Regelbedarfe für 2021 nun verabschiedet
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Regelbedarfe für 2021 nun verabschiedet
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Der Bundesrat hat die Regelbedarfe für das nächste Jahr letzten Freitag durchgewunken, diese sind nun also beschlossen. Die Kritik der Wohlfahrts- und Sozialverbände, des Bundesrates (der aber dann doch nicht offensiv geworden ist) und des Bundesverfassungsgerichts wurden von der Bundesregierung weitgehend nicht berücksichtigt.
Hier auf Juris der Text dazu: https://t1p.de/yhwr mit dem nun endgültig verabschiedeten Gesetzestext.
Presseerklärung von Aufrecht bestehen zum Regelbedarfsermittlungsgesetz: https://t1p.de/oexv
Aufteilung Regenbedarfe 2021 von Rüdiger Böker:
Für alle, die wissen wollen, was im Einzelnen in den Hungerregelbedarfen drinsteckt, wieviel für Strom, Bildung, Bekleidung, Essen … das kann in der Aufteilung von Rüdiger Böker gefunden werden, diese gibt es hier: https://t1p.de/8qns
2. Änderungen im Freizügigkeitsgesetz / EU am 24.11.2020 in Kraft getreten
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Mit dem "Gesetz zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/ EU und weiterer Vorschriften an das Unionsrecht" wurden Aufenthaltsrechte für Brit*innen nach dem Brexit neu geregelt und neue Aufenthaltsmöglichkeiten für "nahestehende Personen" von Unionsbürger*innen geschaffen.
Alles weitere ein einer Zusammenfassung der GGUA: https://t1p.de/isva
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Seminarraum Loher Bahnhof Wuppertal / Weitgehend normale Nutzung zulässig
Der Seminar- und Veranstaltungsraum kann für Veranstaltungen, Tagungen, Treffen und Seminare gemietet werden (nicht für private Feiern/Partys).
Wer in NRW Tagungen, Veranstaltungen und Treffen plant (Wuppertal liegt genau in der Mitte) ist hier richtig. Ab dieser Woche ist eine normale
Nutzung wieder erlaubt, Seminaranbieter aber müssen Teilnehmer*innenlisten führen.
Der große Raum ist mit einer Abluftanlage versehen und kann für kleines Geld mit einem Raumluftfiltergerät versehen werden, mit diesem lassen sich Aerosole und damit Viren zu 99 % aus dem Raum rausfiltern, diese Maßnahmen sind in Coronazeiten ziemlich wichtig.
Im unserem großen Raum können unter Corona Regeln 14 Menschen an Tischen sitzen, im kleinen Raum bis zu 7 Menschen an Tischen. Beide Räume können, wenn sie frei sind, natürlich zusammen genutzt werden.
Vorteil der Räume: ruhige Atmosphäre, tolles Ambiente, gut gelegen, mit Abluftanlage (Großer Raum), viele Parkplätze, rollstuhlgeeignet.
Hauseigener Cateringservice (in Corona-Zeiten leider nur Getränke möglich), wenn gewünscht.
Hier geht es zum Belegungskalender:
http://www.seminarraum-loherbahnhof.de/belegungskalender.html
Weitere Infos und Bilder sind hier zu finden:
http://www.seminarraum-loherbahnhof.de
3. Position der BA zum SGB-II-Ausschluss bei Aufenthaltsrecht nach Art. 10 VO 492/2011 ist nicht mehr anwendbar
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Der Kollege Claudius Voigt hat die neue Weisung der BA in der Wissensdatenbank kommentiert, bewertet und kommentiert, Download hier: https://t1p.de/xbd5
4. Verbändebündnis fordert erneutes Kündigungs- und Kreditmoratorium für mindestens sechs Monate
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Anlässlich der Verlängerung des Lock-Downs fordern der Paritätische Gesamtverband, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Deutsche Mieterbund (DMB) eine sofortige Erneuerung des Kündigungs- und Kreditmoratoriums für mindestens sechs Monate.
Die Krise ist nicht vorbei. Die Menschen kämpfen bereits seit neun Monaten mit den Folgen der Corona-Pandemie, weitere Wochen oder Monate werden folgen. Die andauernden Corona-Maßnahmen bedeuten Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit für Millionen. Ende August hatten rund 15,5 Millionen Haushalte wegen der Krise weniger Einkommen zur Verfügung. Rund drei Viertel der betroffenen Haushalte mussten auf bis zu 30 Prozent ihres regulären Einkommens verzichten. Die Reallöhne sanken im Vergleich zum Vorjahr um 4,7 Prozent, bei den unteren Leistungsgruppen sogar um bis zu 8,9 Prozent.
Mehr dazu hier: https://t1p.de/n727
5. Neue Folien zum SGB II im Netz
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Meine ewig unvollendeten Folien sind an einigen Stellen grundlegend überarbeitet worden, die neueste Version vom 29.11.2020 mit den ersten Anmerkungen zu den SGB II-Änderungen durch das RBERG-Gesetz zum 01.01.2021 sind im Netz und können hier gedownloadet werden: https://t1p.de/b0r0 Der Download ist kostenlos, ich bitte aber um eine Spende an den Verein Tacheles. Dieser leistet unheimlich wichtige Arbeit, die auch finanziert werden muss.
6. BVerfG: Rassistische Äußerung nicht durch Meinungsfreiheit gedeckt
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Das BVerfG bezieht Position: Weil er einen schwarzen Kollegen mit den Worten "Ugah, Ugah!" beleidigt hatte, wurde einem Betriebsratsmitglied gekündigt. Die Äußerung sei menschenverachtend und nicht durch die Meinungsfreiheit zu rechtfertigen.
