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Grundsicherungsrelevante Eckpunkte zum Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket vom 3. Juni 2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:


1. Grundsicherungsrelevante Eckpunkte zum Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket vom 3. Juni 2020

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130 Milliarden EUR werden in Gesellschaft und Wirtschaft investiert. Davon kommt so gut wie nichts bei den Armen an. Grade diese leiden aber unter den Kostensteigerungen für Lebensmittel am meisten. Frischeprodukte sind im April 2020 um fast 10 % teurer geworden, siehe: https://t1p.de/gr6p

Zudem haben wir die Situation, die das BVerfG 2014 angezeigt hat: liegen kurzfristige Preissteigerung von regelbedarfsrelevanten Güter vor sind diese zu berücksichtigen (BVerfG v. 23.07.2014 – 1 BvL 10/12, Rn 144), das juckt aber offensichtlich nicht die Koalition in Berlin. Es ist ja auch nicht ihr Klientel.

Eine unfassbare Situation, dass die Koalition faktisch 10 % ihrer Bevölkerung ignoriert. Sie sollen halt prekär arbeiten gehen, daher kam ja auch schon der Vorschlag von den C-Parteien, den Niedriglohn möglichst auszusetzen und von Herrn Merz nach Corona alle Sozialleistungen zur Disposition zu stellen.

Was ist nun grundsicherungsrelevant im Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket vom 3. Juni 2020:

- Verlängerung des vereinfachten Zugangs zu Sozialleistungen,

also die Regelungen des Sozialschutzpakets I (§ 67 SGB II / § 141 SGB XII) werden bis zum 30.Sept. 2020 verlängert (Punkt 14)

- Zahlung eines Kinderbonus von 300 EUR und Nichtanrechnung

Es wird mit dem Kindergeld in 3 Margen ein sog. Kinderbonus gezahlt, dieser soll im Sozialleistungsbezug anrechnungsfrei gestellt werden (Punkt 26).

Kommentar: das ist zu begrüßen, dann bitte auch pfändungsfrei stellen. Sollten einzelne Länder aufstocken wollen, ist diese Zahlung auch anrechnungsfrei zu stellen.

Jetzt ist nur noch die Frage, was ist mit den Haushalten ohne Kindern, die Alten, Kranken, Langzeitarbeitslosen und die Geflüchteten für die kein Kindergeld, somit auch kein Kinderbonus gezahlt wird? Wo bleiben die?

- Stärkung der Kommunen durch Übernahme der KdU – Kosten um 25 %

Kommentar: Bisher haben die Kommunen die SGB II-KdU –Kosten in erheblichen Maße selber tragen müssen, Wuppertal z.B. rd. 100 Mio. EUR im Jahr. Durch diese erhebliche Belastung für klamme Kommunen wurde durch den Bund der Anreiz geschaffen, die Angemessenheitswerte so gering wie möglich festzusetzen. Durch diese Kostenumverteilung nun sind die Kommunen gefordert, nicht mehr so restriktiv und rechtsbrüchig bei den KdU zu verfahren! (Punkt 18)

Hier die Eckpunkte des Konjunkturpakets: https://t1p.de/10ap

2. Parität: Regelsätze zu niedrig / Einschätzungen der Bevölkerung zu Kosten des täglichen Lebensunterhalts
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In der aktuellen Diskussion um vielfach geforderte coronabedingte Soforthilfen für alle Menschen, die auf existenzsichernde Sozialleistungen angewiesen sind, ist die Bewertung der generellen Höhe der Regelsätze in der Grundsicherung von zentraler Bedeutung.

Der DPWV hat fernab von statistischen Argumenten und methodischen Auseinandersetzungen, die in der Regel die Debatte beherrschen, gefragt: Was denken die Menschen, braucht es, um den Lebensunterhalt zu bestreiten und wie stehen diese Einschätzungen zu den tatsächlichen Regelsätzen?

Dazu vorab eine Kommentierung der Ergebnisse durch Ulrich Schneider: https://t1p.de/t4c8

Hier nun die Untersuchung: https://t1p.de/u6bw

Tacheles fordert Erhöhung der Regelbedarfe auf 600 EUR und einen Coronauzuschlag von 100 EUR monatlich SOFORT.

3. SGB – Berlin Angemessenheitsfiktion der Corona-KdU - Regeln auch für „Bestandsfälle“
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Das SG Berlin hat entschieden, dass das Jobcenter aufgrund der Sonderregelungen aus Anlass der Corona-Krise auch unangemessen hohe Mietkosten einer schon seit Jahren im Leistungsbezug stehenden alleinerziehenden Mutter vorläufig weiter übernehmen muss.

