses jedwede Sanktion oberhalb 30% für nicht zulässig erklärt hat. Die Tachelesuntersuchung gibt es immer noch hier: https://tinyurl.com/z6pvecyu
Es ist zu hoffen, dass diese Erkenntnis in die anstehende Reform des SGB II einfließt.
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Zum 1. April 2022 ist im Begegnungszentrum für Ausländer und Deutsche e. V. in Ibbenbüren die Stelle eines
Geschäftsführenden Vorstands (w/m/d)
neu zu besetzen, da der jetzige Stelleninhaber in den Ruhestand geht. Die gesuchte Person ist eine von zwei gleichberichtigten Geschäftsführenden Vorständen.
Die komplette Stellenausschreibung finden sie hier: https://begegnungszentrum-ibbenbueren.de/stellenanzeigen.html
Begegnungszentrum für Ausländer und Deutsche e. V.
c/o Aufsichtsrat
Breite Straße 18
49477 Ibbenbüren
Tel. 05451-9664-0
www.begegnungszentrum-ibbenbueren.de
E-Mail: bewerbung@begegnungszentrum-ibbenbueren.de
3. Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Weiterentwicklung und Rechtsvereinfachung im SGB II
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Der deutsche Verein (DV) hat aktuell Empfehlungen zur Reform des SGB II herausgegeben, dort sind einige spannende und richtige Punkte enthalten.
Auch der DV fordert die Reformation des Sanktionsrechtes. Die DV Empfehlungen gibt es hier zum Nachlesen: https://tinyurl.com/37jtjj2j
In dem Zusammenhang möchte ich auch nochmal auf Vorschläge von Tacheles zur Rechtsvereinfachung im SGB II hinweisen. Alle die aufgezählten Punkte sind aktuell und sollten in eine SGB II- Reform einfließen. Das Tacheles-Papier gibt es hier: https://tinyurl.com/6hhmsadn
4. ASG Arbeitshilfe: Leistungsberechtigung im SGB II von Schüler*innen, Studierenden und Auszubildenden
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Die Arbeitshilfe bietet eine kompakte Übersicht über verschiedene Ausbildungsformen, Ansprüche auf Ausbildungsförderung und die ergänzende Leistungsberechtigung im SGB II
Die jetzige Aktualisierung betrifft die Höhe des BAföG und des Ausbildungsgeldes. Ebenso wurden die Links zu weiterführenden Infos auf der ersten Seite aktualisiert.
Die Arbeitshilfe gibt es hier zum Download: https://tinyurl.com/kp6zt5j2
5. Forderungen der BAG – SB zur Reform der Strom- und Gasgrundversorgungsverordnung
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Die BAG – SB hat einige Forderungspunkte zur Reform der Strom- und Gasgrundversorgungsverordnung aufgestellt:
Auszüge daraus:
Die Stromkosten sind in tatsächlicher Höhe vom Sozialleistungsträger zu übernehmen und nicht mehr pauschalisiert zu bezahlen.
Die Übernahme von Stromschulden durch den Sozialleistungsträger ist als Sollbestimmung in die Leistungsgesetze aufzunehmen und daher genauso zu gestalten wie die Übernahme von Mietschulden und Schulden der Heizungsenergie.
Eine Aufrechnung sollte nur bei Darlehensnehmer*in, und nicht bei weiteren Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft, vorgenommen werden können.
Energiesparprogramme sind sinnvoll auszubauen und die Inanspruchnahme durch Leistungsempfänger*innen zu honorieren. Dies wäre nicht nur klimapolitisch sinnvoll, sondern würde auch zu einer Reduzierung der Ausgaben für Haushaltsenergie führen.
Runde Tische mit Energielieferanten, anerkannten Schuldner- und Verbraucherberatungsstellen, Jobcentern und Klimaagenturen sollten flächendeckend forciert sowie der Ausbau von (sinnvollen) PrePaid-Systemen bzw. Systemen, die eine Grundversorgung auf kleinem Maß weiterhin ermöglichen, gestärkt werden.
Das Forderungspaket nachzulesen hier: https://tinyurl.com/52ajhpx8
Kommentar: Die Reform der Strom- und Gasgrundversorgungsverordnung kommt nicht aus heiteren Himmel, sondern ein besserer Schutz bei drohenden Energiesperren wird aufgrund der (EU) Richtlinie 2003/54/EG gefordert. Dort ist in Artikel 3 Absatz. 5 geregelt:
„Die Mitgliedstaaten ergreifen geeignete Maßnahmen zum Schutz der Endkunden und tragen insbesondere dafür Sorge, dass für schutzbedürftige Kunden ein angemessener Schutz besteht. In diesem Zusammenhang definiert jeder Mitgliedstaat das Konzept des „schutzbedürftigen Kunden“, das sich auf Energiearmut sowie unter anderem auf das Verbot beziehen kann, solche Kunden in schwierigen Zeiten von der Energieversorgung auszuschließen….“
Die Richtlinie gibt es hier zum nachlesen: https://lexparency.de/eu/32003L0054/ART_3/
Die getroffenen Regelungen sind nicht ausreichend, zentral sollte zumindest für Leistungsbeziehende nach dem SGB II/SGB XII/ AsylbLG sein, dass die Energiekosten als zusätzlicher Bedarf neben den KdU zu erbringen sind.
