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Gewerkschaften und Sozialverbände fordern einen Corona-Mehrbedarf: 100 € mehr, sofort!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst möchte ich alle mit dem neuen Newsletter System begrüßen. Ich hoffe, dass damit alles klappt, wenn es Schwierigkeiten gibt, bitte ich um entsprechende Rückmeldung.

Mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:


1. Gewerkschaften und Sozialverbände fordern einen Corona-Mehrbedarf: 100 € mehr, sofort!
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"In der Sorge für diejenigen, die besonderer Hilfe bedürfen, zeigt sich der Grad an sozialem Zusammenhalt einer Gesellschaft". Wir fordern #100EuroMehrSofort für alle, die auf existenzsichernde Sozialleistungen angewiesen sind!

Das BMAS zeigt bisher keine Bereitschaft, einen coronabedingten Mehrbedarf oder sonstige konkreten Verbesserungen für Beziehende von Grundsicherungsleistungen auszugleichen. In einem gemeinsamen Aufruf wenden sich daher jetzt Spitzenvertreter*innen bundesweiter Organisationen an die Bundesregierung und fordern angesichts der Corona-Krise Soforthilfe für arme Menschen.

Gerade die Ärmsten brauchen in Zeiten von Corona unsere Solidarität. Deshalb fordern wir #100EuroMehrSofort -

Der Aufruf wird getragen von:
DGB Bundesvorstand + Die Tafel + Campact e.V. + Attac Deutschland + AWO Bundesverband + Diakonie Deutschland + Deutscher Kinderschutzbund + Bundesverband e.V. + Deutsches Kinderhilfswerk e.V. + Sanktionsfrei + foodwatch + NaturFreunde Deutschlands + Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands + Mieterinnen- und Mieterverband Deutschschweiz MVD +Der Paritätische Wohlfahrtsverband - Gesamtverband + Der Aufruf wird selbstverständlich auch von Tacheles unterstützt.

Den Aufruf gibt es hier: https://t1p.de/8gb2

Anmerkung dazu: Also ich finde den Aufruf, von diesen Bündnispartnern, zu diesem Zeitpunkt großartig!

Das ist erst einmal die richtige Antwort auf das letzte Woche verabschiedete „Sozialschutzpaket II“, in dem lediglich beschlossen wurde, dass Familien mit Kindern, die jetzt nicht die Kita oder Schule besuchen, das Mittagessen ausgeliefert bekommen sollen. Das ist Armenspeisung per Lieferdienst, statt wirksame Maßnahme gegen Armut, ein Rückfall in einen Sozialstaat aus dem vorletzten Jahrhundert! Schäbiger geht es kaum.
Das ist aber die Realität im politischen Berlin, die rd. 8 Millionen SGB II/SGB XII und AsylbLG beziehenden Menschen, also die Alten, Kranken, Langzeitarbeitslosen, Behinderten, Alleinerziehenden und Geflüchteten interessieren die Politik nicht.

Ich will mal den Hintergrund deutlich machen: In Berlin setzen sich die Hardliner durch, das heißt die Konservativen der C-Parteien, denen die Lebenssituation von rund 10 Millionen Menschen egal ist. Dagegen wird mit diesem Aufruf gesamtgesellschaftlicher Druck ausgeübt, um hier auch Solidarität einzufordern. Die Breite des Bündnisses ist außergewöhnlich und ein echter Schritt nach vorne. Natürlich fehlt eine Analyse, aber das ist nicht Inhalt der Kampagne, die breit aufgestellte und getragene Forderung nach einem Corona-Mehrbedarf kann die Basis für eine Massenkampagne und –proteste sein um diesen auch durch zu streiten.

Den ersten Teil haben wir dazu in unserem Forderungspapier I + II formuliert, den zweiten Teil durch unsere letzte Woche veröffentlichte "Nulldarlehenskampagne" erstellt. Jetzt müsste das in den politischen Zusammenhang gestellt und Möglichkeiten für Massenproteste entwickelt, daneben politischer und juristischer Druck aufgebaut werden..