Im Detail geht es um die Frage der Anwendung der Angemessenheitsfiktion in § 67 Abs. 3 SGB II, nach der keine Kostensenkungen der KdU vorgenommen werden dürfen in Bewilligungsabschnitten die zwischen dem 01.03. und dem 30.06.2020 beginnen. Juristisch ist dieser Entscheidung definitiv zu folgen, denn mit § 67 Abs. 3 S. 1 SGB II hat der Gesetzgeber eine unwiderlegbare Fiktion der Angemessenheit von Unterkunftskosten geschaffen. Die Regelung greift aber nur, wenn im vorangegangenen Bewilligungsabschnitt die KdU nicht schon gesenkt wurden, denn sonst greift die Rückausnahme des § 67 Abs. 3 S. 3 SGB II. Da die Regelungen des Sozialschutzpakets vermutlich bis zum 30.Sept. 2020 verlängert werden (Punkt 1 des NL), wird diese Rechtslage auch für die Verlängerung greifen.

Juris Artikel dazu: https://t1p.de/ja2u

Der Beschluss: https://t1p.de/8z2t

4. Neues Sozialrecht Justament zu EU-Bürger*innen und ergänzende Leistungen für Kurzarbeitergeld Empfänger*innen
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Der Kollege Bernd Eckardt hat mal wieder ein neues Sozialrecht Justament rausgegeben, zunächst zu ergänzende Sozialleistungen für Kurzarbeitergeld Empfänger*innen und dann umfangreich zum Ausschluss von EU-Bürger*Innen von existenzsichernden Leistungen unter den Bedingungen der Corona-Pandemie. Hier geht er auf die aktuelle Rechtsprechung und geplante gesetzliche Änderungen ein. http://sozialrecht-justament.de/data/documents/SJ-6-2020.pdf

5. Gefährliche Entwicklung am Sozialgericht Berlin im Umgang mit Geflüchteten
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Dann möchte ich auf eine Veröffentlichung auf der Tachelesseite hinweisen, in der die äußerst bedenkliche Rechtsprechungspraxis einiger Kammern des SG Berlin thematisiert wird. Vom Grundsatz her geht es um die Frage, ob die Kürzung des AsylbLG-Grundbedarfs in Sammelunterkünften von 100 % auf 90 % zulässig und verfassungskonform ist. Eine Vielzahl von Sozialgerichten haben daran erhebliche Zweifel und erkennen höhere Leistungen in den Eilverfahren an. So aber einige Kammern des SG Berlin nicht. Hier werden diese Ansprüche nicht anerkannt und abstrusen Begründungen abgelehnt. So das deshalb mittlerweile0 auch schon eine Verfassungsbeschwerde anhängig ist.

Angesichts breiter öffentlicher, notwendiger Debatte über Rassismus, wollen wir auf einen anderen Part von strukturellen Rassismus durch verschiedener Kammern des SG Berlin hinweisen. Denn es geht um Geflüchtete, die in Coronazeiten nicht weniger Leistungen, sondern mehr benötigen. Für viele Gerichte eine Selbstverständlichkeit, nur nicht in Berlin.

Hier nun der Artikel: https://t1p.de/40yc

6. Arbeitshilfen: Aufenthaltsrecht und Existenzsicherung während Corona für ausländische Arbeitnehmer*innen, Studierende, Tourist*innen
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Die Corona-Pandemie und die Präventionsmaßnahmen haben erhebliche indirekte Auswirkungen auf nicht-deutsche Staatsangehörige. Sowohl der Aufenthaltsstaus als auch die soziale Existenzsicherung und die Krankenversicherung sind in vielen Fällen gefährdet, wenn der Arbeitsplatz verloren gegangen oder der Lebensunterhalt nicht mehr gesichert ist. Für die Beratungspraxis ist in den allermeisten Fällen die Sicherung des Existenzminimums und der Gesundheitsversorgung eine besondere Herausforderung. Dazu gibt es drei neue Arbeitshilfen:

Arbeitshilfe „FAQ zu Auswirkungen von Corona auf den Aufenthalt von zugewanderten Fachkräften“(erstellt von der Fachstelle Einwanderung im IQ Netzwerk), Download: https://t1p.de/7qei

Arbeitshilfe „Auswirkungen von Corona auf den Aufenthalt von ausländischen Arbeitnehmer*innen, Auszubildenden und Studierenden“ (eine Arbeitshilfe des IQ Netzwerkes Niedersachsen, das in Kooperation mit der Fachstelle Einwanderung erstellt worden ist), Download: https://t1p.de/5j8d

Arbeitshilfe „Existenzsicherung für Corona-Gestrandete“ (erstellt von der GGUA Flüchtlingshilfe), Download: https://t1p.de/8e0v

7. Empfehlungen des DV zu Weiterbildung Grundsicherung Hartz IV und Kinder, Jugendliche und ihre Familien in Unterkünften für geflüchtete Menschen
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Als letztes möchte ich noch auf zwei Empfehlungen des DV eingehen, die ebenfalls wichtig sind zu lesen.