Eine klare und erfreuliche und undeutbare Entscheidung! Mehr dazu hier: https://t1p.de/2il7
7. Zum Hintergrund der Unruhen in Frankreich: Brutalste Polizeigewalt gegen Pariser Migrantencamp ruft massive Empörung im ganzen Land hervor
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Im Labournet wurde umfassend herausgearbeitet, warum in Frankreich hundertsausende Menschen auf die Straße gehen und warum es dabei so „knallt“.
„Das aggressive Vorgehen der Pariser Polizei bei der Räumung eines Migrantencamps hat in Frankreich für Empörung gesorgt. Innenminister Gérald Darmanin nannte bestimmte Bilder des Einsatzes “schockierend” und ordnete eine interne Untersuchung der Generalinspektion der Nationalpolizei (IGPN) an. Auf zahlreichen Videos war zu sehen, wie die Beamten etwa mit Tränengas gegen Migranten und Demonstrierende vorgingen.“
Alles weitere mit viel Hintergrund, Bilder und Videos hier: https://www.labournet.de/?p=182037
8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Die nächsten SGB II-Grundlagenseminare biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an:
- 25./26. Jan. 2021 als Online-Seminar (1 Platz frei)
- 01./02. Feb. 2021 als Online-Seminar
- 22./23. Feb. 2021 als Online-Seminar
- 08./09. März 2021 als Online-Seminar
- 29./30. März 2021 als Online-Seminar
- 10./11. Mai 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
9. Neue Fortbildung: SGB II-für die Arbeit mit Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen
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Diese Fortbildung habe ich neu konzeptioniert. In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit Bedrohten gegeben. Wesentlicher Teil der Fortbildung ist die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden. Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender*innen wie Mitarbeiter*innen aus der Wohnungslosen – und Obdachlosenhilfe, Beratungsstellen der Existenzsicherung und Mitarbeiter*innen aus Verbänden, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Die nächsten Fortbildungen finden statt am:
- 05. Feb. 2021 als Online-Seminar
- 02. März 2021 als Online-Seminar
- 03. Mai 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
10. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage im Jahr 2021
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Ich habe jetzt die Intensivseminare für das nächste Jahr terminiert. Diese sollen als Präsenzseminare in Wuppertal und Hamburg stattfinden. Wenn das aufgrund der Coronasituation nicht möglich ist, dann finden sie als Online-Seminar statt.
In den Intensivseminaren wird bis in die Feinheiten ins SGB II eingestiegen.
Bei diesen Seminaren setzen wir uns sehr tief und geballt mit der Thematik auseinander, zu empfehlen für alle, die mit dem SGB II arbeiten.
Ich biete in 2021 zwei SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an und zwar am:
- 17. - 21. Mai 2021 in Wuppertal
- 23. - 27. Aug. 2021 in Hamburg
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
11. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II - Bescheide prüfen und verstehen / 3 Tages-Online-Seminar
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Eine solche, 3-tägige, Fortbildung mit ganz viel Rechnen und Bescheide prüfen wurde immer gewünscht. Das ist auch als Online-Seminar durchführbar. Da erst wenige Anmeldungen vorliegen stelle ich das Seminar mal nach vorne.
In der Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet. Wie wird der Bedarf ermittelt, was ist als Einkommen zu berücksichtigen, welche Beträge sind vom Einkommen abzusetzen, wie wird bei vorläufiger Leistungsgewährung berechnet. Struktur der Fortbildung: zwei Tage Theorie und dann ein Tag rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und nochmal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen. Das geht auch als Onlineseminar.
Die nächsten Fortbildungen finden statt am:
- 15./16./17. Feb. 2021 als Online-Seminar
- 25./26./27. Mai 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
12. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis
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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.
Aus dem Inhalt: + Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern + formlose Antragstellung, örtliche uns sachliche Zuständigkeit und Interventionspunkte + Durchsetzung des Anspruchs, Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung + einstweiliger Rechtsschutz und Klage + Bescheid, Form, Zugang, Fristen + Widerspruchsverfahren + Überprüfungsantrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wiederholte Antragstellung + Beratungspflicht, Amtshaftung und sozialrechtliche Herstellungsanspruch + und vieles mehr.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 24. Feb. 2021 als Online-Seminar
- 12. April 2021 als Online-Seminar
- 31. Mai 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
13. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
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Dann möchte ich auf meine Fortbildung „SGB II für die Migrationsberatung“ hinweisen. In dieser werden die typischen Probleme der Migrationsberatung und derjenigen, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen, bearbeitet. Details in der Ausschreibung.
Die nächsten Fortbildungen biete ich am
- 08. Feb. 2021 als Online-Seminar
- 15. März 2021 als Online-Seminar
- 13. April 2021 als Online-Seminar
- 28. Mai 2021 als Online-Seminar
an.
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de
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14. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
- 16. März 2021 als Online-Seminar
- 04. Mai 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
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15. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II
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Diese Fortbildung biete ich am
- 18. Feb. 2021 als Online-Seminar
- 17. März 2021 als Online-Seminar
an.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
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16. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:
- 09. Feb. 2021 als Online-Seminar (1 Platz noch frei)
- 01. Juni 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
17. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung biete ich am
- 05. März 2021 als Online-Seminar
an.
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
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17. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten. Es wird darin zunächst ein systematischer Überblick über das SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin werden die vielen Detailfragen, mit denen sich Sozialdienste im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer bearbeitet. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.
Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für KH-Mitarbeiter, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Diese Fortbildung biete ich wieder am
- 18. März 2021 als Online-Seminar
an.
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
So das war es dann.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
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