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LSG NRW bestätigt Anspruch auf digitale Endgeräte für Homeschooling

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:


1. LSG NRW bestätigt Anspruch auf digitale Endgeräte für Homeschooling
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Das Landessozialgericht NRW hat mit – rechtskräftigem - Beschluss vom 22.05.2020 entschieden, dass die Jobcenter Schüler*innen die Anschaffung eines digitalen Endgerätes als coronabedingten Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II bewilligen muss. Leistungen nach § 21 Abs. 6 SGB II sind immer auf Zuschussbasis. Im vorliegenden Fall wurde ein Tablet von der Schule als notwendig erachtet, daher hat das Gericht für das beantragte Tablet zum Preis von 150 € diesen Betrag als vom Jobcenter zu übernehmenden Betrag festgesetzt. Der Beschluss des LSG NRW ist rechtskräftig und daher auch für andere Jobcenter in NRW bindend. Für Jobcenter in anderen Bundesländern sollte er als Orientierung dienen.

Haushalte die Hartz IV-Leistungen, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, haben durch den Beschluss des Landessozialgerichts einen Anspruch auf einen Schulcomputer auf Zuschussbasis.

Das LSG NRW hat auch rausgearbeitet, dass der Anspruch sich auch auf Art. 28 Abs. 1 UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK), die in Deutschland seit dem 18.02.1992 verbindlich ist (BGBl II, 121), stützt. Danach erkennen die Vertragsstaaten das Recht des Kindes auf Bildung an; um die Verwirklichung dieses Rechts auf der Grundlage der Chancengleichheit fortschreitend zu erreichen, haben sie u.a. die Entwicklung verschiedener Formen der weiterführenden Schulen allgemeinbildender und berufsbildender Art zu fördern, sie allen Kindern verfügbar und zugänglich zu machen und geeignete Maßnahmen wie die Einführung der Unentgeltlichkeit und die Bereitstellung finanzieller Unterstützung bei Bedürftigkeit zu treffen.

Mit dem Beschluss wurde durch die Rechtsprechung ein deutliches Zeichen gesetzt. 150 € sind natürlich zu wenig, aber es bestand vorliegend nur in der Höhe ein Bedarf. Die Entscheidung sollte Ermutigung sein, hier weiter zu streiten und den Streit für schulische- und gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Haushalten fortzuführen.

PM des LSG: https://t1p.de/9f70o und der Beschluss: https://t1p.de/xbulw

2. Kampf gegen die Armen: „Ziel des Manövers ist die Zerschlagung von behördenunabhängigen Erwerbslosen- und Beratungsstrukturen“
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Hartz-IV-Empfänger*innen will er trotz der Entscheidung des BVerfG das Geld komplett streichen, Beratungsinitiativen, die den Ärmsten zur Seite stehen, zerschlagen: Der NRW Arbeitsminister Karl Laumann (CDU) arbeitet im NRW-Arbeitsministerium an einem Gesetzentwurf, der nichts Gutes verheißt. Als eine „Steinzeitinitiative“ bezeichnet Harald Thomé vom Erwerbslosen- und Sozialverein Tacheles aus Wuppertal die Pläne. Thomé, der seit Jahren durch seine Beratung armen Menschen hilft, betont im NachDenkSeiten-Interview, wie weitreichend die Konsequenzen einer harten Politik gegen die Armen in unserer Gesellschaft sind: Existenzvernichtung und Obdachlosigkeit sind das Ergebnis.
Das (meines Erachtens) sehr gute Interview mit mir gibt es hier: ps://www.nachdenkseiten.de/?p=61346

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Seminarraum Loher Bahnhof Wuppertal / wieder geöffnet

Der Seminar- und Veranstaltungsraum kann für Veranstaltungen, Tagungen, Treffen und Seminare gemietet werden (nicht für private Feiern/Partys).

Wer in NRW Tagungen, Veranstaltungen und Treffen plant (Wuppertal liegt genau in der Mitte) ist hier richtig. Die Nutzung geht nur corona-kompatibel, das bedeutet im großen Raum können 10 Menschen an Tischen, im kleinen Raum leider nur 4 Menschen an Tischen sitzen. Beide Räume können, wenn sie frei sind, natürlich zusammen gemietet werden.

