Änderungen der Regelungen zur Sperre von Strom- und Gasgrundversorgung geplant
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Änderungen der Regelungen zur Sperre von Strom- und Gasgrundversorgung geplant
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Es sind einige weitreichende Änderungen der Strom- und der Gasgrundversorgungsverordnung geplant.
Im Jahr 2019 wurde rund 289.000 Haushalten der Strom abgestellt. Ein Großteil davon waren SGB II und SGB XII-Leistungen beziehende Haushalte, da die Energie in den Regelbedarfen nicht bedarfsdeckend ausgestaltet sind. Siehe dazu: https://t1p.de/gx15, Stellungnahme des DV: https://t1p.de/f7lk, Verivox https://t1p.de/kzrk und Stefan Sell: Von Jahr zu Jahr wird der Fehlbetrag größer - Hartz IV und die Stromkosten https://t1p.de/8d1n
Im Kern sind folgende relevante Änderungen geplant:
1. Strom- und Gassperren nicht mehr ab 100 € Verzug, sondern ab zwei Monatsraten Verzug.
2. Pflicht zum Angebot einer Ratenzahlungsvereinbarung
3. Informationspflicht über “Möglichkeiten zur Vermeidung der Unterbrechung” dazu können gehören “Hinweise auf staatliche Unterstützungsmöglichkeiten der sozialen Mindestsicherung oder auf eine Schuldner- bzw. Sozialberatung”
Mehr dazu hier: https://t1p.de/lg0m
Kommentar dazu: Grundsätzlich ist das natürlich eine Kleinstverbesserung. Da aber SGB II/SGB XII – Beziehende die Gruppen sind, bei denen am meisten die Energie abgedreht wird, nutzt diese Kosmetik nur begrenzt. Im Kern bedarf es zweier Änderungen:
1. Entweder müssten die Regelbedarfe bedarfsdeckend ausgestaltet werden, dh. für Alleinstehende nicht unter 600 EUR oder die Energiekosten könnten aus den Regelbedarfen herausgenommen und den Unterkunftskosten in bedarfsdeckender Weise zugeordnet werden.
2. Die Wohnraumsicherungsvorschriften müssen deutlich geändert werden. Das bedeutet, die „Kann“ Regelung bei der Übernahme der Energieversorgungsschulden in § 22 Abs. 8 SGB II und § 36 Abs. 1 SGB XII muss in eine Rechtsanspruchsregelung geändert werden. So würde es nicht mehr der Willkür und sogar den Gerichten obliegen, ob Energieschulden übernommen werden.
Die Ratenzahlungsvereinbarungsregelung ist für SGB II/SGB XII-Beziehende nicht hilfreich, weil dies bedeutet wieder höhere Unterdeckung in den Regelbedarfen, denn dann würden die Menschen auf eine Ratenzahlung mit den Energieversorgern verwiesen werden, was im Ergebnis wiederum eine höhere Unterdeckung durch zu geringe Regelbedarfe und Darlehenstilgung führt.
Diese durchaus sinnvolle Reform muss mehr umfassen, die Ursache der Energieschulden muss ins Blickfeld!
2. Spahns Maskenaffäre(n) /Sofortiger Rausschmiss von Spahn
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Das Gesundheitsministerium wollte fragwürdige Schutzmasken an Hartz-IV-Beziehende, Menschen mit Behinderung oder Obdachlose verteilen lassen. Der Spiegel hatte diese neuerliche Maskenaffäre von (Noch) Gesundheitsminister Spahn aufgedeckt. Siehe dazu: https://t1p.de/m4v6
Dazu erklärte Ulrich Schneider vom Pari: »Dass gerade ein Gesundheitsminister mit dem Gesundheitsschutz und vielleicht sogar Leben von Menschen spielt, ist an sich schon unfassbar. Besonders zynisch wird es, wenn es sich dabei ausschließlich um Leben und Gesundheit von Hartz-IV-Beziehenden, Obdachlosen und Menschen mit Behinderung handelt.«
Welch »fürchterliches Menschenbild« müsse jemand haben, der Leben und Gesundheit dieser Gruppen offenbar geringer schätze als die anderer Bürgerinnen und Bürger. »Dass nach dem Grundgesetz alle Menschen die gleiche Würde und die gleichen Rechte haben, scheint in diesem Ministerium keine Rolle zu spielen«, sagte Schneider. »Wir fordern zu diesem Vorgang vollkommene Aufklärung.«
Den klaren Worten von Schneider ist kaum was hinzuzufügen, außer der einzigen Frage: Warum ist ein Gesundheitsminister, der um seine eigenen Fehler zu vertuschen während einer Pandemie Schrott-Masken an Obdachlose, Hartz IV-Beziehende und Behinderte verteilen will, überhaupt noch im Amt? Hier ist ein Machtwort von der SPD - als Regierungspartner - gefragt!