Auf jeden Fall, sollte die Regelung in Artikel 3 Absatz. 5 der Richtlinie 2003/54/EG der zentrale Forderungsmoment der Verbände gegenüber der Politik sein.
6. BSG zu Kirchenasyl, dieses ist nicht rechtsmissbräuchlich
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Am 24.06.2021 hat das BSG (B 7 AY 4/20 R) entschieden, dass die Inanspruchnahme von Kirchenasyl nicht 'rechtsmissbräuchlich' im Sinne von § 2 AsylbLG ist. Sogenannte Analogleistungen nach § 2 AsylbLG sind also auch dann zu gewähren, wenn sich der Leistungsberechtigte im sog. offenen Kirchenasyl aufgehalten hat.
Näheres dazu: https://tinyurl.com/68sf9aea
7. BAG: Mindestlohn auch für ausländische Pflegekräfte
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Das Bundesarbeitsgericht hat in einem aufsehenerregenden Urteil entschieden, dass ausländischen Pflegekräften immer der Mindestlohn zu zahlen ist und dies auch für Bereitschaftszeiten. Dazu näheres in einem LTO Aufsatz: https://tinyurl.com/bjk9de5h
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8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Teilnehmenden werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt. Diese biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an:
- 24./25. Nov. 2021 als Online-Seminar
- 13./14. Dez. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung hier: https://tinyurl.com/wxw4ya7p
9. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage im Jahr 2021
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In dem 5-Tages-Intensivseminar geht es geballt und intensiv in das SGB II rein, dort werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und einfach klein-fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II auseinandersetzen will, ist genau richtig hier.
Ich biete im Jahr 2021 noch ein SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an und zwar am:
- 23. - 27. Aug. 2021 Online-Seminar
Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage ist zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!
Ausschreibung und Anmeldung hier: https://tinyurl.com/redc778j
10. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II - Bescheide prüfen und verstehen / 3 Tages-Online-Seminar
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In dieser dreitägigen Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt und gerechnet, gerechnet und nochmal gerechnet.
Struktur der Fortbildung: zwei Tage Theorie und dann ein Tag rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und nochmal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 12./13./14. Juli 2021 als Online-Seminar (1 Platz noch frei)
- 15./16./17. Nov. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://tinyurl.com/a8vynzf8
11. Seminar: Basicwissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Antragsverfahren, Mitwirkungspflichten, Bestandskraft- und Wirksamkeit von Verwaltungsakten, Bescheidaufhebung, das Überprüfungsverfahren, die vorläufige Leistungsgewährung, alles in allem: die Basics der Sozialberatung.
In den genanntem Bereichen bestehen große Unsicherheiten und häufig auch keine ausreichende Kenntnis und das soll damit geändert werden.
Diese findet statt
- 19. Aug. 2021 als Online-Seminar
- 23. Nov. 2021 als Online-Seminar
- 03. Dez. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://tinyurl.com/2ydhwv5k
12. Fortbildung: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von Wohnungs- und Obdachlosem Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden.
Die nächsten Fortbildungen finden statt am:
- 09. Aug. 2021 als Online-Seminar
- 02. Nov. 2021 als Online-Seminar
- 20. Dez. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://tinyurl.com/mbwv4ej
13. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
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Diese Fortbildung richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und dem Jobcenter behandelt.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 18. Aug. 2021 als Online-Seminar (noch 2 Plätze frei)
- 09. Nov. 2021 als Online-Seminar
- 29. Nov. 2021 als Online-Seminar
- 15. Dez. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung hier: https://tinyurl.com/489dfbfd
14. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
- 06. Dez. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://tinyurl.com/dzasub5s
15. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis
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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 16. Aug. 2021 als Online-Seminar (noch 4 Plätze frei)
- 13. Sept. 2021 als Online-Seminar
- 08. Nov. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://tinyurl.com/3usmfy9w
16. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung von Behördenansprüchen
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In der Fortbildung werden die Rahmenbedingung der Darlehensgewährung im SGB II und die Aufrechnung von Darlehen und sonstige Geltendmachung im und nach dem SGB II-Bezug und die Möglichkeiten der Interventionspunkte und Gegenwehr rausgearbeitet.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 10. Aug. 2021 als Online-Seminar
- 21. Dez. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://tinyurl.com/4tpxuzbz
17. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II
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Diese Fortbildung biete ich am
- 27. Juli 2021 als Online-Seminar
- 22. Okt. 2021 als Online-Seminar
- 18. Nov. 2021 als Online-Seminar
an.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://tinyurl.com/wb9p2kvs
17. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht sowie zu vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 12. Nov. 2021 als Online-Seminar
Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://tinyurl.com/4sfrvtps
18. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.
Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Das Grundlagenseminar SGB XII findet zurzeit nur als Webseminar statt. Weitere Termine werden alsbald bekanntgegeben.
- 23./24. Aug. 2021 als Online-Seminar
- 04./05. Okt. 2021 als Online-Seminar
Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9
19. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Nov. 2021 als Online-Seminar
Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/uuge
So das war es dann.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
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