Vorteil der Räume: ruhige Atmosphäre, tolles Ambiente, gut gelegen, mit Abluftanlage (großer Raum), viele Parkplätze, rollstuhlgeeignet. Hauseigener Cateringservice (in Corona-Zeiten leider nur Getränke möglich), wenn gewünscht.
Hier geht´s zum Belegungskalender: http://www.seminarraum-loherbahnhof.de/belegungskalender.html

Weitere Infos und Bilder sind hier zu finden: http://www.seminarraum-loherbahnhof.de

3. Tacheles fordert konkrete Unterstützung für Sozialleistungsbeziehende durch die Wuppertaler Politik und Sozialleistungsträger
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Unter dem Motto, wenn Berlin versagt, muss es Wuppertal richten, hat Tacheles letzte Woche eine kommunale Kampagne zur Verbesserung der rund 60.000 SGB II/SGB XII-Leistungsabezieher*innen begonnen. Bei den bislang verabschiedeten Sozialschutzpaketen sind diejenigen, die schon seit längerem Sozialleistungen beziehen, weitgehend unberücksichtigt geblieben. Ihre Lebensrealität wird im politischen Berlin mit unerträglicher Ignoranz gestraft und die dringend benötigte Unterstützung weiterhin abgelehnt. Daher formuliert der Erwerbslosenverein Tacheles eine Reihe von Forderungen an Politik und Verwaltung. So haben alle Leistungskürzungen in den Unterkunftskosten, Sanktionen, Aufrechnungen von Darlehen oder Rückforderungen sofort gestoppt zu werden und eine digitale Grundausstattung für Homeschooling gewährt zu werden.

Das konkrete Forderungspapier gibt es hier: https://t1p.de/3l7l
Die Wuppertaler Rundschau hat das direkt aufgegriffen: https://t1p.de/dpds

4. Geplante Änderungen in der ALG II-Verordnung
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In der in Abstimmung befindlichen ALG II-V sollen folgende Regelungen erfolgen:
1. Anrechnungsfreiheit von Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von insgesamt 1.500 Euro, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmer*innen aufgrund der COVID-19-Pandemie in der Zeit vom 1. März bis 31. Dezember 2020 zahlen.
2. Einkommen von Schüler*innen soll bis 2.400 € jährlich anrechnungsfrei bleiben.
3. Die Verordnung soll rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft treten.

Bemerkung dazu: das ist die erste gesetzliche Änderung, seit Beginn der Corona-Krise, in der in im Leistungsbezug befindliche Menschen begünstigt werden. Es werden statt 1.200 € jährlich nunmehr 2.400 € anrechnungsfrei gestellt.
Die Logik, die dahintersteht, muss aber auch gesehen werden: der Anspruch auf einen Schulcomputer wird konsequent verweigert, dafür werden höhere Freibeträge zur Erwerbsarbeit geschaffen. Kapitalistische Verwertung steht immer im Vordergrund.

Den Entwurf der geplanten ALG II-V gibt es hier: https://t1p.de/zjyd

5. Bundesregierung will noch mehr Unionsbürger*innen von Sozialleistungen ausschließen
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Die Bundesregierung plant – elegant versteckt in einem Gesetzentwurf zur Änderung des FreizügG, in dem vor allem die Aufenthaltsrechte britischer Staatsangehöriger sowie einer neuen Gruppe der „nahestehenden Personen“ von Unionsbürger*innen geregelt werden – weitere Leistungsausschlüsse für Unionsbürger*innen durchzusetzen und die bisherige z. T. positive Rechtsprechung der Sozialgerichte auszuhebeln. Nach dem Willen der Bundesregierung sollen die Sozialbehörden sowie die Sozialgerichte bei Unionsbürger*innen das Vorliegen eines Aufenthaltsrechts nach dem Aufenthaltsgesetz nicht mehr fiktiv prüfen und aufgrund dessen keine Leistungen mehr bewilligen dürfen.

Dies widerspricht der bisherigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts diametral und hätte ganz erhebliche Auswirkungen in der Praxis.

Statt die unsäglichen und verfassungswidrigen Leistungsausschlüsse von Unionsbürger*innen endlich zu streichen, versucht die Bundesregierung nun, auch noch die wenigen bestehenden Lösungsansätze zunichte zu machen. Das Menschenrecht auf menschenwürdiges Existenzminimum wird somit noch weiter unter Nationalvorbehalt gestellt und bei Nicht-Deutschen von deren ökonomischen Verwertbarkeit abhängig gemacht.

