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Sozialgericht Köln verurteilt Jobcenter zur Übernahme von Laptop und Drucker als pandemiebedingten Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:


1. Sozialgericht Köln verurteilt Jobcenter zur Übernahme von Laptop und Drucker als pandemiebedingten Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II --------------------------------------------------------------------------------------------

Das SG Köln hat mit zwei Beschlüssen vom 10.Juni und 24. Juni 2020 erstmals ein Jobcenter zur Übernahme eines Schulcomputers nebst Drucker in Höhe von 220 € und 240 € als coronabedingten Sonderbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II verurteilt (SG Köln v. 10.06.2020 – S AS 1817/20 ER und v. 24.06.2020 - S 32 AS 2150/20 ER).

Das SG Köln hat dabei Bezug genommen auf eine Entscheidung des LSG NRW, welches in einer Prozesskostenhilfebewilligung ebenfalls den Anspruch auf einen Schulcomputer bejaht hat.

Die Kölner Beschlüsse sind zu begrüßen und überfällig, endlich kommt mal Bewegung in die Frage um Schulcomputer. Besonders wo die Bundesregierung und die Ministerien alles tun, um mögliche Ansprüche abzuwehren. So werden in verschiedenen Bundesländern die Schulen angewiesen keine Schulcomputernotwendigkeitsbescheingungen auszustellen, Anträge auf Computer werden über Wochen von den Jobcentern nicht bearbeitet oder Richter*innen stellen ellenlange Anforderungen im Eilverfahren um gerichtlich den Anspruch zu verwehren. Eine Richterin des SG Düsseldorf meinte allen Ernstes, dass das Schulkind seine Hausaufgaben doch auf dem Handy machen könne.

Um es nochmal in aller Deutlichkeit zu sagen: zur schulischen und gesellschaftlichen Teilhabe ist ein Schulcomputer unabwendbar. Zumindest solange, bis diese nicht von den Schulen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Jeder Tag ohne Computer ist für ein Kind ein weiterer abgehängter Tag.

Ein Computer ist aber nicht nur zur schulischen Teilhabe notwendig, sondern auch zur gesellschaftlichen Teilhabe, das im Übrigen nicht nur für Kinder, sondern für jeden Menschen. Hier geht es nun zum Kölner Beschluss vom 10.06.2020: https://t1p.de/12y8 und hier geht es nun zum Kölner Beschluss vom 24.06.2020: https://t1p.de/s37e

Dann noch eine Stellungnahme des MAGS NRW vom 16. Juni 2020 zu Schulcomputern, der letzte Satz ist fast der Wichtigste: „Der Anspruch nach § 21 Abs. 6 SGB II ist auf jeden Fall ausgeschlossen, wenn ein digitales Endgerät durch Dritte zur Verfügung gestellt wird“, damit sagt das MAGS indirekt, wenn es nicht durch Dritte zur Verfügung gestellt wird, besteht der Anspruch. Dieser Position ist zuzustimmen. Stellungnahme des MAGS NRW vom 16. Juni 2020 zu Schulcomputern: https://t1p.de/kfsn

2. Grüne Garantiesicherung statt Hartz IV
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Am 23.06. haben die Grünen im Bundestag ihr Regelsatzkonzept vorgestellt und fordern für Erwachsene für das Jahr 2020 603 Euro pro Monat inklusive Strom und Elektrogeräte. Außerdem sollen die Kinderregelsätze - je nach Alter – auf einen Betrag von 306 bis 444 Euro angehoben werden. Zudem fordern die Grünen einen Coronazuschlag von 100 Euro für Erwachsene und 60 Euro für Kinder und die Anhebung des Mindestlohns auf 12 EUR.

Mehr dazu hier: https://www.gruene-bundestag.de/themen/soziales/gruene-garantiesicherung-statt-hartz-iv

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Seminarraum Loher Bahnhof Wuppertal / Normale Nutzung wieder zulässig

Der Seminar- und Veranstaltungsraum kann für Veranstaltungen, Tagungen, Treffen und Seminare gemietet werden (nicht für private Feiern/Partys).

Wer in NRW Tagungen, Veranstaltungen und Treffen plant (Wuppertal liegt genau in der Mitte) ist hier richtig. Ab dieser Woche ist eine normale Nutzung wieder erlaubt, Seminaranbieter aber müssen Teilnehmer*innenlisten führen.