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Arbeitslosigkeit und Gesundheit beeinflussen sich. Seit 2015 sollen nach § 20a Abs. 1 Satz 5 SGB V „bei der Erbringung von Leistungen für Personen, deren berufliche Eingliederung aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen besonders erschwert ist, die Krankenkassen mit der Bundesagentur für Arbeit und mit den kommunalen Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende eng zusammenarbeiten.“
In 26 Beiträgen analysieren Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis die Grundlagen der Gesundheitsförderung bei Arbeitslosen. Sie stellen evaluierte Modellprojekte, psychosoziale Trainingsmaßnahmen, Beratungskonzepte und ein beschäftigungsorientiertes Fallmanagement vor. Im Fokus stehen Arbeitslose mit besonderem Förderbedarf und Interventionsansätze in arbeitsmarktnahen Settings, Betrieben und im Gemeinwesen.
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3. BGH – Urteil zu Kontogebühren - Banken müssen Geld erstatten
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Der BGH hat in einem beachtenswertem Urteil (BGH vom 27. April 2021 – XI ZR 26/20) zunächst die beklagte Postbank zur Rückerstattung von Kontogebühren verurteilt. Dieses Urteil wird auch Anwendung finden für die meisten Banken und Sparkassen. Wer diese Gelder haben möchte muss jetzt aktiv werde. Dazu erstmal die Infos von der Verbraucherzentrale die diese Klage geführt hat: https://t1p.de/xc5e und ein Infoartikel vom Spiegel: https://t1p.de/2wqo
Sozialrechtlich stellt sich die Frage, ob solche Rückerstattungen bei SGB II und SGB XII-Beziehendenden als Einkommen anzurechnen ist?
Hier handelt es sich bei etwaig rückerstatteten Kontogebühren um „Einkünfte aus Rückerstattungen, die auf Vorauszahlungen beruhen, die Leistungsberechtigte aus dem Regelsatz erbracht haben“. Im SGB XII ist in § 82 Abs. 1 S. 2 SGB XII klar die Anrechnungsfreiheit geregelt, im SGB II gibt es unmittelbar eine solche Regelung nicht, es gibt aber in Bezug auf Strom in § 22 Abs. 3 SGB II eine vergleichbare Regelung, die Rückerstattungen von Stromeinkünften aus Rückerstattungen, die auf Vorauszahlungen beruhen, die Leistungsberechtigte aus dem Regelsatz erbracht haben“ ausschließt. Im SGB II wird das nicht anders zu handhaben sein, weil es sich nicht um einen wertmäßigen Dazuerhalt handelt, sondern um eine Rückerstattung von etwas was zuvor schon besessen war (so die Definition von Einkommen des BSG 30.7.2008 - B 14 AS 26/07 R; BSG 30.9.2008 - B 4 AS 29/07 R).
4. Angeblicher BAMF Skandal in Bremen «Der Vorwurf des Asylbetrugs ist weg»
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Ich finde es einfach mal wichtig zur Klarstellung: der angebliche Skandal um das Bremer BAMF war eine diffamierende und rassistische Hetzkampagne mit Beteiligung vieler Medien, Asylbetrug wie der Vorwurf lautete hat nicht stattgefunden.
Mehr dazu unter: https://t1p.de/hv1p
5. Bundessozialgericht: Mahnung hemmt die Verjährung von Erstattungsforderungen der Jobcenter nicht
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Das BSG hat am 04.03.2021 – B 11 AL 5/20 R – entschieden (aus dem Terminsbericht; Darstellung von uns; der Wortlaut der Entscheidung liegt noch nicht vor):
In den Fallgestaltungen des § 50 SGB X kann erst ein weiterer Bescheid eine bereits laufende Verjährungsfrist des nach § 50 Abs 3 SGB X festgesetzten Erstattungsanspruchs hemmen.
Bei der vierjährigen Verjährungsfrist des § 50 Abs 4 SGB X handelt es sich um eine Sonderregelung zu Beginn und Lauf der Verjährung, welche die 30jährige Verjährungsfrist des § 52 Abs 2 SGB X als speziellere Vorschrift verdrängt.
Eine Mahnung oder ein Mahngebührenbescheid führen nicht dazu, dass die vierjährige in eine 30jährige Verjährungsfrist übergeht.
Nähere Ausführungen hier: https://t1p.de/xg0p
6. Anlässlich anstehender Wahlen: Wie die AfD Politik gegen kleine Leute macht
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Katja Kipping und Caren Lay fassen in einem Zeitungsartikel im Neuen Deutschland präzise zusammen, wie die AfD im Bundestag Politik nicht FÜR, sondern GEGEN Menschen mit schmalem Geldbeutel macht.
Zum Nachlesen: "Soziale Kälte und Treten nach unten", https://www.neues-deutschland.de/artikel/1152513.sozialkonzept-der-afd-soziale-kaelte-und-treten-nach-unten.html
7. Jetzt anonymer Upload von Dienst- und Verwaltungsanweisungen möglich
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Wie ja bekannt ist, veröffentliche ich regelmäßig die mir bekannten Dienst- und Verwaltungsanweisungen der Sozial- und Arbeitsverwaltung.
