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Michael Henn
Dr. Gaupp & Coll. Rechtsanwälte
Gerokstrasse 8
70188 Stuttgart


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10 Urteile, die Ihre Leser interessieren könnten

zusammengestellt von Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht u. Fachanwalt für Erbrecht
Michael Henn, Stuttgart


I.
Wirksamkeit formularmäßiger Vergütungsvereinbarungen
BGH, Urteil vom 13.02.2020, Az. IX ZR 140/19

Eine formularmäßige Vergütungsvereinbarung, welche eine Mindestvergütung des Rechtsanwalts in Höhe des Dreifachen der gesetzlichen Vergütung vorsieht, ist jedenfalls im Rechtsverkehr mit Verbrauchern wegen unangemessener Benachteiligung des Mandanten unwirksam, wenn das Mandat die Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Mandanten betrifft und die Vergütungsvereinbarung zusätzlich eine Erhöhung des Gegenstandswertes um die Abfindung vorsieht.
BGB § 307 Abs. 1 , Abs. 2 Nr. 1 Cb, § 675 RVG § 3a
Die formularmäßige Vereinbarung eines Zeithonorars, welche den Rechtsanwalt berechtigt, für angefangene 15 Minuten jeweils ein Viertel des Stundensatzes zu berechnen, benachteiligt den Mandanten jedenfalls im Rechtsverkehr mit Verbrauchern entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen.
RVG § 4 Abs. 3 Satz 2
Sieht eine Vergütungsvereinbarung ein Zeithonorar für Sekretariatstätigkeiten vor und eröffnet sie dem Rechtsanwalt die an keine Voraussetzungen gebundene Möglichkeit, statt des tatsächlichen Aufwandes pauschal 15 Minuten pro Stunde abgerechneter Anwaltstätigkeit abzurechnen, gilt insoweit die gesetzliche Vergütung als vereinbart.

II.
Rückgewähr von Gesellschafterdarlehen
BGH, Urteil vom 27.02.2020, Az. IX ZR 337/18

Gewährt ein außenstehender Dritter einem Gesellschafter der späteren Insolvenzschuldnerin und dessen Ehefrau ein Darlehen, welches der Gesellschafter zur Gewährung eines Darlehens an die Gesellschaft verwendet, ist die Rückzahlung des Darlehens an den Dritten durch die Gesellschaft dem Dritten gegenüber nicht als Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens anfechtbar.

III.
Unwirksame Klausel zur Abtretung an den Kfz-Sachverständigen
BGH, Urteil vom 18.02.2020, Az. VI ZR 135/19

Die in einem Vertrag über die Erstellung eines Kfz-Schadensgutachtens enthaltene formularmäßige Klausel, nach der der geschädigte Auftraggeber dem Sachverständigen in Bezug auf dessen Honoraranspruch "erfüllungshalber" seinen auf Ersatz der Sachverständigenkosten gerichteten Schadensersatzanspruch gegen den Schädiger abtritt, ist wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot aus § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam, wenn die Klausel zugleich die Regelung enthält
"Das Sachverständigenbüro kann die Ansprüche gegen mich [geschädigter Auftraggeber] geltend machen, wenn und soweit der regulierungspflichtige Versicherer keine Zahlung oder lediglich eine Teilzahlung leistet. In diesem Fall erhalte ich die Forderung zurück, um sie selbst gegen die Anspruchsgegner durchzusetzen."


IV.
BGH, Urteil vom 28.Januar 2020, Az. II ZR 10/19,

a) Die Abfindungsforderung eines vor der Insolvenz ausgeschiedenen Gesellschafters einer GmbH & Co. KG, deren Auszahlung gegen das Kapitalerhaltungsgebot der §§30, 31 GmbHG analog verstoßen würde, ist erst bei der Schlussverteilung nach §199 InsO zu berücksichtigen.

b) §30 Abs.1 GmbHG steht einer Auszahlung der Abfindungsforderung auch dann entgegen, wenn die Abfindung zum Zeitpunkt des Ausscheidens und auch noch ein Jahr danach aus dem freien Vermögen der Gesellschaft hätte bedient werden können. §135 Abs.1 Nr.2 InsO ist insoweit nicht entsprechend anwendbar.

V.
Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz; Schwerbehinderter; Offenbarungspflicht
Verwaltungsgericht Gera, Urteil vom 20.01.2020 , Az. 1 K 2039/18

Der Bewerber muss dem Arbeitgeber über seine Schwerbehinderteneigenschaft bzw. eine Gleichstellung damit regelmäßig im Bewerbungsschreiben informieren. Eingestreute und unauffällige Informationen oder indirekte Hinweise reichen dafür nicht aus.