a. Weiterbildung Grundsicherung Hartz IV

Der Arbeitsmarkt steht durch den wirtschaftlichen Strukturwandel, der insbesondere durch die Digitalisierung, die demografische Entwicklung und die Erfordernisse des Klimaschutzes geprägt wird, vor großen Herausforderungen. Der vermehrte Einsatz neuer Technologien ersetzt Arbeitsplätze, schafft neue Tätigkeitsfelder und macht neue, veränderte Berufsbilder erforderlich. Eine konsistente Neuausrichtung der Beschäftigungsförderung mit bedarfsgerechten und längerfristig ausgestalteten Förderinstrumenten ist daher notwendig. Die Empfehlung gibt es hier: https://t1p.de/te0h

b. Kinder, Jugendliche und ihre Familien in Unterkünften für geflüchtete Menschen – Empfehlungen des DV zur Verwirklichung von Schutz, Förderung und Teilhabe

Geflüchtete Familien werden in staatlichem Auftrag und aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen in Aufnahmeeinrichtungen der Länder und Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Daher besteht aus Sicht des Deutschen Vereins eine besondere staatliche Verantwortung für das Wohlergehen und gesunde Aufwachsen der betroffenen Kinder und Jugendlichen.

Die Empfehlung gibt es hier: https://t1p.de/mps7

8. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen / 3 Tages-Online-Seminar / nächstes Seminar am 17./18./19. Aug.
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Eine solche, 3-tägige, Fortbildung mit ganz viel Rechnen und Bescheide prüfen wurde immer gewünscht. Das ist auch als Webinar durchführbar. Da erst wenige Anmeldungen vorliegen stelle ich das Seminar mal nach vorne.

In der Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet. Wie wird der Bedarf ermittelt, was ist als Einkommen zu berücksichtigen, welche Beträge sind vom Einkommen abzusetzen, wie wird bei vorläufiger Leistungsgewährung berechnet. Struktur der Fortbildung: zwei Tage Theorie und dann ein Tag rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und nochmal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen. Das geht auch als Onlineseminar.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

- 17./18./19. Aug. 2020 als Webinar
- 16./17./18. Nov.2020 als Webinar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!

9. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Die nächsten SGB II-Grundlagenseminare biete ich zu folgenden Terminen an:

- 13./14. Juli 2020 als Webinar
- 23./24.Juli 2020 als Webinar
- 20./21. August 2020 als Webinar
- 31. Aug./01. Sept. 2020 als Webinar
- 07./08. Sept. 2020 als Webinar
- 22./23. Sept. 2020 als Webinar
- 19./20. Okt. 2020 als Webinar
- 02./03. Nov. 2020 als Webinar
- 23./24. Nov. 2020 als Webinar

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!

10. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2020
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Ich möchte mal deutlich auf diese Seminare hinweisen, wenn da Fortbildungsbedarf besteht bitte zügig anmelden! Bei diesen Seminaren setzen wir uns sehr tief und geballt mit der Thematik auseinander, zu empfehlen für alle, die mit dem SGB II arbeiten.

Ich biete in diesem Jahr noch ein SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an, und zwar:

- 14. - 18. Sept. 2020 als Webinar

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!

11. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis
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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.

Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.

Aus dem Inhalt: + Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern + formlose Antragstellung, örtliche uns sachliche Zuständigkeit und Interventionspunkte + Durchsetzung des Anspruchs, Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung + einstweiliger Rechtsschutz und Klage + Bescheid, Form, Zugang, Fristen + Widerspruchsverfahren + Überprüfungsantrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wiederholte Antragstellung + Beratungspflicht, Amtshaftung und sozialrechtliche Herstellungsanspruch + und vieles mehr.

Diese Fortbildung biete ich an:

- 16. Juni 2020 als Webinar
- 24. Sept. 2020 als Webinar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!

12. Neue Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung

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Dann habe ich eine neue Fortbildung konzeptioniert und zwar „SGB II für die Migrationsberatung“. In dieser werden die typischen Probleme der Migrationsberatung und derjenigen, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen, bearbeitet.

Themenblöcke sind:

- Sprache, behördliche Beratungspflicht und Mitwirkungspflicht
- Anspruch auf schnelle Zahlung/Akutleistung
- Einkünfte
- Wohnraum, Erstausstattung

und vieles mehr. Details in der Ausschreibung.

Die Fortbildungen biete ich am

- 11. Aug. 2020 als Webinar
- 04. Sept. 2020 als Webinar
- 28. Sept. 2020 als Webinar
- 06. Nov. 2020 als Webinar

an.

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!

13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Diese findet statt

- 29. Sept. 2020 als Webinar
- 04. Dez. 2020 als Webinar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!

14. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:

- 23. Okt. 2020 als Webinar

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

15. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

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Diese Fortbildung biete ich

am 30. Sept. 2020 als Webinar

wieder an.

Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!

16. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete

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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung wird bis einschließlich Juni 2020 als Online-Live-Seminar durchgeführt. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz, das Pflegestärkungsgesetz II + III und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.

Die Fortbildungen finden statt:

- 22./23.06.2020 als Online-Live-Seminar
- 12./13.10.2020 in Leipzig
- 09./10.11.2020 in Frankfurt/M

Das Online-Live-Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

17. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII

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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.

Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

Die nächsten Fortbildungen finden statt:

- 11.11.2020 in Frankfurt/M

Infos und Anmeldung unter: www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

So das war es dann.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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