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Zusammenfassung der Kritik an zu niedrigen Regelsätzen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:



1. DPWV berechnet und fordert armutsfeste Regelbedarfe ---------------------------------------------------------------------

Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat einen armutsfesten Regelsatz errechnet: Bei einer Anhebung der Hartz-IV-Regelsätze von derzeit 432 Euro auf 644 Euro (für alleinlebende Erwachsene) wäre nicht nur den Betroffenen in ihrer Not wirksam geholfen, sondern auch aus wissenschaftlicher Sicht Einkommensarmut in Deutschland faktisch abgeschafft. Die Paritätische Forschungsstelle rechnet in einer aktuellen Expertise die umstrittenen und auch bereits von anderen Sozialverbänden und den Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/ Die Grünen kritisierten statistischen Manipulationen im Regelsatz heraus und schlägt eine neue Struktur des Regelbedarfes in der Grundsicherung vor. Die direkten Mehrkosten zur Umsetzung des Vorschlags werden auf 14,5 Milliarden Euro geschätzt. Mehr dazu:

https://www.der-paritaetische.de/publikationen/regelbedarfe-2021-alternative-berechnungen-zur-ermittlung-der-regelbedarfe-in-der-grundsicherung/

Der Spiegel hat diese Studie aufgegriffen: https://t1p.de/8hls

Daher die Forderung armutsfeste Regelbedarfe, mind. 650 €!

2. Zusammenfassung der Kritik an zu niedrigen Regelsätzen ---------------------------------------

Zur Kritik des Gesetzes zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (RBEG)/Kabinettsbeschluss vom 19. August 2020:

Die KOS hat anhand der Stellungnahmen des DGB sowie verschiedener Wohlfahrtsverbände wesentliche Kritikpunkte am Gesetzesentwurf zur Ermittlung der Regelbedarfe zusammengestellt. Diese Zusammenstellung bezieht sich auf den Gesetzesentwurf in Form des Bundeskabinettbeschlusses vom 19.8.2020. Die vom Bundesministerium für Arbeit mittlerweile angekündigte Fortschreibung der Regelsätze um wenige Euro zusätzlich aufgrund der Preis- und Lohnentwicklung im Jahr 2020, die die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch mit berücksichtigen wollen, ist noch nicht in die Stellungnahme mit eingearbeitet.

Die Zusammenfassung gibt es hier: https://t1p.de/e2nj

3. Richtigstellung: Keine Weiterbewilligungsfiktion bei der Verlängerung des vereinfachten Zugangs ---------------------------------------------------------------------------------------

In meinem letzten Newsletter hatte ich davon berichtet, dass die Regelungen über den vereinfachte Zugang zur Grundsicherung nach §§ 67 SGB II / § 141 SGB XII verlängert werden und darüber spekuliert, ob ganz oder teilweise. Dazu möchte ich klarstellen, dass im Referentenentwurf der VO: https://t1p.de/hch1 geplant ist, alle Regelungen außer der Weiterbewilligungsfiktion bis zum 31.12.2020 zu verlängern.

Das bedeutet, Anträge wirken nicht automatisch weiter, sondern müssen von den Leistungsberechtigten jeweils kurz vor Ablauf des Bewilligungsabschnitts wieder gestellt werden.

4. Prozesskostenhilfe auch zur Prüfung einer Klage gegen einen Widerspruchsbescheid
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Der Umgang von Rechtspflegern mit Anträgen auf Erteilung eines Beratungshilfescheines ist extrem hoher Willkür ausgesetzt. Menschen in Not wird nicht selten völlig willkürlich der dringend benötige Beratungshilfeschein verweigert. In der Beratungshilfe herrscht extremes Landrecht. Daher ist diese Entscheidung des AG Kiel sehr wichtig. Es wurde entschieden: für die Beratung über die Erfolgsaussichten einer Klage gegen einen Widerspruchsbescheid ist gesondert Beratungshilfe zu bewilligen. Insbesondere bildet diese Beratungstätigkeit gebührenrechtlich keine einheitliche Angelegenheit mit dem vorausgegangenen Widerspruchsverfahren. Alles weitere und das Urteil auf der Webseite von Sozialberatung Kiel: https://sozialberatung-kiel.de/