Im unserem großen Raum kann 24 Menschen an Tischen sitzen, im kleinen Raum leider nur bis zu 14 Menschen an Tischen. Beide Räume können, wenn sie frei sind, natürlich zusammen werden.

Vorteil der Räume: ruhige Atmosphäre, tolles Ambiente, gut gelegen, mit Abluftanlage (Großer Raum), viele Parkplätze, rollstuhlgeeignet. Hauseigener Cateringservice (in Corona-Zeiten leider nur Getränke möglich), wenn gewünscht.

Hier geht es zum Belegungskalender: http://www.seminarraum-loherbahnhof.de/belegungskalender.html

Weitere Infos und Bilder sind hier zu finden: http://www.seminarraum-loherbahnhof.de

3. Zu den Regelbedarfen im nächsten Jahr

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Die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag hat sich erkundigt, wie die Bundesregierung bei der anstehenden Neuberechnung der Regelsätze für Hartz IV und Sozialhilfe vorgehen will. Ergebnis: Diese betreibt Politikverweigerung und will das Existenzminimum weiterhin mit der bestehenden Berechnungsmethode ermitteln.

Die Bundesregierung ignoriert damit die vehemente Kritik von Fachleuten, Verbänden und Gewerkschaften, die dringend vor einem "Weiter-So" bei den Regelsätzen warnen. Und sie ignoriert die Einstellung der Bevölkerung, die zu 80 Prozent die Regelsätze nicht für ausreichend hält und durchschnittlich 728 Euro als notwendige Summe (ohne Wohnkosten) veranschlagt.

Die Bundesregierung versucht, sich hinter dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu verstecken, das die bestehende Methode als "noch verfassungsgemäß" eingestuft hat. Dabei hat das BVerfG erst jüngst im Sanktionsurteil klargestellt: "Das Bundesverfassungsgericht hat nicht die Aufgabe zu entscheiden, wie hoch ein Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums sein muss [...] darum zu ringen ist vielmehr Sache der Politik" (BVerfG vom 5.11.2019 - 1 BvL 7/16, Randziffer 122).

Zum Nachlesen: Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. "Ermittlung der Regelbedarfe des SGB II und SGB XII", Bundestags-Drucksache Nr. 19/19431, https://www.linksfraktion.de/nc/parlament/parlamentarische-initiativen/detail/ermittlung-der-regelbedarfe-des-sgb-ii-und-sgb-xii/

Hier noch eine Auswertung der Antwort der Bundesregierung: https://t1p.de/1d5c

4. Richtigstellung zum letzten Thomé Newsletter bzgl. privater Krankenkasse

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In meinem letzten NL (NL 21/2020 vom 21.06.2020, Punkt 5) hatte ich geschrieben, dass unter bestimmten Voraussetzungen privatversicherte Selbstständigen in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren können.

Das ist leider nicht so, eine Rückkehr in die GKV ist auf keinen Fall möglich! Gesichert ist bloß, dass wenn jemand ab Beginn des Alg II-Bezuges in den BT gewechselt ist (um keine Finanzierungslücke zu haben), nun eine erleichterte Rückkehr in den Ursprungstarif möglich ist. D.h. man kann innerhalb von 2 Jahren nach Beginn Alg II ab dem 15.3.20 punktgenau in den Tarif zurück, aus dem man in den BT gewechselt ist. Man bleibt aber in der PKV!!!

Nichts desto trotz muss eine Rückkehrmöglichkeit in die GKV geschaffen werden. Durch die Coronakrise werden viele Menschen wirtschaftlich ins Trudeln kommen, diesen und denen, die den Fehler der privaten Krankenkasse gegangen sind, muss gesetzlich die Rückkehrmöglichkeit eingeräumt werden!

5. LSG NDS: Anschaffungskosten für Berufsschulkleidung hat das Jobcenter zu zahlen
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Das LSG Niedersachsen – Bremen hat mit Urteil vom 26.05.2020 (Az. L 11 AS 793/18) entschieden, dass die Anschaffungskosten für Berufsschulkleidung eines 17 jährigen Azubi vom Jobcenter vollständig nach § 21 Abs. 6 SGB II zu übernehmen sind. Zumindest dann, wenn die Kleidung nur beruflich genutzt wird.