Es muss Druck ausgeübt werden, damit meine ich, dass die örtlichen Gliederungen der Unterzeichner aktiv werden sollten, Presseerklären abgeben, Druck machen, Politik und Verwaltung klarmachen, dass es kein „weiter so“ mehr geben kann und wird.

Mit Massenprotesten meine ich: in jede Aktivität und Versammlung sollte und muss die Forderung nach dem Corona-Mehrbedarf einfließen. Es sollten überall Transparente hängen mit der Forderung, es sollte Protestaktionen geben, jeder Politiker sollte mit dieser Forderung konfrontiert werden.

Unser Forderungspapier dazu: https://t1p.de/1r92
hier unsere Nulldarlehenskampagne: https://t1p.de/4563

2. Update der Kampagne: Schulcomputer sofort!
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Wir haben zu der Schulcomputerkampagne ein Update im Text und bei den Anträgen gemacht. Dieses Update ergibt sich daraus, dass die Bundesregierung nun beschlossen hat, einen Zuschuss in Höhe von 150 € für Schulcomputer zu zahlen.
Dass dieser Zuschuss kommt, ist natürlich ein kleiner Erfolg, nicht zuletzt unserer Kampagnen, er reicht aber definitiv nicht. Es ist nicht möglich für das Geld einen etwas längere Zeit haltenden Laptop, Drucker mit Zubehör, Scanner, Software und ein Headset zu erhalten. Eine aktualisierte Kostenkalkulation haben wir im Antrag angepasst.

Zur Beratungsstrategie:

Nullreaktion: Einige Leistungsträger reagieren nicht auf den Antrag, nach Ablauf der im Antrag gesetzten Frist, sollten einer der unter der Kampagne stehenden Anwält*innen oder RA des Vertrauens kontaktiert werden, dann werden diese ein Eilgerichtsverfahren einleiten.

Darlehensangebot: Das Amt bietet ein Darlehen an, dieses bitte annehmen und vor Fristablauf wieder einen der Anwält*innen kontaktieren, die werden das Nötige dann veranlassen.

Ablehnung: Bei Ablehnung innerhalb der Widerspruchsfrist einen der Anwält*innen kontaktieren, diese werden dann in das Widerspruchsverfahren einsteigen und eine Eilklage durchführen.

Was sonst noch nötig ist, ist eine Bescheinigung der Schule aus der hervorgeht, dass ein Computer zur schulischen Teilhabe unabdingbar ist.

Allgemeine Info: der Bedarf in Sachen Computer muss jetzt vor die Gerichte, auch diese sollten klar und deutlich mit der Notwendigkeit eines Schulcomputers konfrontiert werden. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass unserer Meinung nach jederzeit wieder mit Schulschließungen zu rechnen ist, wenn ein Schüler dort infiziert wird oder wieder ein allgemeiner Shutdown kommt oder das Kind gar nicht in die Schule gehen kann, da Eltern oder Geschwister zu den Risikogruppen gehören.

Unterstützer*innen der Kampagne gesucht: Organisationen, Gruppen können gerne die Kampagne öffentlich unterstützen, dann bitte eine Mail an info@tacheles-sozialhilfe.de

Die Kampagne mit Musterschreiben gibt es hier: https://t1p.de/6i91

Die Kampagne wird beispielhaft von der AWO in ihrem Bildungsmagazin „Vielfalt“ aufgegriffen. Darin gibt es auch ein Interview mit mir, das Magazin gibt es hier zum Download: https://t1p.de/8fz3

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Seminarraum Loher Bahnhof Wuppertal / Ab 4. Mai ist die Nutzung wieder erlaubt

Der Seminar- und Veranstaltungsraum kann für Veranstaltungen, Tagungen, Treffen und Seminare gemietet werden (nicht für private Feiern/Partys).

Wer in NRW Tagungen, Veranstaltungen und Treffen plant (Wuppertal liegt genau in der Mitte) ist hier richtig. Ab dem 4. Mai 2020 sind solche Veranstaltungen, sofern corona-kompatibel in NRW wieder erlaubt.
Im unserem großen Raum können 10 Menschen an Tischen sitzen, im kleinen Raum leider nur bis zu 4 Menschen an Tischen. Beide Räume können, wenn sie frei sind, natürlich zusammen gemietet werden.