VI.
Soziale Pflegeversicherung - Leistungen für Pflegepersonen - Pflegeunterstützungsgeld - kein Anspruch für Selbstständige - Verfassungsmäßigkeit
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. März 2020, Az. L 4 P 2797/19

1. Selbstständige haben keinen Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld gemäß § 44a Abs 3 S 1 SGB XI. (Rn.21)
2. Eine analoge Anwendung der Vorschrift auf diesen Personenkreis scheidet mangels planwidriger Regelungslücke aus. (Rn.24)
3. Dies verstößt nicht gegen Art 3 Abs 1 GG. (Rn.31)

VII.
Schadensersatz auf der Grundlage des Verletzergewinns bei Verwendung von nicht (mehr) lizenzierten Fotos auf Produktumverpackungen
OLG Frankfurt, Urteil vom 13. März 2020, Az. 11 U 6/19

1. Liefert ein in Deutschland ansässiges Unternehmen ein urheberrechtsverletzendes Produkt an seine im EU-Ausland ansässige Tochtergesellschaft zum dortigen Vertrieb aus, so handelt es sich lediglich um einen konzerninternen Vorgang und nicht um eine Verbreitungshandlung nach deutschem Urheberrecht.
2. Der anschließende Vertrieb durch die Tochtergesellschaft in deren Sitzland stellt nach dem im Immaterialgüterrecht anerkannten Schutzlandprinzip keine Verletzung deutschen Urheberrechts dar. Diesbezügliche Schadensersatzansprüche des Urhebers können allein nach dem Recht jenes Landes bestehen.
3. Ein Fotograf, dessen Fotos nach Ablauf des vereinbarten Lizenzzeitraums weiterhin auf Produktumverpackungen verwendet werden, kann von dem Verletzer Schadensersatz in Form der Herausgabe des Verletzergewinns verlangen. Dabei ist zunächst zu schätzen, welchen Anteil das Packungsfoto auf die Kaufentscheidung der Kunden zugunsten des Produktes hat. Sodann ist in einem zweiten Schritt zu schätzen, in welchem Umfang dieser Anteil auf die schöpferische Leistung des Fotografen zurückzuführen ist.

VIII.
Onlinekurse erbringen nicht den Nachweis einer Sachkunde Hygiene
VG Frankfurt, Beschluss vom 27. Februar 2020, Az. 5 L 3267/19.F

Reine E-Learning- oder Selbststudiums-Kurse ohne praktischen Übungsteil erfüllen nicht die Voraussetzungen zum Nachweis einer Sachkunde nach § 2 Abs. 10 InfHygV HE.(Rn.28).

IX.
LG Bremen, Urteil vom 03. April 2020, Az. 4 O 2014/18

1. Der Ankauf von Versicherungen mit dem Versprechen, nach einem von dem Kunden zu bestimmenden Zeitrahmen Auszahlungen oberhalb des Rückkaufswertes an den Kunden zu tätigen, stellt ein Einlagengeschäft i.S.d. § 1 Abs. 1 S. 2 KWG dar.
2. Betreibt eine Aktiengesellschaft ein Einlagengeschäft im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 KWG ohne die nach § 32 Abs. 1 S. 1 KWG erforderliche Erlaubnis, so kann sich der nach § 54 KWG i.V.m. § 14 StGB persönlich haftende Vorstand nicht auf einen sein Verschulden ausschließenden Rechtsirrtum berufen, wenn er bei bestehender Rechtsunsicherheit keinen zumutbaren Rechtsrat einholte.

X.
LG Berlin, Beschluss vom 26. März 2020, Az. 67 S 16/20

1. Gerichtliche Räumungsfristen sind derzeit in Berlin gemäß § 721 ZPO grundsätzlich jedenfalls bis zum 30. Juni 2020 zu erstrecken oder auf Antrag entsprechend zu verlängern. Die erlassenen Landesverordnungen zur Eindämmung des Coronavirus haben das öffentliche Leben im Land Berlin weitgehend beschränkt und zum Erliegen gebracht, so dass die erfolgreiche Beschaffung von Ersatzwohnraum für einen zur Räumung verpflichteten Mieter derzeit überwiegend unwahrscheinlich, wenn nicht sogar ausgeschlossen ist.
2. Eine davon abweichende Bemessung oder die Versagung der Räumungsfrist kommen ausnahmsweise nur dann in Betracht, wenn der Verbleib des Räumungsschuldners in der Mietsache eine Gefahr für Leib oder Leben begründet oder gleichrangige Interessen des Vermieters oder Dritter eine umgehende Räumung der Mietsache gebieten.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Michael Henn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
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Schriftleiter mittelstandsdepesche
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