Mehr dazu hier: https://t1p.de/197g

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6. Nächste SGB II – Grundlagenseminare

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Die nächsten SGB II-Grundlagenseminare biete ich zu folgenden Terminen an:

- 20./21. August 2020 als Webinar

- 31. Aug./01. Sept. 2020 als Webinar

- 07./08. Sept. 2020 als Webinar

- 24./25. Sept. 2020 als Webinar

- 19./20. Okt. 2020 als Webinar

- 02./03. Nov. 2020 als Webinar

- 23./24. Nov. 2020 als Webinar

- 07./08. Dez. 2020 als Webinar

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!

7. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2020

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Ich möchte mal deutlich auf diese Seminare hinweisen, wenn da Fortbildungsbedarf besteht bitte zügig anmelden! Bei diesen Seminaren setzen wir uns sehr tief und geballt mit der Thematik auseinander, zu empfehlen für alle, die mit dem SGB II arbeiten.

Ich biete in diesem Jahr noch ein SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an, und zwar:

- 14. - 18. Sept. 2020 als Webinar

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!

8. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen / 3 Tages-Online-Seminar

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Eine solche, 3-tägige, Fortbildung mit ganz viel Rechnen und Bescheide prüfen wurde immer gewünscht. Das ist auch als Webinar durchführbar. Da erst wenige Anmeldungen vorliegen stelle ich das Seminar mal nach vorne.

In der Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet. Wie wird der Bedarf ermittelt, was ist als Einkommen zu berücksichtigen, welche Beträge sind vom Einkommen abzusetzen, wie wird bei vorläufiger Leistungsgewährung berechnet. Struktur der Fortbildung: zwei Tage Theorie und dann ein Tag rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und nochmal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen. Das geht auch als Onlineseminar.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

- 16./17./18. Nov.2020 als Webinar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

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9. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis

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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.

Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.

Aus dem Inhalt: + Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern + formlose Antragstellung, örtliche uns sachliche Zuständigkeit und Interventionspunkte + Durchsetzung des Anspruchs, Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung + einstweiliger Rechtsschutz und Klage + Bescheid, Form, Zugang, Fristen + Widerspruchsverfahren + Überprüfungsantrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wiederholte Antragstellung + Beratungspflicht, Amtshaftung und sozialrechtliche Herstellungsanspruch + und vieles mehr.

Diese Fortbildung biete ich an:

- 24. Sept. 2020 als Webinar

- 26. Okt. 2020 als Webinar

- 16. Dez. 2020 als Webinar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

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10. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung

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Dann habe ich eine neue Fortbildung konzeptioniert und zwar „SGB II für die Migrationsberatung“. In dieser werden die typischen Probleme der Migrationsberatung und derjenigen, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen, bearbeitet.

Themenblöcke sind:

- Sprache, behördliche Beratungspflicht und Mitwirkungspflicht

- Anspruch auf schnelle Zahlung/Akutleistung

- Übergang Sozialamt / Jobcenter /gemischte Haushaltsgemeinschaften

- Einkünfte

- Wohnraum, Erstausstattung

und vieles mehr. Details in der Ausschreibung.

Die nächsten Fortbildungen biete ich am

- 04. Sept. 2020 als Webinar

- 28. Sept. 2020 als Webinar

- 06. Nov. 2020 als Webinar

an.

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de

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11. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Diese findet statt

- 29. Sept. 2020 als Webinar

- 04. Dez. 2020 als Webinar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

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12. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II

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Diese Fortbildung biete ich am

- 27. Okt. 2020 als Webinar

- 14. Dez. 2020 als Webinar

statt.

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

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13. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II

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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:

- 23. Okt. 2020 als Webinar

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

14. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

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Diese Fortbildung biete ich am

30. Sept. 2020 als Webinar
15. Dez. 2020 als Webinar
an.

Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!

15. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

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Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten. Es wird darin zunächst ein systematischer Überblick über das SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin werden die vielen Detailfragen, mit denen sich Sozialdienste im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer bearbeitet. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.

Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für KH-Mitarbeiter, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.

Diese Fortbildung biete ich wieder am

- 14. Nov. 2020 als Webinar

an.

Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

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16. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete

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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung wird bis einschließlich Juni 2020 als Online-Live-Seminar durchgeführt. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz, das Pflegestärkungsgesetz II + III und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.

Die Fortbildungen finden statt:

- 12./13.10.2020 in Leipzig

- 09./10.11.2020 in Frankfurt/M

Das Präsenzseminar Online-Live-Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

17. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII

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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.

Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

Die nächsten Fortbildungen finden statt:

- 11.11.2020 in Frankfurt/M

Infos und Anmeldung unter: www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

So das war es dann.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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