Vorteil der Räume: ruhige Atmosphäre, tolles Ambiente, gut gelegen, mit Abluftanlage (großer Raum), viele Parkplätze, rollstuhlgeeignet. Hauseigener Cateringservice (in Corona-Zeiten leider nur Getränke möglich), wenn gewünscht.
Hier geht´s zum Belegungskalender: http://www.seminarraum-loherbahnhof.de/belegungskalender.html

Weitere Infos und Bilder sind hier zu finden: http://www.seminarraum-loherbahnhof.de

3. Neue Weisungen der BA zum SGB II
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Die BA hat neue Weisungen zum SGB II herausgegeben, zunächst eine Aktualisierung zur Coronavirus SARS-CoV-2 Weisung, also zu § 67 SGB II und eine zu § 63 SGB II, den Bußgeldvorschriften. Diese gibt es hier: https://t1p.de/blaa


4. Zum Anspruch auf kostenfreien Zugang zum Internet in Unterkünften für Geflüchtete
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Rechtsanwältin Anja Lederer hat eine Gutachtliche Stellungnahme zum Anspruch auf kostenfreien Zugang zum Internet in Unterkünften für Geflüchtete geschrieben. Auf die besondere Situation durch die Covid 19-Pandemie ist sie nicht eingegangen, damit die Stellungnahme etwas allgemeiner verwendbar ist. In der aktuellen Zeit dürften die Ansprüche aber umso mehr gelten, was sich durch relativ wenige Sätze ergänzend begründen ließe.
Zusammenfassend kommt das Kurzgutachten zu dem Ergebnis, dass geflüchteten Menschen in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften unter verschiedensten rechtlichen Gesichtspunkten, insbesondere nach dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG sowie gemäß § 6 Abs. 1 AsylbLG, ein Anspruch auf kostenfreien Zugang zum Internet zusteht und dieser auch einklagbar ist.

Zum Gutachten geht es hier: https://t1p.de/ajzl

5. LG Köln kommt zu dem Ergebnis, dass die Corona-Sofort­hilfe unp­fändbar ist
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Das Landgericht (LG) Köln hat entschieden, dass der Anspruch eines Schuldners auf die Corona-Soforthilfe unpfändbar ist (Urt. v. 23.04.2020 Az. 39 T 57/20). Dies schließe jegliche Gläubigerzugriffe aus, soweit diese mit dem Zweck der Zahlung unvereinbar seien.
Mehr dazu hier: https://t1p.de/kr38

6. VG Dresden: Aufhebung einer Wohnsitzverpflichtung in Erstaufnahmeeinrichtung für hochschwangere Asylbewerberin wegen Corona Virus
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Das VG Dresden hat entschieden, dass eine kurz vor der Entbindung stehende Asylbewerberin nicht weiter in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Dresden wohnen muss.

Näheres dazu auf Juris: https://t1p.de/3617 und dazu in der SZ vom 29.04.2020: https://t1p.de/wcmh

7. Zu den Anti-Corona- bzw. Hygiene“- Querfront Demos
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Seit mehreren Wochen versammeln sich Menschen zu sogenannten Hygiene-Demos. Auf den ersten Blick könnten die Versammlungen der „Kommunikationsstelle Demokratischer Widerstand“ wie ein linksliberaler Versuch wirken, einen autoritären Staat an die im Grundgesetz verbrieften Bürgerrechte zu erinnern. Bei genauerer Betrachtung wird allerdings schnell deutlich: Hier geht eine krude Mischung aus Querfrontler*innen, Rechten, Antisemit*innen und Verschwörungsideolog*innen auf die Straße. Aktuell erfolgt der Versuch sich unter dem Namen „Widerstand 2020“ zu einer selbsternannten Partei zu vereinen.
Hinter dieser Mobilisierung stehen verschiedenste Personen und Gruppen aus dem extrem rechten Spektrum, die hier versuchen eine Massenmobilisierung zu starten.

Daher müssen demokratisch und antifaschistisch gesinnte Kräfte diese Seilschaften aufdecken und klar Position gegen Sozialdarwinismus, Antisemitismus und Rassismus beziehen.