Damit es Mitarbeitenden von solchen Behörden möglich ist, mir relevante Unterlagen zukommen zu lassen, ist jetzt bei mir auf der Webseite ein anonymer Upload installiert. Damit können mir anonym und ohne die Möglichkeit der Nachverfolgungsmöglichkeit Dokumente zukommen gelassen werden. Den anonymen Upload für Dienst- und Verwaltungsanweisungen gibt es hier: https://t1p.de/buca
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Bitte um Unterstützung in Forschungsprojekt
Im Projekt wird der Übergangsbereich von Beratungsstellen in freier Trägerschaft (Erwerbslosenberatung und die allgemeine Sozialberatung) und der Beratung in Jobcentern exploriert. Ziel ist es einerseits, das Profil der Erwerbs- bzw. Sozialberatungsstellen in freier Trägerschaft zu stärken. Andererseits gilt es, Möglichkeiten und Grenzen der Kooperationen der Akteure zu erörtern. Das Forschungsprojekt wird von mir in Eigenregie durchgeführt, ist unabhängig und nicht durch Dritte finanziert. Über Ihre Teilnahme an einer 15-20 minütigen Online-Befragung bis zum 31. Juli 2021 würde ich mich freuen, um der Frage nachzugehen, welche Themen Sie mit den Adressat:innen bearbeiten. Alle Angaben sind ausdrücklich freiwillig, werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für wissenschaftliche und nicht für kommerzielle Zwecke genutzt.
Bei Rückfragen melden Sie sich jederzeit gerne. Prof. Dr. Jana Molle, jana.molle@dhbw-stuttgart.de
Zur Befragung: https://www.surveymonkey.de/r/sb-frtr
8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Teilnehmenden werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt. Diese biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an:
- 18./19. Okt. 2021 als Online-Seminar
- 24./25. Nov. 2021 als Online-Seminar
- 13./14. Dez. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/chgq
9. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage im Jahr 2021
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In dem 5-Tages-Intensivseminar geht es geballt und intensiv in das SGB II rein, dort werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und einfach klein-fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II auseinandersetzen will, ist genau richtig hier.
Ich biete in 2021 zwei SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an und zwar am:
- 23. - 27. Aug. 2021 Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/j6vu
10. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II - Bescheide prüfen und verstehen / 3 Tages-Online-Seminar
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In dieser dreitägigen Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt und gerechnet, gerechnet und nochmal gerechnet.
Struktur der Fortbildung: zwei Tage Theorie und dann ein Tag rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und nochmal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 12./13./14. Juli 2021 als Online-Seminar
- 15./16./17. Nov. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/kdiq
11. Seminar: Basicwissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Antragsverfahren, Mitwirkungspflichten, Bestandskraft- und Wirksamkeit von Verwaltungsakten, Bescheidaufhebung, das Überprüfungsverfahren, die vorläufige Leistungsgewährung, alles in allem: die Basics der Sozialberatung.
In den genanntem Bereichen bestehen große Unsicherheiten und häufig auch keine ausreichende Kenntnis und das soll damit geändert werden.
Diese findet statt
- 02. Aug. 2021 als Online-Seminar
- 19. Aug. 2021 als Online-Seminar
- 23. Nov. 2021 als Online-Seminar
- 03. Dez. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/hdlq
12. Fortbildung: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von Wohnungs- und Obdachlosem Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden.
Die nächsten Fortbildungen finden statt am:
- 21. Juli 2021 als Online-Seminar (1 Platz frei)
- 09. Aug. 2021 als Online-Seminar
- 02. Nov. 2021 als Online-Seminar
- 20. Dez. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/xily
13. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
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Diese Fortbildung richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und dem Jobcenter behandelt.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 18. Aug. 2021 als Online-Seminar
- 09. Nov. 2021 als Online-Seminar
- 29. Nov. 2021 als Online-Seminar
- 15. Dez. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/85hu
14. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
- 29. Okt. 2021 als Online-Seminar
- 06. Dez. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:
https://t1p.de/u67n
15. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis
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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 16. Aug. 2021 als Online-Seminar
- 13. Sept. 2021 als Online-Seminar
- 08. Nov. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/93hz
16. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung von Behördenansprüchen
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In der Fortbildung werden die Rahmenbedingung der Darlehensgewährung im SGB II und die Aufrechnung von Darlehen und sonstige Geltendmachung im und nach dem SGB II-Bezug und die Möglichkeiten der Interventionspunkte und Gegenwehr rausgearbeitet.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 10. Aug. 2021 als Online-Seminar
- 21. Dez. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://t1p.de/913t
17. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht sowie zu vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 03. Aug. 2021 als Online-Seminar (noch 1 Platz frei)
- 12. Nov. 2021 als Online-Seminar
Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://t1p.de/qme5
18. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.
Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Das Grundlagenseminar SGB XII findet zurzeit nur als Webseminar statt. Weitere Termine werden alsbald bekanntgegeben.
- 23./24. August 2021 als Online-Seminar
- 04./05. Oktober 2021 als Online-Seminar
Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9
19. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
- 08. November 2021 als Online-Seminar
Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/uuge
So das war es dann.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
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