Dazu ergänzend, wenn auch nicht mehr ganz aktuell: Ra Hildebrand für den Leitfaden und die Tacheleswebsite: https://t1p.de/gcqfe

5. Bundesratsinitiative: Berlin will Hartz-IV-Sanktionen für junge Erwachsene und Bedarfsgemeinschaften mit Kindern und Jugendlichen abschaffen
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Das Land Berlin hat erneut die Initiative gestartet die Sanktionsvorschriften im SGB II zu ändern bzw. in Teilen abzuschaffen. Der erste Antrag hatte im Juli 2020 im Bundesrat keine Mehrheit gefunden hat, nun kommt die Berliner Initiative erneut zur Abstimmung. Dabei geht es um folgende Punkte:

- Streichung von Sanktionen für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

- Ausschluss von Sanktionen gegenüber Bedarfsgemeinschaften mit Kindern und Jugendlichen.

Näheres: https://www.berlin.de/sen/ias/presse/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.993121.php

6. BSG Urteil zur Anrechnung einer Betriebskostennachzahlung ------------------------------------------

Ich möchte auf ein spannendes BSG Urteil hinweisen, nach welchem die Aufteilung einer aus einer Betriebskostenabrechnung erlangten Gutschrift als Einkommen auf sechs Monate

rechtswidrig ist. Diese darf auch dann nicht durchgeführt werden, wenn der Leistungsanspruch durch die Berücksichtigung dieses Guthabens als Einkommen im betr. Monat vollständig entfällt.

Hier dürfte es regelmäßig zu rechtswidrigen Handeln durch die Jobcenter gekommen sein. So das BSG vom 24. Juni 2020 - B 4 AS 8/20 R.

7. Finanzgericht Bremen bewilligt PKH für Klage gegen die Ablehnung eines Billigkeitserlass, wenn Kindergeld vom Jobcenter angerechnet wird
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Das FB Bremen hat mit Beschluss vom 18.09.2020 - 2 K 108/20 (3) PKH für eine Klage gegen die Ablehnung des Erlasses eine Kindergeldrückforderung für Zeiten, in denen das nunmehr zurückgeforderte Kindergeld bereits auf Jobcenterleistungen angerechnet wurde

Begründung:

1. Die Frage ob die Agentur für Arbeit Recklinghausen - Inkassoservice - für Erlassanträge zuständig ist, und ob die Familienkasse NRW-Nord für die entsprechenden Einsprüche zuständig ist, ist eine offene Rechtsfrage (anhängige Verfahren beim BFH: III R 21/18; III R 36/19 und III R 28/20).

2. Die Frage, ob die Ablehnung des Erlasses eine Kindergeldrückforderung für Zeiten, in denen das nunmehr zurückgeforderte Kindergeld bereits auf Jobcenterleistungen angerechnet wurde, verfassungsgemäß ist eine offene Rechtsfrage (anhängiges Verfahren beim BVerfG 1 BvR 846/19)

Mehr dazu in dem Beschluss: https://t1p.de/jr70

8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Die nächsten SGB II-Grundlagenseminare biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an:

- 23./24. Nov. 2020 als Online-Seminar

- 07./08. Dez. 2020 als Online-Seminar

- 11./12. Jan. 2021 als Online-Seminar

- 25./26. Jan. 2021 als Online-Seminar

- 01./02. Feb. 2021 als Online-Seminar

- 22./23. Feb. 2021 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!

9. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage im Jahr 2021 ----------------------------------------------

Ich habe jetzt die Intensivseminare für das nächste Jahr terminiert. Diese sollen als Präsenzseminare in Wuppertal und Hamburg stattfinden. Wenn das aufgrund der Coronasituation nicht möglich ist, dann finden sie als Online-Seminar statt.

In den Intensivseminaren wird bis in die Feinheiten ins SGB II eingestiegen.

Bei diesen Seminaren setzen wir uns sehr tief und geballt mit der Thematik auseinander, zu empfehlen für alle, die mit dem SGB II arbeiten.