Keinen Millimeter nach rechts + gegen Sozialdarwinismus, Antisemitismus, Rassismus + für ein solidarisches Miteinander + 100 € Coronazuschlag für Sozialleistungsbeziehende - Sofort!

Hintergrund dazu: https://www.volksverpetzer.de/analyse/widerstand2020/

Und https://t1p.de/ysvt

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Hier könnte Ihre Anzeige stehen .....

In meinem Newsletter ist Platz für Werbeanzeigen, an dieser Stelle und unter dem ersten Beitrag. Hier könnten also Sie Ihre Werbeanzeige einstellen, Ihr Buch, Ihre Kanzlei, ihre Fortbildung oder eine Veranstaltung bewerben, Sie suchen eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter oder Sie suchen einen Job .....

Der Newsletter hat derzeit eine Reichweite von fast 70.000 Empfänger*innen in ganz Deutschland. Die vornehmlichen Zielgruppen des Newsletters sind bundesweite Beratungsstellen im Bereich Existenzsicherungs- und Arbeitslosenrecht sowie Migrations- und Schuldnerberatung, aber auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte mit den genannten Schwerpunkten sowie Einrichtungen und deren Betreuer in der Jugend- und Straffälligenhilfe, Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser, Wohnungslosenhilfe und jegliche Organisationen von Betroffenen, die sich gegen soziale Ausgrenzung zur Wehr setzen.

Zu den Empfängern gehören zudem auch eine Vielzahl von Mitarbeitern in Behörden und Ministerien, MdBs, MdLs, kritischen Medien, Fachbuchautoren sowie sonstige Stellen und Institutionen, die in diesem Bereich arbeiten, ebenso wie viele NGOs und demokratische, linke und antifaschistische Organisationen, sowie eine Vielzahl interessierter Einzelpersonen.

Die Preise für eine

• kleine Anzeige bis 500 Zeichen kostet 150 €

• große Anzeige bis 1.000 Zeichen 300 €,

jeweils zzgl. Umsatzsteuer.

Die Erlöse aus den Werbeanzeigen werden zu 100 % für die Finanzierung des Vereins Tacheles e.V. (www.tacheles-sozialhilfe.de) verwendet. Der Werbeplatz kann von Interessierten zur schnellen Verbreitung von fachspezifischen Infos gemietet werden.

Kontakt: info@harald-thome.de

8. Grundinfo: Umstieg auf Online-Seminare / Webinar
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Wir befinden uns mitten in einer weltweiten Corona Pandemie. Es sollte und muss verhindert werden, dass sich das Virus unkontrolliert ausbreitet.

Dazu können und müssen alle beitragen, indem z.B. direkte Kontakte zwischen Menschen so weit als möglich vermieden werden. Ich biete daher bis auf weiteres, vorerst erstmal bis Ende August 2020 keine Präsenzseminare an.

Ein Online-Seminar/Webinar findet halt über den Computer statt. Die Teilnehmenden können sich dann mit Bild und Ton direkt einbringen und Fragen stellen und es kann zusammen diskutiert werden. Es besteht auch die Möglichkeit sich per Chat einzubringen.

Ich arbeite mit dem Programm Zoom, hier müssen Sie, wenn nicht gewollt keine Desktop-App downloaden, sondern können sich direkt im Browser einloggen.

Zur Teilnahme benötigen Sie lediglich einen Laptop oder PC und möglichst ein Headset (ca. 10 - 30 €) und natürlich einen Internetzugang.
Headsets können im Versandhandel, bevorzugt im örtlichen, für kleines Geld beschafft werden.

Die Teilnehmer*innen erhalten dann per Mail eine Bedienungsanleitung, die URL und Zugangsdaten zum Seminar. Das Seminar ist zeitlich so gestaltet, dass es um 10 Uhr beginnt, dann in Stundenblöcke aufgeteilt wird, dazwischen immer 10 Minuten Pause und gegen 12:30 Uhr dann eine ¾ Stunden Pause stattfindet. Ob die Seminare ab Sept. 2020 wieder als Präsenzseminare durchführbar sind, wird sich zeigen, ich bin da ehrlich gesagt nicht wirklich zuversichtlich. Wenn nicht, werden sie auch als Online-Seminare durchgeführt.

9. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Die nächsten SGB II-Grundlagenseminare biete ich zu folgenden Terminen an:

- 11./12. Mai 2020 als Online-Seminar
- 08./09. Juni 2020 als Online-Seminar
- 17./18. Juni 2020 als Online-Seminar
- 13./14. Juli 2020 als Online-Seminar
- 23./24.Juli 2020 als Online-Seminar
- 19./20. August 2020 als Online-Seminar
- 31. Aug./01. Sept. 2020 in Bremen // ggf. Online-Seminar
- 07./08. Sept. 2020 in Stuttgart / ggf. Online-Seminar
- 22./23. Sept. 2020 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!

10. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2020
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Ich möchte mal deutlich auf diese Seminare hinweisen, wenn da Fortbildungsbedarf besteht bitte zügig anmelden! Bei diesen Seminaren setzen wir uns sehr tief und geballt mit der Thematik auseinander, zu empfehlen für alle, die mit dem SGB II arbeiten.

Ich biete in diesem Jahr noch ein SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an, und zwar:

- 14. - 18. Sept. 2020 in Hamburg / ggf. Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!



11. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen / 3 Tages-Online-Seminar
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In der Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet. Wie wird der Bedarf ermittelt, was ist als Einkommen zu berücksichtigen, welche Beträge sind vom Einkommen abzusetzen, wie wird bei vorläufiger Leistungsgewährung berechnet. Struktur der Fortbildung: zwei Tage Theorie und dann ein Tag rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und nochmal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen. Das geht auch als Onlineseminar.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

- 17./18./19. Aug. 2020 als Online-Seminar
- 16./17./18. Nov. 2020 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!

12. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis
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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.

Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.

Aus dem Inhalt: + Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern + formlose Antragstellung, örtliche uns sachliche Zuständigkeit und Interventionspunkte + Durchsetzung des Anspruchs, Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung + einstweiliger Rechtsschutz und Klage + Bescheid, Form, Zugang, Fristen + Widerspruchsverfahren + Überprüfungsantrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wiederholte Antragstellung + Beratungspflicht, Amtshaftung und sozialrechtliche Herstellungsanspruch + und vieles mehr.

Diese Fortbildung biete ich an:

- 19. Mai 2020 als Online-Seminar
- 16. Juni 2020 als Online-Seminar
- 24. Sept. 2020 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
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13. Neue Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
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Dann habe ich eine neue Fortbildung konzeptioniert und zwar „SGB II für die Migrationsberatung“. In dieser werden die typischen Probleme der Migrationsberatung und derjenigen, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen, bearbeitet.

Themenblöcke sind:
- Sprache, behördliche Beratungspflicht und Mitwirkungspflicht
- Anspruch auf schnelle Zahlung/Akutleistung
- Übergang Sozialamt / Jobcenter /gemischte Haushaltsgemeinschaften
- Einkünfte
- Wohnraum, Erstausstattung
und vieles mehr. Details in der Ausschreibung.

Die nächsten Fortbildungen biete ich am

- 22. Juli 2020 als Online-Seminar
- 11. Aug. 2020 als Online-Seminar
- 21. Sept. 2020 als Online-Seminar

an.

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de

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14. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Diese findet statt

- 05. Juni 2020 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!


15. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II
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Diese Fortbildung biete ich am

- 26. Mai 2020 als Online-Seminar

statt.

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!

16. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:

- 23. Okt. 2020 als Online-Seminar

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

17. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung biete ich

- 25. Mai 2020 als Online-Seminar

wieder an.

Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!

18. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung wird bis einschließlich Juni 2020 als Online-Live-Seminar durchgeführt. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz, das Pflegestärkungsgesetz II + III und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.

Die Fortbildungen finden statt:

- 22./23.06.2020 als Online-Seminar
- 12./13.10.2020 in Leipzig
- 09./10.11.2020 in Frankfurt/M

Das Online-Live-Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

19. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.

Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

Die nächsten Fortbildungen finden statt:

- ­11.11.2020 in Frankfurt/M

Infos und Anmeldung unter: www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

So das war es dann.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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