Die Details in einer Mail von Claudius Voigt vom 26.05.2020: https://t1p.de/cgwe

6. Stellungnahme von Staatssekretärin Anette Kramme zu Sozialleistungen für erwerbslose EU-Bürger*innen in der Corona-Krise
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Anlässlich des Falles eines wohnungslosen Portugiesen, der von Tacheles begleitet wurde, und dem dazu ergangenen Beschluss des SG Düsseldorf hat die parlamentarische Staatssekretärin Anette Kramme vom BMAS auf die Rechtslage hingewiesen:
in der aktuellen Corona-Situation und geschlossene Grenzen, die den Betroffenen eine Ausreise verunmöglicht, besteht aus Sicht des Ministeriums unzweifelhaft eine „besondere Härte“ im Sinne des § 23 Abs. 3 Satz 6ff SGB XII und die Befristung der Leistungen auf einen Monat gegenüber den Leistungsempfänger*innen momentan nicht zumutbar ist. Außerdem sieht das Ministerium keine gesetzliche Grundlage für die Praxis mancher Kommunen, Leistungen von der Vorlage eines „Ausreisewillens“ oder Wohnsitzes abhängig zu machen.
Mit der BMAS Position können in der Beratung Leistungs- und Krankenversicherungsansprüche im Rahmen der Härtefallregelung des § 23 Abs. 3 Satz 6ff SGB XII beim Sozialamt durchgesetzt werden.
Die Kramme-Stellungnahme gibt es hier zum Download: https://t1p.de/2t4w

7. Verdi: Corona - FAQ Solo-Selbstständige aktuell

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Das FAQ für Solo-Selbstständige von Verdi wurde aktualisiert und gibt es hier:

https://t1p.de/crwc

NRW: Landesregierung weitet Investitionen in die NRW-Soforthilfe für künstl(eris)iche Menschen aus, andere fallen wieder durch.

Die dazugehörige PM: https://www.wirtschaft.nrw/pressemitteilung/landesregierung-weitet-investitionen-die-nrw-soforthilfe-und-das-mkw

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Der Newsletter hat derzeit eine Reichweite von über 70.000 Empfänger*innen in ganz Deutschland. Die vornehmlichen Zielgruppen des Newsletters sind bundesweite Beratungsstellen im Bereich Existenzsicherungs- und Arbeitslosenrecht sowie Migrations- und Schuldnerberatung, aber auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte mit den genannten Schwerpunkten sowie Einrichtungen und deren Betreuer in der Jugend- und Straffälligenhilfe, Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser, Wohnungslosenhilfe und jegliche Organisationen von Betroffenen, die sich gegen soziale Ausgrenzung zur Wehr setzen.

Zu den Empfängern gehören zudem auch eine Vielzahl von Mitarbeitern in Behörden und Ministerien, MdBs, MdLs, kritischen Medien, Fachbuchautoren sowie sonstige Stellen und Institutionen, die in diesem Bereich arbeiten, ebenso wie viele NGOs und demokratische, linke und antifaschistische Organisationen, sowie eine Vielzahl interessierter Einzelpersonen.

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8. Umstieg auf Webinare
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Wir befinden uns mitten in einer weltweiten Corona Pandemie. Es sollte und muss verhindert werden, dass sich das Virus unkontrolliert ausbreitet.

Dazu können und müssen alle beitragen, indem z.B. direkte Kontakte zwischen Menschen so weit als möglich vermindert werden. Bei Präsenzseminaren ist es nicht möglich, den ausreichenden Abstand zu wahren. Daher biete ich bis Jahresende keine Präsenzseminare, sondern ausschließlich Webinare an.

Ein Webinar findet virtuell über den Computer statt. Die Teilnehmenden können sich dann mit Bild und Ton direkt einbringen und Fragen stellen und es kann zusammen diskutiert werden. Es besteht auch die Möglichkeit sich per Chat einzubringen.

Ich arbeite mit dem Programm Zoom, hierbei ist es sinnvoll eine Desktop-App downzuloaden, in schlechterer Qualität geht es aber auch direkt über den Browser.

Zur Teilnahme benötigen Sie lediglich einen Laptop oder PC und möglichst ein Headset und natürlich einen Internetzugang. Headsets können im Versandhandel, bevorzugt im örtlichen, für kleines Geld (ca. 20 - 30 €) beschafft werden.