Ich biete in 2021 zwei SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an und zwar am:

- 17. - 21. Mai 2021 in Wuppertal

- 23. - 27. Aug. 2021 in Hamburg

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!

10. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II - Bescheide prüfen und verstehen / 3 Tages-Online-Seminar
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Eine solche, 3-tägige Fortbildung mit ganz viel Rechnen und Bescheide prüfen wurde immer gewünscht. Das ist auch als Online-Seminar durchführbar. Da erst wenige Anmeldungen vorliegen stelle ich das Seminar mal nach vorne.

In der Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet. Wie wird der Bedarf ermittelt, was ist als Einkommen zu berücksichtigen, welche Beträge sind vom Einkommen abzusetzen, wie wird bei vorläufiger Leistungsgewährung berechnet. Struktur der Fortbildung: zwei Tage Theorie und dann ein Tag rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und nochmal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen. Das geht auch als Onlineseminar.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

- 16./17./18. Nov. 2020 als Online-Seminar

- 15./16./17. Feb. 2021 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!

11. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis
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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.

Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.

Aus dem Inhalt: + Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern + formlose Antragstellung, örtliche uns sachliche Zuständigkeit und Interventionspunkte + Durchsetzung des Anspruchs, Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung + einstweiliger Rechtsschutz und Klage + Bescheid, Form, Zugang, Fristen + Widerspruchsverfahren + Überprüfungsantrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wiederholte Antragstellung + Beratungspflicht, Amtshaftung und sozialrechtliche Herstellungsanspruch + und vieles mehr.

Diese Fortbildung biete ich an:

- 18. Jan. 2021 als Online-Seminar

- 24. Feb. 2021 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

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12. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
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Dann möchte ich auf meine Fortbildung „SGB II für die Migrationsberatung“ hinweisen. In dieser werden die typischen Probleme der Migrationsberatung und derjenigen, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen, bearbeitet.

Themenblöcke sind:

- Sprache, behördliche Beratungspflicht und Mitwirkungspflicht

- Anspruch auf schnelle Zahlung/Akutleistung

- Übergang Sozialamt / Jobcenter /gemischte Haushaltsgemeinschaften

- Einkünfte

- Wohnraum, Erstausstattung

und vieles mehr. Details in der Ausschreibung.

Die nächsten Fortbildungen biete ich am

- 25. Nov. 2020 als Online-Seminar

- 17. Dez. 2020 als Online-Seminar

- 19. Jan. 2021 als Online-Seminar

- 08. Feb. 2021 als Online-Seminar

an.

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de

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13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Diese findet statt

- 29. Sept. 2020 als Online-Seminar (1 Platz frei)

- 01. Dez. 2020 als Online-Seminar

- 27. Jan. 2021 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

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14. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II

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Diese Fortbildung biete ich am

- 18. Feb. 2021 als Online-Seminar

statt.

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

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15. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:

- 30. Okt. 2020 als Online-Seminar

- 09. Feb. 2021 als Online-Seminar

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

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16. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung biete ich am

- 15. Dez. 2020 als Online-Seminar

- 05. März 2021 als Online-Seminar

an.

Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

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17. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten. Es wird darin zunächst ein systematischer Überblick über das SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin werden die vielen Detailfragen, mit denen sich Sozialdienste im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer bearbeitet. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.

Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für KH-Mitarbeiter, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.

Diese Fortbildung biete ich wieder am

- 14. Nov. 2020 als Online-Seminar

an.

Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

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18. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz, das Pflegestärkungsgesetz II + III und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.

Die Fortbildungen finden statt:

ÄNDERUNG!

- 12./13.10.2020 als Online-Seminar

- 09./10.11.2020 als Präsenzseminar in Frankfurt/M

Das Präsenzseminar/Webseminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

19. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.

Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

Die nächsten Fortbildungen finden statt:

- 11.11.2020 als Präsenzseminar in Frankfurt/M

Infos und Anmeldung unter: www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

+++ Die als Präsenzseminare geplanten Fortbildungen werden als Webseminare durchgeführt, wenn Pandemielage und Infektionsschutzbestimmungen dies erfordern. +++

So das war es dann.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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