Die Teilnehmer*innen erhalten dann per Mail eine Bedienungsanleitung, die URL und Zugangsdaten zum Webinar. Das Seminar ist zeitlich so gestaltet, dass es um 10 Uhr beginnt, dann in Stundenblöcke aufgeteilt wird, dazwischen immer 10 Minuten Pause und gegen 12:30 Uhr dann eine ¾ Stunden Pause stattfindet.

9. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Die nächsten SGB II-Grundlagenseminare biete ich zu folgenden Terminen an:

- 13./14. Juli 2020 als Webinar
- 23./24.Juli 2020 als Webinar
- 20./21. Aug. 2020 als Webinar
- 31. Aug./01. Sept. 2020 als Webinar
- 07./08. Sept. 2020 als Webinar
- 22./23. Sept. 2020 als Webinar
- 19./20. Okt. 2020 als Webinar
- 02./03. Nov. 2020 als Webinar
- 23./24. Nov. 2020 als Webinar

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!

10. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2020
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Ich möchte mal deutlich auf diese Seminare hinweisen, wenn da Fortbildungsbedarf besteht bitte zügig anmelden! Bei diesen Seminaren setzen wir uns sehr tief und geballt mit der Thematik auseinander, zu empfehlen für alle, die mit dem SGB II arbeiten.

Ich biete in diesem Jahr noch ein SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an, und zwar:

- 14. - 18. Sept. 2020 als Webinar

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!

11. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen / 3 Tages-Online-Seminar
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In der Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet. Wie wird der Bedarf ermittelt, was ist als Einkommen zu berücksichtigen, welche Beträge sind vom Einkommen abzusetzen, wie wird bei vorläufiger Leistungsgewährung berechnet. Struktur der Fortbildung: zwei Tage Theorie und dann ein Tag rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und nochmal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen. Das geht auch als Onlineseminar.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

- 17./18./19. Aug. 2020 als Webinar
- 16./17./18. Nov.2020 als Webinar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
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12. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis
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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.

Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.

Aus dem Inhalt: + Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern + formlose Antragstellung, örtliche uns sachliche Zuständigkeit und Interventionspunkte + Durchsetzung des Anspruchs, Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung + einstweiliger Rechtsschutz und Klage + Bescheid, Form, Zugang, Fristen + Widerspruchsverfahren + Überprüfungsantrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wiederholte Antragstellung + Beratungspflicht, Amtshaftung und sozialrechtliche Herstellungsanspruch + und vieles mehr.

Diese Fortbildung biete ich an:

- 16. Juni 2020 als Webinar
- 24. Sept. 2020 als Webinar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

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13. Neue Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
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Dann habe ich eine neue Fortbildung konzeptioniert und zwar „SGB II für die Migrationsberatung“. In dieser werden die typischen Probleme der Migrationsberatung und derjenigen, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen, bearbeitet.

Themenblöcke sind:
- Sprache, behördliche Beratungspflicht und Mitwirkungspflicht
- Anspruch auf schnelle Zahlung/Akutleistung
- Übergang Sozialamt / Jobcenter /gemischte Haushaltsgemeinschaften
- Einkünfte
- Wohnraum, Erstausstattung
und vieles mehr. Details in der Ausschreibung.

Die ersten Fortbildungen biete ich am

- 11. Aug. 2020 als Webinar
- 04. Sept. 2020 als Webinar
- 28. Sept. 2020 als Webinar
- 06. Nov. 2020 als Webinar

an.

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de

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14. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Diese findet statt

- 29. Sept. 2020 als Webinar
- 04. Dez. 2020 als Webinar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

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15. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II

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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:

- 23. Okt. 2020 als Webinar

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

16. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung biete ich

am 30. Sept. 2020 als Webinar

wieder an.

Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

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17. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung wird bis einschließlich Juni 2020 als Online-Live-Seminar durchgeführt. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz, das Pflegestärkungsgesetz II + III und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.

Die Fortbildungen finden statt:

- 22./23.06.2020 als Online-Live-Seminar
- 12./13.10.2020 in Leipzig
- 09./10.11.2020 in Frankfurt/M

Das Online-Live-Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

18. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.

Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

Die nächsten Fortbildungen finden statt:

- ­11.11.2020 in Frankfurt/M

Infos und Anmeldung unter: www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

So das war es dann.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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